Achtung: Wer am Ende des Artikels meint, man müsse jetzt als Protest die AfD wählen, der irrt. Die AfD ist noch viel extremer ausgeprägt als bei CDU und CSU.
Zum Nachdenken für alle Leser: Bei der INSM steckt nicht nur der Multiplikator der Ideologie dahinter („Multimarkenstrategie“), sondern auch ein klarer finanzieller Verschleierungseffekt.
Parteispenden aus neoliberal orientierten Organisationen müssen im Rahmen des Parteiengesetzes im offiziellen Rechenschaftsbericht der Parteien veröffentlicht werden.
Doch wenn diese Gelder nicht direkt an eine Partei fließen, sondern an Vereine oder GmbHs, die exakt dieselben politischen Ziele bedienen, dann verschwinden sie aus der öffentlichen Wahrnehmung. So wird Einfluss genommen – ohne Transparenz, ohne demokratische Kontrolle.
Zahlen, die öffentlich bekannt wurden
2024: Für ihre im Auftrag von Gesamtmetall betriebene Lobbyarbeit erhielt die INSM zwischen 5.650.000 und 5.700.000 Euro,
Gesamtsumme seit 2000: Rund 100 Millionen Euro flossen an die INSM,
2022: Das Jahresbudget lag bei etwa 7 Millionen Euro,
2018: Auch hier ein Etat von ca. 7 Millionen Euro,
2012: Nach Steuern standen etwa 6,97 Millionen Euro zur Verfügung.
Quellen: Lobbypedia, Wikipedia
Was fehlt – die entscheidenden Details
Keine verlässlichen Angaben zu Mitgliedsbeiträgen, Spenden oder Aufträgen,
Keine öffentlich zugänglichen Jahresberichte oder detaillierten Abrechnungen,
Keine Rechenschaftspflicht wie bei Parteien, obwohl politische Kampagnen betrieben werden.
Damit kann die INSM Millionen in politische Kommunikation investieren, ohne dass die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können, wer genau dahintersteht.
Kritikpunkt
Diese fehlende Transparenz ist kein Versehen – sie ist Teil des Systems. Die INSM kann ihre millionenschwere Lobbyarbeit als „neutrale Initiative“ tarnen. Ihre Kampagnen erscheinen wie sachliche Expertenmeinungen, sind aber in Wahrheit auftragsfinanzierte Interessenpolitik.
Für eine funktionierende Demokratie gilt: Wer politischen Einfluss nimmt, muss offenlegen, woher das Geld kommt. Die INSM zeigt, wie leicht sich diese Transparenzpflicht umgehen lässt – und wie groß die Macht von Lobbyorganisationen in Deutschland ist.
Warum wir in Deutschland um rund 500 Mrd. Euro jedes Jahr erleichtert werden.
Zum Anhören:
Ein Beitrag von
Werner Hoffmann
Die fossile Energiebranche in Deutschland verdient sich jedes Jahr eine goldene Nase.
Konservative Schätzungen sprechen von rund 150 bis 200 Milliarden Euro Gewinn pro Jahr – und das ist nur die Untergrenze.
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Und dabei handelt es sich nur um die Untergrenze alleine der Gewinne.
Was da noch hinzu kommt wird unten erläutert.
Zunächst aber hier nur die Erläuterungen zu dieser Gewinnschätzung.
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Ein erheblicher Teil dieser Gewinne verschwindet nicht etwa in den öffentlichen Kassen, sondern wird über Gewinnabführungsverträge, Lizenzgebühren und interne Verrechnungspreise in internationale Konzernzentralen oder direkt in Steueroasen verschoben.
Das Resultat:
Die Bürgerinnen und Bürger zahlen mit ihren Strom-, Heiz- und Tankrechnungen Milliarden, während die Gewinne oft nicht einmal in Deutschland versteuert werden.
Aufteilung nach Branchen und Teilbereichen der fossilen Energie
1. Ölraffinerien & Mineralölkonzerne
– Shell Deutschland, TotalEnergies, BP/Aral, Esso, OMV, MiRO, Gunvor, Bayernoil, PCK Schwedt
– Gewinne im Milliardenbereich, getragen von Benzin, Diesel, Heizöl und Kerosin
– Beispiel 2023: TotalEnergies über 2 Mrd. €, Shell über 400 Mio. €, OMV über 140 Mio. €
2. Kraftstoffvertrieb – Benzin und Diesel
– Aral/BP mit ca. 7,5 Mrd. Litern Absatz jährlich, Marktführer mit rund 20 % – Shell, Total, Esso und OMV teilen sich den Rest – Gewinnquellen: Tankstellen, Schmierstoffe, Handel – massiv geprägt durch Marge zwischen Rohöl und Endpreis
3. Gaswirtschaft
– Uniper allein verdiente 2023 nach der Verstaatlichung einen Gewinn im „mittleren einstelligen Milliardenbereich“
– VNG sowie andere Gasversorger und Netzbetreiber ebenfalls stark profitabel
– Schätzung: zusammen 6–10 Mrd. € Gewinn pro Jahr
4. Kohle
– Zwar rückläufig in Deutschland, aber weiterhin Gewinne durch Steinkohle- und Braunkohleverstromung
– Betreiber: RWE, LEAG, MIBRAG
– Schätzungen: 2–3 Mrd. € Gewinn jährlich, abhängig vom CO₂-Preis und Merit-Order
5. Stromerzeugung aus fossilen Quellen (Gas- und Kohlekraftwerke)
– Gewinne über Strommärkte (Merit-Order-System sorgt für hohe Preise)
– RWE, EnBW, Uniper und Steag sind die größten Player
– Gewinne schwanken, aber teils mehrere Milliarden pro Jahr
6. Heizöl- und sonstige fossile Produkte – Direktvertrieb an Haushalte und Gewerbe – Stabile Margen, zusammen mit Raffineriegeschäft Teil der 150–200-Milliarden-Summe
—
Das perfide Spiel: Gewinne hier – Steuern dort
Besonders brisant: Viele deutsche Töchter der Öl- und Energiekonzerne schließen ihre Bücher auf Null, weil sämtliche Gewinne sofort per Vertrag an ausländische Muttergesellschaften abgeführt werden.
