Schuldenbremse Deutschland

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Die wohl perfiden Ideen von Merz, Spahn und Co

Ein Beitrag von

Prof. Dr.-Ing. Markus Koschlik

Ich wette, dass…
 
 
…die nächste Regierung (dann ggf. unter Führung der Union) als eine ihrer ersten Maßnahmen die Schuldenbremse reformieren wird. Wer wettet mit, wer dagegen?

Unter der Ampel-Regierung hat die Union die Schuldenbremse noch wie eine Monstranz durch die politische Arena getragen – nach außen als unantastbares Symbol der Haushaltsdisziplin, in Wirklichkeit wahrscheinlich aber eher als taktisches Mittel zur Gängelung der politischen Gegner.

Doch plötzlich zeigt sich Friedrich Merz offen für Reformen:

„Selbstverständlich kann man das reformieren. Die Frage ist, wozu? Mit welchem Zweck? Was ist das Ergebnis einer solchen Reform? Ist das Ergebnis, dass wir noch mehr Geld ausgeben für Konsum und Sozialpolitik? Dann ist die Antwort Nein. Ist das Ergebnis, es ist wichtig für Investitionen, es ist wichtig für Fortschritt, es ist wichtig für die Lebensgrundlage unserer Kinder? Dann kann die Antwort eine andere sein.“ (Reuters, 13.11.24)

Oha, was ist denn hier passiert? Der Grund ist simpel:

In der Opposition reicht es, sich auf Prinzipien zu berufen, ohne liefern zu müssen. In der Regierung muss man hingegen liefern – und das bedeutet Investitionen. Die Kosten der Herausforderungen – vom Klimawandel über marode Infrastruktur bis hin zur Digitalisierung – lassen sich nicht länger ignorieren.

Der Investitionsstau ist enorm:

Allein auf kommunaler Ebene beläuft sich der Investitionsstau laut KfW-Kommunalpanel 2024 auf 186 Milliarden Euro. Besonders betroffen sind Schulen (54,8 Mrd. €) und die Verkehrsinfrastruktur (48,3 Mrd. €). Insgesamt wird der zusätzliche Investitionsbedarf, um Deutschland in den nächsten zehn Jahren zukunftsfähig zu machen, auf mindestens 600 Mrd. € geschätzt. In der Studie „Transformationspfade“, die der BDI bei der Strategieberatung BCG und dem IW beauftragt hat, kommt man sogar zum Ergebnis, dass private und öffentliche Mehrinvestitionen in Höhe von 1.400 Mrd. € bis 2030 nötig sind, um international wettbewerbsfähig zu bleiben.

Friedrich Merz

Subventionsabbau könnte zwar helfen, Geld freizusetzen – beispielsweise durch den Abbau klimaschädlicher Subventionen wie die Steuervergünstigungen für Diesel, Kerosin oder Dienstwagen. Doch selbst ein konsequenter Schritt in diese Richtung würde nicht ansatzweise ausreichen, um den immensen Investitionsbedarf zu decken (sollte trotzdem gemacht werden). Steuererhöhungen (z.B. Spitzensteuersatz, Vermögens- oder auch Erbschaftssteuer) stoßen insbesondere bei der Union traditionell auf Widerstand und wären auch nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Kürzung oder Abschaffung von Sozialleistungen: Kaum Effekt, zudem auf dem Rücken der Bedürftigsten.

Mein Fazit:

Ohne eine Reform der Schuldenbremse wird es nicht gehen. Man wird dem Kind vermutlich einen neuen Namen verpassen – vielleicht „Investitionsregel“ oder „Merz-Offensive“– um die Kursänderung geschickt zu kaschieren.

Werde ich meine Wette gewinnen – oder kehrt die Union wieder in ihren altbekannten Verwaltungsmodus zurück?

Quelle:

https://www.linkedin.com/posts/markus-koschlik_ich-wette-dass-die-n%C3%A4chste-regierung-activity-7264876369182953472-LoI7?utm_source=share&utm_https://www.linkedin.com/posts/markus-koschlik_ich-wette-dass-die-n%C3%A4chste-regierung-activity-7264876369182953472-LoI7?utm_source=share&utm_medium=member_iosmedium=member_ios

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Kommentar von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

Friedrich Merz könnte sich verrechnen. Aus meiner Sicht ist die Änderung der Schuldenbremse im Jahr 2025 nicht mehr zu halten.

Wenn dann die AfD und das BSW zusammen eine Sperrminorität hätten, dann ist Merz – wenn er eine Regierung bilden müsste- erpressbar.

Die Änderung der Schuldenbremse ist nur mit einer 2/3 Mehrheit machbar.

Sinnvoller wäre es, jetzt noch die Schuldenbremse zu verändern.

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Was könnte denn Merz noch planen, damit Investitionen in der Zukunft ohne die Erhöhung der Schuldenbremse „funktionieren“?

Als erstes fällt mir da natürlich wieder ein, dass Merz mit seiner CDU-Truppe plant, mehr zu privatisieren.

Für Blackrock wäre das natürlich das passende Geschäft.

Merz, privatisiert mit seiner ganzen Truppe alles, was möglich ist und BlackRock verdient sich daran richtig dumm und dämlich, denn den Gewinn von BlackRock müssen letztendlich wir Verbraucher bezahlen.

Jeder Mensch mit einem gesunden Menschenverstand muss doch erkennen, dass diesen Gewinn von BlackRock durch uns alle bezahlt werden muss! Gibt es wirklich Menschen, die dies nicht blicken?

Wie miserabel jedoch Privatisierung sind, wird man erst dann merken, wenn mal einige Jahre ins Land gegangen sind.

Bei Deutschland: Privatisierung der Krankenhäuser! Immer öfters stehen Krankenhäuser vor dem Aus, weil sie sich nicht mehr rechnen.

Es gibt aber auch Beispiele in Großbritannien, was Privatisierung verursachen können:

In Großbritannien wurde die Abwasserwirtschaft privatisiert. Es wurden weniger Kläranlagen gebaut. Es wurden weniger Abwasserkanäle gebaut und renoviert.

Teilweise muss das ungeklärte Wasser dann in das Meer ausgeleitet werden und schwimmt dann am Strand. Schon öfters hatte ich gelesen, dass in Großbritannien am Strand teilweise sogar Klopapier und Kot schwimmen.

Es lebe die Privatisierung!??

Und genau dies sind die Schritte, die letztendlich die soziale Marktwirtschaft in eine Neoliberale Welt mit dem Namen freie Marktwirtschaft umgestalten.

Die Top-Liste der Politik-Skandale in Deutschland

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

Interessant ist, wenn man die Skandale einmal betrachtet, die es in Deutschland gegeben hat:

Wer führt die Top-Negativliste?

