hart aber fair #hartaberfair – ARD 30.05.2016 – LAUTERBACH – Lass uns solange leben, wie wir wollen !!!

Wieder einmal geht es um ein Thema das letztendlich ALT gegen Jung auch heißen könnte. Hier unsere Stellungnahme zu Prof.Lauterbachs Einstellung:

Stellungnahme zu Prof. Lauterbachs Aktivitäten

Kommentar zur Sendung #hartaberfair 30.05.2016 im #ARD

#LAUTERBACH – Lass uns solange leben, wie wir wollen !!!

Die Aussage von Herrn Prof. Lauterbach, SPD-Gesundheitsexperte passt wieder einmal zu den Zielen, die eigentlich vielleicht verfolgt werden.

„Im Durchschnitt verlängern sie das Leben nur um wenige Wochen oder Monate. Zu Heilungen kommt es fast nie…“

Die Ziele, die so manche Politiker verfolgen sind auch nicht so offensichtlich erkennbar; nur dann, wenn man die Puzzleteile zusammenfügt, offenbart sich das wahrscheinlich tatsächliche Ziel.

Hier die Puzzleteile:

1.)

Die Aussage „im Durchschnitt“ mag dann stimmen, wenn man das Wort Durchschnitt mathematisch betrachtet. Da gibt es Menschen, die vielleicht einen Tag nur länger leben, aber auch andere, die schon Jahrzehnte überleben. Fakt ist jedoch, dass in der Krebsforschung in den letzten 10 Jahren schon erhebliche Entwicklungen eingetreten sind.

Beispiel Glioblastom (bösartiger Gehirntumor):

Girl with the smoothfaced head on a white background.
Chemotherapie und Haarausfall

Wenn im Jahr 2000 dieser Gehirntumor diagnostiziert wurde, dann lebten nach einem Jahr noch 20 %, nach einem weiteren Jahr kein Mensch mehr.

Wenn heute dieser Gehirntumor diagnostiziert wird, bestehen sehr hohe Überlebenschancen.

Grund:

Einsatz eines Schwerionenbestrahlers mit Nanopartikel an der Charite´Berlin:

Durch dieses hochfrequente Magnetfeld werden die Nanopartikel in Schwingung versetzt, wodurch Wärme direkt im Tumorgewebe entsteht. Abhängig von der erreichten Temperatur und der Behandlungsdauer wird der Tumor so direkt zerstört oder für eine begleitende Strahlen- oder Chemotherapie sensibilisiert.

Interessant war bei der Finanzierungsfrage, wer die Kosten damals übernommen hat. Ohne die private Krankenversicherung wäre die Schwerionenbestrahlung heute immer noch nicht möglich.

2.)

Die Aussage von Prof. Lauterbach soll die Bürger darauf vorbereiten, dass die Leistungen in der gesetzlichen Krankenkasse reduziert werden sollen; vielleicht sogar altersabhängig, wie in England usw.

Demographie 65-Plus-wächst weiter
Demographie 65-Plus-wächst weiter

Der Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenkassen wird „kraft Gesetz festgelegt“. Würde es ausschließlich die gesetzlichen Krankenkassen geben, könnten die Leistungen (durch den fehlenden Wettbewerb mit privaten Krankenversicherern) einfach kraft Gesetz zwischen zwei Bundestagswahlen reduziert werden.

Dies dürfte auch der versteckte Hauptgrund sein, warum Herr Prof. Lauterbach immer wieder nach der Bürgerversicherung schreit.

Denn wenn die Leistungen für alle in einer Einheitskasse, die sich Bürgerversicherung nennt, reduziert werden, sind auch die Probleme der Rentenversicherung und der Pflegeversicherung schnell erledigt, weil die Lebenserwartung drastitsch reduziert wird.

Beispiel Russland: Dort ist die Lebenserwartung bereits um 6 Jahre gesunken.

Gerade das duale Gesundheitssystem sorgt für eine bessere Versorgung aller Bürger, insbesondere der gesetzlich Versicherten. Reiche Menschen und Besserverdienende können im Notfall eine bessere Versorgung auch im Ausland durchführen lassen.

3.)

Alleine aufgrund der Tatsache, dass die Versicherten im Durchschnitt älter werden, wird den Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung um ca. das 2,5-fache ansteigen lassen (ohne Berücksichtigung von Inflation oder medizinische Mehrkosten durch neue Behandlungsmöglichkeiten).

