Friedrich Merz verharmlost Klimakrise – Jetzt hagelt es Kritik

Was hat Friedrich Merz gesagt?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Die Welt gibt es nur einmal…..
Die Erde kann auch ohne uns Menschen bestehen…
…eben dann wieder mit Kleinlebewesen und ohne Menschen.

——

In mehreren aktuellen Auftritten – unter anderem im Bundestag und bei Maischberger – hat CDU-Chef Friedrich Merz die Rolle Deutschlands beim Klimaschutz deutlich relativiert. Seine Kernaussage:

„Selbst wenn wir alle morgen klimaneutral wären, würde keine einzige Naturkatastrophe weniger passieren.“

Merz argumentierte, Deutschland verursache nur etwa 2 % der globalen CO₂-Emissionen, bei rund 1 % der Weltbevölkerung. Daraus folgert er, dass Klimaschutzmaßnahmen hierzulande kaum globale Wirkung entfalten könnten.

Diese Aussagen fielen unter anderem:

  • In der Regierungsbefragung im Bundestag am 24. Juli 2025,
  • In der Sendung „Maischberger“, wo Merz Hitzewellen als „zum Teil“ Klimawandel, aber nicht ausschließlich, bezeichnete,

Warum ist das brisant?

Denn Merz stellt damit – in einer Zeit massiver Extremwetter-Ereignisse – die deutsche Verantwortung infrage. Die Aussage klingt für viele wie: „Warum sollen wir uns anstrengen, wenn’s ohnehin nichts bringt?“

Wer kritisiert Merz – und was sagen sie?

  • Luisa Neubauer (Fridays for Future): Nannte Merz’ Position eine „Bullshit-Einstellung“. Sie erinnerte daran, dass sich Deutschland im Pariser Abkommen 2015 völkerrechtlich verpflichtet habe, seinen Anteil zum Klimaschutz zu leisten. Ihre Warnung: Wer so denkt wie Merz, verabschiedet sich von globaler Solidarität und Verantwortung.
  • Karl Lauterbach (SPD): Kommentierte auf X: „Damit kann kein Wissenschaftler einverstanden sein“. Er warnte vor einer „Logik des Aufgebens“, die dazu führt, dass jedes Land den Klimaschutz für sinnlos erklärt.
  • Boris Palmer (OB Tübingen): Gab Merz in der Talkshow „Markus Lanz“ zwar rechnerisch recht, mahnte aber: „Wenn jeder so denkt, passiert gar nichts“. Wirtschaft, Lebensqualität und Klimaschutz müssten zusammengedacht werden.
  • Jochen Marotzke (Klimaforscher): Entgegnete, dass Klimaschutz nicht isoliert national, sondern nur im internationalen Verbund funktionieren könne. Wer sich aus der Verantwortung stiehlt, gefährdet die globale Klimapolitik.
  • Jan-Niclas Gesenhues (Grüne): Warf Merz vor, wichtige ökologische Fortschritte zurückzudrehen und echte Kreislaufwirtschaft zu blockieren.
  • Olaf Bandt (BUND-Vorsitzender): Machte Merz mitverantwortlich für den frühen Erdüberlastungstag 2025. Er sagte: Die CDU wolle die Wirtschaft schützen, aber nicht den Planeten.

Was steckt hinter Merz’ Haltung?

Friedrich Merz – Umbau von Deutschland in die Vergangenheit für BlackRock, Gaslobby und sonstiger fossiler Lobby.
  • Er setzt auf Technologieoffenheit statt Verbote.
  • Er warnt vor „ideologisch überdrehten“ Klimazielen.
  • Er sieht die Verantwortung eher bei großen Emittenten wie China, Indien oder den USA.
  • Er positioniert sich wirtschaftsnah und wachstumsorientiert.

Was sagen Fachleute?

  • Deutschland hat nur einen kleinen Anteil an den Emissionen.
  • Aber: Deutschland ist viertgrößte Industrienation der Welt – und damit Vorbild, Technologieexporteur und Wohlstandsmodell.
  • Internationale Verträge wie das Pariser Klimaabkommen setzen auf globale Fairness, nicht nationale Ausreden.

Resümee

Friedrich Merz spiegelt eine Haltung wider, die in Teilen der Union und FDP zunehmend populär wird:

den Klimaschutz aus nationaler Eigenverantwortung herauszurechnen.

Doch diese Haltung ist nicht nur moralisch fragwürdig, sondern auch strategisch riskant.