CDU-CSU: 18

SPD: 4

AfD: 4*

FDP: 2

Die Grünen: 0

*erst seit 2013 im Bundestag und schon so weit oben!!!

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Hier die einzelnen Vorgänge:

Hier mal eine Übersicht über die Skandale seit dem Jahr 2000 und am Ende nachher addiert mit der Anzahl des Skandale je Partei

  • Zeitraum: 1961
    Bekanntwerdung: 1961
    Skandal: Fibag-Affäre
    Politiker/Partei: Franz Josef Strauß (CSU)
  • Zeitraum: 1957 – 1958
    Bekanntwerdung: 1966
    Skandal: Starfighter-Affäre
    Politiker/Partei: Franz Josef Strauß (CSU)
  • Zeitraum: 1956
    Bekanntwerdung: 1967
    Skandal: HS-30-Skandal
    Politiker/Partei: Franz Josef Strauß (CSU)
  • Zeitraum: 1972
    Bekanntwerdung: 1973
    Skandal: Steiner-Wienand-
    Affäre
    Politiker/Partei: Karl Wienand (SPD)
  • Zeitraum: 1975
    Bekanntwerdung: 1976
    Skandal: Flick-Affäre
    Politiker/Partei: Otto Graf Lambsdorff
    (FDP)
  • Zeitraum: 1978 – 1983
    Bekanntwerdung: 1983
    Skandal: Mega-Petrol-Skandal
    Politiker/Partei: Diverse (CDU/CSU)
  • Zeitraum: 1986
    Bekanntwerdung: 1988
    Skandal: Spielbankaffäre
    (Rheinland-Pfalz)
    Politiker/Partei: Heinrich Lummer (CDU)
  • Zeitraum: 1987
    Bekanntwerdung: 1988
    Skandal: Spielbankaffäre
    (Niedersachsen)
    Politiker/Partei: Werner Remmers (CDU)
  • Zeitraum: 1984
    Bekanntwerdung: 1993
    Skandal: Traumschiff-Affäre
    Politiker/Partei: Richard von Weizsäcker
    (CDU)
  • Zeitraum: 1983
    Bekanntwerdung: 1999
    Skandal: Amigo-Affäre
    Politiker/Partei: Max Streibl (CSU)
  • Zeitraum: 1987 – 1997
    Bekanntwerdung: 1999
    Skandal: Leuna-Affäre
    Politiker/Partei: Diverse (CDU)
  • Zeitraum: 1985 – 1998
    Bekanntwerdung: 1999
    Skandal: Düsseldorfer
    Flugaffäre
    Politiker/Partei: Norbert Blum (CDU)
  • Zeitraum: Jahre
    Bekanntwerdung: 2001
    Skandal: CDU-Spendenaffäre
    Politiker/Partei: Helmut Kohl (CDU)
  • Zeitraum: 1990er Jahre
    Bekanntwerdung: 2002
    Skandal: Berliner
    Bankenskandal
    Politiker/Partei: Eberhard Diepgen (CDU)
  • Zeitraum: 2001 – 2003
    Bekanntwerdung: 2004
    Skandal: Bonusmeilen-Affäre
    Politiker/Partei: Diverse (CDU/CSU)
  • Zeitraum: 2003 – 2004
    Bekanntwerdung: 2008
    Skandal: Münchner-CSU-Affäre
    Politiker/Partei: Monika Hohlmeier (CSU)
  • Zeitraum: 2003 – 2013
    Bekanntwerdung: 2010
    Skandal: RWE-Affäre
    Politiker/Partei: Jürgen Großmann (RWE),
    Norbert Röttgen (CDU),
    Guido Westerwelle (FDP)
    mit Nebentätigkeit
  • Zeitraum: 1993 – 2008
    Bekanntwerdung: 2013
    Skandal: KWL-Skandal
    Politiker/Partei: Diverse (SPD)
  • Zeitraum: 2005 – 2016
    Bekanntwerdung: 2016
    Skandal: Dessauer
    Fördermittelaffäre
    Politiker/Partei: Diverse (SPD)
  • Zeitraum: 2013 – 2019
    Bekanntwerdung: 2019
    Skandal: EnBW-Affäre
    Politiker/Partei: Stefan Mappus (CDU)
  • Zeitraum: 2018 – 2020
    Bekanntwerdung: 2019
    Skandal: Verwandtenaffäre
    Politiker/Partei: Diverse (CSU)
  • Zeitraum: 2016 – 2020
    Bekanntwerdung: 2020
    Skandal: Modellauto-Affäre um
    Christine
    Haderthauer
    Politiker/Partei: Christine Haderthauer
    (CSU)
  • Zeitraum: 2001 – 2018
    Bekanntwerdung: 2021
    Skandal: Regensburger
    Parteispendenaffäre
    Politiker/Partei: Diverse (CSU)
  • Zeitraum: 2020
    Bekanntwerdung: 2021
    Skandal: PKW-Maut-Affäre um
    Andreas Scheuer
    Politiker/Partei: Andreas Scheuer (CSU) —> Schaden für Deutschland: 243 Millionen Euro!!Gesamtkosten 350 Mio. Euro!!
  • Zeitraum: 2020
    Bekanntwerdung: 2021
    Skandal: Maskenaffäre
    Politiker/Partei: Georg Nüßlein (CSU),
    Alfred Sauter (CSU),
    Nikolas Löbel (CDU) – Gesamtkosten ca. 910.000 €
  • Zeitraum: 2020
    Bekanntwerdung: 2021
    Skandal: Überbestellung von
    Masken
    Politiker/Partei: Jens Spahn (CDU) – Schaden für Deutschland: 2,3 Mrd. Euro!!!

Seit ihrer Gründung im Jahr 2013 war die Alternative für Deutschland (AfD) in mehrere Skandale und Affären verwickelt:
1. Spendenaffären: Die AfD geriet mehrfach wegen illegaler Parteispenden in die Kritik. Beispielsweise wurden 2018 unzulässige Spenden an Alice Weidel bekannt, die nicht ordnungsgemäß deklariert wurden.
2. Verbindungen zu rechtsextremen Kreisen: Mehrere Mitglieder, darunter Björn Höcke, wurden für Kontakte zu rechtsextremen Gruppen und die Verwendung von NS-Rhetorik kritisiert. Höcke wurde 2024 wegen der Nutzung eines verbotenen Nazi-Slogans verurteilt.
3. Spionagevorwürfe: 2024 wurden AfD-Politiker wie Maximilian Krah und Petr Bystron mit Spionagevorwürfen konfrontiert. Ein Mitarbeiter von Krah wurde wegen mutmaßlicher Spionage für China verhaftet, und Bystron stand im Verdacht, Gelder aus Russland erhalten zu haben.
4. Maskenaffäre: Während der COVID-19-Pandemie wurden AfD-Politiker beschuldigt, von Maskendeals profitiert zu haben. Diese Vorwürfe führten zu Ermittlungen und öffentlicher Empörung.
5. Verbindungen zu ausländischen Regierungen: Es gab Berichte über enge Beziehungen der AfD zu Russland und China, was Fragen zur Unabhängigkeit der Partei aufwarf.

