Steuergeld als Familienkasse – wie der AfD-Spitzenmann Ulrich Siegmund den politischen Anstand entsorgt

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.

– Demokrat der Mitte. –

Was sich rund um den AfD-Politiker Ulrich Siegmund im Landtag von Sachsen-Anhalt abspielt, ist kein Einzelfall und kein „Missverständnis“. Es wirkt wie ein unfassbarer Mix aus Dreistigkeit, Selbstbedienungsmentalität und politischer Verachtung – finanziert am Ende durch die Allgemeinheit.

Siegmund inszeniert sich gern als junger, dynamischer Hoffnungsträger, der „aufräumt“ und gegen angeblichen Filz wettert. Gleichzeitig wird bekannt, dass enge Familienangehörige über parteiinterne Umwege in parlamentarischen Büros beschäftigt werden – bezahlt aus öffentlichen Mitteln. Über-Kreuz-Anstellungen, gegenseitige Gefälligkeiten, ein Netzwerk des Gebens und Nehmens. Formal mag das Grauzone sein – moralisch ist es ein Offenbarungseid.

Doch der Skandal ist größer als ein Posten. Die AfD zeigt seit Jahren ein Muster: laut gegen den Rechtsstaat reden – und selbst ständig daran scheitern. In keiner anderen Partei häufen sich derart häufig Fälle von Verurteilungen, Ermittlungen, extremistischen Ausfällen und demokratiefeindlicher Rhetorik.

Beispiele aus der AfD (Auswahl):
– Björn Höcke: mehrfach gerichtlich verurteilt wegen der Verwendung verbotener NS-Parolen,
– Andreas Kalbitz: Parteiausschluss wegen nachgewiesener extremistischer Verbindungen,
– Gunnar Lindemann: Strafbefehle und Verurteilungen u. a. wegen Volksverhetzung,
– Hans-Thomas Tillschneider: Beobachtung durch den Verfassungsschutz wegen rechtsextremer Ideologie,
– zahlreiche weitere Funktionäre: Ermittlungen, Hausdurchsuchungen, Strafverfahren wegen Betrugs-, Gewalt- oder Volksverhetzungsdelikten.

Das ist kein Zufall – das ist Struktur. Wer Demokratie verachtet, zieht jene an, die ihre Regeln missachten. Und wer sich als „Alternative“ verkauft, liefert am Ende oft nur eines: mehr Filz, mehr Radikalisierung, mehr Schaden am Vertrauen in unseren Staat.

Ulrich Siegmund steht sinnbildlich dafür: laut, selbstgerecht, moralisch flexibel. Nicht modern, sondern reaktionär im Denken. Nicht Opfer, sondern Nutznießer. Wer so Politik macht, hat keinen Anspruch auf Vertrauen – und schon gar nicht darauf, dieses Land zu führen.

#AfD #Vetternwirtschaft #DemokratieSchuetzen #Rechtsstaat #SachsenAnhalt

Alarmstufe Rot: Gericht peitscht das Klimaschutzprogramm der Regierung ab – Nachbesserungspflicht jetzt rechtlich verbindlich

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 29. Januar 2026 ein klares Signal gesetzt: Das Klimaschutzprogramm 2023 der Bundesregierung genügt nicht, um die gesetzlich festgelegten Klimaziele bis zum Jahr 2030 zuverlässig zu erreichen. Nach Auffassung des Gerichts ist die Bundesregierung verpflichtet, das bestehende Programm durch zusätzliche und wirksamere Maßnahmen zu ergänzen, da andernfalls die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes verfehlt werden.

Ausgangspunkt des Verfahrens war die Klage einer anerkannten Umweltvereinigung. Diese machte geltend, dass das Klimaschutzprogramm erhebliche inhaltliche Lücken aufweist und die angenommene Minderungswirkung einzelner Maßnahmen nicht nachvollziehbar belegt sei. Das Gericht folgte dieser Argumentation im Kern und stellte fest, dass bei realistischer Betrachtung eine deutliche Emissionslücke verbleibt. Damit gerät das Ziel in Gefahr, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu senken.

