VERBOT AUS PRINZIP! – DOBRINDT BLOCKIERT INTEGRATION UND NENNT ES ORDNUNG

Ein Beitrag von

Thomas Reinsch

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Ein Beitrag von Thomas Reinsch – Strukturen verstehen. Systeme hinterfragen.

I. Die Berliner Sonderregelung – ein pragmatischer Kompromiss im Dienste der Menschenrechte

Die seit Jahren in Berlin geltende Regelung ermöglichte es subsidiär Schutzberechtigten – also Menschen aus Bürgerkriegsregionen wie Syrien, Afghanistan oder dem Irak –, ihre engsten Familienangehörigen nachzuholen. Die Bedingung: Die Betroffenen mussten die Krankenversicherung und Anreisekosten selbst tragen, der Staat trug also keine unmittelbaren finanziellen Lasten. Dennoch ermöglichte diese Praxis einen legalen und humanitären Weg zur Familienzusammenführung – ein Grundpfeiler menschenrechtsbasierter Asylpolitik.

Dass Dobrindt diese Regelung per Weisung durch das Bundesinnenministerium nun bundesweit aussetzt, ist nicht nur ein Akt politischer Macht, sondern auch ein symbolischer Schlag gegen eine integrationsfördernde und rechtlich fundierte Praxis.

II. Integration durch Familiennachzug: Studienlage widerspricht Dobrindts Behauptungen

Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen, u. a. durch das DIW Berlin, zeigen, dass Familiennachzug entscheidend für die soziale, psychologische und wirtschaftliche Integration von Geflüchteten ist. Geflüchtete Mütter, deren Kinder z. B. eine Kita besuchen dürfen, integrieren sich signifikant schneller – mit klar messbaren Vorteilen für den Spracherwerb, den Arbeitsmarktzugang und das gesellschaftliche Vertrauen.

Leider sind ausschließlich berlinbezogene Einreisezahlen im Rahmen der Berliner Sonderregelung seit August 2018 nicht öffentlich verfügbar. Bundesweit wurden jedoch zwischen 2018 und 2024 insgesamt rund 58.400 Visa zur Familienzusammenführung für subsidiär Schutzberechtigte erteilt.

Dass Dobrindt trotz dieser Evidenz behauptet, die Familiennachzüge seien „überzogen“ oder „illegitim“, offenbart eine ideologische Grundhaltung: Integration ist nicht das Ziel – Abschreckung ist es. In einem Interview sprach er davon, „Pull-Faktoren“ konsequent zu beseitigen – ein technokratischer Euphemismus für die bewusste Verschärfung menschlicher Notlagen, um Migration zu verhindern.

III. Völker- und grundrechtlich problematisch – Dobrindts politische Praxis

Die Aussetzung einer in Berlin seit Jahren geltenden Praxis wirft schwerwiegende verfassungs- und völkerrechtliche Fragen auf:

  • Die Europäische Menschenrechtskonvention (Art. 8 EMRK) schützt das Recht auf Familienleben. Eine pauschale Verweigerung dieses Rechts – ohne Einzelfallprüfung – ist rechtlich nicht haltbar.
  • Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet Deutschland zur Wahrung der Einheit von Familien – insbesondere, wenn Kinder betroffen sind.
  • Auch das deutsche Aufenthaltsgesetz (§36) erlaubt in bestimmten Fällen einen Familiennachzug aus humanitären Gründen – die Berliner Praxis basierte auf diesen Grundlagen.

Dobrindts „Aussetzung“ ignoriert nicht nur die verfassungsrechtlich garantierte föderale Gestaltungshoheit der Bundesländer in Ermessensfragen, sondern setzt sich über zentrale Menschenrechte hinweg – ein inakzeptabler Akt der rechtlichen Erosion im Dienste populistischer Stimmungsmache.

IV. Ideologischer Unterbau: Ein reaktionär-konservatives Menschenbild

Die aktuelle Entscheidung ist nicht isoliert zu betrachten, sondern Teil eines sprachlich und inhaltlich konsistenten Weltbildes, das Alexander Dobrindt seit Jahren öffentlich vertritt:

  • Bereits 2023 forderte er die „Rückkehr“ von Geflüchteten aus der Ukraine, selbst wenn diese aus Gebieten wie Donezk stammten, die weder sicher noch zivil regiert sind. Dies wurde von zahlreichen Menschenrechtsorganisationen als menschenverachtend bezeichnet.
  • In der Debatte um Migration sprach Dobrindt mehrfach davon, die „Belastbarkeit“ Deutschlands sei erreicht, und bezeichnete reguläre Verfahren – wie den Familiennachzug – als „illegale Migration durch die Hintertür“. Dies ist bewusst irreführend und zielt auf die Kriminalisierung legaler Asylrechte.
  • Seine Rhetorik folgt einem klaren Muster: Migrant*innen aus muslimisch geprägten Ländern werden systematisch als „fremdkulturell“, „nicht integrationsfähig“ und als „Kostenfaktor“ dargestellt. Weiße Geflüchtete (z. B. Ukrainer*innen) hingegen als integrationsfähig und willkommen.