Diese Vorfälle haben das öffentliche Bild der AfD geprägt und zu internen Spannungen sowie rechtlichen Konsequenzen geführt.

Recherche über CDU, CSU, FDP, BILD, KKR und WELT im Fall Wärmepumpe

Ein Beitrag von

Mario Buchinger

Eine sehr gute Recherche von LobbyControl zur Frage, wie stark #KKR Einfluss auf die deutsche Energiepolitik hat. Es spricht erwartungsgemäß sehr viel dafür, dass die US-Amerikanische Finanzheuschrecke durch Desinformations-Medien #BILD und #WELT sowie Spenden an die #FDP und Gespräche im #Kanzleramt Einfluss genommen hat.

Das Gebäudenergiegesetzt (#GEG) war ein richtiger Ansatz: Im Fall von Neuinstallationen hätten nur noch Heizungen eingebaut werden dürfen, die min. 65% der thermischen Energie regenerativ erzeugen. Hier stellt sich zwar die Frage, warum es nicht 100% sind (so wie es zB. Dänemark 10 Jahre vorher beschlossen hat), aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Dann kamen die bekannten Bullshit-Parolen:
– Heizungs-#Hammer

– Heizungs-Stasi
– #Wärmepumpenpflicht
– Enteignung
All diese Dinge gab es nie und waren auch nie geplant.

Dazu kamen weitere Lügen:
– #Wärmepumpen funktionieren nur im Neubau
– Wärmepumpen funktionieren nicht mehr bei Minusgraden
– #Wasserstoff in #Gasheizungen sind eine Option
– Das #Heizungsgesetz ist eine #Brechstange
– #Habeck macht die Wirtschaft kaputt

Das alles ist gequirlter Unsinn und dieser Unsinn wurde maßgeblich von den #Springer-Brigaden verbreitet.

Dazu haben einige Akteure mit gestörtem Verhältnis zu Wissenschaft und Wirtschaft den ganzen Unsinn aufgegriffen und massiv weiterverbreitet:
– Politiker:innen von CDU Deutschlands
– Politiker:innen von Christlich-Soziale Union
– Politiker:innen von FDP Freie Demokraten
– Lobbyist:innen von Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT)
– Lobbyist:innen von Wirtschaftsrat der CDU e.V.
Neben “Journalisten” von Springer haben auch Medienleute von #FOCUS und #NZZ die gleichen Falschaussagen und Desinformationen verbreitet.

Die Folgen:
– Der Markt für regenerative Heizsysteme in Deutschland ist eingebrochen.
– Hersteller von Wärmepumpen mussten Leute entlassen.
– Menschen, die auf die Lügen reingefallen sind, landen in der #Kostenfalle.
– Wichtige Branchen, die zukunftsfähig sind, haben massiv verloren.
– Bis 2023 wurden 800.000 neue Gas- und 100.000 neue Ölheizungen verbaut. “H2-Ready”-Gasheizungen sind eine Lügenpackung, da keine Gasheizung jemals Wasserstoff sehen wird (zu teuer).

Gerade beim #GEG sieht man eindrücklich, wer tatsächlich die #Wirtschaft zerstört und Menschen durch Täuschung in die Kostenfalle jagt:
– Parteien, die im #Gestern hängen. Das sind in Deutschland primär #CDU, #CSU sowie #FDP und einige #FreieWähler.
– Lobbyisten, denen kurzfristige #Profitgier wichtiger ist als eine intakte Wirtschaft und Verantwortung
– Medienleute, die journalistische Sorgfalt nicht kennen und im Auftrag von dene handeln, die es mit dem Wirtschaftsstandort und der Gesellschaft nicht gut meinen.

Die Leute, die am lautesten rumbrüllen, dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und insbesondere Robert Habeck verantwortlich machen, sind genau die, die die wesentlichen Probleme verursachen.

Link zur Recherche von #LobbyControl in den Kommentaren.

Quelle

https://www.linkedin.com/posts/mariobuchinger_kkr-bild-welt-activity-7262873861413621762-_Q6_?utm_source=share&utm_medium=member_ios

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Wärmepumpen – Wie Merz die Wähler angelogen hatte

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – Wir brauchen ein funktionierendes Klima auf der Erde.

Es ist unglaublich, wie Merz, Söder und Aiwanger die deutschen Wähler – um es gelinde zu sagen – veräppelt hat.

Diese Herren hatten Panik verbreitet und die Wähler zur Erneuerung von Gas- oder Ölheizungen aufgerufen.

Wärmepumpe Außengerät

Unterstützt wurde diese Hetze gegen Wärmepumpen vom Axel-Springer-Verlag. Und bei BILD, WELT habe es handfeste Finanzinteressen dem Ausbau der Wärmepumpen zu schaden!

Der Finanzinvestor KKR – Schwerpunkt fossile Energie – hatte erhebliche Anteile am Axel-Springer-Verlag! Und je weniger Eigentümer Öl und Gas haben, desto weniger Gewinn für diese Ölbranche!

Ölheizung

Und leider hatten einige Eigentümer auch vertraut und meinen immer noch die CDU wäre wählbar.

Jeder sollte sich bewusst machen, dass Merz vor kurzem seine Strategie geändert hatte und diese Hintergründe kennen!

BlackRock hatte im Juni 2023 bei Enpal eine Fremdfinanzierung in Höhe von 430 Millionen Euro mit weiteren Investoren, darunter BlackRock, DWS und ING investiert.

Kurze Zeit später ist Merz bei der Firma Enpal aufgetreten und konnte es nicht verstehen, warum so wenige Wärmepumpen eingebaut werden.

Welch ein Sarkasmus von Merz!

Friedrich Merz CDU Lobbyist und Politiker

Das Nebelkerzenspiel von Merz

Um von diesem – sagen wir mal – Missgeschick abzulenken mussten andere Themen stärker in den Fokus.

Bürgergeld, Migration war willkommen.

Migration war hier in seinen Augen das ideale Thema. Hetze gegen Ausländer, Forderung von Grenzschließungen waren hier ein Teil der Ablenkung.

Der Merz-CDU-Hammer gegen die Wähler

Friedrich Merz – War ihm da etwas peinlich? Oder wollte er Mist sagen? Oder wurde er gerade mal wieder ertappt, weil er populistisch gelogen hat?

