Linux MINT Teil 3 – Welche Virenprogramme gibt es, wie teuer sind sie und werden sie laufend upgedatet?

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann.

Wer von Windows zu Linux Mint wechselt, stellt schnell die Frage: Brauche ich überhaupt ein Virenprogramm – und wenn ja, welches?
Die kurze Antwort: Linux Mint ist von Haus aus deutlich sicherer als Windows. Trotzdem gibt es Antivirensoftware – vor allem für bestimmte Einsatzfälle.

1. ClamAV (Open Source, kostenlos)

ClamAV ist der Standard unter Linux. Die Software ist Open Source, kostenfrei und wird weltweit eingesetzt – vor allem auf Mailservern und Dateigateways.
ClamAV erkennt Linux-, Windows- und Mac-Malware und eignet sich ideal zum Prüfen von Dateien, USB-Sticks oder E-Mail-Anhängen, die an Windows-Nutzer weitergegeben werden.
Updates erfolgen regelmäßig über Signaturdatenbanken.

Link: S. Unten*

2. ClamTK (grafische Oberfläche für ClamAV, kostenlos)

ClamTK ist keine eigene Engine, sondern eine benutzerfreundliche Oberfläche für ClamAV.
Ideal für Desktop-Nutzer: Dateien oder ganze Ordner lassen sich per Klick scannen, Updates erfolgen automatisch im Hintergrund.
Kosten: kostenlos.

Link S. Unten **

3. Sophos Antivirus for Linux (kostenlos für Privatnutzer)

Sophos bietet einen leistungsstarken Virenschutz mit Echtzeit-Scanning („On-Access-Scan“).
Geeignet für Nutzer, die ein Sicherheitskonzept ähnlich wie unter Windows wünschen.
Für Privatanwender kostenlos, kommerzielle Nutzung kostenpflichtig. Updates erfolgen regelmäßig automatisch.

Link: AY unten***

4. Bitdefender GravityZone (kostenpflichtig)

Eine professionelle Unternehmenslösung mit zentraler Verwaltung und sehr hoher Erkennungsrate.
Für Firmen sinnvoll, für private Linux-Mint-Rechner meist überdimensioniert.
Updates erfolgen laufend.

Link S.unten ****

Braucht man Antivirus unter Linux Mint?

Für die meisten Privatnutzer: nein.
Linux Mint nutzt ein striktes Rechtemodell, signierte Softwarequellen und hat eine sehr kleine Malware-Zielgruppe.
Sinnvoll ist Antivirus vor allem, wenn Dateien regelmäßig mit Windows-Systemen ausgetauscht werden.

Empfehlung für alte Laptops

ClamAV + ClamTK – kostenlos, ressourcenschonend und in den meisten Fällen ausreichend.

Linux Mint zeigt damit erneut: Sicherheit geht auch ohne Abos, ohne Zwang und ohne Dauerüberwachung.

#LinuxMint
#Vorensoftware

Link *

Internet: https://www.clamav.net

Link **

Internet: https://github.com/dave-theunsub/clamtk

Link ***

Internet: https://www.sophos.com/en-us/products/free-tools/sophos-antivirus-for-linux

Link ****

Internet:

https://www.bitdefender.com/business

Freiwillige Beiträge: Für wen sie sich wirklich lohnen – und wann sie bares Geld bringen

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

www.Renten-Experte.de

Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung wirken auf den ersten Blick einfach: einzahlen, Rente erhöhen. In der Praxis entscheidet jedoch wer einzahlen darf, wann und mit welchem Ziel. Nur dann entfalten sie ihren tatsächlichen Nutzen.

Wer kann freiwillige Beiträge zahlen?

Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht
Sie können jederzeit freiwillig einzahlen, um Rentenansprüche aufzubauen oder zu stabilisieren.

Menschen mit Lücken im Versicherungsverlauf
Dazu zählen Zeiten ohne Pflichtbeiträge, etwa durch Auslandsaufenthalte, längere Auszeiten oder Phasen ohne Leistungsbezug. Freiwillige Beiträge verhindern, dass diese Lücken die Rente dauerhaft senken.

Wichtig: Keine freiwilligen Beiträge während einer Pflichtversicherung
Wer sich aktuell in einer Pflichtversicherungszeit befindet – etwa als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer – kann keine freiwilligen Beiträge zusätzlich für diese Zeit leisten. Freiwillige Beiträge sind nur möglich, wenn keine Versicherungspflicht besteht.

Sonderfall kurz vor dem Rentenbeginn

Versicherte ab dem 50. Lebensjahr können auch während einer laufenden Pflichtversicherung zusätzliche Zahlungen leisten, um Rentenabschläge bei einem vorzeitigen Rentenbeginn auszugleichen.

