Altweiber-Fasnacht 1985: Wie ein Krawatten-Scherz mir am Valentinstag fast den Daumen kostete

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann - Demokrat der Mitte

Werner Hoffmann

Altweiber-Fasnacht, Donnerstag, 14. Februar 1985 – und ausgerechnet auch noch Valentinstag.

Während andere Blumen verschenkten und romantische Pläne schmiedeten, hatte ich schlicht einen langen Arbeitstag hinter mir.

Und das Wichtigste: Ich dachte an diesem Tag überhaupt nicht daran, dass Altweiber-Fasnacht war. Für mich war es einfach nur ein normaler Donnerstag.

Trotz Müdigkeit ging ich abends noch in eine Diskothek. Freunde treffen, Musik, ein paar Gespräche – einfach abschalten. Ich trug eine Krawatte. Damals ganz selbstverständlich, wie es eben in den 80ern oft war. Heute wirkt das fast wie ein Kleidungsstück aus einer anderen Zeit.

Mitten im Trubel passierte es. Plötzlich spürte ich von hinten einen Ruck.

Im selben Moment fuhr ich reflexartig mit der linken Hand an meine Krawatte – genau in dem Augenblick, als hinter mir jemand mit einer Schere ansetzte, sie abzuschneiden. Ein typischer Altweiber-Brauch. Nur: Ich hatte nicht damit gerechnet. Überhaupt nicht.

Dann der Schnitt. Ein kurzer Schmerz. Und sofort: Blut. Viel Blut. So viel, dass es aussah, als hätte man mir den halben Finger, ja fast den halben Daumen abgetrennt. Die Musik lief weiter, aber für mich war alles wie eingefroren. Die Frau hinter mir wurde kreidebleich, starrte auf meine Hand – und begann zu weinen. Sie war völlig geschockt, weil aus einem Spaß plötzlich bitterer Ernst geworden war.

Zwischen Tanzfläche, Karnevalsstimmung und Konfetti entstand auf einmal eine Szene, die nicht in diese Nacht passte: hektische Blicke, Taschentücher, Entsetzen. Valentinstag einmal anders – statt Rosen gab es Panik.

Zum Glück stellte sich später heraus: Es sah dramatischer aus, als es tatsächlich war. Aber der Schreck saß tief – bei ihr und bei mir. Heute, 41 Jahre später, kann ich darüber schmunzeln, weil sich die Zeiten so verändert haben. Kaum jemand trägt noch Krawatten. Und damit gibt es auch kaum noch Chancen, sie an Altweiber abzuschneiden.

Vielleicht kommt die Krawatte ja in 20 Jahren wieder zurück. Mode ist zyklisch. Bis dahin muss man sich nur überlegen, ob man sie aufbewahrt – am besten ordentlich, vielleicht sogar in einem Krawattenkarussell.

Und wenn ich heute doch noch eine Krawatte sehe, denke ich kurz an diese Disco-Nacht: Musik, Blut, ein weinender Schreckmoment – und daran, wie ein „ganz normaler Donnerstag“ sich plötzlich als Altweiber-Fasnacht entpuppte.

#Karneval #Fasching #Altweiber #Valentinstag #80erJahre

Altweiber-Fasnacht 1985: Wie ein Krawatten-Scherz mir am Valentinstag fast den Daumen kostete

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann - Demokrat der Mitte

Werner Hoffmann

Altweiber-Fasnacht, Donnerstag, 14. Februar 1985 – und ausgerechnet auch noch Valentinstag.

Während andere Blumen verschenkten und romantische Pläne schmiedeten, hatte ich schlicht einen langen Arbeitstag hinter mir.

Und das Wichtigste: Ich dachte an diesem Tag überhaupt nicht daran, dass Altweiber-Fasnacht war. Für mich war es einfach nur ein normaler Donnerstag.