Mein Gott, wie perfide dieser Plan war.

Und jetzt müssen diejenigen darunter leiden, die ihre Ölheizung oder Gasheizung erneuert hatten, denn es ist absehbar, dass die fossile Energie teurer wird und die Strompreise steigen.

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Ein Beitrag von

Prof. Dr.-Ing. Markus Koschlik

Wärmepumpen – Schlüsseltechnologie oder Opfer unsachlicher Panikmache?

Die Debatte um Wärmepumpen (WP) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde vor allem durch die „Opposition innerhalb der Koalition“ mit ihrer irreführenden Forderung nach „Technologieoffenheit“ ausgebremst. Statt Lösungen für den Klimaschutz voranzutreiben (und Gesetze einzuhalten), wurden Zweifel geschürt und Alternativen ohne klare Perspektive ins Spiel gebracht. Gleichzeitig stürzten sich die Medien auf Schreckensszenarien. Wer kann sich z.B. noch an die Begriffe „Heiz-Hammer“ oder „Energie-Stasi“ erinnern?

Fakten? Zumeist Fehlanzeige.

Grund genug, die „Operation Wärmepumpe“ noch einmal gründlich unter die Lupe zu nehmen:

WP erreichen laut Fraunhofer ISE Jahresarbeitszahlen von 2,5 bis 3,8 (Luft) und 3,3 bis 4,7 (Erdreich). Sie erzeugen somit aus 1 kWh Strom bis zu 4,7 kWh Wärme – weit mehr als fossile Heizungen mit einem „Wirkungsgrad“ von nur 85–95 %. Selbst bei -20 °C arbeiten moderne Geräte effizient.

Laut „WPsmart im Bestand“ reichen Heizkreistemperaturen unter 55 °C oft aus, um WP effizient einzusetzen – ohne umfassende Sanierung. Minimal angepasst steigert sich die Effizienz in Altbauten um bis zu 40 %.

WP reduzieren CO2-Emissionen im Vergleich zu Gasheizungen laut Fraunhofer ISE um 19–57 %. Mit grünem Strom betrieben, heizen sie nahezu emissionsfrei. Prognosen gehen bis 2030 sogar von bis zu 80 % Einsparungen aus.

Moderne WP bestehen zu 80 % aus recycelbaren Materialien. Herstellung und Installation verursachen geringe Emissionen, die sich oft in 1–2 Jahren durch den Betrieb ausgleichen. Umweltfreundliche Kältemittel und vollständig recycelbare Bauteile kommen zunehmend auf den Markt.

WP entlasten durch intelligentes Lastmanagement das Stromnetz, indem sie überschüssigen Strom nutzen und Spitzen ausgleichen.

Abwasser-WP, die die konstant hohe Temperatur in Abwasserleitungen nutzen, können laut UBA bis zu 30 % des Wärmebedarfs in Städten decken.

WP kosten derzeit etwa (!) 10k bis 25k €, Gasheizungen 5k bis 9k € (ohne Sanierung der Hülle). Doch sinkende Preise für WP (Prognose: bis zu 20 % bis 2030) und steigende Betriebskosten fossiler Systeme durch die CO2-Bepreisung kehren den kurzfristigen Kostenvorteil um. Hinzu kommen immer weniger Fachpersonal und Ersatzteile für Gasheizungen, was deren langfristige Wartung verteuert.

WP sind in Skandinavien trotz der niedrigen Temperaturen weit verbreitet. In Schweden, Norwegen und Finnland wurden im Jahr 2022 fünf- bis zehnmal mehr WP pro 1.000 Haushalte installiert als in DEU. WP können also auch in kälteren Regionen effizient arbeiten.

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Commerzbank – Nachweispflicht der Auszahlung

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann Rentenexperte – www.Renten-Experte.de

Commerzbank – Nachweispflicht bei Auszahlungen: Ein Erfahrungsbericht

Von Werner Hoffmann

Vor etwa zwei Monaten wurde bei der Commerzbank-Filiale in Leonberg ein altes Sparbuch eingereicht.

Dresdner Bank wurde von Commerzbank übernommen,

Das Dokument, das einen fünfstelligen Guthabenbetrag aus dem Jahr 2001 auswies, wurde von den Erben des ursprünglichen Kontoinhabers zusammen mit einem Erbschein und einer Generalvollmacht vorgelegt.

Was folgte, war eine Kette von Ereignissen, die die Kundenfreundlichkeit und die Nachweispflicht der Bank in Frage stellen.

Probleme bei der Abgabe und Prüfung des Sparbuchs

Schon bei der ersten Abgabe des Sparbuchs zeigten sich erhebliche Defizite in der Kundenbetreuung.

Da der Originalerbschein zunächst nicht vorgelegt wurde, war ein zweiter Besuch notwendig.

Bei diesem Termin trafen die Erben jedoch auf einen anderen Mitarbeiter, der deutlich freundlicher war und die Unterlagen entgegennahm.

Die überraschende Auskunft: Barauszahlung ohne Unterschrift

Nach einer weiteren Wartezeit erhielten die Erben telefonisch die Mitteilung, dass das Guthaben bereits ausgezahlt worden sei – in bar.

Auf die Nachfrage, wann genau und an wen die Auszahlung erfolgte, blieb die Bank vage.

Es wurde lediglich bestätigt, dass keine Unterschrift der empfangenden Person vorliegt.

Auf den Wunsch, einen Beleg oder detaillierte Nachweise zu erhalten, reagierte die Bank ablehnend und wies darauf hin, dass für weitere Recherchen Gebühren anfallen würden.

Ein ungewöhnlicher Vorgang, denn in der Regel liegt die Nachweispflicht über erfolgte Transaktionen bei der Bank, nicht beim Kunden.

Unfreundlicher Umgang und fehlende Transparenz

Die Kommunikation mit der Bank gestaltete sich zunehmend schwierig. Eine Mitarbeiterin, deren Namen kaum zu verstehen war, reagierte unwirsch und legte schließlich einfach auf, nachdem um eine detaillierte Buchstabierung ihres Namens gebeten wurde. Ein solches Verhalten verstärkt den Eindruck von mangelnder Professionalität und Transparenz.

Rechtslage: Keine Verjährung und Nachweispflicht der Bank

In solchen Fällen ist es wichtig zu wissen, dass eine Verjährung von Sparguthaben nicht automatisch eintritt. Die Verjährungsfrist beginnt erst drei Jahre nach Bekanntwerden des Anspruchs. Das bedeutet, dass die Erben rechtlich im Vorteil sind und die Bank verpflichtet ist, den Verbleib des Geldes eindeutig nachzuweisen.

