Werner Koller Ökonomie / Politische Philosophie / Wirtschaftsrecht.
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Ich hatte am Freitag einen Beitrag zu Bürgergeld vs. Arbeit zum Mindestlohn publiziert. Schauen wir heute mal auf des Thema Grundsicherung vs. gesetzliche Rente.
Bei langjähriger Beitragszahlung aus Vollzeit sollte die Rente eine Versorgung ermöglichen, die den Bedarf für aufstockende Grundsicherung ausschließt. Ist dies nicht gewährleistet, verliert die Pflichtversicherung an Akzeptanz. Warum sollten sonst ein Erwerbsleben lang Pflichtbeiträge in nicht unerheblicher Höhe gezahlt werden?
Festmachen lässt sich dies an der Entwicklung des Diffusionsniveaus. Hierbei wird die (bundesdurchschnittliche) Einkommensschwelle für einen Anspruch auf Altersgrundsicherung ins Verhältnis gesetzt zu einer Altersrente in Höhe von 75% der Eckrente, also 33,75 Rentenpunkten nach 45 Beitragsjahren.
Der so ermittelte Wert ist von 71,1% in 2003 auf 106,0% in 2024 gestiegen. Mit dieser Altersrente plus »Grundrente« kann die Schwelle zur Grundsicherungsberechtigung derzeit nicht überschritten werden. Mit anderen Worten: Der so typisierte Rentner hat bei einem Wert von größer 100% zusätzlichen Fürsorgebedarf, um seine Lebenshaltung zu decken.
Diese Entwicklung ist Resultat der Rentenniveausenkung sowie eines steigenden Fürsorgeniveaus bei langjähriger Versicherung. Das Rentenniveau – hier ausgewiesen als Sicherungsniveau nach Sozialbeiträgen (SnSV) – ist von 56,8% in 2003 auf 52,1% in 2024 gesunken. Gleichzeitig ist das Fürsorgeniveau – Schwelle zur Grundsicherungsberechtigung im Verhältnis zum Durchschnittsentgelt nach Abzug von Sozialbeiträgen – von 30,3% auf 43,4% gestiegen.
Unter Fortschreibung der skizzierten Entwicklung werden immer mehr Rentner auf aufstockende Grundsicherung angewiesen sein. Fürsorge und Altersrente verschmelzen immer mehr, obwohl es sozialpolitisch und rechtlich völlig unterschiedliche Systeme sind. Es gibt meines Erachtens keinen Vorschlag aus der Politik, wie mit dieser Thematik umgegangen werden soll.
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Ein Kommentar von
Werner Hoffmann Rentenexperte – www.Renten-Experte.de
Wer 45 Jahre arbeitet, darf nicht betteln müssen – Wie unsere Rente zur verkleideten Grundsicherung wird
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Bürgergeld, Grundsicherung und gesetzliche Rente – einfach erklärt:
Werner Koller schreibt über ein Problem in unserem Rentensystem. Es geht darum, dass viele Menschen trotz eines langen Arbeitslebens mit ihrer Rente nicht genug zum Leben haben.
Wer lange Vollzeit arbeitet, sollte genug Rente bekommen, damit er keine Grundsicherung beantragen muss,
Aber das ist oft nicht der Fall: Viele Menschen bekommen so wenig Rente, dass sie zusätzlich Sozialhilfe brauchen,
Man kann das mit einer Zahl messen – dem sogenannten „Diffusionsniveau“: Dabei wird verglichen, wie viel Rente jemand mit 45 Jahren Arbeit bekommt und ob diese über der Grenze zur Grundsicherung liegt,
Früher reichte die Rente meistens – heute nicht mehr: 2003 lag sie bei 71 % des Grundsicherungsbedarfs, 2024 bei 106 % – also darunter,
Mit anderen Worten: Die Rente reicht heute oft nicht mehr – auch mit der sogenannten Grundrente nicht.
Altersarmut und MIndestlohn
Warum ist das so?
Zwei Dinge haben sich verändert:
Das Rentenniveau ist gesunken: Von 56,8 % (2003) auf 52,1 % (2024),
Das Fürsorgeniveau ist gestiegen: Von 30,3 % auf 43,4 % des Durchschnittsverdienstes,
Bürgergeld Mindestlohn arm
Immer mehr Rentner müssen deshalb Grundsicherung beantragen. Die Grenze zwischen Rente und Sozialhilfe verschwimmt. Doch das sind eigentlich zwei völlig verschiedene Systeme – mit unterschiedlichen Prinzipien und Regeln.