– TotalEnergies Marketing Deutschland: 2023 über 2 Mrd. € Gewinn, bilanziell auf 0 € gedrückt wegen Gewinnabführung.
– Gleiches bei Shell Deutschland GmbH und anderen.
So werden Milliarden, die hier erwirtschaftet werden, steuerlich entzogen. Die Gesellschaft trägt die Kosten – von Umweltschäden bis Klimafolgen – aber die Gewinne verschwinden.
Die Realität:
Während die Bürgerinnen und Bürger unter Energiepreisen und Abgaben ächzen, streichen die fossilen Konzerne in Deutschland Jahr für Jahr 150 bis 200 Milliarden Euro Gewinn ein – und ein großer Teil davon landet nicht hier, sondern fließt in die Bilanzen internationaler Konzerne und Steueroasen.
——
Teil 2
Wodurch die fossile Lobby uns 4-Mal bezahlen lässt
1. Die Rohstoffe aus Deutschland oder importierte fossile Energieträger werden hier verkauft, beim Abbau sogar noch staatlich gefördert und billig eingekauft (zum Beispiel Kohle, Erdgas oder auch Wasser).
2. Verkauft werden sie dann in Deutschland zu Höchstpreisen an die Bürger.
3. Die Bodenschätze gehören eigentlich dem Gemeinwohl. Doch nach dem Verkauf werden Umweltschutz und Beseitigung der Umweltschäden durch uns Steuerzahler zusätzlich finanziert.
4. Und die Gewinne dieser Energiekonzerne werden dann meist nicht einmal in Deutschland versteuert, sondern in Ländern mit sehr niedrigen Steuersätzen – zum Beispiel in Luxemburg, auf den Cayman Islands oder in Singapur.
Das heißt:
Fossile Energieunternehmen verdienen vierfach:
– Billiger Erwerb mit staatlicher Subvention,
– überteuerte Preise vom Verbraucher,
– Versteuerung der Gewinne im Ausland
– und zusätzlich noch von uns finanzierte Umweltschäden.
Wer dieses Geschäftsgebaren verteidigt, ist in meinen Augen perfide in seiner Planung und Ausführung.
——
Persönlich vertrete ich die Ansicht, dass die Rohstoffe aus Deutschland dem Volk in Deutschland gehört. Egal, ob es Wasser, Kohle, Gas oder andere Grundstoffe sind, die wir haben.
Und das Beispiel Norwegen macht es uns vor.
Deutschland vs. Norwegen: Zwei Wege, zwei Ergebnisse
Wie unterschiedlich Politik wirken kann, zeigt der Vergleich mit Norwegen.
Deutschland hat pro Kopf eine Verschuldung von rund 22.000 €. In Norwegen hingegen besitzt die Gesellschaft ein Pro-Kopf-Vermögen von rund 330.000 €.
Der Grund ist einfach: In Norwegen gehören die Wasserkraftwerke größtenteils dem Staat. Strom kann dadurch ohne große Profite produziert werden.
Der Strompreis liegt dort bei 5–6 Cent pro Kilowattstunde.
Und beim Thema Erdölförderung müssen fossile Unternehmen 78 % ihrer Gewinne an den Staat abgeben.
Das bedeutet:
Die norwegische Gesellschaft profitiert direkt von ihren Bodenschätzen.
In Deutschland dagegen fließen Gewinne in private Taschen, werden im Ausland versteuert – während die Allgemeinheit auf hohen Schulden und steigenden Energiepreisen sitzenbleibt.
Politische Verantwortung: Das Beispiel Katherina Reiche und der Initiator Friedrich Merz
Während Deutschland mit der 2%-Ausrede versagt, überholt Peking die Welt beim Klimaschutz! Und Reiche will noch mehr Gas nutzen! Die Lobbytante der Gaslobby – KI-generiertFriedrich Merz – Umbau von Deutschland in die Vergangenheit für BlackRock, Gaslobby und sonstiger fossiler Lobby.
Die derzeitige noch amtierende Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche ist eine Vertreterin der fossilen Lobby, bei der sie zuvor selbst aktiv war.
Sie steht damit exemplarisch für die enge Verflechtung von Politik und Energiekonzernen.
Während die Öffentlichkeit noch die 3,8 Milliarden Euro Schaden durch die politischen Fehlentscheidungen von Andreas Scheuer und Jens Spahn diskutiert, rollt unter Reiches Verantwortung längst eine Welle von Kosten, die den dreistelligen Milliardenbereich erreichen dürfte – zulasten von Steuerzahlern, Klima und kommenden Generationen.
Reiches Politik folgt einem klaren Muster:
– Förderung fossiler Strukturen,
– Blockade erneuerbarer Energien,
– Behinderung von Bürgerenergieprojekten.
Ihre Entscheidungen sind nicht nur politisch kurzsichtig, sondern ökonomisch fatal.
Sie verhindern die Wertschöpfung in Deutschland und zementieren Abhängigkeiten von internationalen Rohstoffmärkten.
Rechnet man alle o. g. Posten zusammen, dann handelt es sich bei einer konservativen groben Schätzung um 500 Mrd. Euro pro Jahr, wie wir Einwohner in Deutschland entlastet werden könnten.
500 Mrd. In einem Jahr!
Hätte Deutschland den gleichen Weg wie Norwegen beschritten, dann wären dies bis heute
25.000.000.000.000 Euro (25 Billionen Euro!
Es geht bei der fossilen Energie um erhebliche Gewinne.
