Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Renten-Experte & Generationenberater für Familienfragen –
Teil 1: Das Vermögen der Familie
Das Ehepaar Fritz und Marianne hat gemeinsam über viele Jahre ein Einfamilienhaus abbezahlt und selbst genutzt. Zusätzlich verfügen sie über:
- Aktienvermögen: 1.500.000 €
- Barvermögen auf dem Girokonto: 100.000 €
- Einfamilienhaus: selbst bewohnt, 150 m² Wohnfläche, schuldenfrei
Sie leben in einer Zugewinngemeinschaft und haben nur eine Tochter – Claudia.
Erbfolge beim Tod des Vaters

Da kein Testament vorliegt, gilt die gesetzliche Erbfolge:
- Ehefrau Marianne erhält:
- ¼ als gesetzlichen Erbteil
- ¼ als pauschalen Zugewinnausgleich
- zusammen ½ des Nachlasses
- Tochter Claudia erhält: ½ des Nachlasses
Da das Haus zum gemeinsamen Vermögen gehörte, ergibt sich folgende Eigentumslage:
- Claudia erbt 25 % am Haus
- Die Mutter behält ihren hälftigen Anteil und erbt zusätzlich 25 %
- Die Mutter besitzt nun 75 % des Hauses
✅ Empfehlung:

- Erbauseinandersetzung mit dem Notar
- Claudia überlässt der Mutter auch ihren 25 %-Anteil am Haus
- Im Gegenzug erhält Claudia mehr vom übrigen Vermögen
- Das Grundbuch wird berichtigt – die Mutter wird Alleineigentümerin
Vorteil: Das Haus bleibt vollständig Familienheim der Mutter und kann später steuerfrei an Claudia übergehen.
Teil 3: Erbfall beim Tod der Mutter

Zwei Jahre später stirbt die Mutter. Claudia erbt nun:
- Die restlichen 75 % des Hauses
- Verbliebene Aktien (ca. 850.000 €)
- Barvermögen
Durch die kluge Vorstrukturierung wird Claudia jetzt Alleineigentümerin des Hauses.
Das Haus ist steuerfrei, wenn:
- Die Mutter hat es bis zum Tod selbst genutzt
- Claudia zieht unverzüglich (innerhalb von 6 Monaten) ein
- Claudia nutzt es selbst zu Wohnzwecken
- Sie bleibt dort mindestens 10 Jahre wohnen
- Die Wohnfläche beträgt maximal 200 m² (hier: 150 m²)
➡️ Ergebnis: Das Haus wird nicht auf den Freibetrag angerechnet.
Steuerpflichtiger Nachlass:
- Restliches Vermögen: ca. 850.000 €
- Freibetrag für Kinder: 400.000 €
- Zu versteuern: 450.000 €
§ 27 ErbStG: Pauschaler Abzug
- Pauschal abziehbar: 10.300 € für Nachlassverbindlichkeiten
- Steuerpflichtiger Betrag sinkt auf ca. 439.700 €
Beispielhafte Steuerlast: rund 52.500 €
Teil 4: Vorausschauende Planung mit Notfallordner
Viele Steuerfallen lassen sich vermeiden, wenn rechtzeitig gehandelt wird.
Warum das so wichtig ist:
- Oft wird die gesetzliche Erbfolge ungeprüft übernommen
- Keine Regelung zur Hausübernahme führt zu Steuerbelastungen
- Vermögensübersicht und Vollmachten fehlen häufig
✅ Empfehlung: Einen Notfallordner anlegen
- Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht
- Testament, Erbverträge, Grundbuchauszüge
- Vermögensübersicht: Konten, Depots, Versicherungen
Ein strukturierter Notfallordner ist hier erhältlich:
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de
Fazit:
- Claudia spart durch rechtzeitige Gestaltung bis zu 300.000 € Steuern
- Das Haus bleibt steuerfrei, wenn sie 10 Jahre darin wohnt
- § 27 ErbStG bringt zusätzliche Steuererleichterungen
- Ohne Notar hätte Claudia nur 25 % steuerfrei geerbt
- Ein Notfallordner sorgt für Klarheit in der Familie
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