RECHTSEXTREM! Verfassungsschutz stempelt die AfD endgültig ab!

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Jetzt ist es amtlich: Die AfD ist gesichert rechtsextremistisch – das gab heute das Bundesamt für Verfassungsschutz in einer offiziellen Mitteilung bekannt. Die gesamte Partei – nicht nur einzelne Gliederungen oder Jugendorganisationen – wird ab sofort als erwiesen verfassungsfeindlich eingestuft. Damit fällt die letzte Maske: Die AfD ist keine normale Partei, sondern ein klarer Fall für die Extremismusabwehr.

Ein „ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis“ – mitten in Deutschland!

Kern der Einschätzung: Die AfD vertrete ein völkisches Menschenbild, das mit unserer Verfassung nicht zu vereinbaren ist. In der offiziellen Erklärung heißt es: Die Partei lehne „die freiheitliche demokratische Grundordnung“ ab, indem sie ein „ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis“ propagiere. Muslim*innen, Geflüchtete und Menschen mit Migrationsgeschichte würden nicht als gleichwertig anerkannt. Damit stelle die AfD nicht nur unsere demokratischen Grundwerte infrage – sie verletzt aktiv die Menschenwürde.

Das bedeutet: Der Verfassungsschutz darf jetzt abhören!

Die neue Einstufung hat massive Konsequenzen: Die AfD kann nun mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden. Dazu gehören das Abhören von Telefonaten, die Observation von Funktionären und der Einsatz von V-Leuten. Eine solche Maßnahme wird nicht leichtfertig beschlossen – sie ist Ausdruck der nachhaltigen Gefährdung, die von der Partei ausgeht.

Link https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/pressemitteilung-2025-05-02.html

Nächster Schritt: Parteiverbot?

Ein unmittelbares Verbot der AfD folgt daraus zwar nicht automatisch – doch die Grundlage für ein Verbotsverfahren ist mit der aktuellen Einschätzung erheblich gestärkt worden. Parteien, die aktiv gegen die Menschenwürde agieren und das demokratische System bekämpfen, können nach Art. 21 GG verboten werden. Jetzt liegt es an der Politik – aber auch an uns als Gesellschaft –, klare Konsequenzen zu ziehen.

Keine Zusammenarbeit mehr möglich!

Diese Entscheidung bringt Klarheit: Wer heute noch mit der AfD koaliert, verharmlost oder relativiert, macht sich mitschuldig. Die AfD darf weder in Parlamenten noch in Talkshows wie eine normale Partei behandelt werden. Sie gehört politisch isoliert und rechtlich in die Schranken gewiesen.

Die vollständige Einschätzung des Verfassungsschutzes findet sich hier:
Offizielle Pressemitteilung des Bundesamts für Verfassungsschutz

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