Und die erneuerbare Energie – insbesondere im kommunalen bzw. bei gemeinschaftlichen Bürgerinitiativen stören die fossile Lobby.
Besonders die derzeitige Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, weiß genau worum es geht.
Es geht um viel Geld, das wir in Deutschland eigentlich besser für unsere Rente oder andere Bereiche einsetzen könnten.
Wie falsch Frau Reiche in meinen Augen ist, macht dieser Film deutlich
Film zusammengestellt von Campact e.V. Quelle siehe unten **
Um es aber auf den Punkt zu bringen:
Das Netzwerk der fossilen Libby umfasst nicht nur die CDU, CSU und FDP, sondern genauso die AfD.
Dies habe ich bereits mehrfach in unterschiedlichen Beiträgen nachgewiesen.
Putin und Trump sind hier nur zwei Spielpartner, die die AfD hochhält!
Deutschland: zu viel Steuern, zu viel Bürokratie, zu hohe Sozialabgaben!?!?
Zum Anhören:
Ein Beitrag von
Werner Hoffmann
Der große Aufschrei „Wir zahlen zu viel!“ – so lautet die Klage von Millionen Menschen in Deutschland. Steuern, Abgaben, Bürokratie – alles scheint überhandzunehmen. Doch stimmt das wirklich? Oder ist es am Ende komplizierter, als es Stammtische und Schlagzeilen suggerieren?
Steuern: Weltmeister im Abkassieren – oder Rückgrat des Gemeinwesens?
Ja, Deutschland hat hohe Steuern. Schon ein mittleres Einkommen wird mit hohen Sätzen belastet. Unternehmen kämpfen mit Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und komplizierten Abgaben. Doch wofür stehen diese Steuern eigentlich?
Frag dich selbst:
– Wer hat deinen Kindergarten bezahlt? Wer hat die Zuschüsse dafür gegeben?
– Wie teuer war deine Schulausbildung wirklich – und wer hat sie finanziert?
– Wer hat die Lehrer bezahlt, die Gebäude errichtet und unterhalten?
– Wer bezahlt die Straßen, auf denen du täglich fährst, und ihre Erneuerung?
Steuern sind nicht nur „Abzocke“. Sie sind auch die Grundlage für öffentliche Infrastruktur, Bildung, Sicherheit und vieles mehr. Ohne sie gäbe es kein geregeltes Zusammenleben – sondern ein System, in dem sich nur der Stärkste alles leisten kann.
Sozialabgaben: Belastung – oder Versicherung fürs Leben?
Fast 40 % vom Bruttolohn gehen an Sozialabgaben. Viele fühlen sich überfordert. Aber auch hier gilt: Frag dich, was du dafür bekommst.
– Wer bezahlt deinen Arzt, wenn du krank bist?
– Wer bezahlt Medikamente und Behandlungen nach einem Knochenbruch oder einer Krebstherapie?
– Wer bezahlt deine Rehabilitation, damit du wieder arbeiten kannst?
– Wer bezahlt dir eine Erwerbsminderungs- oder Witwenrente, wenn das Leben plötzlich anders läuft?
– Wer trägt das Krankengeld, wenn du länger ausfällst?
– Wer zahlt Arbeitslosengeld, wenn du unverschuldet deinen Job verlierst?
– Und wer sichert deine Pflegeleistungen im Alter ab?
Sozialabgaben sind keine „Strafe“, sondern eine Gemeinschaftsversicherung, die Risiken abfedert, die niemand alleine stemmen könnte.
Bürokratie: lähmend – oder Schutzschild?
Deutschland gilt als Weltmeister im Formularwesen. Unternehmensgründungen dauern lange, Genehmigungen für Bauvorhaben ziehen sich ewig hin. Hier braucht es dringend Vereinfachung. Doch Vorsicht: Bürokratie ist nicht nur lästig – sie ist auch Schutz.
Überlege:
– Sollten Landwirte ganz ohne Meldepflichten arbeiten dürfen – auch wenn es um Pestizide oder Tierhaltung geht?
– Sollten Lebensmittel ganz ohne Überwachung produziert werden – ohne Kontrolle von Hygiene oder Inhaltsstoffen?
Natürlich nicht.
Bürokratie ist oft ein notwendiges Netz aus Regeln, das unser Leben schützt.
Bürokratieabbau ja – aber nur dort, wo er nicht Sicherheit, Gesundheit oder Fairness gefährdet.
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Neoliberale Netzwerke: Weniger Staat = mehr Freiheit?
Gerade sogenannte marktliberale Gruppen – man kann sie auch neoliberale Netzwerke nennen – sind der Auffassung, dass wir weniger Staat brauchen.
Weniger Staat heißt natürlich auch weniger Kontrolle.
Und das bedeutet auf der anderen Seite mehr Freiheit für Unternehmer und weniger Schutz für die Bürger.
Diese neoliberale Einstellung vertreten insbesondere
– CDU,
– CSU,
– FDP
– und AfD
sowie ihnen nahestehende Organisationen.
Aus meiner Sicht geht es dabei weniger um Freiheit, sondern vielmehr darum, mehr Profit für Unternehmen zu erreichen und den Schutz der Bürger und der Demokratie abzubauen.
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Ich habe nichts dagegen, wenn ein Unternehmer erfolgreich wird und sich an Grundsätze von Demokratie, Menschenwürde und Klimaschutz hält – und nicht auf Kosten anderer Gewinne generiert.
Ein Beispiel dafür, wie man es nicht machen sollte: Alois Müller, der Milchgigant „Müllermilch“.
AfD Sympathisant Müller Milch.
Er transferiert Gewinne über sogenannte Lizenzgebühren ins Ausland und bezahlt dort weniger Steuern.
Zusätzlich umgeht er die Erbschaftssteuer, indem er seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt hat.