Wer jetzt aussteigt, verspielt nicht nur Klimaziele – sondern auch Zukunftsmärkte, Innovationsvorsprünge und internationale Glaubwürdigkeit.

Die Klimakrise kennt keine Landesgrenzen. Aber Verantwortung kennt Namen. Und einer davon ist: Deutschland.

Friedrich Merz ist und bleibt ein Lobbvertreter

– der fossilen Energie,

-Atomkraft,

weil dies für

BLACKROCK & Co. Gewinne einbringt.

Pro Tag bringt alleine Öl 1 Mrd. US-Dollar Gewinn!

Friedrich Merz – Umbau von Deutschland in die Vergangenheit für BlackRock, Gaslobby und sonstiger fossiler Lobby.

Um diesen Gewinn der Öl- und Gaslobby weiter auszubauen, hat er Katherina Reiche aus der Gaslobby als Bundeswirtschaftsministerin geholt.

Katherina Reiche (CDU).

——

Teil 2: Wie Merz die gesetzliche Rentenversicherung schlecht redet

Friedrich Merz plant offenbar, die gesetzliche Rentenversicherung gezielt schlechtzureden – um neue kapitalgedeckte Anlageprodukte mit staatlicher Kapitalgarantie einzuführen.

Die Garantie würde vom Steuerzahler getragen, also von der Allgemeinheit.

Vertrieb und Verwaltung? Höchstwahrscheinlich bei BlackRock & Co. – dem Finanzkonzern, für den Merz einst selbst tätig war.

Zusätzlich soll es staatliche Förderungen geben, damit das Spargeld in private Fonds fließt.

Es entsteht ein Geschäftsmodell mit doppeltem Gewinn für private Investoren:

öffentliches Geld für privatwirtschaftlichen Profit.

Um dieses Modell durchzusetzen, wird gezielt Zweifel an der Zukunftsfähigkeit der gesetzlichen Rente gesät.

Das Rezept:

schlechtreden, entwerten, privatisieren.

Wie wird die gesetzliche Rente schlechtgeredet?

Ein zentrales Argument:

Die gesetzliche Rentenversicherung sei nicht finanzierbar und auf Dauer nicht tragfähig – weil sie jährlich hohe Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt benötige.

Tatsächlich zahlt der Staat jedes Jahr einen sogenannten Bundeszuschuss, um sogenannte „versicherungsfremde Leistungen“ auszugleichen – also Leistungen, die der Gesetzgeber der Rentenversicherung aufgebürdet hat, ohne dass dafür Beiträge gezahlt wurden.

Die tatsächlichen Zahlen für 2024:

  • Gesamteinnahmen der Rentenversicherung: ca. 381,2 Mrd. €,
  • Gesamte Bundeszuschüsse: rund 116 Mrd. €,
  • Anteil der Zuschüsse an den Einnahmen: etwa 25 %.

Die Bundeszuschüsse teilen sich auf in:

  • Allgemeiner Bundeszuschuss: ca. 61,8 Mrd. €,
  • Zusätzlicher Bundeszuschuss: ca. 30,8 Mrd. €,
  • Beteiligung an der knappschaftlichen Rentenversicherung: ca. 4,9 Mrd. € ‚
  • Weitere Mittel (z. B. Erhöhungsbeträge aus der Mehrwertsteuer).

Was jedoch regelmäßig verschwiegen wird:

Diese Zuschüsse sind kein Geschenk, sondern decken Leistungen ab, die der Staat selbst beschlossen hat – wie z. B.:

  • Kindererziehungszeiten,
  • Ersatzzeiten (Kriegsdienst, politische Haft etc.),
  • Renten für Spätaussiedler,
  • Rentenüberleitung aus der DDR,
  • Witwen- und Witwerrenten ohne ausreichende Beitragszeiten,
  • Zuschlag zur Grundrente,
  • Zwei Jahre Mehrrente für Altersrentner (besonders langjährig Versicherte, Rente ohne Abschlag),
  • etc.

Der Bundeszuschuss soll diese Leistungen ausgleichen – tut das aber nicht vollständig.

Die Finanzierungslücke liegt laut Expertenschätzungen bei jährlich rund 40 Mrd. €. Diese Differenz zahlen die Beitragszahler – auf Kosten ihres Rentenniveaus.

Selbst die Deutsche Rentenversicherung kritisiert diese Praxis regelmäßig.

Und man darf nicht vergessen:

Die gesetzliche Rentenversicherung ist kein staatliches Organ, sondern eine solidarisch organisierte Selbstverwaltung – sie gehört den Versicherten, nicht dem Finanzminister.