Trotz Müdigkeit ging ich abends noch in eine Diskothek. Freunde treffen, Musik, ein paar Gespräche – einfach abschalten. Ich trug eine Krawatte. Damals ganz selbstverständlich, wie es eben in den 80ern oft war. Heute wirkt das fast wie ein Kleidungsstück aus einer anderen Zeit.

Mitten im Trubel passierte es. Plötzlich spürte ich von hinten einen Ruck.

Im selben Moment fuhr ich reflexartig mit der linken Hand an meine Krawatte – genau in dem Augenblick, als hinter mir jemand mit einer Schere ansetzte, sie abzuschneiden. Ein typischer Altweiber-Brauch. Nur: Ich hatte nicht damit gerechnet. Überhaupt nicht.

Dann der Schnitt. Ein kurzer Schmerz. Und sofort: Blut. Viel Blut. So viel, dass es aussah, als hätte man mir den halben Finger, ja fast den halben Daumen abgetrennt. Die Musik lief weiter, aber für mich war alles wie eingefroren. Die Frau hinter mir wurde kreidebleich, starrte auf meine Hand – und begann zu weinen. Sie war völlig geschockt, weil aus einem Spaß plötzlich bitterer Ernst geworden war.

Zwischen Tanzfläche, Karnevalsstimmung und Konfetti entstand auf einmal eine Szene, die nicht in diese Nacht passte: hektische Blicke, Taschentücher, Entsetzen. Valentinstag einmal anders – statt Rosen gab es Panik.

Zum Glück stellte sich später heraus: Es sah dramatischer aus, als es tatsächlich war. Aber der Schreck saß tief – bei ihr und bei mir. Heute, 41 Jahre später, kann ich darüber schmunzeln, weil sich die Zeiten so verändert haben. Kaum jemand trägt noch Krawatten. Und damit gibt es auch kaum noch Chancen, sie an Altweiber abzuschneiden.

Vielleicht kommt die Krawatte ja in 20 Jahren wieder zurück. Mode ist zyklisch. Bis dahin muss man sich nur überlegen, ob man sie aufbewahrt – am besten ordentlich, vielleicht sogar in einem Krawattenkarussell.

Und wenn ich heute doch noch eine Krawatte sehe, denke ich kurz an diese Disco-Nacht: Musik, Blut, ein weinender Schreckmoment – und daran, wie ein „ganz normaler Donnerstag“ sich plötzlich als Altweiber-Fasnacht entpuppte.

#Karneval #Fasching #Altweiber #Valentinstag #80erJahre

Warum Apple Dir verbietet, Deine eigene Stimme zu hören – und Android es einfach erlaubt

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Viele Nutzerinnen und Nutzer wollen heute etwas völlig Selbstverständliches: Einen selbst geschriebenen Artikel auf einer Internetseite lesen und ihn sich gleichzeitig vorlesen lassen – idealerweise mit der eigenen Stimme, die Apple seit iOS offiziell anbietet.

Was banal klingt, entpuppt sich auf dem iPhone als unüberwindbare Hürde.

Apple bietet mit der Funktion „Eigene Stimme“ zwar die Möglichkeit, die eigene Stimme zu digitalisieren. In der Praxis zeigt sich jedoch sehr schnell eine massive Einschränkung: Ein Text auf einer Internetseite kann nicht einfach markiert und mit der eigenen Stimme vorgelesen werden, während der Artikel sichtbar bleibt.

Und das ist entscheidend: Nicht mit Safari, nicht mit Chrome, nicht mit der Google-App und nicht einmal mit externen Anwendungen. Selbst wer bereit ist, zusätzliche Software zu nutzen, stößt an eine harte Systemgrenze.