Einnahmen von deutschen Bürgern erzielt er sehr gerne.
Der Nebeneffekt – die Unterstützung von Alice Weidel ist noch ein weiterer perfider Punkt, der zwar seiner freien Meinungsäusserung zusteht; allerdings steht es mir auch frei, die Produkte von Müller nicht zu kaufen.
Die Gewinne daraus möchte er hier in Deutschland aber nicht versteuern. Aus meiner Sicht eine perfide Einstellung.
AfD Unternehmen Sympathie für AfD MüllerMilch Südmilch Homann Hamker Nadler.
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Was die Erbschaftssteuer angeht, so macht es aber auch die FDP-nahe Organisation DieFamilienunternehmer über ihre Stiftung: auch dort würden Seminare abgehalten, wie man die Erbschaftssteuer über Familienstiftungen völlig vermeiden kann, wobei der normale Bürger diese Möglichkeiten nicht hat.
Und hier wurden auch schon Seminare abgehalten, wie man die Steuer aus Unternehmensgewinne in das Ausland transferiert.
Der Name DieFamilienunternehmer ist sehr harmonisch klingend.
Tatsächlich handelt es sich hierbei um Multimillionäre und Milliardäre, die riesige Unternehmen als Mitglied haben.
Das kleine oder mittelständische Familienunternehmen ist sicherlich dort nicht Mitglied.
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Energiekonzerne: Vierfach kassiert – und der Bürger zahlt
Noch deutlicher zeigt sich diese Logik bei größeren Kapitalgesellschaften in der Energiebranche:
1. Die Rohstoffe aus Deutschland oder importierte fossile Energieträger werden hier verkauft, beim Abbau sogar noch staatlich gefördert und billig eingekauft (zum Beispiel Kohle, Erdgas oder auch Wasser).
2. Verkauft werden sie dann in Deutschland zu Höchstpreisen an die Bürger.
3. Die Bodenschätze gehören eigentlich dem Gemeinwohl. Doch nach dem Verkauf werden Umweltschutz und Beseitigung der Umweltschäden durch uns Steuerzahler zusätzlich finanziert.
4. Und die Gewinne dieser Energiekonzerne werden dann meist nicht einmal in Deutschland versteuert, sondern in Ländern mit sehr niedrigen Steuersätzen – zum Beispiel in Luxemburg, auf den Cayman Islands oder in Singapur.
Das heißt:
Fossile Energieunternehmen verdienen vierfach:
Billiger Erwerb mit staatlicher Subvention,
überteuerte Preise vom Verbraucher,
Versteuerung der Gewinne im Ausland
und zusätzlich noch von uns finanzierte Umweltschäden.
Wer dieses Geschäftsgebaren verteidigt, ist in meinen Augen perfide in seiner Planung und Ausführung.
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Deutschland vs. Norwegen: Zwei Wege, zwei Ergebnisse Wie unterschiedlich Politik wirken kann, zeigt der Vergleich mit Norwegen.
Deutschland hat pro Kopf eine Verschuldung von rund 22.000 €. In Norwegen hingegen besitzt die Gesellschaft ein Pro-Kopf-Vermögen von rund 330.000 €.
Der Grund ist einfach: In Norwegen gehören die Wasserkraftwerke größtenteils dem Staat. Strom kann dadurch ohne große Profite produziert werden. Der Strompreis liegt dort bei 5–6 Cent pro Kilowattstunde. Und beim Thema Erdölförderung müssen fossile Unternehmen 78 % ihrer Gewinne an den Staat abgeben.
Das bedeutet:
Die norwegische Gesellschaft profitiert direkt von ihren Bodenschätzen.
In Deutschland dagegen fließen Gewinne in private Taschen, werden im Ausland versteuert – während die Allgemeinheit auf hohen Schulden und steigenden Energiepreisen sitzenbleibt.
Politische Verantwortung: Das Beispiel Katherina Reiche und der Initiator Friedrich Merz
Während Deutschland mit der 2%-Ausrede versagt, überholt Peking die Welt beim Klimaschutz! Und Reiche will noch mehr Gas nutzen! Die Lobbytante der Gaslobby – KI-generiertFriedrich Merz – Umbau von Deutschland in die Vergangenheit für BlackRock, Gaslobby und sonstiger fossiler Lobby.
Die derzeitige noch amtierende Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche ist eine Vertreterin der fossilen Lobby, bei der sie zuvor selbst aktiv war.
Sie steht damit exemplarisch für die enge Verflechtung von Politik und Energiekonzernen.
Während die Öffentlichkeit noch die 3,8 Milliarden Euro Schaden durch die politischen Fehlentscheidungen von Andreas Scheuer und Jens Spahn diskutiert, rollt unter Reiches Verantwortung längst eine Welle von Kosten, die den dreistelligen Milliardenbereich erreichen dürfte – zulasten von Steuerzahlern, Klima und kommenden Generationen.
Reiches Politik folgt einem klaren Muster:
Förderung fossiler Strukturen, Blockade erneuerbarer Energien, Behinderung von Bürgerenergieprojekten. Ihre Entscheidungen sind nicht nur politisch kurzsichtig, sondern ökonomisch fatal.
Sie verhindern die Wertschöpfung in Deutschland und zementieren Abhängigkeiten von internationalen Rohstoffmärkten.
Resümee:
Die Balance macht den Unterschied Deutschland kämpft tatsächlich mit hoher Steuer- und Abgabenlast sowie einer überbordenden Bürokratie. Aber: Diese drei Pfeiler sichern auch unser Gemeinwesen, unsere soziale Sicherheit und unseren Rechtsstaat. Das Problem sind nicht die Steuern und Sozialabgaben an sich – das Problem ist, dass fossile Konzerne und neoliberale Netzwerke Gewinne privatisieren und Schäden sozialisieren.
