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Der Anteil des Bürgergelds (bzw. seiner Vorgänger) am BIP lag 2010 noch bei 1,8% und liegt heute bei etwa 1,3%.

Die volkswirtschaftliche Bürgergeldquote hat sich also in den letzten 15 Jahren vermindert, nicht erhöht. Das wird in der Debatte häufig ausgeblendet.
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Die Bürgergeld-Debatte – Fakten statt Populismus
Ein Kommentar von Werner Hoffmann

Andreas Bovenschulte bringt es auf den Punkt: Die Bürgergeldquote liegt 2023 bei 1,3 % des BIP – deutlich niedriger als 2010, als es noch 1,8 % waren. Das zeigt: Die vielzitierte „Explosion der Sozialausgaben“ im Bereich Bürgergeld ist eine politische Erzählung, keine ökonomische Realität.
Wer das Bürgergeld heute als Sündenbock für alles – von Arbeitslosigkeit über Zuwanderung bis hin zum „Leistungsversagen der Gesellschaft“ – heranzieht, ignoriert nicht nur die Zahlen, sondern betreibt bewusste Stimmungsmache. Die Wahrheit ist: Im Sozialbudget 2023 machen die Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) weniger aus als Rentenversicherung (9,3 %) oder Krankenversicherung (7,4 %) – und das bei steigender Inflation und sozialer Ungleichheit.
Hinzu kommt: Asylbewerberleistungen nach dem AsylbLG tauchen hier nicht gesondert in der Tabelle auf, da sie unter den „Förder- und Fürsorgesystemen“ in Sammelpositionen wie Sozialhilfe oder Kinder- und Jugendhilfe subsumiert sein können. Ihr Anteil am BIP liegt weit unter 0,5 % – also im Bereich von rund 0,3–0,4 %, wie andere Quellen wie der Bundeshaushalt bestätigen. Und selbst das ist kein „Geschenk“, sondern Ausdruck unserer Verfassung (Art. 1 GG) und der UN-Menschenrechte.
Wer sich ernsthaft für Sozialpolitik interessiert, sollte sich die Mühe machen, Zahlen zu prüfen, statt Vorurteile zu bedienen. Die Tabelle belegt: Das Bürgergeld ist nicht das Problem, sondern wird zum Sündenbock gemacht – auf dem Rücken von Menschen in Not.
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