Diese Einschränkung ist kein technischer Zufall und auch kein Bedienfehler. Sie ist eine bewusste Design- und Machtentscheidung von Apple. Die eigene Stimme darf ausschließlich in eng kontrollierten Bereichen genutzt werden, etwa in der sogenannten Live-Sprachausgabe, bei der Texte manuell eingefügt werden müssen. Ein direktes Vorlesen markierter Web-Texte ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Als Begründung führt Apple regelmäßig Datenschutz, Missbrauchsschutz und den Schutz vor Deepfakes an. Das klingt auf den ersten Blick plausibel, ist in der Praxis jedoch realitätsfern. Nutzerinnen und Nutzer, die ihre Stimme bewusst erstellt haben und sie bewusst einsetzen wollen, werden pauschal eingeschränkt und bevormundet.

Besonders problematisch ist, dass selbst externe Apps diese Lücke nicht schließen dürfen. Apple lässt nicht zu, dass Drittanbieter die eigene Stimme systemweit als Vorlesestimme integrieren. Damit blockiert Apple ganz konkret barrierefreie Nutzung, produktives Gegenlesen eigener Texte sowie das parallele Lesen und Hören von Online-Inhalten.

Ziel wäre es dabei, den Text sichtbar zu lassen, ihn parallel mit der eigenen Stimme vorlesen zu lassen und daraus unmittelbar ein Video zu erstellen, etwa für Social Media, YouTube oder als Audioversion eines Blogartikels. Gerade für Autorinnen und Autoren, Blogger, Journalisten und Content-Creator wäre das eine enorme Erleichterung. Texte könnten geprüft, vertont und visuell aufbereitet werden, ohne Umwege, ohne Zusatzsoftware und ohne technische Verrenkungen.

Doch genau an dieser Stelle zeigt sich die Kehrseite von Apples Plattformpolitik. Apple stellt sich hier schlicht stur. Statt mündige Nutzer selbst entscheiden zu lassen, wie sie ihre eigene Stimme einsetzen, blockiert das System diesen Anwendungsfall vollständig.

Auf Android-Smartphones zeigt sich, dass es auch anders geht. Dort kann eine eigene oder KI-basierte Stimme als Standard-Vorlesestimme festgelegt werden. Texte lassen sich im Browser markieren, vorlesen und gleichzeitig anzeigen. Ohne Workarounds, ohne Umwege, ohne Bevormundung.

Der hier beschriebene Fall ist kein Einzelfall, sondern ein typisches Beispiel für Apples Monokultur. Apple entscheidet zentral, was Nutzer dürfen und was nicht. Selbst dann, wenn eine Funktion technisch möglich wäre und vom Nutzer ausdrücklich gewünscht ist.

Diese Politik wird häufig mit Datenschutz begründet, führt in der Praxis jedoch zu unnötigen Einschränkungen, Innovationshemmnissen und Frustration bei kreativen und professionellen Anwendern. Android setzt hier auf Vielfalt, Offenheit und Nutzerautonomie.

Resümee

Apple schützt nicht nur – Apple beschränkt. Und manchmal so stark, dass sinnvolle Alltagsfunktionen schlicht unmöglich werden. Wer Texte lesen, prüfen, vertonen oder veröffentlichen möchte und dabei moderne Sprachfunktionen sinnvoll einsetzen will, stößt auf dem iPhone schnell an systemische Grenzen. In diesem Punkt ist der Wechsel von der Apple-Monokultur hin zur Vielfalt von Android eine rationale Entscheidung für Offenheit, Praxisnähe und Selbstbestimmung.

Warum Apple Dir verbietet, Deine eigene Stimme zu hören – und Android es einfach erlaubt

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Viele Nutzerinnen und Nutzer wollen heute etwas völlig Selbstverständliches: Einen selbst geschriebenen Artikel auf einer Internetseite lesen und ihn sich gleichzeitig vorlesen lassen – idealerweise mit der eigenen Stimme, die Apple seit iOS offiziell anbietet.

Was banal klingt, entpuppt sich auf dem iPhone als unüberwindbare Hürde.