Der nächste Schritt: Beschwerden bei BAFin und Ombudsmann

Da die Bank sich bisher nicht kooperativ zeigt, ist eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) sowie beim Ombudsmann der privaten Banken der nächste sinnvolle Schritt. Beide Stellen prüfen solche Fälle und können die Bank zur Herausgabe der Nachweise verpflichten – ohne Kosten für den Kunden.

Kontaktdaten für Beschwerden:

   •   BAFin:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Marie-Curie-Straße 24-28

60439 Frankfurt am Main

   •   Ombudsmann der privaten Banken:

Postfach 04 03 07

10062 Berlin

Die Kosten für die Bearbeitung solcher Beschwerden liegen oft bei rund 1.500 Euro – ein erheblicher Aufwand für die Bank, der bei einer kundenfreundlicheren Lösung hätte vermieden werden können.

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„Am Klimawandel ist doch der Mensch nicht schuld…“ IRRTUM

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Wir brauchen ein funktionierendes Klima auf der Erde.-

Um dies aufzuklären, hier ein paar Fragen und Antworten:

Wie viel CO2 atmet ein Mensch pro Jahr aus?

Wie viel CO2 atmen 8 Milliarden Menschen im Jahr aus? 

Wie viel CO2 wird von einem durchschnittlichen Baum eingefangen? 

1. CO2-Ausstoß pro Mensch durch Atmung pro Jahr:

Ein Mensch atmet etwa 20 kg CO₂ pro Jahr aus. Dieser Wert basiert auf der Verbrennung von Glukose in den Zellen und der CO₂-Freisetzung über die Atmung. Es ist wichtig zu betonen, dass dies Teil des natürlichen Kohlenstoffkreislaufs ist und nicht zur Erhöhung des atmosphärischen CO₂ beiträgt, da es ursprünglich aus der Atmosphäre stammt (durch die Photosynthese der Pflanzen).

2. CO2-Ausstoß von 8 Milliarden Menschen durch Atmung:

   •   Berechnung:

oder 160 Millionen Tonnen CO₂ pro Jahr.

Auch hier gilt: Dieses CO₂ gehört zum natürlichen Kohlenstoffkreislauf und hat keinen zusätzlichen Effekt auf den Klimawandel.

3. CO2-Bindung durch einen Baum pro Jahr:

Ein durchschnittlicher Baum bindet je nach Größe, Alter und Art etwa 10 bis 40 kg CO₂ pro Jahr.

   •   Junge Bäume nehmen weniger auf, ältere, wachsende Bäume können mehr CO₂ binden.

Vergleich: Menschliche Atmung vs. Baum:

   •   Ein Mensch stößt pro Jahr etwa 20 kg CO₂ aus.

   •   Ein durchschnittlicher Baum kann also die Atmung von einem bis zwei Menschen ausgleichen.

Falls du eine detailliertere Analyse wünschst oder spezifische Baumarten und deren CO₂-Bindung diskutieren möchtest, lass es mich wissen!

Wie viel Bäume gibt es auf der Welt?

Laut einer Studie aus dem Jahr 2015 gibt es weltweit etwa 3,04 Billionen Bäume. Das entspricht ungefähr 422 Bäumen pro Person. Allerdings hat die menschliche Aktivität seit Beginn der Zivilisation die Anzahl der Bäume um fast die Hälfte reduziert. Jährlich gehen durch Abholzung und Landnutzungsänderungen etwa 15 Milliarden Bäume verloren.

Die höchste Baumdichte findet sich in den borealen Nadelwäldern der subarktischen Regionen Russlands, Skandinaviens und Nordamerikas. Die größte Artenvielfalt hingegen weisen die Tropenwälder Südamerikas auf, die etwa 43 Prozent aller Baumarten beherbergen.

In Deutschland gibt es rund 11,1 Millionen Hektar Wald, was etwa 32 Prozent der Landesfläche entspricht. Das sind ungefähr 0,13 Hektar Wald pro Einwohner.

Wie viel CO2 stößt ein Verbrenner im jahr bei 15000 km im Durchschnitt aus?

Ein durchschnittlicher Verbrenner stößt pro Kilometer etwa 120 bis 150 g CO₂ aus. Der genaue Wert hängt vom Fahrzeugtyp, der Motorgröße und dem Kraftstoffverbrauch ab.

Berechnung für 15.000 km:

1. Niedriger Verbrauch (120 g CO₂/km):

2. Höherer Verbrauch (150 g CO₂/km):

Durchschnittlicher CO₂-Ausstoß:

Ein typischer Verbrenner stößt bei 15.000 km etwa 1,8 bis 2,25 Tonnen CO₂ pro Jahr aus.

Falls du den Wert für ein spezifisches Fahrzeug (z. B. Diesel oder Benziner) benötigst, kann ich genauer rechnen.

Wie viel Verbrenner Autos gibt es weltweit etwa?

Der weltweite Fahrzeugbestand wird auf etwa 1,49 Milliarden Fahrzeuge geschätzt. Davon sind mehr als 1,25 Milliarden Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor ausgestattet. Dies bedeutet, dass der Großteil der weltweit genutzten Fahrzeuge nach wie vor von Verbrennungsmotoren angetrieben wird.

Allerdings ist ein Trend erkennbar: Die Anzahl der Fahrzeuge mit alternativen Antrieben, insbesondere Elektrofahrzeuge, nimmt stetig zu. Trotzdem dominieren Verbrenner derzeit noch den globalen Fahrzeugbestand.

Wie viel CO2 atmen alle Kühe weltweit pro Jahr aus?

Kühe stoßen durch ihre Atmung und Verdauung (insbesondere durch Methanemissionen beim Wiederkäuen) relevante Mengen an Treibhausgasen aus. Der CO₂-Ausstoß allein durch die Atmung ist jedoch Teil des natürlichen Kohlenstoffkreislaufs und wird oft getrennt von den Methanemissionen betrachtet.

CO₂-Ausstoß einer Kuh durch Atmung:

Eine Kuh atmet etwa 600 kg CO₂ pro Jahr aus. Dieser Wert basiert auf ihrem Sauerstoffverbrauch und der CO₂-Produktion durch den Stoffwechsel.

Weltweiter Bestand an Kühen:

Es gibt weltweit etwa 1 Milliarde Kühe.

Berechnung des jährlichen CO₂-Ausstoßes durch Atmung:

Wichtige Hinweise:

   •   Dieses CO₂ stammt aus der Nahrung der Kühe, die Pflanzen über Photosynthese zuvor aus der Atmosphäre aufgenommen haben. Es trägt daher nicht direkt zur Erhöhung des atmosphärischen CO₂ bei.

