Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
www.Renten-Experte.de
Die Hinterbliebenenrente ist eines der am meisten missverstandenen Themen der gesetzlichen Rentenversicherung. Falsche Annahmen führen häufig zu erheblichen finanziellen Verlusten. Diese acht Irrtümer über die Hinterbliebenenrente begegnen mir in der Praxis immer wieder.

Irrtum 1: Die Witwenrente entspricht der Rente des Verstorbenen
Falsch. Die große Witwenrente beträgt in der Regel 55 Prozent, die kleine Witwenrente 25 Prozent und ist auf 24 Monate begrenzt.
Irrtum 2: Eigene Einkünfte spielen keine Rolle
Doch. Eigene Renten, Arbeitseinkommen oder Betriebsrenten werden oberhalb eines Freibetrags angerechnet.
Irrtum 3: Der Freibetrag ist immer gleich
Nein. Er wird jährlich angepasst und erhöht sich, wenn Kinder berücksichtigt werden.
Irrtum 4: Eigene Altersrente wird nicht angerechnet
Falsch. Auch die eigene gesetzliche Altersrente zählt als Einkommen und kann die Hinterbliebenenrente mindern.
Irrtum 5: Bei Wiederheirat läuft die Witwenrente weiter
Nein. Mit einer neuen Ehe endet der Anspruch. Es gibt lediglich eine einmalige Abfindung, keine laufende Zahlung.

Irrtum 6: Die Hinterbliebenenrente wird automatisch gezahlt
Gefährlich falsch. Die Leistung muss aktiv beantragt werden. Fehler oder Fristversäumnisse kosten bares Geld.
Irrtum 7: Nach einer Scheidung gibt es keinerlei Hinterbliebenenleistungen
Nicht ganz. Zwar entfällt die Witwenrente, doch es existiert eine wichtige Sonderleistung.

Irrtum 8: Erziehungsrente gibt es nur, wenn das Kind vom verstorbenen Ex-Partner stammt
Falsch. Anspruch auf Erziehungsrente besteht, wenn der geschiedene Ehepartner verstorben ist, keine neue Ehe besteht und ein Kind erzogen wird. Dieses Kind kann ein eigenes Kind sein, auch von einem anderen Partner, oder ein Kind des verstorbenen Ex-Partners. Diese Leistung wird häufig übersehen.

– Unabhängiger Rentenberater (RDG) –
Hinweis
Ein unabhängiger Rentenberater kann im Zusammenhang mit der gesetzlichen Rentenversicherung nicht nur zu Hinterbliebenenrenten beraten, sondern auch zu Themen wie Rentenbeginn, Abschlägen, Anrechnung von Einkommen, Kindererziehungszeiten, Scheidungsausgleich oder Rentenoptimierung wertvolle Informationen liefern.
Resümee
Hinterbliebenenrenten sind komplex. Wer sich auf Halbwissen verlässt, riskiert dauerhafte finanzielle Nachteile.