Apple bietet mit der Funktion „Eigene Stimme“ zwar die Möglichkeit, die eigene Stimme zu digitalisieren. In der Praxis zeigt sich jedoch sehr schnell eine massive Einschränkung: Ein Text auf einer Internetseite kann nicht einfach markiert und mit der eigenen Stimme vorgelesen werden, während der Artikel sichtbar bleibt.

Und das ist entscheidend: Nicht mit Safari, nicht mit Chrome, nicht mit der Google-App und nicht einmal mit externen Anwendungen. Selbst wer bereit ist, zusätzliche Software zu nutzen, stößt an eine harte Systemgrenze.

Diese Einschränkung ist kein technischer Zufall und auch kein Bedienfehler. Sie ist eine bewusste Design- und Machtentscheidung von Apple. Die eigene Stimme darf ausschließlich in eng kontrollierten Bereichen genutzt werden, etwa in der sogenannten Live-Sprachausgabe, bei der Texte manuell eingefügt werden müssen. Ein direktes Vorlesen markierter Web-Texte ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Als Begründung führt Apple regelmäßig Datenschutz, Missbrauchsschutz und den Schutz vor Deepfakes an. Das klingt auf den ersten Blick plausibel, ist in der Praxis jedoch realitätsfern. Nutzerinnen und Nutzer, die ihre Stimme bewusst erstellt haben und sie bewusst einsetzen wollen, werden pauschal eingeschränkt und bevormundet.

Besonders problematisch ist, dass selbst externe Apps diese Lücke nicht schließen dürfen. Apple lässt nicht zu, dass Drittanbieter die eigene Stimme systemweit als Vorlesestimme integrieren. Damit blockiert Apple ganz konkret barrierefreie Nutzung, produktives Gegenlesen eigener Texte sowie das parallele Lesen und Hören von Online-Inhalten.

Ziel wäre es dabei, den Text sichtbar zu lassen, ihn parallel mit der eigenen Stimme vorlesen zu lassen und daraus unmittelbar ein Video zu erstellen, etwa für Social Media, YouTube oder als Audioversion eines Blogartikels. Gerade für Autorinnen und Autoren, Blogger, Journalisten und Content-Creator wäre das eine enorme Erleichterung. Texte könnten geprüft, vertont und visuell aufbereitet werden, ohne Umwege, ohne Zusatzsoftware und ohne technische Verrenkungen.

Doch genau an dieser Stelle zeigt sich die Kehrseite von Apples Plattformpolitik. Apple stellt sich hier schlicht stur. Statt mündige Nutzer selbst entscheiden zu lassen, wie sie ihre eigene Stimme einsetzen, blockiert das System diesen Anwendungsfall vollständig.

Auf Android-Smartphones zeigt sich, dass es auch anders geht. Dort kann eine eigene oder KI-basierte Stimme als Standard-Vorlesestimme festgelegt werden. Texte lassen sich im Browser markieren, vorlesen und gleichzeitig anzeigen. Ohne Workarounds, ohne Umwege, ohne Bevormundung.

Der hier beschriebene Fall ist kein Einzelfall, sondern ein typisches Beispiel für Apples Monokultur. Apple entscheidet zentral, was Nutzer dürfen und was nicht. Selbst dann, wenn eine Funktion technisch möglich wäre und vom Nutzer ausdrücklich gewünscht ist.

Diese Politik wird häufig mit Datenschutz begründet, führt in der Praxis jedoch zu unnötigen Einschränkungen, Innovationshemmnissen und Frustration bei kreativen und professionellen Anwendern. Android setzt hier auf Vielfalt, Offenheit und Nutzerautonomie.

Resümee

Apple schützt nicht nur – Apple beschränkt. Und manchmal so stark, dass sinnvolle Alltagsfunktionen schlicht unmöglich werden. Wer Texte lesen, prüfen, vertonen oder veröffentlichen möchte und dabei moderne Sprachfunktionen sinnvoll einsetzen will, stößt auf dem iPhone schnell an systemische Grenzen. In diesem Punkt ist der Wechsel von der Apple-Monokultur hin zur Vielfalt von Android eine rationale Entscheidung für Offenheit, Praxisnähe und Selbstbestimmung.