   •   Viel bedeutender ist der Methanausstoß der Kühe (rund 100 kg Methan pro Kuh und Jahr), da Methan etwa 25-mal klimaschädlicher als CO₂ ist. Hierbei handelt es sich um zusätzliche Emissionen, die nicht zum natürlichen Kohlenstoffkreislauf gehören.

Wie viel Bäume haben wir weltweit? Wie viel CO2 speichert ein Baum pro Jahr etwa im Durchschnitt ab?

1. Anzahl der Bäume weltweit:

Laut einer Studie von 2015 gibt es weltweit etwa 3,04 Billionen Bäume. Diese Zahl ergibt sich aus Satellitendaten und Bodenproben.

2. CO₂-Speicherung eines Baums pro Jahr:

Ein Baum speichert je nach Art, Größe, Alter und Wachstumsbedingungen etwa 10 bis 40 kg CO₂ pro Jahr.

   •   Junge Bäume: Nehmen weniger CO₂ auf, da sie noch klein sind.

   •   Wachsende Bäume: Speichern am meisten CO₂, da sie aktiv Biomasse aufbauen.

   •   Alte Bäume: Speichern CO₂ langsamer, tragen aber durch bereits gespeichertes CO₂ in ihrer Biomasse weiterhin zur Bindung bei.

3. Gesamte CO₂-Bindung aller Bäume weltweit:

Wenn man den Mittelwert von 25 kg CO₂ pro Baum und Jahr annimmt:

Vergleich: Menschliche Emissionen vs. Bäume

Die menschlichen CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen liegen derzeit bei etwa 36 Milliarden Tonnen CO₂ pro Jahr. Die weltweiten Bäume könnten theoretisch also mehr CO₂ binden, als die Menschheit jährlich ausstößt. In der Realität bleibt jedoch viel davon langfristig im Kreislauf und kann die Emissionen nicht vollständig ausgleichen.

Falls du tiefergehende Informationen zu bestimmten Regionen oder Baumarten möchtest, lass es mich wissen!

Stichwort Vulkane

Wieviel CO2 hat der größte Vulkan in den letzten 10 Jahren pro Jahr ausgestoßen?

Der Ätna auf Sizilien gilt als einer der aktivsten Vulkane der Welt und ist bekannt für seine kontinuierlichen CO₂-Emissionen. Schätzungen zufolge stößt der Ätna jährlich zwischen 7,8 und 25 Millionen Tonnen CO₂ aus. Diese Werte variieren je nach Messmethoden und Untersuchungszeitraum. Im Vergleich dazu betragen die gesamten vulkanischen CO₂-Emissionen weltweit etwa 200 bis 300 Millionen Tonnen pro Jahr. Zum Vergleich: Die vom Menschen verursachten CO₂-Emissionen liegen bei über 41 Milliarden Tonnen jährlich.

Wieviel co2 haben die Menschen und der menschengemachte Klimawandel in den letzten 10 Jahren pro Jahr ausgestoßen?

In den letzten 10 Jahren haben die Menschen durch Aktivitäten wie die Verbrennung fossiler Brennstoffe, Abholzung und industrielle Prozesse jährlich im Durchschnitt etwa 40 bis 42 Milliarden Tonnen CO₂ ausgestoßen. Hier sind die Details:

1. Gesamte CO₂-Emissionen:

      •   Laut dem Global Carbon Budget stiegen die jährlichen Emissionen in den letzten Jahren von etwa 38 Milliarden Tonnen CO₂ (2013) auf knapp 42 Milliarden Tonnen CO₂ (2023).

      •   Die kumulierten Emissionen der letzten 10 Jahre betragen mehr als 400 Milliarden Tonnen CO₂.

2. Hauptquellen:

      •   Energieproduktion (Strom und Wärme): Etwa 73 % der jährlichen Emissionen.

      •   Industrie: 19 %.

      •   Landwirtschaft und Abholzung: 6-8 %.

3. Anstieg der Emissionen:

      •   Im Vergleich zur vorindustriellen Zeit hat der Mensch den CO₂-Gehalt in der Atmosphäre um etwa 50 % erhöht (von ~280 ppm auf über 420 ppm im Jahr 2024).

4. Vergleich mit Vulkanen:

      •   Menschengemachte Emissionen übersteigen vulkanische Emissionen um den Faktor 150 bis 200.

Diese Werte unterstreichen die entscheidende Rolle des menschlichen Handelns beim Anstieg der globalen Temperaturen und der Verschärfung des Klimawandels.

FAZ – ein enttäuschendes Blatt, das wohl nur noch Grünenbashing kennt

Ein Beitrag von

Marc Raschke IK Manager des Jahres 2022 – Forschungssprecher d. Jahres 2021

Ein Meinungsbeitrag ist der vielleicht authentischste Blick in den Maschinenraum einer Redaktion. Verrät er doch – an den Techniken und Methoden des professionellen #Journalismus vorbei – viel über die Intellektualität der Schreibenden. Umso erschrockener war ich erleben zu müssen, dass die FAZ (einst Leitmedium in konservativen Kreisen) inzwischen beim platten Grünen-Bashing auf BILD-Niveau angekommen ist.

Bezeichnend war auch, dass der Herausgeber Carsten Knop diesen Beitrag als offenbar besonders gelungen hier auf LinkedIn postete und in den Kommentaren darunter gegen Kritik verteidigte. – Wenn’s gegen die Grünen geht, siegt offenbar getriggertes Gefühl über sachlichen Verstand.

Es geht in dem Meinungs-Beitrag der FAZ-Wirtschaftskorrespondentin Julia Löhr um den Parteitag der Grünen. Sie würden die Ursachen der #Wirtschaftskrise ausblenden, so der Kern-Vorwurf. Wäre mir neu, denn Habeck erwähnt doch in nahezu jedem Interview den Protektionismus der USA, die teils strauchelnden, teils sich emanzipierenden Märkte in China und den Ausfall Russlands als Energielieferant. – Das alles trifft eine Exportnation.

Im gleichen Text widerspricht sich die Autorin dann. Schreibt sie zunächst, dass „die schlechte Lage der deutschen Wirtschaft im Wiesbadener Kongresszentrum kein Thema“ gewesen sei, kommt sie ein paar Sätze später darauf, dass die neue Vorsitzende Franziska Brantner ihrer Partei zurief: „Wir brauchen Investitionen, #Investitionen und nochmals mehr Investitionen.“ – Ich dachte, Wirtschaftskrise war kein Thema?

Nächster Vorwurf: „Die Grünen denken dabei in erster Linie an staatliche und noch dazu schuldenfinanzierte Investitionen“ – Ja, klar, haben nicht auch die #USA genauso agiert? Massive staatliche Investitionen, die vitale Impulse für den Boom gesetzt haben?

