Steuern in Deutschland zu hoch ?

Nicht für Millionäre, Milliardäre! Warum?

Ein Beitrag von

Generationenberater
Werner Hoffmann

Fast jeder schimpft über hohe Abgaben und Steuern.

Es gibt Sand im Getriebe von Deutschland.

Und dieser Sand im Getriebe ist auch dafür verantwortlich, dass zu wenige Immobilien neu gebaut werden.

Nein, es sind nicht die Baukosten, Bürokratie, sondern eher die relativ hohen Zinsen seit 2022.

Was jedoch auch den Bauboom ausbremst, sind die unterschiedlichen Besteuerungen der Einkünfte.

Lohneinkünfte, Einkünfte von Selbstständigen und Mieteinkünfte unterliegen der Versteuerung mit dem individuellen Steuersatz.

Der niedrigste Steuersatz – wenn Du oberhalb des Grundfreibetrages als zu versteuernden Einkommen Einkommen hast, ist bei 14%.

Die höchste Steuer von 51,53 % erreicht man dann, wenn Du als Lediger ein zu versteuerndes Einkommen von 277.826 Euro hast. Diese Steuer berücksichtigt Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag.

Dass diese Steuer jedoch eher nicht vorkommt, wird in diesem Artikel deutlich.

Das Übel Abgeltungssteuer

Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Steuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Sie wird fällig, wenn Sie Einkünfte aus Kapitalanlagen erzielen, wie z. B.

– Zinsen,

– Dividenden

oder Kursgewinne.

Die Steuer beträgt pauschal 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % der Steuer) und ggf. Kirchensteuer (8 % oder 9 %).

Wsnn wird die Abgeltungsteuer gezahlt?

Die Abgeltungsteuer wird direkt von der Bank oder dem Finanzinstitut einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Sie wird automatisch fällig bei:

   •   Zinsen auf Sparguthaben oder Anleihen,

   •   Dividenden aus Aktien,

   •   Gewinnen aus dem Verkauf von Wertpapieren (z. B. Aktien, Fonds, ETFs), wenn der Verkaufspreis höher ist als der Kaufpreis,

   •   Erträgen aus Fonds und ETFs (z. B. thesaurierte Gewinne).

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Davon wird dann noch ein Sparerfreibetrag von 1.000 Euro abgezogen.

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Verluste aus Aktien beim Verkauf können auch mit Gewinnen wieder steuerrechtlich verrechnet werden.

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Wenn der persönliche Einkommensteuersatz unter 25 % liegt, können Sie im Rahmen der Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen. In diesem Fall wird statt der Abgeltungsteuer Ihr persönlicher Steuersatz angewandt.

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Halten wir fest:

Wer Einkünfte aus Arbeit, Vermietung erzielt, muss diese mit dem individuellen Einkommensteuersatz versteuern.

Wer Einkünfte aus Zinsen, Dividende oder Aktiengewinnen erzielt, bezahlt maximal 25 % (+Ki.Steuer).

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Dass diese

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