GKV-Risikoprofil

Während die 35-jährigen nur etwa 50 % des Durchschnittsbeitrages für Leistungen benötigen, verbrauchen die 65-jährigen 150% des durchschnittlichen Beitrages. Die Leistungsausgaben betragen also das 3-fache! (Quelle: BMG 9.11.2009).

Da wir in Deutschland – auch im Durchschnitt der Bevölkerung – immer älter werden, werden die Leistungsausgaben in der gesetzlichen Krankenkasse, Rentenversicherung und Pflegeversicherung massiv ansteigen.

Private Versicherungssysteme werden diese Problematik nicht in dieser Stärke haben. Beispiel: Die Privaten Krankenversicherungen haben inzwischen über 200 Mrd. Euro an Beiträgen für ihre älter werdenden Versicherten angespart.

Aus allen Aktivitäten, die Herr Prof. Lauterbach startet, wird für uns nur erkennbar, dass er die Lebenserwartung durch gesetzliche Gesetze und Verordnungen reduzieren will, um hiermit die gesetzliche Krankenkasse, Rentenversicherung und Pflegeversicherung zu entlasten.

Herr Prof. Lauterbach lassen Sie die Hände vom Abbau der Leistungen. Ehrlicher wäre es, den Bürgern zu sagen, dass der Beitrag steigen muss, damit Beitragsanteile für später angespart werden können (Altersrückstellung bei den Sozialsystemen ist dringend erforderlich)!

Das Leben ist wahrscheinlich einzigartig und deshalb sollte jeder Mensch so lange leben dürfen, wie er es möchte.

Die Welt ist rund und dreht sich weiter… #Demografie und die Auswirkungen

Nichts bleibt wie es ist – Der Demografischer Wandel verändert die Welt auch in Deutschland.

Das kostenlose Hörbuch können Sie über hier downloaden

Link : https://youtu.be/WzqIB2Og8hE

Demographie 65-Plus-wächst weiter
Demographie 65-Plus-wächst weiter

Welche Auswirkungen sich nicht nur auf die gesetzliche Rentenversicherung, sondern auch auf:

  • die gesetzliche Krankenversicherung
  • die soziale Pflegepflichtversicherung
  • die Immobilienmärkte
  • andere Sachwerte (z.B.: Gold)
  • und die privaten Geldanlagen in Fonds, Aktien Spargelder
  • sowie Kapitallebens- und Rentenversicherungen

ergeben, wir in dem Podcast sehr ausführlich geschildert.

Ebenso erfahren Sie, warum eine #Bürgerversicherung auch den gesetzlich Versicherten nur schaden kann.

Die ursprüngliche Version dieses Podacst (aus 2009) wurde mit aktuellen Daten ergänzt und ist nicht nur für den Experten, sondern auch für den Verbraucher sehr interessant.

 

Rechtliche Vorsorge ab 18 WICHTIG – FÜR JEDEN

WICHTIG für jeden ab 18 J. – Es kann jedem passieren nicht nur für ältere Menschen.
www.notfallordner-vorsorgeordner.de für 27 Euro (inkl. MwSt.)

Wie wichtig die rechtliche Eigenvorsorge durch
#Generalvollmacht oder #Vorsorgevollmacht und zusätzlich durch:
#Betreuungsverfügung
#Patientenverfügung
#Sorgerechtsverfügung
#Testament
#Bestattungsverfügung
ist, wird deutlich, wenn man den Film #Entmündigt vom #WDR sieht

Den Film sehen Sie bei youtube über den Link:

https://www.youtube.com/watch?v=48QvbZvfVfs

 

#Ehrenamtliche #Tätigkeit bei #gemeinnützigen #Organisationen

Der Staat fördert #ehrenamtliche #Tätigkeiten für #gemeinnützige #Organisationen.

Wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren möchten, bestehen unterschiedliche Möglichkeiten. Neben dem Spaß an dem Engagement gibt es auch eine Vergütung und steuerliche Förderungen, die wir hier erläutern.

Vielleicht gibt es auch bei Ihnen in der Nähe gemeinnützige Einrichtungen, die Ihre Hilfe gerne haben möchten.