Bzgl. Wettbewerbsfähigkeit mit China am Beispiel Automarkt folgt ein weiterer dünner Vorwurf: „Wie soll das gelingen in einem Land, das Unternehmen so hoch besteuert wie kaum ein anderes und in dem viele Beschäftigte eine Viertagewoche wollen?“ Mal abgesehen davon, dass die Autorin offenbar weder kundig in Studien zur Vier-Tage-Woche ist noch die Auswirkungen der #Demografie überblickt: Richtiger ist es zu sagen, dass Deutschland Arbeit mit am höchsten und gleichzeitig Vermögen mit am niedrigsten besteuert. Daran lässt sich dann ansetzen.

Völlig abwegig wird es, als die Autorin behauptet, dass ausländische Fachkräfte keineswegs nur die deutsche Sprache abschrecke, sondern dass sie hierzulande etwa die Hälfte ihres Einkommens an den Staat abführen müssen. – Ich weiß nicht, woher sie dies hat, aber namhafte Umfragen/Studien (siehe InterNations) kommen zu einem ganz anderen Ergebnis, nämlich dass die Fachkräfte vor allem nicht hier bleiben, weil Deutschland keine #Willkommenskultur hat und die Behörden viele Steine in den Weg legen.

Früher dachte ich, die FAZ wäre was für Leute, die denken. Kluge Köpfe halt. Heute weiß ich: Die FAZ schaltet den Verstand aus, wenn es um Grüne geht.

AfD-Verbot muss sein

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
Demokrat der Mitte

Ein Kommentar bei #NieWiederIstJetzt

Der CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann warnt davor, die AfD zu verbieten, da dies die Partei nur größer machen würde. Er behauptet, viele AfD-Wähler seien keine Rassisten, sondern wählten aus Protest, und Protest könne man nicht verbieten. Diese Einschätzung verkennt die Realität und verharmlost die Problematik.

Zahlreiche Studien belegen, dass AfD-Wähler nicht nur aus Protest, sondern oft aus rassistischen und rechtsextremen Überzeugungen wählen. Auch die Bundeszentrale für politische Bildung hat vor diesem Missverständnis gewarnt.

Aber Protest wogegen?
Einwanderung?
„Kriminelle“ Ausländer?

Vielleicht wählen sie ja gar nicht aus Protest, sondern weil sie eben doch Rassisten sind. Dass die CDU den Unterschied nicht mehr erkennt oder erkennen will, wird ja schon länger deutlich. Das ist unerträglich und macht die CDU unwählbar.

Statt die AfD zu verharmlosen, müssen etablierte Parteien sich endlich verbessern und die Unzufriedenheit der Wähler ernsthaft adressieren. Linnemanns Aussage relativiert die extremistische Gefahr der AfD und normalisiert ihre Wählerbasis.

Eine Partei, die verboten wurde, kann nicht größer werden. Sie ist dann schlicht nicht mehr da. Ist das so schwer zu verstehen?

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#Politik #AfD #Rassismus #Protestwähler #CDU #Extremismus #Parteien #Demokratie #Wählerunzufriedenheit #Verbotsdebatte

Grüne holen auf

Ein Beitrag von

Söders Grünen-Hass geht nach hinten los. Merz pfeift ihn zurück: Söders Verhalten sei schädlich für die Union, sein Rückhalt schwindet. Daniel Günther und Hendrik Wüst sprechen sich für ein Bündnis mit den Grünen aus.

Wüst: „Bei uns in Nordrhein-Westfalen und andernorts zeigt sich, wie vertrauensvoll und politisch erfolgreich die Zusammenarbeit zwischen CDU und Grünen funktionieren kann“, sagte er der „Süddeutschen Zeitung“. Die Union sei „gut beraten, auf allen politischen Ebenen mit den demokratischen Parteien der Mitte gesprächs- und koalitionsfähig zu sein“.

Günther: Schwarz-Grün ist etwas, was ausgesprochen gut funktioniert. Wir in Schleswig-Holstein arbeiten mit den Grünen ausgesprochen gut zusammen, weil wir hier mit pragmatischen Grünen zusammenarbeiten und wir trotz großer Unterschiede zwischen den Parteien nicht das Trennende in den Mittelpunkt stellen, sondern gemeinsam Politik machen. Und das, glaube ich, kann auch auf Bundesebene funktionieren.

Wissen muss man teilen – gegen Unvernunft, Desinformation & Grünen-Hass

Es wird sicherlich noch sehr spannend im Bundestagswahlksmpf 2025 werden

Von wem stammt das erste Heizungsgesetz und wer hat es durch den Bundestag gebracht?

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Immer wieder Unkenntnis der Bürger durch oberflächige Presseberichte, insbesondere BILD!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Wir brauchen ein funktionierendes Klima auf der Erde. –

Die Entstehung des Heizgesetzes (GEG) und die Vorgaben vor 2021

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das umgangssprachlich auch als „Heizgesetz“ bezeichnet wird, ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Klimapolitik im Gebäudebereich. Es wurde mehrfach reformiert, um den Klimazielen der Bundesrepublik gerecht zu werden. Ein genauer Blick zeigt, wie sich dieses Gesetz entwickelt hat und welche Vorschriften bereits vor 2021 galten.

1. Hintergrund: Die Energiepolitik im Gebäudesektor

Der Gebäudesektor ist in Deutschland ein bedeutender Faktor für den Klimaschutz. Etwa 35 % der Endenergie werden hier verbraucht, was einen großen Anteil an den CO₂-Emissionen ausmacht. Daher wurde bereits vor 2021 eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen erlassen, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern und den Einsatz fossiler Energien zu reduzieren.

Drei Gesetze waren dabei entscheidend:

   •   Energieeinsparungsgesetz (EnEG): Es regelte die Grundlagen der Energieeinsparung in Gebäuden.

   •   Energieeinsparverordnung (EnEV): Sie legte konkrete Anforderungen an Neubauten und Sanierungen fest.

   •   Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG): Es verpflichtete Bauherren, bei Neubauten erneuerbare Energien für die Wärmeversorgung einzusetzen.

Im Jahr 2020 wurden diese Regelungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengeführt.

2. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2020

Das GEG trat am 1. November 2020 in Kraft und war ein Produkt der damaligen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD. Es war in erster Linie eine Zusammenführung bestehender Regelungen und sollte die Komplexität reduzieren. Verschärfungen bei den Anforderungen wurden jedoch bewusst vermieden, was zu Kritik von Umweltschützern führte.

