Reichtum fast steuerfrei – warum Vermögenssteuer und eine gerechte Kapitalertragsteuer jetzt kommen müssen

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann

Deutschland diskutiert seit Jahren über Leistungsbereitschaft, Sparsamkeit und angebliche Steuerrekorde. Doch ein Blick auf die Realität zeigt: Große Vermögen werden geschont, Arbeit wird belastet. Das ist weder gerecht noch ökonomisch sinnvoll.

Die Kapitalertragsteuer beträgt pauschal 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. Wer ausschließlich von Kapital lebt – etwa durch Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne – zahlt damit deutlich weniger Steuern als eine Facharbeiterin oder ein Angestellter mit mittlerem Einkommen. Wer Millionär ist und nur Kapitalerträge erzielt, bleibt regelmäßig bei dieser niedrigen Belastung. Und selbst diese 25 % werden durch Holding-Strukturen, Verlustverrechnung, Stiftungen oder Auslandsmodelle oft auf 0 % reduziert.

Ähnlich sieht es bei der Erbschaftsteuer aus. Großvermögen werden über Betriebsvermögen, Familiengesellschaften oder Verschonungsregeln weitergereicht – häufig nahezu steuerfrei. Das Ergebnis: Vermögen vermehrt sich leistungslos über Generationen, während Arbeit, Konsum und Miete voll besteuert werden.

Die oft zitierte Grenze einer angeblichen 50-%-Gesamtsteuerbelastung ist dabei ein Mythos. Es gibt faktisch niemanden in Deutschland, der dauerhaft eine solche Gesamtbelastung trägt. Schon gar nicht bei großen Vermögen. Im Gegenteil: Je höher das Vermögen, desto niedriger oft die reale Steuerquote.

Deshalb braucht es eine moderne Vermögenssteuer, die sehr hohe Vermögen moderat, aber wirksam beteiligt – mit hohen Freibeträgen, damit der Mittelstand geschützt bleibt. Gleichzeitig muss die Kapitalertragsteuer reformiert werden:

Zurück zum individuellen Steuersatz, aber mit einem hohen Freibetrag von 50.000 Euro pro Person und Jahr. Damit wären Altersvorsorge, Sparrücklagen und kleinere Kapitalerträge weiterhin steuerfrei, während große Vermögenseinkommen fair beitragen.

Das wäre kein Angriff auf Leistung – sondern ein Schritt zu Steuergerechtigkeit, sozialem Zusammenhalt und einer stabilen Demokratie.

Weitere Informationen zur Erbschaftssteuer und Notfallvorsorge gibt es im Notfallordner von www.not-fallordner.de

www.not-fallordner.de

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Das Märchen von der 50-Prozent-Steuer – Wie neoliberale Mythen Vermögenssteuern blockieren

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann

Seit Jahren wird ein immer gleiches Narrativ verbreitet: In Deutschland dürfe die Gesamtsteuerbelastung angeblich nicht über 50 Prozent liegen. Deshalb – so das Argument – seien Vermögenssteuer oder höhere Erbschaftssteuern rechtlich unmöglich. Dieses Argument klingt juristisch, ist aber ein politisches Märchen.

Zunächst zur Theorie: Einen festen Höchststeuersatz von 50 Prozent gibt es nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat keinen Steuerdeckel festgelegt, sondern lediglich Verhältnismäßigkeit gefordert. Der oft zitierte „Halbteilungsgrundsatz“ ist keine geltende Rechtsnorm, sondern eine historische Argumentationslinie – mehr nicht.

Der höchste Einkommensteuersatz betrifft ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständige Arbeit, selbstständige Tätigkeit sowie Vermietung und Verpachtung. Selbst inklusive Solidaritätszuschlag und Reichensteuer liegt dieser Satz theoretisch bei rund 47 bis 48 Prozent – und auch nur auf den obersten Einkommensanteil.

Doch selbst diese Theorie hat mit der Realität wenig zu tun.

In der Praxis zahlt nahezu niemand eine Gesamtsteuerbelastung von 50 Prozent. Der Grund ist einfach: Wohlhabende Menschen erzielen ihr Einkommen nicht nur aus Arbeit.

Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne werden pauschal mit 25 Prozent Kapitalertragsteuer besteuert, zuzüglich Solidaritätszuschlag. Hinzu kommt ein Sparerfreibetrag von 1.000 Euro. Wer hohe Arbeitseinkommen hat, verfügt in der Regel auch über erhebliches Kapitalvermögen – und senkt damit automatisch seine durchschnittliche Gesamtsteuerquote.

Je höher das Vermögen, desto stärker wirkt dieser Effekt. Während normale Arbeitnehmer fast vollständig im progressiven Einkommensteuertarif hängen, verschiebt sich bei Reichen der Einkommensmix in Richtung niedrig besteuerter Kapitaleinkünfte. Die reale Gesamtsteuerbelastung liegt dadurch häufig deutlich unter 40 Prozent.

Hinzu kommen internationale Gestaltungsmodelle: Vermögen wird über Kapitalgesellschaften im Ausland verwaltet, oft in Niedrigsteuerländern. Formell gehören diese Gesellschaften Kindern, Enkeln oder Ehepartnern. Verwaltungsgebühren und formale Geschäftsführertätigkeiten reduzieren steuerpflichtige Erträge weiter – und senken zugleich künftige Erbschaftssteuern.