Werner Koller warnt: Wenn das so weitergeht, verlieren Menschen das Vertrauen in die gesetzliche Rente. Denn warum sollte man jahrzehntelang Beiträge zahlen – wenn am Ende doch nur das Existenzminimum bleibt?
die gesetzliche Rente droht zur verkleideten Grundsicherung zu werden,
und das Vertrauen in das System schwindet.
Menschen, die ihr ganzes Leben lang arbeiten, dürfen im Alter nicht wie Bittsteller dastehen. Es ist höchste Zeit für eine echte Reform – sozial gerecht, generationengerecht, armutsfest.
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Wenn man weiß, dass CDU, CSU und FDP die Rentenformel weiter kürzen wollen – also unter die Haltelinie von 48 % gehen –, und die AfD sogar noch drastischere Kürzungen plant, dann wird deutlich: Diese Parteien wollen die Rente weiter abbauen.
Werner Hoffmann Rentenexperte – www.Renten-Experte.de
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Friedrich Merz plant offenbar, die gesetzliche Rentenversicherung gezielt schlechtzureden – um neue kapitalgedeckte Anlageprodukte mit staatlicher Kapitalgarantie einzuführen.
Und sein Chefstratege Carsten Linnemann hat wohl alle Hände voll zu tun.
Die Garantie würde vom Steuerzahler getragen, also von der Allgemeinheit. Vertrieb und Verwaltung? Höchstwahrscheinlich bei BlackRock & Co. – dem Finanzkonzern, für den Merz einst selbst tätig war. Zusätzlich soll es staatliche Förderungen geben, damit das Spargeld in private Fonds fließt.
Es entsteht ein Geschäftsmodell mit doppeltem Gewinn für private Investoren: öffentliches Geld für privatwirtschaftlichen Profit. Um dieses Modell durchzusetzen, wird gezielt Zweifel an der Zukunftsfähigkeit der gesetzlichen Rente gesät. Das Rezept: schlechtreden, entwerten, privatisieren.
Wie wird die gesetzliche Rente schlechtgeredet?
Ein zentrales Argument: Die gesetzliche Rentenversicherung sei nicht finanzierbar und auf Dauer nicht tragfähig – weil sie jährlich hohe Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt benötige.
Tatsächlich zahlt der Staat jedes Jahr einen sogenannten Bundeszuschuss, um „versicherungsfremde Leistungen“ auszugleichen – also Leistungen, die der Gesetzgeber der Rentenversicherung aufgebürdet hat, ohne dass dafür Beiträge gezahlt wurden.
Die tatsächlichen Zahlen für 2024:
Gesamteinnahmen der Rentenversicherung: ca. 381,2 Mrd. €,
Gesamte Bundeszuschüsse: rund 116 Mrd. €,
Anteil der Zuschüsse an den Einnahmen: etwa 25 %.
Diese Zuschüsse teilen sich auf in:
Allgemeiner Bundeszuschuss: ca. 61,8 Mrd. €,
Zusätzlicher Bundeszuschuss: ca. 30,8 Mrd. €,
Beteiligung an der knappschaftlichen Rentenversicherung: ca. 4,9 Mrd. €,
Weitere Mittel (z. B. Erhöhungsbeträge aus der Mehrwertsteuer).
Was jedoch regelmäßig verschwiegen wird: Diese Zuschüsse sind kein Geschenk, sondern decken Leistungen ab, die der Staat selbst beschlossen hat – zum Beispiel:
Kindererziehungszeiten,
Ersatzzeiten (Kriegsdienst, politische Haft etc.),
Renten für Spätaussiedler,
Rentenüberleitung aus der DDR,
Witwen- und Witwerrenten bei geringen Beitragszeiten,
Zuschlag zur Grundrente,
Zwei Jahre Mehrrente für besonders langjährig Versicherte.
Doch: Der Bundeszuschuss reicht nicht aus – laut Expertenschätzungen fehlen jährlich rund 40 Milliarden Euro, die letztlich von den Beitragszahlern getragen werden – auf Kosten ihres Rentenniveaus. Selbst die Deutsche Rentenversicherung kritisiert diese Praxis regelmäßig.
Wichtig: Die gesetzliche Rentenversicherung ist kein staatliches Organ, sondern eine solidarisch organisierte Selbstverwaltung – sie gehört den Versicherten, nicht dem Finanzminister.