Katharina Reiche – wie eine CDU-Ministerin die Energiewende gezielt ausbremst

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Rentenexperte - www..Renten-Experte.de

Werner Hoffmann

Was Katharina Reiche derzeit betreibt, ist keine neutrale Netzpolitik, sondern eine gezielte politische Weichenstellung gegen den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien.

Unter dem scheinbar technischen Vorwand „überlasteter Stromnetze“ plant die CDU-Wirtschaftsministerin Regelungen, die neue Wind- und Solaranlagen verteuern, verzögern und wirtschaftlich unattraktiv machen.

Katherina Reiche dreht am Gas-Lobby-Rad (ki-generiert) Satire oder Sarkasmus?
Katherina Reiche dreht am Gas-Lobby-Rad (ki-generiert) Satire oder Sarkasmus?

Die Begründung klingt harmlos – ist es aber nicht. Stromnetze sind nicht plötzlich überlastet.

Sie wurden über Jahre hinweg politisch vernachlässigt, obwohl der steigende Anteil erneuerbarer Energien bekannt war und politisch gewollt sein sollte.

Statt dieses Versäumnis nun durch einen beschleunigten Netzausbau zu korrigieren, wählt Katharina Reiche einen anderen Weg: Sie macht die erneuerbaren Energien selbst zum Problem.

Katherina Reiche - Was in den Monetoring-Bericht reinkommt, entscheidet sie. Im Sinne der Gaslobby und Energiekonzerne.
Katherina Reiche – Was in den Monetoring-Bericht reinkommt, entscheidet sie. Im Sinne der Gaslobby und Energiekonzerne.

Geplante höhere Netzentgelte, zusätzliche Anschlussauflagen und neue bürokratische Hürden treffen vor allem Bürgerenergie-Genossenschaften, kommunale Projekte und mittelständische Betreiber. Genau jene Akteure, die die Energiewende bislang getragen haben.

Große Energiekonzerne hingegen können Verzögerungen aussitzen, Mehrkosten kompensieren und auf bestehende Netzanbindungen zurückgreifen.

Das Ergebnis ist absehbar:

Der Ausbau erneuerbarer Energien wird nicht verboten – aber gezielt ausgebremst.

Katherina Reiche NICHT bei LinkedIn und meidet eigene SocialMediaKanäle?
Katherina Reiche NICHT bei LinkedIn und meidet eigene SocialMediaKanäle?

Marktteilnehmer ohne großes Kapital werden verdrängt, während zentrale und fossile Strukturen gestärkt werden.

Diese Politik schützt nicht das Klima, sondern bestehende Machtverhältnisse im Energiesektor.

Katharina Reiche verkauft diesen Kurs als Ordnungspolitik und Netzschutz. Tatsächlich handelt es sich um eine politisch motivierte Bremse, die fossile Übergangslösungen verlängert und die Energiewende verlangsamt.

Wer Klimaziele ernst meint, investiert in Netze. Wer Netze als Vorwand nutzt, entscheidet sich bewusst gegen Tempo bei Wind- und Solarenergie.

#Energiewende
#ErneuerbareEnergien
#CDU
#Gaslobby
#Klimaschutz

Globale Temperaturabweichungen von 1880 bis 2024

Laut NASA-Wissenschaftler*innen war die durchschnittliche Oberflächentemperatur der Erde im Jahr 2024 die höchste seit Beginn der Aufzeichnungen.

Die globalen Temperaturen im Jahr 2024 lagen 2,30 Grad Fahrenheit (1,28 Grad Celsius) über dem Referenzwert der Behörde für das 20. Jahrhundert (1951–1980) und übertrafen damit den Rekord aus dem Jahr 2023.

