RENTEN-ALARM: 14.000 € VERLOREN! Gericht kassiert freiwillige Rentenbeiträge gnadenlos ein

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
www.Renten-Experte.de

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Ein aktuelles Gerichtsurteil zeigt schonungslos, wie riskant freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sein können – und wie schnell selbst fünfstellige Beträge vollständig wirkungslos werden.

Ein Zahnarzt aus Baden-Württemberg, Jahrgang 1954, hatte nach dem Verkauf seiner Praxis weiterhin gelegentlich Notdienste übernommen. In der Annahme, seine spätere Altersrente gezielt zu verbessern, zahlte er rund 14.000 Euro freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung ein.

Doch am Ende kam der Schock: Kein einziger Euro dieser Einzahlungen wurde rentensteigernd berücksichtigt.

Warum die 14.000 Euro faktisch verloren sind

Die Deutsche Rentenversicherung stufte die gelegentlichen Notdienste nicht als selbstständige Tätigkeit ein, sondern als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Damit war der Mann in diesen Zeiträumen pflichtversichert – und genau das ist der entscheidende Punkt.

Denn wer versicherungspflichtig beschäftigt ist, darf keine freiwilligen Rentenbeiträge zahlen. Solche Zahlungen sind rechtlich unzulässig – selbst dann, wenn sie gutgläubig erfolgen.

Das Bundessozialgericht bestätigte diese Einschätzung. Der Rentenbescheid wurde rückwirkend aufgehoben, die freiwilligen Beiträge blieben ohne Wirkung. Für die spätere Rente gelten sie als verloren.

Was dieser Fall für andere bedeutet

Dieser Fall ist kein Einzelfall, sondern eine klassische Rentenfalle. Besonders gefährdet sind:

  • ehemalige Selbstständige,
  • Freiberufler im Ruhestand,
  • Rentner mit gelegentlichen Nebenjobs,
  • Personen mit unklarer sozialversicherungsrechtlicher Einordnung.

Schon eine einzelne sozialversicherungspflichtige Tätigkeit kann ausreichen, um freiwillige Einzahlungen vollständig zu entwerten.

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Ganz entscheidend:

Eine Beratung durch einen unabhängigen Rentenberater ist vor Einzahlungen von freiwilligen Beiträgen auf jeden Fall empfehlenswert. Nur so lässt sich sicher klären, ob überhaupt das Recht besteht, freiwillig einzuzahlen – und ob diese Beiträge später tatsächlich die Rente erhöhen.

Klartext für Versicherte

Freiwillige Rentenbeiträge sind kein Automatismus zur Rentensteigerung. Ohne saubere Prüfung des Versicherungsstatus können sie im schlimmsten Fall reines Verlustgeschäft sein – selbst bei Beträgen im fünfstelligen Bereich.

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Aktenzeichen
Bundessozialgericht (BSG): B 12 R 9/21 R
Landessozialgericht Baden-Württemberg: L 2 R 1691/25

Quelle
www.focus.de/finanzen/14-000-euro-futsch-gericht-kassiert-freiwillige-rentenbeitraege_e5ff650b-7423-4f5b-b7d6-1ddad09903ed.html

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