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Werner Hoffmann.
Ab dem 1. Dezember 2025 wird der bisher separat ausgezahlte Zuschlag für frühere Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner dauerhaft in die reguläre Monatsrente integriert. Damit entfällt die zusätzliche Sonderzahlung, und der Betrag fließt vollständig in die eigentliche Rente ein. Grundlage für den neuen Berechnungsmodus sind künftig die persönlichen Entgeltpunkte, nicht mehr der bisherige Zahlbetrag.

Wer profitiert von der Neuregelung
Betroffen sind mehrere Millionen Menschen, die
- eine Erwerbsminderungsrente beziehen,
- oder mittlerweile in eine Altersrente nach Erwerbsminderung gewechselt sind.
Der Gesetzgeber unterscheidet weiterhin nach dem Beginn der Erwerbsminderungsrente. Ältere EM-Renten zwischen 2001 und 2014 erhalten traditionell höhere Zuschlagswerte, neuere Jahrgänge etwas geringere. Diese Staffelung bleibt bestehen, wird aber künftig transparenter über Entgeltpunkte dargestellt.
Was ändert sich konkret ab Dezember 2025
Die Deutsche Rentenversicherung führt zum 30. November 2025 eine umfassende Neuberechnung durch. Dabei gilt:
- Fällt die Rente durch den neuen Zuschlag höher aus, steigt der Rentenbetrag ab dem 1. Dezember 2025.
- Für den Zeitraum Juli 2024 bis November 2025 erfolgt eine Nachzahlung über 17 Monate.
- Fällt die neu berechnete Rente theoretisch niedriger aus, bleibt der bisherige Zahlbetrag bestehen.
- Der Zuschlag wird ab Dezember Bestandteil der regulären Rente und erhöht sich damit automatisch bei jeder jährlichen Rentenanpassung.
- Der Zuschlag ist ab Dezember 2025 kranken- und pflegeversicherungspflichtig.
Wichtige Auswirkungen für Hinterbliebene
Wer eine Witwen- oder Witwerrente erhält, sollte die Neuregelung aufmerksam verfolgen. Da der Zuschlag künftig als Einkommen gilt, kann sich die Anrechnung ab Juli 2026 ändern. Dies betrifft insbesondere Haushalte mit geringeren Renten oder parallelen Sozialleistungen.
Warum sich eine genaue Prüfung des Rentenbescheids lohnt
Mit der Umstellung im Dezember 2025 erhält jede betroffene Person einen neuen Rentenbescheid. Da diese Berechnungen komplex sind und Abweichungen erhebliche finanzielle Folgen haben können, ist eine sorgfältige Überprüfung ratsam.

Hierbei können unabhängige Rentenberater, die nicht bei der Deutschen Rentenversicherung beschäftigt sind, eine wertvolle Unterstützung bieten. Sie prüfen die Berechnung neutral, erkennen typische Fehlerquellen und unterstützen bei einem möglichen Widerspruch, falls der Bescheid fehlerhaft sein sollte.

Zusammenfassung
Die Reform des Rentenzuschlags bringt mehr Transparenz, eine langfristige Stabilisierung der Renten und in vielen Fällen eine finanzielle Verbesserung. Gleichzeitig entstehen neue Anrechnungsregeln, die individuell sehr unterschiedlich wirken können. Eine qualifizierte, unabhängige Prüfung des Rentenbescheids kann entscheidend sein, um keine Ansprüche zu verlieren.

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