Merz und die Haltelinie – ein stiller Angriff

Besonders alarmierend ist, dass Friedrich Merz durchblicken ließ, dass er die gesetzlich festgelegte Haltelinie von 48 % beim Rentenniveau abschaffen möchte.

Diese Haltelinie garantiert, dass die Rentenhöhe im Verhältnis zum Durchschnittslohn nicht unter 48 % sinkt – eine Art Schutzmauer gegen Altersarmut.

Würde diese Haltelinie fallen, hätte das fatale Folgen:

  • Renten würden dauerhaft sinken,
  • Immer mehr Menschen müssten aufstocken oder Sozialhilfe beantragen,
  • Geringverdiener könnten sich keine private Vorsorge leisten,
  • Der Druck auf Kapitalmärkte als „Lösung“ würde steigen.

Rechte und rechtsextreme Parteien: Abschaffen statt reformieren

Was Merz schleichend andeutet, fordern andere offen:

Die AfD und andere rechtspopulistische bzw. rechtsextreme Kräfte wollen die gesetzliche Rentenversicherung gänzlich abschaffen.

  • Einführung eines rein privaten Vorsorgesystems,
  • Abschaffung der Rentenversicherungspflicht,
  • Subventionierte Aktienrente als Modell,
  • Diskriminierende Modelle, bei denen Migranten bei gleicher Einzahlung weniger Rente bekommen sollen.

Diese Pläne verletzen das Solidaritätsprinzip und das Gleichheitsgebot nach Artikel 3 GG – und führen zu Spaltung, nicht zu Stabilität.

Faktencheck: Wie stabil ist das System wirklich?

Viele Warnungen über das „Ende der gesetzlichen Rente“ entpuppen sich bei genauer Betrachtung als unbegründet:

  • Im Jahr 2010: rund 41 Millionen Erwerbstätige,
  • Im Jahr 2024: rund 46 Millionen Erwerbstätige.

Die Zahl der Beitragszahler ist also gestiegen, nicht gesunken.

Auch die Bevölkerung ist nicht kleiner geworden – im Gegenteil.

Ja, wir haben eine alternde Gesellschaft – aber dieser Effekt wird in 10–20 Jahren abflachen.

Klimabedingte Migration – eine reale Perspektive

Ein oft übersehener Punkt:

Der Klimawandel wird weltweit zu Migration führen.

Deutschland könnte dabei ein Aufnahmeland werden – und das ist nicht nur humanitär geboten, sondern auch sozialpolitisch klug.

  • Menschen aus Afrika (Sahelzone, Äthiopien, Sudan), die vor Dürre und Hunger fliehen,
  • Binnenmigranten aus Südeuropa, wo Wasserknappheit und Hitzewellen zunehmen,
  • Küstenregionen in Asien, die durch den Meeresspiegelanstieg unbewohnbar werden.

Diese Menschen könnten – wenn integriert – die Erwerbsbevölkerung stabilisieren und das Rentensystem entlasten.

Ergänzung: Wie das System gerechter und stabiler werden kann

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung ist es natürlich sinnvoll, dass die betriebliche Altersversorgung weiter gestärkt wird und auch die private Altersvorsorge gezielt gefördert wird – etwa durch steuerliche Vorteile, transparente Produkte und eine klare Regulierung.

Doch die systematische Verlagerung der Verantwortung vom Staat auf das Individuum ist der falsche Weg – besonders, wenn gleichzeitig das solidarische System geschwächt wird.

Auch Selbstständige sollten in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Ein bestehendes Modell existiert bereits bei selbstständigen Handwerkern:

Diese müssen mindestens 18 Jahre Beiträge zahlen, bevor sie sich auf Antrag befreien lassen können.

Vorschlag: Jeder Selbstständige kann sich dann von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, wenn er mindestens 25 Entgeltpunkte nachweist.

Ein Entgeltpunkt entspricht dem Durchschnittsverdienst eines Jahres.

Bei 30 Entgeltpunkten ergibt sich (2024) eine Monatsrente von 1.223,70 € brutto – also über der Grundsicherung.

Wer vorsorgt – auch privat mit Garantieprodukten – soll sich ebenfalls befreien lassen können.

Aber:

Wer gar nichts tut, darf im Alter nicht einfach auf Sozialhilfe hoffen.