Diese Zahlungen beruhen auf § 187a SGB VI und gelten rechtlich nicht als freiwillige Beiträge, sind aber ausdrücklich zulässig. Voraussetzung ist eine vorherige, verbindliche Berechnung durch die Deutsche Rentenversicherung; die Beitragshöhe ist nicht frei wählbar.

Personen mit Ziel Mindestversicherungszeit
Wer knapp unter wichtigen Wartezeiten liegt, kann durch freiwillige Beiträge den Zugang zu besseren Rentenarten sichern.

Wann lohnt sich das konkret?

Ein selbstständiger 55-Jähriger kann durch freiwillige Beiträge nicht nur seine Rente erhöhen, sondern den Rentenanspruch überhaupt erst sichern.
Gezielte Sonderzahlungen nach § 187a SGB VI können Abschläge dauerhaft reduzieren.
In Jahren mit hoher Steuerlast können Beiträge zudem steuerlich besonders attraktiv sein.
Auch das Erreichen einer entscheidenden Mindestversicherungszeit kann mit wenigen Beiträgen den Zugang zu besseren Rentenoptionen eröffnen.

www.Renten-Experte.de

Warum unabhängige Beratung entscheidend ist

Entscheidend ist nicht, dass man einzahlt, sondern ob es sinnvoll ist. Ein unabhängiger Rentenberater betrachtet gesetzliche Rente, Steuern, Krankenversicherung und private Vorsorge gemeinsam – deutlich über reine Standardauskünfte hinaus.

Wer freiwillige Beiträge oder Sonderzahlungen richtig nutzen will, sollte strategisch vorgehen. Auf

www.Renten-Experte.de

findest du unabhängige Rentenberatung mit genau diesem Anspruch.

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Haben BILD, WELT und NIUS ein Grundrecht auf Lügen in der Presse?

Ein Beitrag von Francesco Garita

#Francesco #Garita

Was Daniel Günther bei Markus Lanz gesagt hat, ist weder Skandal noch Tabubruch, sondern eine simple Erinnerung an Basics. Medien sollen wahrheitsgemäß berichten, Quellen prüfen, sauber arbeiten. Dass ausgerechnet AfD und ihre Begleitmedien daraus Zensur machen, ist kein Missverständnis, sondern Strategie.

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Es gibt kein Grundrecht auf Lüge.

Pressefreiheit schützt Meinung, Zuspitzung, auch Provokation. Sie schützt aber nicht die systematische Verdrehung von Fakten, das kalkulierte Weglassen von Kontext, das Ersetzen von Recherche durch Empörung. Wer sich Journalismus nennt, muss sich an journalistische Sorgfalt messen lassen. Punkt.

Günther hat keine Pressezensur gefordert. Er hat kein Verbot verkündet und keine staatliche Vorprüfung verlangt. Er hat Verantwortung eingefordert. Und genau das trifft jene, deren Geschäftsmodell auf Dauererregung basiert. Wer von Faktenprüfung spricht, wird von Kampagnenportalen sofort als Feind markiert, weil Kontrolle ihrer Erzählung schadet.

NIUS ist in diesem Sinn kein normales Medium, sondern ein Propagandakanal. Er arbeitet mit politischer Mobilisierung, nicht mit offener Recherche. Dass sich solche Akteure unter dem Deckmantel Meinungsfreiheit mit Tichy, Achse des Guten, Novo, der Weltwoche sowie mit WELT, BILD und rechtskonservativen Milieus verklammern, ist folgerichtig. Gemeinsam geht es nicht um Debatte, sondern um die Delegitimierung demokratischer Öffentlichkeit.

Sorgfalt ist keine Zensur. Sorgfalt ist die Voraussetzung, damit Meinungsfreiheit nicht zur Waffe gegen die Demokratie wird. Wer daraus einen Rücktrittsgrund drechselt, verteidigt nicht Freiheit, sondern das Recht, ungestört zu täuschen.

#Guenther #Lanz #AfD #NIUS #Pressefreiheit #Journalismus #Fakten #Demokratie #Desinformation

Warum die erste Prüfung des Versicherungsverlaufs spätestens mit 44 Jahren erfolgen sollte

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

www.Renten-Experte.de

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Spätestens mit 44 Prüfung Versicherungsverlauf durch www.Renten-Experte.de

Viele Menschen beschäftigen sich erst kurz vor dem Ruhestand mit ihrer Rente.

Das ist ein folgenschwerer Fehler. Spätestens mit 44 Jahren sollte der Versicherungsverlauf geprüft werden, denn nur dann bestehen noch echte Möglichkeiten, Fehler zu korrigieren und die spätere Rente aktiv zu gestalten.

Der Versicherungsverlauf ist das zentrale Dokument der gesetzlichen Rente.

Er enthält alle rentenrelevanten Zeiten wie Beschäftigung, Ausbildung, Arbeitslosigkeit, Kindererziehung, Pflege und Krankheit. Fehlende oder falsch bewertete Zeiten wirken sich lebenslang negativ auf die Rentenhöhe aus.