Merz und die Haltelinie – ein stiller Angriff
Besonders alarmierend: Friedrich Merz ließ erkennen, dass er die Haltelinie von 48 % beim Rentenniveau abschaffen möchte. Diese Haltelinie schützt derzeit Millionen Rentner davor, in Altersarmut abzurutschen.
Dauerhaft sinkende Renten,
Mehr Menschen, die aufstocken oder Sozialhilfe beantragen müssen,
Geringverdiener, die sich keine private Vorsorge leisten können,
Wachsende Abhängigkeit von Finanzmärkten.
Rechte und rechtsextreme Parteien: Abschaffung statt Reform
Was Merz durch die Hintertür betreibt, fordern rechtspopulistische und rechtsextreme Parteien wie die AfD bereits offen:
Vollständige Abschaffung der gesetzlichen Rentenversicherung,
Einführung rein privater Vorsorgesysteme,
Subventionierte Aktienrente,
Modelle, bei denen Migranten bei gleicher Einzahlung weniger Rente erhalten sollen.
Diese Vorschläge sind nicht nur verfassungswidrig (Art. 3 GG), sondern auch sozial gefährlich – sie spalten die Gesellschaft und untergraben das Solidaritätsprinzip.
Faktencheck: Wie stabil ist das System wirklich?
2010: ca. 41 Millionen Erwerbstätige,
2024: ca. 46 Millionen Erwerbstätige.
Die Zahl der Beitragszahler ist gestiegen, nicht gefallen. Auch die Bevölkerung ist gewachsen, nicht geschrumpft. Und: Der Effekt der alternden Gesellschaft wird sich in 10–20 Jahren stabilisieren.
Derzeit ist es so, dass nur 10 % der Bevölkerung unter 25 Jahren ist, in Ostdeutschland noch niedriger.
Sollte die AfD im Osten den Migrationshass fortsetzen, dann wird die Bevölkerung in den neuen Bundesländern auf dem Pflegegradalter landen, denn immer weniger Menschen mit Migrationshintergrund wollen in solchen Hassgebieten leben.
Klimabedingte Migration – eine reale Chance
Menschen aus Afrika fliehen vor Dürre und Hunger,
Menschen aus Südeuropa verlassen Regionen mit Wasserknappheit,
Menschen aus Asien suchen Schutz vor dem steigenden Meeresspiegel.
Diese Menschen könnten – bei gelungener Integration – die Erwerbsbevölkerung stabilisieren und das Rentensystem stützen.
Wie das System gerechter werden kann
Neben der gesetzlichen Rente sollte die betriebliche Altersvorsorge gestärkt und die private Vorsorge gefördert werden. Aber: Die Verlagerung der Verantwortung vom Staat auf das Individuum ist nicht der richtige Weg.
Deshalb mein Vorschlag:
Selbstständige sollten grundsätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen,
Ausnahme bei ausreichender Vorsorge: mindestens 25 Entgeltpunkte,
Wer privat vorsorgt (z. B. über Garantieprodukte) kann sich befreien lassen.
Und wer nicht vorsorgt?
Wer gar keine Altersvorsorge betreibt, darf im Alter nicht einfach auf Sozialhilfe hoffen. Denn diese wird finanziert durch:
Einkommensteuer,
Mehrwertsteuer,
Energiesteuer,
Stromsteuer,
Tabak- und Alkoholsteuer.
Steuerzahler sind wir alle. Es kann nicht sein, dass jemand sich heute der Verantwortung entzieht – und morgen der Allgemeinheit auf der Tasche liegt.
Schlussfolgerung
Die gesetzliche Rente ist kein Auslaufmodell, sondern das Rückgrat unseres Sozialstaats. Wer sie schwächt, zerstört Vertrauen, Gerechtigkeit und Stabilität. Was Merz und die AfD fordern, ist ein Sozialabbau im Interesse der Finanzmärkte.
Doch es gibt Alternativen: Ein gerechtes Rentensystem, das alle einbezieht – und niemanden zurücklässt.
Ich bin seit 46 Jahren in der Versicherungswirtschaft tätig – mit Qualifikation in gesetzlicher wie privater Altersversorgung. Ich habe als Versicherungskaufmann (IHK), Generationenberater (IHK), Seniorenberater (NWB) und Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung unzählige Lebensverläufe gesehen. Zudem bin ich qualifizierter Rentenberater nach Rechtsdienstleistungsgesetz.
