Rentenrealität in Deutschland – Extreme Unterschiede zwischen Arbeitnehmern und Beamten

Ein Beitrag von Werner Hoffmann.

– Rentenexperte –
www.Renten-Experte.de

Deutschland diskutiert viel über Rente, spricht aber selten über die tatsächlichen Spannweiten.

Dabei zeigt gerade der Blick auf die Extremfälle, wie unterschiedlich Altersversorgung in Deutschland ausgestaltet ist – selbst unter Arbeitnehmern und noch stärker im Vergleich zu Beamten.

Arbeitnehmer: von Altersarmut bis zur absoluten Spitzenrente

Am unteren Ende stehen Millionen Beschäftigte mit Niedriglöhnen, Teilzeit oder Erwerbsunterbrechungen.

Trotz 35–45 Beitragsjahren liegen gesetzliche Renten häufig unter 900 € brutto, netto oft nur 700–800 €. Viele benötigen Grundsicherung, obwohl sie ihr Leben lang gearbeitet haben.

Am oberen Ende existiert ein extrem seltener Ausnahmefall:

46 Versicherungsjahre, durchgehend Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze sowie eine zulässige Sonderzahlung.

Ergebnis ist eine gesetzliche Rente von 3.265 € netto (Brutto: 3.722 €, Kranken- und Pflegeversicherung bereits abgezogen).

Dieser Rentner gehört zu den rund zehn höchsten gesetzlichen Rentenbeziehern Deutschlands.

Höhere Renten sind systembedingt praktisch ausgeschlossen.

Wichtig:

Sonderzahlungen sind keine freie Option, sondern nur zum Ausgleich von Abschlägen bei vorzeitigem Rentenbeginn erlaubt, betragsmäßig begrenzt und genehmigungspflichtig.

Zusätzlich kann eine betriebliche Altersversorgung bestehen. Im Beispiel beträgt diese 912 € netto (Brutto 1.140 €).

Steuern sind bei beiden Beträgen noch nicht berücksichtigt.

Gesamtversorgung Arbeitnehmer (vor Steuern): ca. 4.177 € monatlich, vollständig eigenfinanziert und eine absolute Ausnahme.

Nur Vorstände und Gesellschafter-Geschäftsführer toppen diese Top10-Rentner.

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Beamte:

Versorgung nach Besoldungsgruppen

Beamte zahlen keine Rentenbeiträge. Ihre Pension richtet sich nach Besoldung und Dienstzeit, maximal bis 71,75 % der letzten ruhegehaltfähigen Bezüge.

Eine betriebliche Altersversorgung gibt es nicht.

  • A4 (einfacher Dienst): ca. 1.600–1.900 € brutto Pension. Abzuziehen sind ca. 350 € private Krankenversicherung plus Pflegeversicherung,
  • A16 (höherer Dienst): ca. 4.800–6.000 € brutto, ebenfalls minus Kranken- und Pflegeversicherung,
  • Besoldung B (z. B. Staatssekretäre, Ministerialdirektoren, Behördenpräsidenten): Pensionen im Maximalfall 8.500–10.500 € brutto,
  • Besoldung R (Richter, Präsidenten oberster Gerichte, Generalstaatsanwälte): Pensionen bis 7.200–9.800 € brutto.

Auch hier fallen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an, dennoch liegen die Nettopensionen deutlich über den Höchstleistungen der gesetzlichen Rente.

Resümee

Deutschland hat faktisch zwei Alterssicherungssysteme:

ein beitragsfinanziertes mit harter Obergrenze für Arbeitnehmer – und ein steuerfinanziertes, planbares Versorgungssystem für Beamte.

Selbst der bestmögliche Arbeitnehmerfall bleibt eine Ausnahme. Die zentrale Frage ist daher nicht Neid, sondern Systemgerechtigkeit.

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