“We know that these increases in temperature are driven by our greenhouse gas emissions and are impacting people and ecosystems around the world.”
(Kate Calvin, NASA’s chief scientist and senior climate advisor)

Der neue Rekord ergibt sich aus 15 aufeinanderfolgenden Monaten (Juni 2023 bis August 2024) mit monatlichen Temperaturrekorden – eine beispiellose Hitzewelle.

Diese farbcodierte Karte in Robinson-Projektion zeigt die Entwicklung der globalen Oberflächentemperatur.

Weiße Farbe:

Normale Temperaturen sind weiß dargestellt,

Rote Farbe
überdurchschnittliche Temperaturen rot und

Blaue Farbe
unterdurchschnittliche Temperaturen blau.

Die normalen Temperaturen werden über den 30-jährigen Referenzzeitraum 1951–1980 berechnet.

(Quelle: https://svs.gsfc.nasa.gov/)

Renten-Kehrtwende ab Juli 2026: Minijobber sollen eine zweite Chance bekommen

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann

Werner Hoffmann

www.Renten-Experte.de

Ab dem 1. Juli 2026 soll sich für Millionen Minijobber Entscheidendes ändern. Wer sich früher von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, konnte diese Entscheidung während eines laufenden Minijobs bislang nicht mehr korrigieren. Es galt praktisch: Einmal befreit – in diesem Job gebunden.

Wichtig: Diese Neuregelung ist derzeit vorgesehen, aber noch nicht endgültig als geltendes Recht in Kraft.

Minijob

Befreiung soll einmalig rückgängig gemacht werden können

Nach dem aktuellen Gesetzesvorhaben sollen Minijobber ihre frühere Befreiung ab dem 1. Juli 2026 einmalig wieder aufheben können.

Das wäre neu. Bislang war eine Änderung während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses nicht möglich.

Geplant ist:

  • Die Aufhebung wirkt nur für die Zukunft,
  • Vergangene Zeiten bleiben beitragsfrei,
  • Bei mehreren Minijobs gilt die Entscheidung einheitlich,
  • Eine spätere erneute Befreiung ist nicht mehr vorgesehen.

Wichtige Klarstellung

Die Befreiung gilt nur für das jeweilige Beschäftigungsverhältnis.

Wird ein Minijob beendet und später ein neuer begonnen, entsteht automatisch wieder Rentenversicherungspflicht. Der Arbeitnehmer kann sich dann neu entscheiden.

Die geplante Änderung betrifft daher vor allem Personen, die in einem noch laufenden Minijob vor Jahren die Befreiung gewählt haben und diese nun korrigieren möchten – ohne kündigen zu müssen.

Minijob Geringverdiener

603 Euro ab 1. Januar 2026

Bereits feststehend ist: Zum 1. Januar 2026 steigt die Minijob-Grenze auf 603 Euro monatlich, da der Mindestlohn erhöht wird. Wer bis zu 603 Euro verdient, bleibt im Minijob.

In der Rentenversicherung besteht weiterhin Versicherungspflicht, sofern keine Befreiung beantragt wird.

Warum das relevant ist

Mit eigenem Beitragsanteil zählt der Monat als vollwertige Pflichtbeitragszeit. Das kann entscheidend sein für die 35-jährige Wartezeit, die 45-jährige Wartezeit, den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente sowie Reha-Leistungen.

Sollte die Gesetzesänderung wie geplant in Kraft treten, eröffnet sie vielen Betroffenen eine echte zweite Chance. Eine individuelle Prüfung des Versicherungsverlaufs bleibt jedoch empfehlenswert.

Werner Hoffmann
Werner Hoffmann

Für Arbeitgeber, Arbeitnehmer & Rentner – www.Renten-Experte.de

#Minijob #603Euro #Rentenversicherung #Altersvorsorge #Rentenberatung

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