Bereits die Vorinstanz, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, hatte entschieden, dass das Klimaschutzprogramm rechtlich überprüfbar ist und den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Einschätzung nun. Damit steht fest: Das Klimaschutzgesetz ist bindendes Recht und keine unverbindliche politische Absichtserklärung.

Besonders deutlich wurde das Gericht bei der Bewertung der bisherigen Maßnahmen. Allgemeine Zielbekundungen, langfristige Hoffnungen auf technologische Entwicklungen oder unkonkrete Zukunftsversprechen reichen nicht aus. Erforderlich sind konkrete, überprüfbare und realistisch wirksame Maßnahmen, die tatsächlich zu messbaren Emissionsminderungen führen. Vor allem in den Bereichen Verkehr, Gebäude und Energie sieht das Gericht erheblichen Handlungsbedarf.

Mit diesem Urteil steigt der Druck auf die Bundesregierung deutlich. Sie muss das Klimaschutzprogramm zeitnah überarbeiten oder ergänzen und transparent darlegen, wie die bestehenden Emissionslücken geschlossen werden sollen. Unterbleibt dies, sind weitere Klagen absehbar, mit möglichen rechtlichen und politischen Konsequenzen für die deutsche Klimapolitik.

Hashtags: #Klimaschutz #Klimaschutzgesetz #Bundesverwaltungsgericht #Klimapolitik #CO2Reduktion

Jetzt Meta verurteilt: Illegale Datennutzung kostet Facebook-Konzern Schadensersatz

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann - Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören

Werner Hoffmann.

– Demokrat der Mitte.-

Das Oberlandesgericht Naumburg hat den Facebook-Konzern Meta in zwei Verfahren wegen rechtswidriger Verarbeitung personenbezogener Daten zu Schadensersatz verurteilt. Die Entscheidungen senden ein klares Signal: Wer gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO ) verstößt, kann haften – auch dann, wenn kein konkreter finanzieller Schaden nachweisbar ist.

Die Urteile im Überblick
Aktenzeichen: 9 U 124/24,
Aktenzeichen: 9 U 44/25,
Gericht: Oberlandesgericht Naumburg,
Rechtsgrundlage: Art. 82 DSGVO.

Nach Auffassung des Gerichts hat Meta personenbezogene Daten von Facebook-Nutzern ohne wirksame Einwilligung verarbeitet und kommerziell verwertet, insbesondere für personalisierte Werbung. Eine pauschale Zustimmung über allgemeine Nutzungsbedingungen reiche dafür nicht aus und genüge den Anforderungen der DSGVO nicht.

Schaden auch ohne Geldverlust
Besonders bedeutsam ist die Feststellung des Gerichts, dass bereits der Kontrollverlust über die eigenen personenbezogenen Daten einen immateriellen Schaden darstellt. Betroffene müssen keinen konkreten Vermögensschaden nachweisen. Allein die rechtswidrige Datenverarbeitung kann einen Anspruch auf Schadensersatz begründen.

Signalwirkung für Millionen Nutzer
Die Urteile entfalten eine erhebliche Signalwirkung für Millionen Nutzer digitaler Plattformen. Datenschutzrechte werden damit konkret durchsetzbar. Große Technologiekonzerne können sich nicht länger hinter pauschalen Einwilligungen oder undurchsichtigen AGBs verstecken. Betroffene erhalten realistische Chancen auf Entschädigung.

Ein deutliches Zeichen gegen Big Tech
Die Entscheidungen machen klar: Datenschutz ist kein Randthema, sondern geltendes Recht. Auch globale Digitalkonzerne unterliegen den europäischen Regeln. Für Nutzerinnen und Nutzer bedeutet das: Rechtsdurchsetzung lohnt sich. Für Unternehmen heißt es unmissverständlich: Transparenz, echte Einwilligung und DSGVO-Konformität sind keine Option, sondern Pflicht.

#Datenschutz
#DSGVO
#Meta
#Facebook
#DigitaleGrundrechte

error

Gefällt Dir der Blog-Demokratie? Einfach weiterempfehlen