Diese selektive Menschenbewertung verweist auf ein reaktionär-konservatives Weltbild, das nicht von rechtsstaatlicher Gleichheit, sondern von kultureller Hierarchie und ethnonationaler Zugehörigkeit geprägt ist. Dobrindt stellt sich damit gegen die Prinzipien liberaler Demokratien und reiht sich rhetorisch in eine Tradition ein, die den Übergang zur autoritären Form demokratischer Herrschaft vorbereitet.

V. Politische Funktion: Eskalation statt Lösung

Die Aussetzung der Berliner Regelung durch Dobrindt dient vor allem einem Zweck: die Eskalation der Asyldebatte und das Austesten rechtsstaatlicher Toleranzgrenzen. Die CDU/CSU verschiebt unter Dobrindts Führung bewusst die Grenzlinien des Sag- und Machbaren – mit Blick auf die AfD, nicht auf das Grundgesetz.

Der Eingriff in eine menschenrechtsbasierte Praxis mit symbolisch aufgeladenem Machtgestus, entgegen aller integrationspolitischen und juristischen Evidenz, macht Dobrindt zum Vorkämpfer eines autoritären Paradigmenwechsels: Humanität wird zur Schwäche erklärt, Recht wird durch Ideologie ersetzt, und Würde wird zur Verhandlungssache.

Resümee

Alexander Dobrindts Eingriff in die Berliner Sonderregelung zur Familienzusammenführung ist rechtlich fragwürdig, moralisch verwerflich und politisch gefährlich. Seine Handlungen lassen sich nicht mit ordnungspolitischen Argumenten rechtfertigen, sondern nur durch eine ideologisch tief verwurzelte Haltung, die sich gegen Gleichwertigkeit, Menschenrechte und die freiheitlich-demokratische Grundordnung richtet.

Deutschland steht an einem Kipppunkt: Wenn solche Maßnahmen unwidersprochen bleiben, werden sie zum neuen Standard. Deshalb braucht es jetzt klaren Widerspruch – aus der Zivilgesellschaft, der Justiz und den Bundesländern.

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Kommentar von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann – Demokrat der Mitte, weil Vernunft vor Ideologie kommt

Alexander Dobrindt verstößt mit seiner Entscheidung nicht nur gegen grundlegende Menschenrechte, sondern auch gegen die christlichen Werte, auf die sich seine Partei so gerne beruft.

Den Zuzug von engsten Familienangehörigen zu verwehren, bedeutet nicht nur eine zutiefst menschenunwürdige Behandlung Schutzsuchender – es zerstört auch die Lebensgrundlagen jener Migrantinnen und Migranten, die in Deutschland bereits Fuß gefasst haben und hier eine Zukunft für sich und ihre Angehörigen aufbauen wollen.

Eine bewusste Destabilisierung von Familien, das Forcieren von Isolation und Zwangstrennung, kann fatale Folgen haben:

soziale Verrohung, psychische Notlagen, sogar ein Anstieg von Gewalt.

Wer Integration blockiert, gießt Öl ins Feuer von gesellschaftlichen Spannungen, statt Frieden und Miteinander zu fördern.

Und noch etwas:

Wann endlich streicht die CDU/CSU das „C“ aus ihrem Namen – oder benennt es so um, wie es das Netz längst tut? „Christlich“ ist an dieser Politik nichts. Viel treffender wären Bezeichnungen, die das Handeln widerspiegeln, wie etwa:
„Corrupt Deutsche Unternehmerpartei“ – eine bittere, aber leider zutreffende Beschreibung einer Partei, die christliche Werte nur noch als Etikett für ihre machtpolitischen Spielchen nutzt.

P.S.: Ich hatte auch mal die CDU gewählt. Allerdings ist zwischen CDU und AfD der Unterschied immer kleiner.

CDU/CSU und AfD sind nur noch rechtsideologische Parteien, die für das Volk nicht gut ist.

Sie zerstören die Gemeinschaft und die Lebensgrundlagen.

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