Copyright am eigenen Gesicht jetzt in Dänemark. Wann folgt das endlich in der EU?

Ein Beitrag von

Stefan Vogt.

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Dänemark hat gerade ein revolutionäres Gesetz verabschiedet und das könnte eine Blaupause für die gesamte EU werden und vermutlich auch neue Regeln für Social Media Konzerne bedeuten.

Jede/r Einwohner/in von Dänemark hat nun das Copyright an seinem Gesicht, Stimme und Körper. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein, aber Social Media Konzerne setzen sich gerne über so etwas hinweg.

Da Dänemark praktischerweise in diesem Jahr die EU-Ratspräsidentschaft übernehmen wird, könnte es dazu kommen, dass das europaweit ausgedehnt wird.

Es hat schon häufiger gute Lösungen bei europäischen Nachbarn gegeben, aber die Deutschen tun sich offenbar schwer, da mal über den Tellerrand zu schauen und gute Lösungen zu übernehmen.

Dänemark hat jedenfalls Erfolg gehabt, mit einer Anpassung der Flüchtlingspolitik und damit nicht nur eine Verringerung der Flüchtlingszahlen erreicht, sondern auch eine deutliche Verringerung der Umfrageergebnisse für die dortigen Rechtspopulisten. Ausgegangen ist diese Veränderung übrigens von der dortigen SPD.

Nur leider stellt sich die hiesige SPD dabei vollkommen quer und meckert lieber über die CxU, statt selbst auf wirkungsvolle Ideen zu kommen oder das dänische Modell zu adapatieren. Veränderungen erreicht man halt nur mit entsprechenden Maßnahmen und da sollte die SPD mal langsam über den eigenen Schatten springen. Es könnte ja helfen…

Ein Bericht der Tagesschau zur dänischen Asylpolitik:
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/daenemark-asylpolitik-100.html

0riginalbeitrag zum dänischen KI-Gesetz von wizofai:

Link — https://www.instagram.com/p/DL-iV2ZIGdE/?img_index=12&igsh=MXdxcnptMDBkemFqbg==

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Kommentar von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören. –

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zur dänischen Gesetzesinitiative & Perspektive für Deutschland und die EU

Dänemark wagt einen mutigen Schritt:

Ab Herbst 2025 sollen Bürger dort das „Copyright am eigenen Gesicht, Stimme und Körper“ erhalten.

Damit wird erstmals in Europa das Recht verankert, KI-generierte Deepfakes – also täuschend echte Nachbildungen – ohne Einwilligung zu verbieten.

Jeder, dessen Gesicht oder Stimme ungefragt verwendet wird, kann die Löschung verlangen und Schadensersatz geltend machen. Gleichzeitig bleiben Satire und Parodie weiterhin erlaubt (Quelle).

 EU‑Rechtlicher Rahmen:

Seit dem 1. August 2024 gilt der EU‑KI‑Gesetz (AI Act), der generierte Medien ausdrücklich regelt:

Deepfakes müssen klar als solche erkennbar sein – etwa durch Wasserzeichen oder Labels (mehr dazu). Allerdings schafft der AI Act bislang nur Transparenzpflichten – er gewährt den Menschen keine eigenen Rechte über ihr Gesicht oder ihre Stimme.

 Deutschland im Fokus:

Hierzulande schützt das Recht am eigenen Bild auf Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes und § 22 KUG (Kunsturhebergesetz) die Veröffentlichung von Bildern ohne Einwilligung (Wikipedia).

Doch KI-generierte Deepfakes bewegen sich oft in einer Grauzone:

Die bestehenden Normen greifen selten schon beim Erstellen – meist erst beim Veröffentlichen oder bei wirtschaftlicher Auswertung.

Zudem fehlt ein klarer zivilrechtlicher Anspruch auf Unterlassung gegen Plattformen im Netz.

Das NetzDG betrifft zwar die Löschung rechtswidriger Inhalte, aber Deepfakes sind nicht automatisch illegal.

 Warum Dänemark ein Vorbild für die EU ist:

  • Lücken schließen: Dänemarks Gesetz verleiht Auskunfts- und Löschrechte vor der Veröffentlichung.
  • Signalwirkung: Als EU-Ratspräsident will Dänemark seine Idee in den europäischen Gesetzgebungsprozess einbringen.
  • Wirksame Durchsetzung: In Kombination mit dem EU‑DSA drohen Plattformen bei Nichtlöschung empfindliche Strafen (Indiatimes).