Gesetzliche und private Altersvorsorge sind keine Gegensätze – sondern zwei Seiten derselben Medaille.
Werner Hoffmann – Die Welt gibt es nur einmal….. Die Erde kann auch ohne uns Menschen bestehen… …eben dann wieder mit Kleinlebewesen und ohne Menschen.
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In mehreren aktuellen Auftritten – unter anderem im Bundestag und bei Maischberger – hat CDU-Chef Friedrich Merz die Rolle Deutschlands beim Klimaschutz deutlich relativiert. Seine Kernaussage:
„Selbst wenn wir alle morgen klimaneutral wären, würde keine einzige Naturkatastrophe weniger passieren.“
Merz argumentierte, Deutschland verursache nur etwa 2 % der globalen CO₂-Emissionen, bei rund 1 % der Weltbevölkerung. Daraus folgert er, dass Klimaschutzmaßnahmen hierzulande kaum globale Wirkung entfalten könnten.
Diese Aussagen fielen unter anderem:
In der Regierungsbefragung im Bundestag am 24. Juli 2025,
In der Sendung „Maischberger“, wo Merz Hitzewellen als „zum Teil“ Klimawandel, aber nicht ausschließlich, bezeichnete,
Warum ist das brisant?
Denn Merz stellt damit – in einer Zeit massiver Extremwetter-Ereignisse – die deutsche Verantwortung infrage. Die Aussage klingt für viele wie: „Warum sollen wir uns anstrengen, wenn’s ohnehin nichts bringt?“
Wer kritisiert Merz – und was sagen sie?
Luisa Neubauer (Fridays for Future): Nannte Merz’ Position eine „Bullshit-Einstellung“. Sie erinnerte daran, dass sich Deutschland im Pariser Abkommen 2015 völkerrechtlich verpflichtet habe, seinen Anteil zum Klimaschutz zu leisten. Ihre Warnung: Wer so denkt wie Merz, verabschiedet sich von globaler Solidarität und Verantwortung.
Karl Lauterbach (SPD): Kommentierte auf X: „Damit kann kein Wissenschaftler einverstanden sein“. Er warnte vor einer „Logik des Aufgebens“, die dazu führt, dass jedes Land den Klimaschutz für sinnlos erklärt.
Boris Palmer (OB Tübingen): Gab Merz in der Talkshow „Markus Lanz“ zwar rechnerisch recht, mahnte aber: „Wenn jeder so denkt, passiert gar nichts“. Wirtschaft, Lebensqualität und Klimaschutz müssten zusammengedacht werden.
Jochen Marotzke (Klimaforscher): Entgegnete, dass Klimaschutz nicht isoliert national, sondern nur im internationalen Verbund funktionieren könne. Wer sich aus der Verantwortung stiehlt, gefährdet die globale Klimapolitik.
Jan-Niclas Gesenhues (Grüne): Warf Merz vor, wichtige ökologische Fortschritte zurückzudrehen und echte Kreislaufwirtschaft zu blockieren.
Olaf Bandt (BUND-Vorsitzender): Machte Merz mitverantwortlich für den frühen Erdüberlastungstag 2025. Er sagte: Die CDU wolle die Wirtschaft schützen, aber nicht den Planeten.
Was steckt hinter Merz’ Haltung?
Friedrich Merz – Umbau von Deutschland in die Vergangenheit für BlackRock, Gaslobby und sonstiger fossiler Lobby.
Er setzt auf Technologieoffenheit statt Verbote.
Er warnt vor „ideologisch überdrehten“ Klimazielen.
Er sieht die Verantwortung eher bei großen Emittenten wie China, Indien oder den USA.
Er positioniert sich wirtschaftsnah und wachstumsorientiert.
Was sagen Fachleute?
Deutschland hat nur einen kleinen Anteil an den Emissionen.
Aber: Deutschland ist viertgrößte Industrienation der Welt – und damit Vorbild, Technologieexporteur und Wohlstandsmodell.
Internationale Verträge wie das Pariser Klimaabkommen setzen auf globale Fairness, nicht nationale Ausreden.
Resümee
Friedrich Merz spiegelt eine Haltung wider, die in Teilen der Union und FDP zunehmend populär wird:
den Klimaschutz aus nationaler Eigenverantwortung herauszurechnen.
Doch diese Haltung ist nicht nur moralisch fragwürdig, sondern auch strategisch riskant.