Der NEWSBLOG vom Forum-55plus.de für Senioren, Rentner, Vorruheständler, Pensionäre und 55plus
Forum-55plus – Blog

Neben Sportvereinen, Pflegeheimen gibt es auch andere Einrichtungen, die Sie unterstützen können. Hier ein paar Beispiele:

Schulung, Ausbildung von Menschen am Computer, ipad iphone (beispielsweise bei Menschen ab 60 im Rahmen der Demenzvorsorge)

  • Ausbildung von jüngeren Menschen
  • Fortbildung von behinderten Menschen
  • Vorträge über unterschiedliche Themen, z.B. Vorträge über Demenz, rechtliche Vorsorge
  • Filmen von Vorträgen und Informationsveranstaltungen, die anschließend der gemeinnützigen Organisation zur Verfügung stehen (zum Zwecke des gemeinnützigen Vereins).

Wichtig ist, dass die Zwecke des Vereins hierbei berücksichtigt werden

 

Ist eine pauschalierte Aufwandsentschädigung steuerfrei?

Gemäß § 3 Nr. 26 a EStG gibt es einen Steuerfreibetrag von 720 Euro im Jahr, wenn es sich um Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit handelt, die im gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Bereich liegt. Werden darüber hinaus Zahlungen erbracht, müssen diese weitergehenden, die Summe von 720 Euro übersteigenden Beträge versteuert werden.

Es handelt sich hierbei um eine Pauschale für Aufwendungen, die mit dem Ehrenamt verbunden sind. Alle Betriebsausgaben und Werbungskosten sollen unter diesen Tatbestand fallen. Von dieser Regelung können etwa Vereinsvorsitzende, Kassenprüfer oder andere Personen, die in einem gemeinnützigen Verein tätig sind, profitieren.

 

Die Ehrenamtspauschale steht aber nicht neben anderen Steuerbefreiungen. So kann etwa die Steuerbefreiung von Reisekosten daneben nicht geltend gemacht werden.

Zusätzlich kann daneben die Übungsleiterpauschale geltend gemacht werden, selbst dann, wenn die Tätigkeiten in demselben Verein stattgefunden haben. Es muss sich dann aber um zwei verschiedene, voneinander abgrenzbare Tätigkeiten handeln.

Voraussetzungen:

– die Tätigkeit dient der Förderung von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken
– die Tätigkeit wird nebenberuflich ausgeübt, also zeitlich nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeitberufs ausmacht.

 

Übungsleiterpauschale

Die Übungsleiterpauschale ist von der Steuer ausgenommen (max. jedoch 2.400 Euro). Die gesetzliche Grundlage steht in § 3 Nr. 26 EStG (Stand: 2014)

Von dieser Steuerbefreiung werden alle Einnahmen erfasst, also Aufwandsentschädigungen und auch Entlohnung in Geld.

Voraussetzungen

Damit diese Steuerbefreiung möglich ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

– Es muss eine nebenberufliche Tätigkeit vorliegen.

– Es muss sich um eine Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder eine künstlerische Tätigkeit oder auch um eine nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen handeln.

– Die Tätigkeit muss Dienst einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Körperschaft erbracht werden

– Es besteht der Zweck, gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu fördern.

Andere steuerliche Vergünstigungen können neben der Übungsleiterpauschale angewandt werden.

Wichtig: Es darf sich nicht um eine hauptberufliche Tätigkeit handeln. Die nebenberufliche Tätigkeit ist erfüllt, wenn sie zeitlich nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeitberufs in Anspruch nimmt.

Liegen die Voraussetzungen vor, können pro Person und Jahr 2.400 Euro steuer- und sozialabgabenfrei hinzuverdient werden. Der diesen Freibetrag übersteigende Teil der nebenberuflichen Einnahmen muss versteuert werden.

Verhältnis zur Ehrenamtspauschale

Für dieselbe Tätigkeit darf neben der Übungsleiterpauschale nicht auch noch die Ehrenamtspauschale beansprucht werden.
Es dürfen beide Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, wenn es sich um unterschiedliche Tätigkeiten handelt, unerheblich ob diese im selben Verein oder in derselben Einrichtung ausgeübt werden.

 

Anrechung auf HART IV bzw. ALG II

Die Zahlungen für ehrenamtliche Tätigkeiten verfolgen einen anderen Zweck als die Leistungen des SGB II, die den Lebensunterhalt sicherstellen sollen.

Alle Zahlungen, die einkommenssteuerfrei sind, wie etwa die Übungsleiterpauschale für Ausbilder, Erzieher und Betreuer oder die Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit im gemeinnützigen Bereich, werden also grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld 2 angerechnet.