Solange Politiker wie Katherina Reiche diesen Kurs stützen, zahlt die Gesellschaft am Ende doppelt: mit Geld und mit Zukunft.
——
Nachsatz: Von Neoliberalen, Rechtspopulisten und Rechtsextremisten werde ich als „links“ bezeichnet. Von Linksextremisten werde ich als „rechts“ bezeichnet. Die Wahrheit liegt in der Mitte: Ich bin Demokrat der Mitte.
Erneuerbare Energien sind nicht nur klimafreundlich – sie sind inzwischen auch die günstigste Stromquelle weltweit.
Während Gas den Marktpreis nach oben treibt, zeigen alle aktuellen Analysen: Sonne und Wind schlagen fossile Technologien um Längen.
Diese Serie beleuchtet die Fakten, die Mechanismen und die praktischen Handlungsoptionen für Unternehmen.
Teil 1 – Die Fakten: Erneuerbare schlagen Gas bei den Kosten
Erneuerbare Energien haben die ökonomische Debatte längst gewonnen.
Was früher als „teure grüne Träumerei“ galt, ist heute die günstigste Stromquelle der Welt.
Die neuesten Analysen zeigen: Photovoltaik und Wind – besonders in Kombination mit Speichern – schlagen fossile Gaskraftwerke um Längen.
Laut der US-Investmentbank Lazard kosten Solarprojekte mit Batteriespeicher heute zwischen 50 und 131 USD/MWh, Windparks mit Speicher 44 bis 123 USD/MWh.
Zum Vergleich: Erdgas-Spitzenlastkraftwerke liegen bei 149 bis 251 USD/MWh – also mehr als das Doppelte.
Europa bestätigt den Trend:
Das Fraunhofer ISE berechnet für Deutschland 2024 Stromgestehungskosten von 43–92 €/MWh bei Windkraft und 60–225 €/MWh bei PV-Batteriesystemen.
Damit liegen erneuerbare Energien deutlich unter den Betriebskosten konventioneller Gas- und Kohlekraftwerke.
Global ist das Bild noch klarer:
Laut IRENA kostete neue Solarenergie 2023 weltweit durchschnittlich 44 USD/MWh, Onshore-Wind sogar nur 33 USD/MWh.
Mehr als 80 % aller neuen EE-Projekte waren günstiger als fossile Alternativen.
Das Resümee: Wer weiter in Gas investiert, blockiert nicht nur den Klimaschutz, sondern auch die ökonomische Vernunft. Erneuerbare sind die günstigste Stromquelle – lokal, global, heute und morgen.
Teil 2 – Die Mechanik: Wie Gaspreise den Markt verzerren
Es klingt paradox: Erneuerbare Energien sind heute die billigste Stromquelle – und trotzdem zahlen Verbraucher und Unternehmen Preise, als wäre Strom aus Gaskraftwerken der Standard.
Der Grund liegt im Konstrukt der Merit-Order.
Alle Kraftwerke bieten ihren Strom an der Börse nach ihren Grenzkosten an.
Zuerst kommen die günstigsten Anbieter – Photovoltaik und Wind.
Doch der Marktpreis für alle richtet sich am Ende nach dem teuersten Kraftwerk, das noch gebraucht wird.
Das ist fast immer das Erdgas-Kraftwerk.
Die Folgen: – Erneuerbare speisen günstig ein, – Verbraucher zahlen trotzdem den Gaspreis, – fossile Betreiber streichen Extraprofite ein.
Als die Gaspreise 2022 explodierten, vervielfachte sich der Börsenstrompreis – obwohl Sonne und Wind weiterhin billig produzierten.
Solange Gas in der Merit-Order das Preissignal setzt, profitieren fossile Player und die Gesellschaft zahlt die Differenz.
Reformideen:
Contracts for Difference (CfDs), ein stärkerer Kostenbezug zu Erneuerbaren und der Ausbau von Speichern und Netzen. So können teure Spitzenlastwerke immer seltener zum Einsatz kommen.
Das Resümee: Ohne Reform der Merit-Order bleiben Strompreise künstlich hoch – und die Energiewende wird ausgebremst.
Teil 3 – Die Praxis: Unternehmensstrategien gegen die Gasfalle
Während Gaspreise den Markt diktieren, können Unternehmen längst eigene Wege gehen. Wer auf Photovoltaik, Wind und Speicher setzt, sichert sich nicht nur Klimavorteile, sondern vor allem stabile und niedrigere Energiekosten.
Power Purchase Agreements (PPAs) bieten planbare Preise weit unter dem Börsenniveau. Aktuell liegen die Konditionen in Europa bei rund 60 €/MWh – fossile Kraftwerke können da nicht mithalten.
Eigenversorgung lohnt sich mehr denn je: PV-Anlagen mit Batteriespeichern amortisieren sich in 6–8 Jahren. Danach fließt der Strom praktisch kostenlos. Produktionsbetriebe erreichen Eigenversorgungsquoten von bis zu 60 % und sichern sich Preisstabilität.
Das Resümee: Wer heute in eigene PV- und Speicherprojekte oder in PPAs investiert, entzieht sich der Gaspreis-Falle, spart Kosten und gewinnt Zukunftssicherheit. Die Sonne schickt keine Rechnung – und sie macht Unternehmen krisenfest.
Nachfolgend ein Video aus dem Deutschen Bundestag.
Auch wenn ich nicht DieLinke gewählt habe stimme ich diesem Inhalt überwiegend zu.
Energiepolitik – Die große Schlacht gegen die deutsche Bürgerenergiewende
Seit August 2025 arbeitet die neue Wirtschaftsministerin Katherina Reiche daran, die Einspeisevergütung für neue kleine, private PV-Anlagen komplett abzuschaffen.
„Neue, kleine PV-Anlagen rechnen sich schon heute im Markt und bedürften keiner Förderung“, argumentiert die CDU-Politikerin, die jetzt offen als Lobbyistin der Fossilindustrie agiert.