️ Deutschland und EU dürfen nicht abwarten:

  • Deutschland sollte das dänische Modell aktiv evaluieren und mögliche Änderungen am KUG und BDSG prüfen – z. B. neue zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche bei KI‑Missbrauch.
  • Auf EU‑Ebene muss das Recht am eigenen Bild zu einer grundrechtsbasierten, patrimonialen Schutzregelung weiterentwickelt werden.
  • Der AI Act sollte um individuelle Persönlichkeitsrechte ergänzt werden – weniger technische Kontrollpflichten, mehr persönliche Schutzrechte.

Resümee:

Dänemark setzt als erste europäische Nation ein deutliches Zeichen:

Dein Gesicht gehört dir – digital wie real. Deutschland und die EU dürfen nicht tatenlos bleiben. Bestehende Regelungen greifen zu spät, zu schwach und zu unkoordiniert. Es ist Zeit für ein europäisches Update:

ein digitales Bild- und Persönlichkeitsrecht – mobilisierbar, präventiv und wirksam.

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Warum Politiker-Gesichter nicht geschützt gehören – und Deepfake-Regeln nicht zur Zensur führen dürfen

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Dänemark geht voran – ab Herbst 2025 erhalten Bürgerinnen und Bürger ein gesetzlich verankertes „Copyright“ am eigenen Gesicht, der Stimme und dem Körper. Deepfakes ohne Einwilligung sollen gelöscht werden können, Schadensersatz inklusive. Ein wegweisender Schritt im digitalen Zeitalter.

Doch bei aller Zustimmung zum Schutz der Privatsphäre: Was passiert, wenn dieser Schutz falsch verstanden oder überdehnt wird?

 Der gefährliche Graubereich: Öffentlich – und doch zensiert?

Gerade wenn es um Politiker, Unternehmer und andere öffentliche Personen geht, darf das „digitale Recht am eigenen Gesicht“ nicht zum Einfallstor für Zensur und Kritikvermeidung werden. Im Gegenteil:

  • Wer politisch wirkt, muss auch politisch sichtbar sein.
  • Wer Macht ausübt, darf auch kritisch – visuell – dargestellt werden.
  • Wer Öffentlichkeit sucht, kann nicht gleichzeitig deren Filterung verlangen.

Ein Foto von Friedrich Merz, das ihn in der Nähe fossiler Lobbyisten zeigt?
Ein KI-generiertes Bild von Elon Musk als Mars-Diktator?
Ein visualisiertes Meme über Ursula von der Leyen in der Impfstoff-Affäre?

Solche Darstellungen dürfen nicht unterdrückt oder genehmigungspflichtig sein, solange sie nicht bewusst täuschen oder die Menschenwürde verletzen.

 Pressefreiheit schlägt Persönlichkeitsrecht

In Deutschland und Europa ist klar geregelt: Personen der Zeitgeschichte dürfen im Rahmen ihrer Funktion dargestellt werden – auch bildlich. Der Schutz durch das Kunsturhebergesetz (§22 KUG) endet dort, wo öffentliches Interesse beginnt. Das hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder bestätigt.

Ebenso auf EU-Ebene: Die Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 10 EMRK) umfasst auch visuelle Medien – Fotos, Karikaturen, KI-generierte Illustrationen.

Gerade in Zeiten digitaler Manipulationen müssen wir differenzieren – nicht pauschalisieren.

 Warum freie Bildnutzung für die Demokratie entscheidend ist

  • Meinungsbildung funktioniert visuell – Bilder transportieren Inhalte, Emotionen und Kritik. Sie gehören zum politischen Diskurs.
  • Symbolbilder und KI-Grafiken sind oft das einzige Mittel, Machtstrukturen sichtbar zu machen – etwa bei investigativen Recherchen.
  • Unternehmer und Politiker in Machtpositionen müssen mit medialer Aufmerksamkeit rechnen – auch ohne vorherige Einwilligung.
  • Satire, Parodie und Kritik sind nicht nur erlaubt, sondern gesellschaftlich notwendig.

⚠️ Das Problem mit übertriebenem Bildschutz

Wenn künftig jede KI-Collage eines Politikers zur Klage führen könnte, wenn Medienhäuser für jedes Foto mit Christian Lindner, Annalena Baerbock oder Markus Söder Nutzungsrechte einholen müssten – dann stirbt die Debatte an juristischen Einschüchterungsversuchen.

Und genau das darf nicht passieren.

Resümee:

Gesichtsschutz ja – aber mit Augenmaß.
Dänemarks Ansatz ist richtig, aber er braucht eine scharfe Trennlinie:
Privatpersonen schützen, öffentliche Personen kritisch begleiten.

Denn ohne freie visuelle Meinungsäußerung verlieren wir nicht nur ein Stilmittel – wir verlieren einen Teil der Wahrheit.

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