Wer jetzt aussteigt, verspielt nicht nur Klimaziele – sondern auch Zukunftsmärkte, Innovationsvorsprünge und internationale Glaubwürdigkeit.
Die Klimakrise kennt keine Landesgrenzen. Aber Verantwortung kennt Namen. Und einer davon ist: Deutschland.
Friedrich Merz ist und bleibt ein Lobbvertreter
– der fossilen Energie,
-Atomkraft,
weil dies für
BLACKROCK & Co. Gewinne einbringt.
Pro Tag bringt alleine Öl 1 Mrd. US-DollarGewinn!
Friedrich Merz – Umbau von Deutschland in die Vergangenheit für BlackRock, Gaslobby und sonstiger fossiler Lobby.
Um diesen Gewinn der Öl- und Gaslobby weiter auszubauen, hat er Katherina Reiche aus der Gaslobby als Bundeswirtschaftsministerin geholt.
Katherina Reiche (CDU).
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Teil 2: Wie Merz die gesetzliche Rentenversicherung schlecht redet
Friedrich Merz plant offenbar, die gesetzliche Rentenversicherung gezielt schlechtzureden – um neue kapitalgedeckte Anlageprodukte mit staatlicher Kapitalgarantie einzuführen.
Die Garantie würde vom Steuerzahler getragen, also von der Allgemeinheit.
Vertrieb und Verwaltung? Höchstwahrscheinlich bei BlackRock & Co. – dem Finanzkonzern, für den Merz einst selbst tätig war.
Zusätzlich soll es staatliche Förderungen geben, damit das Spargeld in private Fonds fließt.
Es entsteht ein Geschäftsmodell mit doppeltem Gewinn für private Investoren:
öffentliches Geld für privatwirtschaftlichen Profit.
Um dieses Modell durchzusetzen, wird gezielt Zweifel an der Zukunftsfähigkeit der gesetzlichen Rente gesät.
Das Rezept:
schlechtreden, entwerten, privatisieren.
Wie wird die gesetzliche Rente schlechtgeredet?
Ein zentrales Argument:
Die gesetzliche Rentenversicherung sei nicht finanzierbar und auf Dauer nicht tragfähig – weil sie jährlich hohe Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt benötige.
Tatsächlich zahlt der Staat jedes Jahr einen sogenannten Bundeszuschuss, um sogenannte „versicherungsfremdeLeistungen“ auszugleichen – also Leistungen, die der Gesetzgeber der Rentenversicherung aufgebürdet hat, ohne dass dafür Beiträge gezahlt wurden.
Die tatsächlichen Zahlen für 2024:
Gesamteinnahmen der Rentenversicherung: ca. 381,2 Mrd. €,
Gesamte Bundeszuschüsse: rund 116 Mrd. €,
Anteil der Zuschüsse an den Einnahmen: etwa 25 %.
Die Bundeszuschüsse teilen sich auf in:
Allgemeiner Bundeszuschuss: ca. 61,8 Mrd. €,
Zusätzlicher Bundeszuschuss: ca. 30,8 Mrd. €,
Beteiligung an der knappschaftlichen Rentenversicherung: ca. 4,9 Mrd. € ‚
Weitere Mittel (z. B. Erhöhungsbeträge aus der Mehrwertsteuer).
Was jedoch regelmäßig verschwiegen wird:
Diese Zuschüsse sind kein Geschenk, sondern decken Leistungen ab, die der Staat selbst beschlossen hat – wie z. B.:
Kindererziehungszeiten,
Ersatzzeiten (Kriegsdienst, politische Haft etc.),
Renten für Spätaussiedler,
Rentenüberleitung aus der DDR,
Witwen- und Witwerrenten ohne ausreichende Beitragszeiten,
Zuschlag zur Grundrente,
Zwei Jahre Mehrrente für Altersrentner (besonders langjährig Versicherte, Rente ohne Abschlag),
etc.
Der Bundeszuschuss soll diese Leistungen ausgleichen – tut das aber nicht vollständig.
Die Finanzierungslücke liegt laut Expertenschätzungen bei jährlich rund 40 Mrd. €. Diese Differenz zahlen die Beitragszahler – auf Kosten ihres Rentenniveaus.
Selbst die Deutsche Rentenversicherung kritisiert diese Praxis regelmäßig.
