Energiewende vor dem Aus? Wie Reiche und Söder Bayerns Wind- und Solarstrom abwürgen wollen

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Martin Stümpfig

Die Pläne von Deutschlands oberster Gas-Lobbyistin Katherina Reiche & Markus Söder gefährden massiv die #Energiewende.Sollte das geplante „Netzpaket“ in der Form kommen wie es CDU/CSU derzeit planen, dann bedeutet das das Aus für neue PV-Anlagen und Windräder in nahezu ganz Bayern. In ländlichen Gebieten werden heute schon, u.a. aufgrund der jahrelangen Blockade von neuen Stromleitungen durch CSU & FW, gewisse Mengen Wind- und Sonnenstrom abgeregelt. Das würde in Zukunft bedeuten, dass in diesen entsprechenden Gebieten mindestens 10 Jahre lang keine einzige neue PV-Anlage oder Windrad an das Netz angeschlossen werden muss. Das Aus der Erneuerbaren wäre somit besiegelt.

Das wäre ein schwerer Rückschlag für Klimaschutz, regionale Wertschöpfung und günstigen Strom aus heimischen Quellen. Statt Wind, Sonne und Biomasse zu stärken, werden so fossile Abhängigkeiten zementiert.

Im Landtag habe ich deshalb die Abgeordneten der CSU eindringlich dazu aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass diese Pläne gestoppt werden. Denn sie schaden der der #Wirtschaft, dem #Klimaschutz und den #Menschen in Bayern massiv.

Mehr Geld trotz Erwerbsminderung? So viel dürfen Sie wirklich hinzuverdienen!

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Werner Hoffmann
www.renten-experte.de

Viele Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente fragen sich: Wie viel darf ich noch arbeiten – und was passiert mit meiner Rente?

Seit der Reform gelten großzügigere Hinzuverdienstregeln. Ziel ist es, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen mehr finanzielle Spielräume zu ermöglichen, ohne dass die Rente sofort vollständig entfällt.

Die aktuelle Hinzuverdienstgrenze

Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente liegt die jährliche Hinzuverdienstgrenze derzeit bei rund 19.661 Euro brutto pro Jahr. Das entspricht etwa 1.638 Euro brutto monatlich.

Wird diese Grenze überschritten, entfällt die Rente nicht automatisch. Stattdessen wird der übersteigende Betrag zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Wichtig: Maßgeblich ist das Bruttoarbeitsentgelt im Kalenderjahr. Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zählen mit.

Zusätzlich bleibt die medizinische Voraussetzung entscheidend. Wer eine volle Erwerbsminderungsrente erhält, gilt grundsätzlich als unter drei Stunden täglich leistungsfähig. Wird dauerhaft deutlich mehr gearbeitet, kann die Deutsche Rentenversicherung den Anspruch überprüfen.

Konkretes Rechenbeispiel

Angenommen, ein Rentner mit voller Erwerbsminderungsrente verdient im Jahr 22.000 Euro brutto. Die Grenze liegt bei 19.661 Euro.

  • 22.000 € – 19.661 € = 2.339 € Überschreitung,
  • 40 Prozent davon = 935,60 € Anrechnung im Jahr,
  • das entspricht rund 77,97 € Rentenminderung pro Monat.

Das Beispiel zeigt: Auch bei Überschreitung bleibt der größte Teil des Hinzuverdienstes erhalten.

Warum fachkundige Beratung wichtig ist

Die Regelung wirkt klar – in der Praxis ist sie komplex. Einkommen schwankt, Einmalzahlungen kommen hinzu und jede Rentenbiografie ist individuell.

Deshalb empfiehlt es sich, frühzeitig einen unabhängigen Rentenberater einzubeziehen. Ein Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz kann die persönliche Situation prüfen, Risiken bewerten und helfen, Rückforderungen zu vermeiden.

Werner Hoffmann
Werner Hoffmann

Hinweis: Die Regelungen zur teilweisen Erwerbsminderungsrente unterscheiden sich deutlich und werden in einem gesonderten Artikel ausführlich behandelt.

#Erwerbsminderungsrente #Hinzuverdienst #Rentenrecht #Rentenberatung #DeutscheRentenversicherung

Heiliges Reich deutscher Verteilnetzbetreiber: Energiewende-Bremse aus dem Wirtschaftsministerium

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Fabian Holzheid.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche will den Ausbau von Wind- und Solarenergie durch die Hintertür massiv ausbremsen!

Versteckt in der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sägt Reiche an den zentralen Weichen der Energiewende:

Einseitig an den Interessen der großen Konzerne wie RWE oder Eon ausgerichtet, soll in Zukunft ein Flickenteppich aus den fast 900 Netzbetreibern über Ausbau oder Abwürgen von Erneuerbaren-Projekten entscheiden.

Besonders gravierend sind vor allem zwei geplante Regelungen:

1. Der geplante Eingriff in den Anschluss- und Einspeisevorrang für erneuerbare Energien.

Bisher müssen die Netzbetreiber erneuerbare Energien in ihrem Gebiet als Erstes anschließen – eine Art eingebaute Vorfahrt für die Energiewende. Wird dieser Vorrang tatsächlich gekappt, liegt die Entscheidung über Wohl oder Wehe für Erneuerbaren-Projekte bei den ca. 900 Netzbetreibern in Deutschland – mal wieder Flickenteppich statt Masterplan. Es drohen Investitionsstopp, Rechtsunsicherheit und ein Einbruch bei den Ausbauzahlen – wer beantragt oder baut schon, wenn er nicht weiß, ob das Projekt überhaupt ans Netz genommen wird? Das Problem kann sich bis zum Anschluss privater PV-Anlagen durchziehen.

2. Der geplante neue Umgang mit Entschädigungszahlungen bei Netzüberlastung.

Netzgebiete mit häufigen Stromüberschüssen aus Erneuerbaren sollen künftig schnell als „kapazitätslimitiert“ gelten. Neue Wind- und Solaranlagen wären dort nur noch zulässig, wenn die künftigen Betreiber bis zu 10 Jahre lang auf Entschädigungen bei Abregelungen verzichten. Die Ausgleichszahlungen für Gas- und Kohlekraftwerke sollen im neuen Plan aber bestehen bleiben. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Diese Vorschläge sind nicht nur klimapolitisch falsch, sondern auch sicherheitspolitisch kurzsichtig. Wer den Ausbau heimischer erneuerbarer Energien bremst, verlängert die Abhängigkeit Deutschlands von fossilen Importen aus autokratischen Regimen. Wenn Katherina Reiche sich mit ihren Plänen durchsetzen kann, sorgt sie weiterhin für eine Erpressbarkeit Deutschland und Europas durch Petrostaaten. Das hat zum Glück auch die SPD erkannt: „Der beschleunigte Umstieg auf Erneuerbare ist längst eine Frage der Energiesicherheit geworden, Beschränkungen in Tempo und Menge können wir uns nicht leisten“ sagt Nina Scheer, energiepolitische Sprecherin der SPD. Mit der SPD gemeinsam müssen sich jetzt dringend alle Teile der Energiewirtschaft auf die Hinterbeine stellen, die ein echtes Interesse an der Energiewende haben. Die EnWG-Novelle ist in der Kabinettsplanung derzeit für März vorgesehen. Noch ist etwas Zeit, den Kurs zu korrigieren.

#CDU

#KatherinaReiche

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