Höcke nach Art.18 GG Grundrechte entziehen

Ein Beitrag von

Warum ein Verfahren gegen Höcke sinnvoll wäre

Gertrude Lübbe-Wolff (Richterin am BVerfG 2002-2014; emeritierte Professorin für ÖffR an der Uni Bielefeld):

„Das Grundgesetz bietet die Möglichkeit, Verfassungsfeinden mehrere Grundrechte zu entziehen. Im Fall des Thüringer AfD-Chefs halten viele dies für zu riskant. Sie irren.“

Das Grundgesetz bietet die Möglichkeit, Verfassungsfeinden mehrere Grundrechte zu entziehen. Im Fall des Thüringer AfD-Chefs halten viele dies für zu riskant. Sie irren.

Gastkommentar von Gertrude Lübbe-Wolff

Der Text kann auch angehört werden —>

Link —> https://www.sueddeutsche.de/meinung/luebbe-wolff-hoecke-grundrechte-verwirken-bundesverfassungsgericht-kommentar-1.6338033