Sie werden dann angerechnet, wenn die Gerechtigkeitsprüfung ergibt, dass neben den zweckbestimmten Einnahmen aus der ehrenamtlichen Tätigkeit Leistungen nach dem SGB II ungerechtfertigt wären. Dies ist nicht anzunehmen, wenn die Zuwendungen den Betrag von 200 Euro nicht übersteigen.

Die Übungsleiterpauschale von 200 Euro im Monat ist damit anrechnungsfrei. Bei höheren Zuwendungen ist der Betrag, der 200 Euro übersteigt, anrechenbar, wenn nicht berücksichtigungsfähige Aufwendungen dargelegt werden.

Ehrenamtliche Tätigkeit bei ALG I (Arbeitslosengeld I)

Beziehen Sie Arbeitslosengeld I (oder auch Arbeitslosengeld II), stellt sich allerdings die Frage, ob dies nicht im Widerspruch zur Arbeitsvermittlung steht.

Das Merkblatt für Arbeitslose der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat hierzu folgende Informationen:
„Üben Sie unentgeltlich eine ehrenamtliche Tätigkeit aus, steht dies der Arbeitslosigkeit nicht entgegen, wenn die Tätigkeit bestimmten Anforderungen genügt. Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Agentur für Arbeit. Die ehrenamtliche Tätigkeit steht der Arbeitslosigkeit grundsätzlich z.B. auch dann nicht entgegen, wenn sie 15 Stunden oder mehr wöchentlich erfasst und der pauschalierte Auslagenersatz plus Aufwandsentschädigung den Betrag von 200 Euro monatlich nicht übersteigt.

Sie sind verpflichtet, jede mindestens 15-stündige wöchentliche ehrenamtliche Tätigkeit vor deren Beginn der Agentur für Arbeit anzuzeigen.“

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite www.forum-55plus.de

 

 

 

 

Die #Senioren #App jetzt auch für #android #Smartphone und #windows smartphone

Heute Morgen wurde die #Senioren #APP auch für das Android – Smartphone von Google play veröffentlicht.

Forum-55plus - Die iphone App für Senioren
Forum-55plus – Die App für die Generation 55plus

Nachdem die App für das iphone vor einigen Tagen beim Apple STORE veröffentlicht wurde, wurde mit dem heutigen Tag die App auch für das Android Smartphone und windows smartphones freigeschalten.


 

App bei Goolge play store über die Internetanschrift:

https://play.google.com/store/apps/details?id=com.app.p8339GJ


 

App bei Microsoft Windows smartphones:

https://www.microsoft.com/de-de/store/apps/forum-55plusde/9nblggh6c35t


Die App bietet ein vielfältiges Informationsportal für die #Generation 55plus und wird auch in den kommenden Monaten weiter ausgebaut.

Forum-55plus APP Registerseite
Forum-55plus APP Registerseite

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Derzeit bietet die App neben vielfältigen Informationen über die Themen:

  • – Computer
  • – Smartphone, iphone & ipad
  • – Freizeit (Urlaub, Mode, sex im Alter, Stars von gestern
  • – Gesundheit (Demenz, Besser sehen, Zähne, Darmkrebsvorsorge, Gelenkerkrankungen, Herzerkrankungen, Notfallvorsorge
  • – Soziales (Renten, Minijob, Rentner in Thailand, Markus Lanz)
  • – Finanzen
  • – Steuern (Einkommensteuer, Erbschaftsteuer)
  • – Wohnen (Barrierefrei)
  • – Sicherheit (im Straßenverkehr)
  • – Pflege (Pflege, Kinästhetik, Pflegeversicherung)

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auch die Anbindung an Internetseiten der sozialen Netzwerke FACEBBOK, twitter und google.plus.

App für die Generation 55plus - inklusive Videos
App für die Generation 55plus – inklusive Videos

Darüber hinaus sind interessante Filme bei youtube zu den o.g. Themen direkt abrufbar.

Forum-55plus REGIONAL
Forum-55plus REGIONAL

Mit über 500 regionalen Seiten sind rund 260 Städte in allen Bundesländern angebunden. Die App wurde speziell für die 4 Zielgruppen der Generation 55plus:

  • – ab 55
  • – Rentenbeginners
  • – Rentner mit Handicap
  • – Live slowly

entwickelt.

Der weitere Ausbau wird in den kommenden Wochen erfolgen.