Statt der garantierten 7,86 Cent pro eingespeister Kilowattstunde gibt es künftig null Cent – der Strom der privaten Erzeuger wird verschenkt.
Doch nicht nur das: Der Strom fließt vom privaten PV-Anlagenbetreiber „für Lau“ ins Netz und wird an die Nachbarn über deren Stromzähler ausgeliefert. Diese bezahlen dann ca. 40 Cent.
Und genau damit kassiert der Netzbetreiber/Stromversorger für die Kilowattstunden den vollen Preis.
Der PV-Betreiber wird gezwungen, den Überschussstrom, den er nicht selbst verbrauchen kann, zu verschenken – während ein Energiekonzern damit Reibach macht.
Parallel dazu fordert Reiche, dass sich Betreiber von Anlagen mit erneuerbaren Energien – auch und gerade die privaten Betreiber von PV-Anlagen – künftig zusätzlich an der Finanzierung des Stromnetzausbaus beteiligen sollen.
Verheerende Folgen für Investoren und die Photovoltaikbranche – Bedrohung für 150.000 Arbeitsplätze
Besonders brisant:
Katherina Reiche war bereits schon einmal an der Zerstörung der deutschen Photovoltaikbranche beteiligt.
Als Parlamentarische Staatssekretärin im federführenden Umweltministerium (2009-2013) war sie mitverantwortlich für die verheerenden EEG-Novellen von 2012 durch den damaligen CDU-Minister Altmaier.
Reiches Politik kommt nicht von ungefähr: Sie war bis zu ihrer Ernennung als Ministerin Vorstandsvorsitzende der Westenergie AG, einer Tochter des Energiekonzerns E.ON. Zuvor war sie Hauptgeschäftsführerin des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), der stark für fossile Interessen lobbyiert.
Katherina Reiches Politik der „Systemverantwortung“ entpuppt sich als Angriff auf die dezentrale Energiewende in Bürgerhand und auf die gesamte Photovoltaikbranche. Ihre Pläne zur Streichung der Einspeisevergütung und Belastung der Erneuerbaren mit Netzkosten wiederholen die Fehler von 2012 – nur diesmal in noch größerem Maßstab.
Folgen Sie zum Thema den Experten und Pionieren der deutschen Energiewende:
Deutschland steht an einem Wendepunkt. Statt die Erneuerbaren Energien konsequent auszubauen, will die CDU-Politikerin Katherina Reiche mit voller Kraft zurück in die Arme der fossilen Lobby.
Während andere Länder Milliarden in Solar, Wind und Speicher investieren, setzt Reiche auf Verzögerung, Verhinderung und Rückwärtsgang.
Wer so handelt, riskiert nicht nur Arbeitsplätze und Innovationen, sondern auch unsere Energieunabhängigkeit.
weil Rechtsstaatlichkeit kein Luxus, sondern das Fundament unserer Freiheit ist.
Strafanzeige gegen Dobrindt – wer darf sie stellen?
Ein Beitrag von Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte,
weil Rechtsstaat nur funktioniert, wenn jeder Bürger auch gegen Machtmissbrauch aufstehen darf.
Frage: Wer darf eigentlich Strafanzeige gegen Alexander Dobrindt stellen, wenn er als Innenminister mutmaßlich Rechtsbruch begeht – etwa indem er trotz rechtskräftiger Gerichtsurteile Abschiebungen veranlasst oder duldet?
Antwort: Die deutsche Strafprozessordnung ist hier eindeutig.
Nach § 158 StPO kann jede Person eine Strafanzeige erstatten – unabhängig von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder eigener Betroffenheit.
Das bedeutet konkret:
Jeder deutsche Staatsbürger darf Anzeige erstatten,
Jeder Ausländer, der sich in Deutschland aufhält oder auch nur informiert ist, darf Anzeige erstatten,
Asylbewerber oder Geflüchtete selbst dürfen dies tun, wenn sie direkt betroffen sind oder auch als allgemeiner Hinweisgeber,
Rechtsanwälte und Menschenrechtsorganisationen können im Namen Betroffener oder auch unabhängig davon Strafanzeige stellen,
sogar Nicht-Betroffene (also Bürger, die nur von außen auf einen Rechtsbruch aufmerksam werden) sind berechtigt.
——-
Warum ist das so? Eine Strafanzeige ist nichts anderes als die Mitteilung eines möglicherweise strafbaren Sachverhalts an Polizei oder Staatsanwaltschaft.
Da es sich bei Delikten wie Freiheitsberaubung im Amt (§ 239 StGB i.V.m. § 340 StGB)
oder einem Verfassungsbruch durch Missachtung gerichtlicher Urteile um sogenannte Offizialdelikte handelt,
müssen Staatsanwaltschaften diese von Amts wegen verfolgen – unabhängig davon, wer sie zur Kenntnis bringt.
——
Wichtig: Man muss unterscheiden zwischen einer Strafanzeige und einem Strafantrag.
– Eine Strafanzeige kann jeder stellen.
– Ein Strafantrag ist nur bei bestimmten „Antragsdelikten“ nötig (z. B. Beleidigung) und darf nur vom Verletzten gestellt werden.
Bei Dobrindts mutmaßlichem Rechtsbruch geht es jedoch um Offizialdelikte – ein Strafantrag ist hier nicht erforderlich.
——
Resümee: Es ist nicht nur das Recht, sondern auch die demokratische Pflicht jedes Bürgers, auf mutmaßlichen Rechtsbruch durch Amtsträger hinzuweisen.
Ob einfacher Bürger, Geflüchteter, Anwalt oder NGO – alle haben das Recht, Strafanzeige zu stellen.
Gerade darin zeigt sich die Stärke eines Rechtsstaats: Niemand steht über dem Gesetz – auch kein Innenminister.