Benzin Fossile Energie unsplash

Zentrale Inhalte des GEG 2020:

1. Primärenergiebedarf von Neubauten:

Neubauten durften nur einen Primärenergiebedarf haben, der 75 % des Referenzgebäudes entsprach. Dieser Standard entsprach bereits der EnEV 2016 – neue Verschärfungen gab es nicht.

2. Erneuerbare Energien im Neubau:

Bauherren mussten erneuerbare Energien anteilig für die Wärmeversorgung nutzen, etwa durch Solarthermie, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen. Alternativ durften sie Ausgleichsmaßnahmen durchführen, etwa bessere Dämmungen.

3. Bestandsgebäude:

Für bestehende Gebäude gab es keine neuen Anforderungen. Verpflichtende Maßnahmen, wie die Dämmung von Fassaden, waren nur bei größeren Sanierungen oder Modernisierungen vorgeschrieben.

4. Ölheizungen:

Der Einbau neuer Ölheizungen wurde ab 2026 eingeschränkt. Sie durften nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden, wenn keine umweltfreundlichere Technologie verfügbar war.

Faktisch bestand somit uneingeschränkt der Einbau von neuen Ölheizungen ab 2026, denn dass es keine umweltfreundlichere Technologie gibt, ist ausgeschlossen!

Wärmepumpe Innengerät

5. Innovationsklausel:

Modellprojekte durften von den energetischen Standards abweichen, wenn nachgewiesen wurde, dass die Klimaziele auf anderen Wegen erreicht wurden.

Wärmepumpe Außengerät

3. Kritik am GEG 2020

Das GEG 2020 wurde von vielen Experten als unzureichend ambitioniert kritisiert:

   •   Die Anforderungen an Neubauten waren nicht an den Zielen des Pariser Klimaabkommens ausgerichtet.

   •   Es fehlte ein Fahrplan für die Sanierung des Altbaubestands, obwohl dieser den größten Teil der CO₂-Emissionen im Gebäudesektor verursacht.

   •   Die Einschränkungen für fossile Heizungen (z. B. Ölheizungen) wurden als zu spät und zu lasch bewertet.

Diese Schwächen führten dazu, dass die Bundesregierung unter der neuen Ampel-Koalition (SPD, Grüne, FDP) das GEG 2023 reformierte.

4. Das GEG 2023: Heizgesetz unter der Ampel-Koalition

Das überarbeitete GEG, das im September 2023 in Kraft trat, sollte die Defizite des Vorgängergesetzes beheben. Es war eine zentrale Maßnahme der Ampel-Regierung, insbesondere unter der Federführung von Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen).

Ziel war es, den Einsatz fossiler Heizungen zu reduzieren und den Gebäudebereich klimaneutral zu machen.

Kerninhalte des GEG 2023:

1. Neue Vorgaben für Heizsysteme:

Ab 2024 sollen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

2. Technologieneutralität:

Hauseigentümer können aus verschiedenen Technologien wählen, etwa Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasse oder Wasserstoff-ready-Gasheizungen.

3. Bestandschutz:

Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden. Ein Austausch ist erst dann erforderlich, wenn die alte Heizung defekt ist.

4. Kommunale Wärmeplanung:

Kommunen sollen bis 2028 (bzw. 2030 in kleineren Städten) einen Plan vorlegen, wie sie die Wärmeversorgung klimaneutral gestalten wollen.

5. Soziale Abfederung:

Für Eigentümer mit niedrigem Einkommen oder in besonderen Lebenslagen wurden Förderprogramme geschaffen, um die Kosten abzumildern.

5. Fazit: Ein schrittweiser Weg zum Klimaschutz

Das Heizgesetz ist kein Werk einer einzigen Partei, sondern das Ergebnis eines langen politischen Prozesses. Während das GEG 2020 die Grundlage schuf, ging es nur zaghaft auf die Herausforderungen des Klimaschutzes ein. Erst mit der Reform 2023 wurden deutlichere Maßnahmen ergriffen, um den Gebäudesektor klimafreundlicher zu machen. Kritiker sehen darin dennoch weiterhin Kompromisse, insbesondere durch die FDP, die stärkere Einschränkungen für fossile Heizungen verhindert haben soll.

Das GEG bleibt ein umstrittenes Thema, da es nicht nur Klimaschutz, sondern auch finanzielle Belastungen und soziale Gerechtigkeit in Einklang bringen muss.

——

Was für Entwürfe gab es wann und wann wurden durch wen diese Entwürfe bekannt?

Im Jahr 2021 wurde ein Entwurf zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bekannt, der Teil des Klimaschutz-Sofortprogramms 2022 war. Dieser Entwurf sah vor, das GEG bereits Anfang 2022 zu überprüfen und grundlegend zu überarbeiten. Ziel war es, die Energieeffizienz im Gebäudesektor zu steigern und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.

Im Jahr 2022 wurde ein weiterer Entwurf zur Änderung des GEG veröffentlicht. Dieser sah vor, den gesetzlichen Neubaustandard auf das Effizienzhaus 55 Niveau anzuheben. Die geplanten Änderungen wurden im Rahmen des Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor beschlossen.

Diese Entwürfe wurden jeweils im Vorfeld der offiziellen Beratungen durch eine Person der Presse und wohl auch der CDU zugespielt.

Obwohl es sich nur um Entwürfe handelte, wurde Habeck sofort angegriffen.

Welche Person den Entwurf durchgestochen hatte, ist nicht bewiesen, wobei viele Davon ausgehen, dass dies aus den Reihen der FDP war.

Fassung von § 72 2021:

Im Jahr 2021 lautete § 72 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wie folgt:

§ 72 Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen

(1) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben.

(2) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben.

(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf

1. Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel,

2. heizungstechnische Anlagen, deren Nennleistung weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt.

Diese Fassung trat am 1. November 2020 in Kraft und blieb bis zum 31. Dezember 2023 unverändert. Die Änderungen, die am 1. Januar 2024 in Kraft traten, erweiterten Absatz 3 um einen dritten Punkt und fügten einen neuen Absatz 4 hinzu, der den Betrieb von Heizkesseln mit fossilen Brennstoffen bis zum 31. Dezember 2044 begrenzt.

Fassung zum 1.1.2024

§ 72 Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen

(1) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben werden und vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben.

(2) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben werden und ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben.

(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf:

1. Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel,

2. heizungstechnische Anlagen mit einer Nennleistung von weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt sowie

3. heizungstechnische Anlagen mit Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung als Bestandteil einer Wärmepumpen-Hybridheizung oder einer Solarthermie-Hybridheizung nach § 71h, sofern diese nicht mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

(4) Heizkessel dürfen längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

Diese Änderungen wurden durch das Gesetz vom 16. Oktober 2023 (BGBl. I Nr. 280) eingeführt und traten am 1. Januar 2024 in Kraft.