Klausel zur #Girokonto – Ersatz-Bankkarte ungültig

Mit dem heutigen Urteil des Bundesgerichtshof wurde eine Klausel die für #Girokontokarte und #Kreditkarten übliche Entgeltklausel die für das Ausstellen einer Ersatzkarte gilt, gekippt.

Banken dürfen für die Ausstellung einer Ersatz Girokarte bzw. Kreditkarte keine Gebühren erhaben.

Euro

Laut BGH gehöre die Ausgabe einer Ersatzkarte zumindest bei Verlust oder Diebstahl zu den gesetzlichen Pflichten einer Bank, für die ein Entgelt nicht verlangt werden darf.

Offen gelassen hat der BGH, ob für eine Ersatzkarte gezahlt werden muss, wenn eine Karte defekt ist oder sich der Name des Inhabers geändert hat.

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale könne in diesen Fällen nichts anderes gelten. Denn in jedem Fall müssten die alten Karten beim Austausch auch gesperrt werden, um einen Missbrauch oder den Umlauf von mehr als einer Karte zu verhindern.

#BGH, #Urteil vom 20.10.2015, Az.: XI ZR 166/14, Pressemitteilung vom 20.10.2015

Eine #APP für #Senioren und die #Generation55plus

Eine neue APP-Entwicklung ist inzwischen nichts wirklich Neues, allerdings der Weg, Inhalt, Finanzierung und die Zielgruppe schon.

Heute ist eine neue #APP erschienen, die es in sich hat – speziell für #Senioren und der #Generation55plus entwickelt.

Forum-55plus - Die iphone App für Senioren
Forum-55plus – Die iphone App für Senioren

Heute wurde vom Apple APP Store eine besondere Applikation freigeschalten, speziell für die Generation 55plus, sowie alle Senioren und 55-plus-Unternehmen in Deutschland.

Forum-55plus APP Registerseite
Forum-55plus APP Registerseite

Neben einem reichhaltigen Informationsangebot über:

  • Computer
  • iphone & ipads
  • Freizeit
  • Gesundheit
  • Soziales
  • Finanzen
  • Steuern
  • Recht
  • Wohnen
  • Sicherheit
  • und Pflege
  • Demografischer Wandel
Forum-55plus REGIONAL
Forum-55plus REGIONAL

bietet die App etwa eine Anbindung an über 500 regionale soziale Netzwerke bei FACEBOOK, twitter und google.plus.

Forum-55plus-APP-2

Neben dem regionalen Posting von Nachrichten, gibt es z.B.: bei FACEBOOK die Anbindung an verschiedene regionale:

  • regionale schwarze Bretter
  • und regionale Cafe´s
  • Kleinanzeigenmarkt
  • Veranstaltungskalender
  • und einem einfachen anonymen Chatsystem

Darüber hinaus bietet die APP viele interessante Filme.

Ein weiterer Ausbau dieser APP ist in Planung und wird sicher auch der Zielgruppe sehr gefallen.

Finanziert wird diese APP aus Spenden.

Es lohnt sich diese APP auf dem iphone einmal zu testen.

Die iphone APP ist beim Apple STORE über den nachfolgenden Link kostenfrei herunterzuladen:

https://itunes.apple.com/de/app/id1048222373

 

 

Wenn beide Eltern versterben – #Sorgerechtsverfügung

Bitte an Freunde bei Facebook <teilen>

OMA´s, Opa´s, Eltern und Verwandte von minderjährigen Kindern – Aufgepasst

Wenn Kinder ihre Eltern durch einen Verkehrsunfall verlieren, dann bricht für die Kinder eine Welt zusammen.

Wenn sie dann noch über einen gewissen Zeitraum in ein Heim kommen, dann ist es doppelt schlimm.

#Die Sorgerechtsverfügung - für Eltern
#Die Sorgerechtsverfügung – für Eltern

Andrea und Thomas K, waren glücklich verheiratet und hatten zwei Töchter. Vor etwa drei Jahren wollte das Ehepaar nach Oberhausen zum Shoppen und hatten deshalb beide Kinder bei Oma & Opa abgegeben.

Auf dem Rückweg hatten die Eltern einen tödlichen Verkehrsunfall. Für Oma, Opa und die Kindern ist eine Welt zusammengebrochen.

Das Sorgerecht hatten neben den Großeltern auch die Paten von den Kindern beantragt. Für das Jugendamt war es schwer eine Entscheidung zu treffen, wo die Kinder zunächst bleiben sollten.