Und man darf nicht vergessen:
Die gesetzliche Rentenversicherung ist kein staatliches Organ, sondern eine solidarisch organisierte Selbstverwaltung – sie gehört den Versicherten, nicht dem Finanzminister.
Merz und die Haltelinie – ein stiller Angriff
Besonders alarmierend ist, dass Friedrich Merz durchblicken ließ, dass er die gesetzlich festgelegte Haltelinie von 48 % beim Rentenniveau abschaffen möchte.
Diese Haltelinie garantiert, dass die Rentenhöhe im Verhältnis zum Durchschnittslohn nicht unter 48 % sinkt – eine Art Schutzmauer gegen Altersarmut.
Würde diese Haltelinie fallen, hätte das fatale Folgen:
Renten würden dauerhaft sinken,
Immer mehr Menschen müssten aufstocken oder Sozialhilfe beantragen,
Geringverdiener könnten sich keine private Vorsorge leisten,
Der Druck auf Kapitalmärkte als „Lösung“ würde steigen.
Rechte und rechtsextreme Parteien: Abschaffen statt reformieren
Was Merz schleichend andeutet, fordern andere offen:
Die AfD und andere rechtspopulistische bzw. rechtsextreme Kräfte wollen die gesetzliche Rentenversicherung gänzlich abschaffen.
Einführung eines rein privaten Vorsorgesystems,
Abschaffung der Rentenversicherungspflicht,
Subventionierte Aktienrente als Modell,
Diskriminierende Modelle, bei denen Migranten bei gleicher Einzahlung weniger Rente bekommen sollen.
Diese Pläne verletzen das Solidaritätsprinzip und das Gleichheitsgebot nach Artikel 3 GG – und führen zu Spaltung, nicht zu Stabilität.
Faktencheck: Wie stabil ist das System wirklich?
Viele Warnungen über das „Ende der gesetzlichen Rente“ entpuppen sich bei genauer Betrachtung als unbegründet:
Im Jahr 2010: rund 41 Millionen Erwerbstätige,
Im Jahr 2024: rund 46 Millionen Erwerbstätige.
Die Zahl der Beitragszahler ist also gestiegen, nicht gesunken.
Auch die Bevölkerung ist nicht kleiner geworden – im Gegenteil.
Ja, wir haben eine alternde Gesellschaft – aber dieser Effekt wird in 10–20 Jahren abflachen.
Klimabedingte Migration – eine reale Perspektive
Ein oft übersehener Punkt:
Der Klimawandel wird weltweit zu Migration führen.
Deutschland könnte dabei ein Aufnahmeland werden – und das ist nicht nur humanitär geboten, sondern auch sozialpolitisch klug.
Menschen aus Afrika (Sahelzone, Äthiopien, Sudan), die vor Dürre und Hunger fliehen,
Binnenmigranten aus Südeuropa, wo Wasserknappheit und Hitzewellen zunehmen,
Küstenregionen in Asien, die durch den Meeresspiegelanstieg unbewohnbar werden.
Diese Menschen könnten – wenn integriert – die Erwerbsbevölkerung stabilisieren und das Rentensystem entlasten.
Ergänzung: Wie das System gerechter und stabiler werden kann
Neben der gesetzlichen Rentenversicherung ist es natürlich sinnvoll, dass die betriebliche Altersversorgung weiter gestärkt wird und auch die private Altersvorsorge gezielt gefördert wird – etwa durch steuerliche Vorteile, transparente Produkte und eine klare Regulierung.
Doch die systematische Verlagerung der Verantwortung vom Staat auf das Individuum ist der falsche Weg – besonders, wenn gleichzeitig das solidarische System geschwächt wird.
Auch Selbstständige sollten in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Ein bestehendes Modell existiert bereits bei selbstständigen Handwerkern:
Diese müssen mindestens 18 Jahre Beiträge zahlen, bevor sie sich auf Antrag befreien lassen können.
Vorschlag: Jeder Selbstständige kann sich dann von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, wenn er mindestens 25 Entgeltpunkte nachweist.
Ein Entgeltpunkt entspricht dem Durchschnittsverdienst eines Jahres.
Bei 30 Entgeltpunkten ergibt sich (2024) eine Monatsrente von 1.223,70 € brutto – also über der Grundsicherung.
Wer vorsorgt – auch privat mit Garantieprodukten – soll sich ebenfalls befreien lassen können.
Aber:
Wer gar nichts tut, darf im Alter nicht einfach auf Sozialhilfe hoffen.
