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Kindererziehung ist für das Funktionieren unserer Gesellschaft unverzichtbar – in der gesetzlichen Rente wird sie jedoch nur unzureichend honoriert.
Zwar erkennt die Rentenversicherung Zeiten der Kindererziehung an, doch der tatsächliche finanzielle Nachteil, der durch Erwerbsunterbrechungen oder reduzierte Arbeitszeiten entsteht, lässt sich damit nur teilweise ausgleichen. Für viele Betroffene bedeutet das: Trotz jahrzehntelanger familiärer Verantwortung fällt die spätere Rente deutlich niedriger aus.

Für jedes Kind werden derzeit bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet. Diese Zeiten gelten rentenrechtlich als Pflichtbeitragszeiten und werden so bewertet, als hätte die erziehende Person in dieser Zeit ein durchschnittliches Einkommen erzielt. Dadurch entstehen zusätzliche Rentenpunkte, die den Rentenanspruch grundsätzlich erhöhen. Diese pauschale Bewertung blendet jedoch individuelle Lebens- und Erwerbsverläufe vollständig aus.

Genau hier liegt das Kernproblem. Wer vor der Geburt eines Kindes überdurchschnittlich verdient hat, verliert durch die Unterbrechung der Erwerbstätigkeit häufig deutlich höhere Rentenansprüche, als durch die Kindererziehungszeiten ausgeglichen werden können. Besonders spürbar ist dies bei längeren Auszeiten oder bei dauerhaftem Wechsel in Teilzeitbeschäftigung. Zwar verhindern Kindererziehungszeiten Lücken im Versicherungskonto, sie ersetzen jedoch keinen realen Verdienstausfall.

Hinzu kommen langfristige Karriereeffekte. Geringere Aufstiegschancen, niedrigere Gehälter und reduzierte Arbeitszeiten wirken sich über viele Jahre negativ auf die Rentenbiografie aus. Diese finanziellen Nachteile summieren sich im Laufe des Erwerbslebens und lassen sich durch die heutige Ausgestaltung der Kindererziehungszeiten nicht kompensieren.
Verschärft wird die Situation durch die weiterhin ungleiche Verteilung der Sorgearbeit. Noch immer übernehmen überwiegend Frauen den Hauptteil der Kindererziehung. Obwohl die rentenrechtlichen Regelungen formal geschlechtsneutral sind, treffen ihre Folgen Frauen deutlich häufiger. Altersarmut ist deshalb überdurchschnittlich weiblich – insbesondere bei Alleinerziehenden oder Müttern mehrerer Kinder.

So bleibt aus sozialpolitischer Sicht eine klare Schieflage bestehen: Kindererziehung wird anerkannt, aber nicht angemessen bewertet. Eine echte Entlastung würde voraussetzen, dass Erziehungszeiten stärker am vorherigen Einkommen orientiert oder durch zusätzliche Ausgleichsmechanismen ergänzt werden. Solange dies nicht geschieht, bleibt die Anerkennung von Kindererziehungszeiten ein wichtiges, aber unvollständiges Instrument – mit spürbaren Folgen für die Altersversorgung vieler Familien.

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