Die Behauptung, es gebe in Deutschland viele Menschen mit fast 50 Prozent Gesamtsteuerbelastung, ist daher ein Ammenmärchen. Es dient vor allem einem Zweck: notwendige Reformen zu verhindern.

Vermögenssteuern und höhere Erbschaftssteuern sind rechtlich möglich, ökonomisch sinnvoll und gesellschaftlich gerecht. Was sie blockiert, sind keine Verfassungsgrenzen – sondern hartnäckig wiederholte Mythen.

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Die große Steuer-Legende: Warum es keine 50-Prozent-Grenze gibt

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann

Immer wieder taucht sie auf – die Behauptung, der Staat dürfe den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr als 50 Prozent Steuern abnehmen. Angeblich habe das höchste deutsche Gericht diese Grenze festgelegt. Doch diese Erzählung ist ein politischer Mythos – juristisch hält sie nicht stand.

Tatsächlich gab es in den 1990er-Jahren Überlegungen zu einem sogenannten Halbteilungsgrundsatz. Dahinter stand die Idee, dass sich Staat und Steuerzahler Erträge hälftig teilen sollten. Diese Gedanken tauchten in einzelnen Urteilsbegründungen auf, wurden jedoch nie als feste verfassungsrechtliche Obergrenze festgeschrieben.

Spätestens 2006 stellte das Bundesverfassungsgericht klar: Aus dem Grundgesetz ergibt sich keine starre 50-Prozent-Grenze für die Gesamtsteuerbelastung. Eine pauschale Deckelung existiert nicht.

Entscheidend sind andere Kriterien: Gleichheitsgrundsatz, Verhältnismäßigkeit, Sozialstaatsprinzip und der Schutz des Existenzminimums. Nicht die Höhe eines einzelnen Steuersatzes ist ausschlaggebend, sondern seine Wirkung im Gesamtsystem.

Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Belastung zulässig wäre. Übermäßige oder erdrosselnde Steuern können verfassungswidrig sein – aber nicht wegen einer magischen Prozentgrenze, sondern wegen ihrer realen Auswirkungen.

Die berühmte 50-Prozent-Grenze ist daher kein Recht, sondern ein politisches Narrativ. Wer seriös über Steuern diskutieren will, sollte über Gerechtigkeit, Leistungsfähigkeit und gesellschaftlichen Ausgleich sprechen – nicht über Mythen.

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Erbschaftsteuer in Deutschland: Wie Reichtum sich legal selbst befreit – und normale Erben zahlen

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann

Die deutsche Erbschaftsteuer gilt offiziell als Instrument für Gerechtigkeit und Chancengleichheit.

In der Realität ist sie jedoch ein Lehrstück dafür, wie Ungleichheit nicht nur geduldet, sondern systematisch organisiert wird. Entscheidend ist nicht die Höhe des Vermögens, sondern seine juristische Verpackung.

Im Erbschaftsteuerrecht existieren faktisch zwei Welten: Privatvermögen und Betriebsvermögen. Privatvermögen wird klar erfasst und konsequent besteuert. Betriebsvermögen dagegen genießt weitreichende Sonderregeln, mit drastischen Folgen für die Verteilungsgerechtigkeit.

Wer ein Haus, Ersparnisse oder ein kleines Depot vererbt, kann Freibeträge nutzen. Sind diese überschritten, greifen Steuersätze von bis zu 30 Prozent für Kinder, für andere Erben sogar bis zu 50 Prozent. Es gibt kein echtes Schonvermögen. Kein Aufschub. Keine Strukturtricks.

Ganz anders beim Betriebsvermögen.

Vermögen, das als Betriebsvermögen gilt, kann zu 85 Prozent oder sogar vollständig steuerfrei übertragen werden. Voraussetzung ist meist nur, dass die formale Struktur einige Jahre fortgeführt wird. Und genau hier liegt der Kern des Problems.

Denn als Betriebsvermögen gelten längst nicht nur Maschinen oder Werkhallen. In der Praxis zählen dazu auch Bargeld, Wertpapierdepots, Immobilien, Kunstsammlungen, Holding-Beteiligungen und Familiengesellschaften. Häufig handelt es sich nicht um produktive Unternehmen, sondern um reine Vermögensverwaltung mit Steuerschild.

Das ist keine Grauzone. Diese Modelle sind legal, anerkannt und fester Bestandteil professioneller Vermögensplanung. Sie werden gezielt lange vor dem Erbfall aufgebaut, mit Wissen des Staates und politischer Duldung.

Zwar existieren formale Grenzen ab rund 26 Millionen Euro, doch sie lassen sich umgehen: durch Stiftungen, Holding-Konstruktionen, Vorabübertragungen oder Nießbrauchmodelle. Das Ergebnis ist eindeutig: Sehr große Vermögen bleiben oft nahezu steuerfrei, während mittlere Vermögen regelmäßig belastet werden.

Das eigentliche Unrecht liegt nicht im Schutz von Unternehmen. Es liegt darin, dass reines Vermögen denselben Schutz erhält wie produktive Arbeit, solange es nur die passende Rechtsform trägt.

Ein normaler Erbe zahlt. Ein strukturierter Erbe gestaltet.

Wenn Vermögen allein durch juristische Verpackung seine Steuerpflicht verliert, dann ist das keine Gerechtigkeit, sondern organisierte Ungleichheit mit amtlichem Siegel.

Tipp: Weitere Informationen finden Sie im Notfallordner unter www.Not-Fallordner.de.

www.Not-Fallordner.de

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