Denn: Sozialhilfe wird aus Steuern finanziert – und Steuerzahler sind wir alle:
Wer Einkommensteuer zahlt,
Wer einkauft (Mehrwertsteuer),
Wer tankt (Energiesteuer),
Wer Strom verbraucht (Stromsteuer),
Wer raucht oder trinkt (Tabak-, Alkoholsteuer).
Es kann nicht sein, dass jemand keine Vorsorge betreibt und im Alter uns allen auf der Tasche liegt.
Schlussfolgerung
Die gesetzliche Rente ist kein Auslaufmodell – sie ist das Rückgrat des Sozialstaats.
Wer sie demontiert, zerstört nicht nur Sicherheit im Alter, sondern auch Vertrauen in Fairness und Solidarität.
Friedrich Merz, die CDU-Führung und rechtsextremeKräfte wie die AfD gefährden dieses System – bewusst, strategisch und zugunsten einer marktradikalen Umverteilung nach oben.
Doch es gibt Alternativen: mehr Gerechtigkeit, mehr Einbeziehung, mehr Weitblick.
Eine starke gesetzliche Rente ist kein Luxus – sie ist die Grundlage dafür, dass Arbeit sich auch morgen noch lohnt.
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Ich bin selbst seit 46 Jahren in der Privaten Versicherungswirtschaft tätig und habe eine entsprechende Qualifikation (Versicherungskaufmann (IHK), Generationenberater (IHK), Seniorenberater (NWB) und Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung).
Darüber hinaus kenne ich durch meine Qualifikation in der gesetzlichen Rentenversicherung (Sachkundenachweis Rentenberater nach Rechtsdienstleistungsgesetz) auch die gesetzliche Rentenversicherung in den Details.
Gesetzliche Rentenversicherung und Private oder betriebliche Altersversorgung sind keine Konkurrenz, sondern ergänzen sich.
Innerhalb meiner 46-jährigen beruflichen Praxis habe ich ausreichend Menschen kennengelernt, die als Selbstständige oder Unternehmer später Sozialhilfeempfänger leben mussten.
In einem Extrembeispiel hatte ein früherer Unternehmer mit über 1.000 Mitarbeitern den Betrieb und sogar seine komplette betriebliche und private Altersversorgung verloren.
Grund: Konkurs des Betriebs mit Auflösung und Pfändung aller privaten und betrieblichen Vermögen / Altersversorgung.
Gerade bei bestimmten privaten und betrieblichen Vorsorgemodellen müssen viele Dinge beim Schutz beachtet werden.
Rassismus ist keine Meinung – sondern ein Bruch mit Anstand, Recht und Vernunft.
Immer wieder wird Antirassismus reflexartig mit einer bestimmten politischen Haltung gleichgesetzt – meist als “links” etikettiert. Das ist nicht nur sachlich falsch, sondern auch gefährlich. Denn es verschiebt eine ethische Selbstverständlichkeit in den Bereich der politischen Beliebigkeit. Wer gegen Rassismus ist, macht kein politisches Statement – sondern ein menschliches.
Aus soziologischer Sicht ist Rassismus kein Meinungsproblem, sondern ein Verstoß gegen die grundlegenden Werte des sozialen Miteinanders. Wer anderen Menschen allein aufgrund ihrer Herkunft oder Hautfarbe Rechte abspricht, untergräbt das Fundament jeder solidarischen Gesellschaft. Und dazu braucht es keine besondere Ideologie, keine intellektuelle Höchstleistung – sondern nur ein Mindestmaß an Anstand und Empathie.
Auch juristisch ist die Sache klar: ✔ Die Würde des Menschen ist unantastbar (Art. 1 GG). ✔ Diskriminierung aufgrund der „Rasse“ oder Herkunft ist verboten (Art. 3 GG). ✔ Rassistische Hetze kann strafbar sein (§ 130 StGB). ✔ Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt aktiv vor Benachteiligung im Alltag und Berufsleben.
Der Rechtsstaat verlangt keine Parteizugehörigkeit zur Bekämpfung von Rassismus – sondern Haltung. Und die beginnt nicht in politischen Grundsatzpapieren, sondern in Alltag, Sprache, Einstellung und Verantwortung – gerade auch in Unternehmen, Behörden, Schulen, Teams.
Es braucht keine politische Ideologie, um gegen Rassismus einzustehen. Es reicht: ein Funke Verstand – und ein Rückgrat.