Denn: Sozialhilfe wird aus Steuern finanziert – und Steuerzahler sind wir alle:

  • Wer Einkommensteuer zahlt,
  • Wer einkauft (Mehrwertsteuer),
  • Wer tankt (Energiesteuer),
  • Wer Strom verbraucht (Stromsteuer),
  • Wer raucht oder trinkt (Tabak-, Alkoholsteuer).

Es kann nicht sein, dass jemand keine Vorsorge betreibt und im Alter uns allen auf der Tasche liegt.

Schlussfolgerung

Die gesetzliche Rente ist kein Auslaufmodell – sie ist das Rückgrat des Sozialstaats.

Wer sie demontiert, zerstört nicht nur Sicherheit im Alter, sondern auch Vertrauen in Fairness und Solidarität.

Friedrich Merz, die CDU-Führung und rechtsextreme Kräfte wie die AfD gefährden dieses System – bewusst, strategisch und zugunsten einer marktradikalen Umverteilung nach oben.

Doch es gibt Alternativen: mehr Gerechtigkeit, mehr Einbeziehung, mehr Weitblick.

Eine starke gesetzliche Rente ist kein Luxus – sie ist die Grundlage dafür, dass Arbeit sich auch morgen noch lohnt.

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Ich bin selbst seit 46 Jahren in der Privaten Versicherungswirtschaft tätig und habe eine entsprechende Qualifikation (Versicherungskaufmann (IHK), Generationenberater (IHK), Seniorenberater (NWB) und Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung).

Darüber hinaus kenne ich durch meine Qualifikation in der gesetzlichen Rentenversicherung (Sachkundenachweis Rentenberater nach Rechtsdienstleistungsgesetz) auch die gesetzliche Rentenversicherung in den Details.

Gesetzliche Rentenversicherung und Private oder betriebliche Altersversorgung sind keine Konkurrenz, sondern ergänzen sich.

Werner Hoffmann Rentenexperte –
www.Renten-Experte.de

Innerhalb meiner 46-jährigen beruflichen Praxis habe ich ausreichend Menschen kennengelernt, die als Selbstständige oder Unternehmer später Sozialhilfeempfänger leben mussten.

In einem Extrembeispiel hatte ein früherer Unternehmer mit über 1.000 Mitarbeitern den Betrieb und sogar seine komplette betriebliche und private Altersversorgung verloren.

Grund: Konkurs des Betriebs mit Auflösung und Pfändung aller privaten und betrieblichen Vermögen / Altersversorgung.

Gerade bei bestimmten privaten und betrieblichen Vorsorgemodellen müssen viele Dinge beim Schutz beachtet werden.

Rassismus ist keine Meinung – sondern ein Angriff auf Menschlichkeit und Verstand!

Ein Beitrag von

Christoph Hussy.

——

Rassismus ist keine Meinung – sondern ein Bruch mit Anstand, Recht und Vernunft.

Immer wieder wird Antirassismus reflexartig mit einer bestimmten politischen Haltung gleichgesetzt – meist als “links” etikettiert. Das ist nicht nur sachlich falsch, sondern auch gefährlich. Denn es verschiebt eine ethische Selbstverständlichkeit in den Bereich der politischen Beliebigkeit. Wer gegen Rassismus ist, macht kein politisches Statement – sondern ein menschliches.

Aus soziologischer Sicht ist Rassismus kein Meinungsproblem, sondern ein Verstoß gegen die grundlegenden Werte des sozialen Miteinanders. Wer anderen Menschen allein aufgrund ihrer Herkunft oder Hautfarbe Rechte abspricht, untergräbt das Fundament jeder solidarischen Gesellschaft. Und dazu braucht es keine besondere Ideologie, keine intellektuelle Höchstleistung – sondern nur ein Mindestmaß an Anstand und Empathie.

Auch juristisch ist die Sache klar:
✔ Die Würde des Menschen ist unantastbar (Art. 1 GG).
✔ Diskriminierung aufgrund der „Rasse“ oder Herkunft ist verboten (Art. 3 GG).
✔ Rassistische Hetze kann strafbar sein (§ 130 StGB).
✔ Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt aktiv vor Benachteiligung im Alltag und Berufsleben.

Der Rechtsstaat verlangt keine Parteizugehörigkeit zur Bekämpfung von Rassismus – sondern Haltung.
Und die beginnt nicht in politischen Grundsatzpapieren, sondern in Alltag, Sprache, Einstellung und Verantwortung – gerade auch in Unternehmen, Behörden, Schulen, Teams.


Es braucht keine politische Ideologie, um gegen Rassismus einzustehen.
Es reicht: ein Funke Verstand – und ein Rückgrat.

#Rassismus

#Ideologie

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