——-
Ich stelle mir gerade im Geiste vor, wenn insgesamt 500.000 Strafanzeigen gegen Dobrindt vorgenommen würden – verteilt auf verschiedene Staatsanwaltschaften.
Müsste dann tatsächlich jede einzelne bearbeitet werden?
Ja!
Denn jede Anzeige löst ein Verfahren zur Prüfung aus.
Was passiert dann?
Ein riesiger Berg Akten, überlastete Behörden – und ein Innenminister, der plötzlich mehr Ermittler als Parteifreunde hat.
Was passiert wohl, wenn folgende Strafanzeige gestellt würde?
Zitat:
Strafanzeige gegen Alexander Dobrindt wegen mutmaßlichen Rechtsbruchs im Amt
Von Max Mustermann, Muster Straße 99, 53113 Bonn – eingereicht bei der Staatsanwaltschaft Bonn.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen Herrn Alexander Dobrindt, derzeitiger Bundesminister des Innern (fiktiv im Kontext dieser Anfrage), wegen des Verdachts auf Verstoß gegen rechtskräftige Gerichtsurteile im Zusammenhang mit der Durchführung bzw. Duldung von Abschiebungen.
Sachverhalt:
Nach meiner Kenntnis wurden unter der politischen Verantwortung von Herrn Dobrindt trotz vorliegender rechtskräftiger Entscheidungen deutscher Verwaltungsgerichte weiterhin Abschiebungen veranlasst oder deren Vollzug zumindest geduldet. Dieses Verhalten stellt aus meiner Sicht einen erheblichen Verstoß gegen die verfassungsrechtlich garantierte Bindung der Exekutive an Recht und Gesetz dar (Art. 20 Abs. 3 GG).
Rechtliche Würdigung:
In Betracht kommt insbesondere der Tatbestand der Freiheitsberaubung im Amt (§ 239 StGB i.V.m. § 340 StGB), sofern betroffene Personen trotz gerichtlicher Entscheidungen unrechtmäßig ihrer Freiheit beraubt wurden,
Zudem steht ein Amtsmissbrauch durch die Missachtung der Bindungswirkung gerichtlicher Entscheidungen im Raum (§ 121 VwGO),
Verfassungsrechtlich könnte es sich um einen schwerwiegenden Rechts- und Verfassungsbruch handeln, da die Exekutive die Judikative missachtet.
Betroffene Asylsuchende sowie deren Rechtsanwälte,
Gerichtliche Entscheidungen, die im Einzelfall ignoriert oder umgangen wurden.
Antrag: Ich bitte um Prüfung des Sachverhalts und um die Einleitung entsprechender Ermittlungen gegen Herrn Dobrindt. Sollte die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis kommen, dass ein hinreichender Tatverdacht vorliegt, beantrage ich die Erhebung der öffentlichen Klage.
Hinweis zur Benachrichtigung:
Gemäß § 171 StPO erwarte ich im Falle einer Einstellung oder Nichtaufnahme des Verfahrens eine förmliche Mitteilung hierüber. Darüber hinaus weise ich auf mein Recht nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hin, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Einsicht in die Verfahrensbearbeitung bzw. Begründung einer etwaigen Einstellung zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen (Unterschrift) Max Mustermann
Frage: Betreibt der Innenminister Verfassungsbruch beziehungsweise Rechtsbruch, wenn Alexander Dobrindt trotz rechtskräftiger Gerichtsurteile Abschiebungen veranlasst oder deren Vollzug duldet?
Antwort:
Ja – wenn ein Innenminister oder eine von ihm verantwortete Behörde trotz einer klaren gerichtlichen Entscheidung handelt, verstößt er damit gegen das Grundgesetz und das Prinzip der Gewaltenteilung. Nach Art. 20 Abs. 3 GG ist die Exekutive ausdrücklich an Recht und Gesetz gebunden. Gerichtliche Urteile haben Bindungswirkung – sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für staatliche Stellen (§ 121 VwGO).
Das bedeutet:
Ein Missachten gerichtlicher Urteile ist ein Verfassungsbruch, weil die Exekutive sich über die Judikative erhebt,
Es ist zugleich ein Rechtsbruch, weil vollziehbare Gerichtsentscheidungen faktisch ignoriert werden.
Juristische Einordnung:
– Rechtsbeugung (§ 339 StGB) liegt streng genommen nicht vor, da dieser Straftatbestand primär Richter betrifft,
– Möglich sind aber strafrechtliche Delikte wie Freiheitsberaubung im Amt (§ 239 StGB i.V.m. § 340 StGB) oder Amtsmissbrauch,
– Verwaltungsrechtlich kann ein solches Verhalten über Zwangsgelder und Vollstreckungsmaßnahmen geahndet werden,
– Verfassungsrechtlich kann eine Organstreitklage oder Verfassungsbeschwerde den Verfassungsbruch feststellen lassen.
Was kann man juristisch gegen Dobrindt tun?
Verwaltungsgerichtliche Schritte: Betroffene können Vollstreckung nach § 172 VwGO beantragen, um das Urteil gegen die Behörde durchzusetzen,
Strafanzeige: Bei einem klaren Verdacht auf Freiheitsberaubung im Amt oder Amtsmissbrauch ist eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft möglich,
Dienstaufsichtsbeschwerde: Gegen beteiligte Behördenleiter oder Ministerien,
Politisch-parlamentarische Konsequenzen: Untersuchungsausschüsse, Misstrauensanträge oder Rücktrittsforderungen,
Verfassungsrechtlich: Betroffene oder auch Bundestagsabgeordnete können eine Verfassungsbeschwerde oder einen Organstreit einleiten, um den Bruch der Gewaltenteilung feststellen zu lassen.