Warum gerade 44 Jahre?

Mit Mitte 40 sind die meisten Lebensabschnitte abgeschlossen. Unterlagen sind meist noch vorhanden, Arbeitgeber oft noch erreichbar. Gleichzeitig bleibt genügend Zeit, gezielt gegenzusteuern – etwa durch Nachzahlungen oder freiwillige Beiträge. Wer erst mit 55 oder 60 prüft, kann meist nur noch feststellen, aber kaum noch handeln.

Ein besonders wichtiger Punkt: Schulzeiten zwischen 16 und 17 Jahren

Was viele nicht wissen: Diese Schulzeiten können nachträglich mit Beiträgen belegt werden. Dieses eine Jahr kann rentenrechtlich entscheidend sein.

Erstens: Wirkung auf die Erwerbsminderungsrente.

Für dieses Jahr können freiwillige Beiträge gezahlt werden – Mindest- oder Höchstbeitrag. Besteht ein erhöhtes Risiko einer Erwerbsminderung, kann der Höchstbeitrag besonders wirkungsvoll sein.

Grund ist die Zurechnungszeit: Sie wird mit der durchschnittlichen Entgeltpunktezahl aus dem bisherigen Versicherungsverlauf berechnet. Ein Jahr mit hohen Beiträgen erhöht diesen Durchschnitt – und damit die Erwerbsminderungsrente dauerhaft.

Zweitens: Anrechnung auf die 45-jährige Wartezeit.

Wird mindestens der Mindestbeitrag nachgezahlt, zählt dieses Schuljahr für die 45 Jahre. Häufig fehlen nur wenige Monate, um die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte zu erreichen. Genau hier kann dieses Jahr den Unterschied machen.

Warum eine unabhängige Prüfung wichtig ist

Die Prüfung sollte durch einen unabhängigen Rentenberater erfolgen. Er vertritt ausschließlich die Interessen des Versicherten und erkennt Gestaltungsmöglichkeiten, die im Standardverfahren oft nicht angesprochen werden. Die Deutsche Rentenversicherung prüft korrekt, darf jedoch keine individuelle Optimierungsberatung leisten.

Resümee

Die erste Prüfung des Versicherungsverlaufs ist keine Formsache. Spätestens mit 44 Jahren entscheidet sich, ob man später nur reagiert – oder seine Alters- und Erwerbsminderungsrente bewusst und vorausschauend gestaltet.

www.Renten-Experte.de

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Bild-Chefin Marion Horn findet den Demokraten Daniel Günther gefährlicher als die rechtsextreme AfD!

Ein Beitrag von Martin Leissl

Ob die Bild dann bei der nächsten Wahl die AfD massiv unterstützen wird?

Mit der Hetze und der Desinformation in ihren Kommentaren und Beiträgen, die da immer wieder verbreitet werden, benutzen sie ja schon ganz offen rechtsnationale bis rechtsextreme Narrative.

Also wäre es im Sinne der Bildzeitung nur noch ein kleiner und logischer Schritt.

Originalkommentar: „Die AfD ist gefährlich?

Ja, vielleicht.

Ganz sicher brandgefährlich ist ein demokratisch gewählter Politiker, der im TV von Zensur und Verbot herumschwurbelt und sich damit eiskalt über die Grundlagen der Demokratie hinwegsetzt. Günther muss das öffentlich zurücknehmen, sich entschuldigen oder zurücktreten.“

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Verstörend

Genauso verstörend wie der Satz, in dem sie die berechtigte Kritik von Daniel Günther mit einer DDR-Zensur gleichsetzt. Mit nachgeäfften Berliner Dialekt sagt sie: „Günther will also Probleme verschwinden lassen, indem er ihre Austragungsorte schließt. DDR, ick hör’ dir trapsen.“

Um es noch einmal klar zu stellen: Daniel Günther hat kein Verbot oder gar eine Medien Zensur gefordert. Das ist rechtsradikale Schwurbelei. Er hat von einem Social Media Verbot für unter 16-Jährige, nach dem Vorbild Australiens, gesprochen.

Außerdem hat er rechte Fakenews-Schleudern kritisiert und über generelle Qualitätskriterien von Medien gesprochen.

Die rechten Fakenews-Schleudern geben ihm indirekt Recht, indem sie beide Aussagen miteinander vermischen und entscheidende Sätze weglassen.


Wie immer halt!

Worin genau besteht eigentlich der Unterschied zwischen Bild und Nius? Fällt mir gerade nicht ein.

Hier der Bildartikel zum Nachlesen: https://lnkd.in/dYCgr-kH

Und hier ein sehr guter Faktencheck vom Volksverpetzer. Danke dafür:

https://www.volksverpetzer.de/faktencheck/rechte-medien-guenther-fake/
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