Resümee: Ein Innenminister, der sich über Gerichtsurteile hinwegsetzt, gefährdet nicht nur das individuelle Recht eines Asylsuchenden, sondern das gesamte Fundament unseres Rechtsstaats. Wenn Alexander Dobrindt in dieser Weise handelt, dann ist das nicht nur politisch skandalös, sondern juristisch ein klarer Fall von Verfassungsbruch und Rechtsbruch – mit Konsequenzen, die bis hin zu strafrechtlicher Verfolgung und politischem Rücktritt reichen können.
weil Rechtsstaatlichkeit kein Luxus, sondern das Fundament unserer Freiheit ist.
Frage: Betreibt der Innenminister Verfassungsbruch beziehungsweise Rechtsbruch, wenn Alexander Dobrindt trotz rechtskräftiger Gerichtsurteile Abschiebungen veranlasst oder deren Vollzug duldet?
Antwort:
Ja – wenn ein Innenminister oder eine von ihm verantwortete Behörde trotz einer klaren gerichtlichen Entscheidung handelt, verstößt er damit gegen das Grundgesetz und das Prinzip der Gewaltenteilung. Nach Art. 20 Abs. 3 GG ist die Exekutive ausdrücklich an Recht und Gesetz gebunden. Gerichtliche Urteile haben Bindungswirkung – sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für staatliche Stellen (§ 121 VwGO).
Das bedeutet:
Ein Missachten gerichtlicher Urteile ist ein Verfassungsbruch, weil die Exekutive sich über die Judikative erhebt,
Es ist zugleich ein Rechtsbruch, weil vollziehbare Gerichtsentscheidungen faktisch ignoriert werden.
Juristische Einordnung:
– Rechtsbeugung (§ 339 StGB) liegt streng genommen nicht vor, da dieser Straftatbestand primär Richter betrifft,
– Möglich sind aber strafrechtliche Delikte wie Freiheitsberaubung im Amt (§ 239 StGB i.V.m. § 340 StGB) oder Amtsmissbrauch,
– Verwaltungsrechtlich kann ein solches Verhalten über Zwangsgelder und Vollstreckungsmaßnahmen geahndet werden,
– Verfassungsrechtlich kann eine Organstreitklage oder Verfassungsbeschwerde den Verfassungsbruch feststellen lassen.
Was kann man juristisch gegen Dobrindt tun?
Verwaltungsgerichtliche Schritte: Betroffene können Vollstreckung nach § 172 VwGO beantragen, um das Urteil gegen die Behörde durchzusetzen,
Strafanzeige: Bei einem klaren Verdacht auf Freiheitsberaubung im Amt oder Amtsmissbrauch ist eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft möglich,
Dienstaufsichtsbeschwerde: Gegen beteiligte Behördenleiter oder Ministerien,
Politisch-parlamentarische Konsequenzen: Untersuchungsausschüsse, Misstrauensanträge oder Rücktrittsforderungen,
Verfassungsrechtlich: Betroffene oder auch Bundestagsabgeordnete können eine Verfassungsbeschwerde oder einen Organstreit einleiten, um den Bruch der Gewaltenteilung feststellen zu lassen.
Resümee: Ein Innenminister, der sich über Gerichtsurteile hinwegsetzt, gefährdet nicht nur das individuelle Recht eines Asylsuchenden, sondern das gesamte Fundament unseres Rechtsstaats. Wenn Alexander Dobrindt in dieser Weise handelt, dann ist das nicht nur politisch skandalös, sondern juristisch ein klarer Fall von Verfassungsbruch und Rechtsbruch – mit Konsequenzen, die bis hin zu strafrechtlicher Verfolgung und politischem Rücktritt reichen können.
Die fossile Lobby bekämpft mit aller Härte die erneuerbaren Energien – besonders die dezentrale Energiegewinnung durch Kommunen und Bürgervereine.
Statt Bürgerwohl zählt nur der eigene Profit.
Deshalb unterstützt sie direkt oder indirekt bestimmte Parteien wie CDU, CSU, FDP, BSW und AfD über Vereine und Verbände. Es wurden sogar die Gründungen von „Contra-Windrad-Bürgerinitiativen“ finanziert.
Die Gründe sind eindeutig:
Die Grundstoffe weiter günstig sichern,
Die bisherige Besteuerung beibehalten, damit Gewinne ins Ausland transferiert werden können,
Die Umweltverschmutzung dem deutschen Steuerzahler aufbürden,
Die höheren Preise für fossile Energie kassieren, während ein Teil zusätzlich vom Steuerzahler über Subventionen getragen wird.
Das Ergebnis: Abhängigkeit, Schulden und Stillstand – während Konzerne Rekordgewinne schreiben.
Bist Du damit einverstanden?
Energie für Fahrzeuge und Heizen könnte etwa 33 % kosten, wenn dies verändert wird.
Hier der Vergleich:
Strompreise im internationalen Vergleich
Ein Blick auf die Strompreise zeigt deutlich, warum die fossile Lobby in Deutschland so vehement gegen eine echte Energiewende kämpft.
Während in Deutschland Haushalte im Durchschnitt rund 39 bis 41 Cent pro Kilowattstunde (kWh) zahlen, liegt der Preis in Norwegen nur bei etwa 13 bis 15 Cent pro kWh.
Beispiel: Vier-Personen-Haushalt
Ein typischer Vier-Personen-Haushalt verbraucht ca. 4.000 kWh Strom pro Jahr.
Ein deutscher Vier-Personen-Haushalt zahlt im Schnitt rund 1.040 € mehr pro Jahr für Strom als ein Haushalt in Norwegen.
Der Grund liegt auf der Hand:
Norwegen profitiert hauptsächlich an den staatlichen Eigentumsstrukturen, während Deutschland durch fossile Abhängigkeiten, Abgaben und Netzentgelte belastet wird.
Weitere Details enthalten die nachfolgenden Artikel