Alle Beteiligten wollten die Kinder und das Jugendamt musste die Entscheidung an dem Gericht überlassen. Für das Jugendamt gab es keine Alternative. Die beiden Kinder mussten zunächst in einem Heim untergebracht werden. Wenn das Jugendamt anders gehandelt hätte, wäre ggf. eine Person bevorteilt worden.

Wie schlimm dies für die Kinder war, kann sich sicherlich jeder vorstellen. Da keine #Sorgerechtsverfügung von den Eltern erstellt worden war, konnte das Jugendamt jedoch nicht anders handeln.

Was ist eine #Sorgerechtsverfügung?

Bei wikipedia ist folgende Definition beschrieben:

„Eine Sorgerechtsverfügung ist im deutschen Familienrecht ein auf einer Willenserklärung beruhender Rechtsakt, durch den ein Elternteil seinen Willen in Bezug auf die Sorge um sein minderjähriges Kind nach einem eventuellen Ableben kundtut.

Es geht dabei speziell um die Frage, was der erklärende Elternteil sich für sein Kind, für das ihm das Sorgerecht obliegt, im Falle seines Ablebens vorstellt – also um die Frage, von wem sein Kind nach seinem Ableben betreut werden soll.

Die Sorgerechtsverfügung ist im deutschen Rechtssystem nicht konkret durch Gesetz geregelt – fügt sich aber in das Familienrechtssystem ein.“

Die Sorgerechtsverfügung ist von Eltern für jedes einzelne Kind schriftlich festzuhalten. Hierbei sollten nicht nur die Unterbringungsrechte / Sorgerechte erwähnt sein, sondern auch andere Überlegungen einfließen (z.B.: Wer verwaltet das Vermögen für die Kinder, wer soll als 2. Person vorgesehen werden).

Eine Checkliste inkl. einem Muster enthält der #Notfallordner. Der Notfallordner enthält auch zu den Bereichen:

  • Generalvollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung
  • Erbrecht, Erbschaftsteuer, Testament
  • Bestattungsverfügung

mit vielen Tipps und Vordrucken, so dass die Vorsorge umfangreich geregelt werden kann.

Der Notfallordner umfasst ca. 140 Seiten und ist zum Preis von 27,– Euro (inkl. MWSt. zuzüglich Porto auf der Internetseite

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

bestellbar.

#Ehepaar wird nach 45 Jahren durch Gericht getrennt

Immer wieder erreichen uns Geschichten, die das Leben geschrieben hatte…. Hier eine unfassbare Geschichte…. Bitte <teilen> , so dass alle Deine Freunde es erfahren….. Die Namen und Ortsangaben haben wir verändert:

Das Ehepaar Ruoff lebte über 45 Jahre glücklich verheiratet. Der Ehemann hatte in den letzten 5 Jahren jedoch geistig sehr stark abgebaut.
Seine Ehefrau umsorgte ihn und wurde auch von der Tochter Karin umfangreich unterstützt.
Für diverse Regelungen benötigte die Ehefrau immer wieder die Unterschrift des Ehemannes. Und meistens hatte sie für ihn unterschrieben, bis eines Tages ihr mitgeteilt wurde, dass er selbst unterschreiben muss bzw. ein Bevollmächtigter.

Mann mit Demenz

Da ihr Ehemann keine #Vollmachten ausgestellt hatte, musste sie beim #Betreuungsgericht eine Betreuung beantragen. Da sie selbst nicht mehr so fit war, beantragte die Tochter die Betreuung.

Das Gericht setzte in diesem Fall einen beruflichen Betreuer ein. Ab diesem Zeitpunkt begann nun eine Fahrt nach Kanossa:

Zuerst wurde Herr Ruoff in eine Pflegeheim verlegt, da der #Berufsbetreuer der Auffassung war, dass die Ehefrau ihren Ehemann nicht optimal betreuen kann, trotz Unterstützung durch die Tochter.

Zeitgleich eröffnete der Berufsbetreuer ein neues Konto und hatte die Renten von Herrn Ruoff auf das neue Konto umbuchen lassen. Auch die Mieteinnahmen für die vermietete Wohnung wurden umgebucht.

Die Ehefrau und Tochter hatten zwar für das bisherige Konto eine Kontovollmacht, allerdings nicht für das Treuhandkonto.

Frau Ruoff erhielt selbst nur eine Rente über 578,– Euro und musste von ihrer kleinen Rente alle Kosten zunächst selbst tragen. Zum Glück konnte ihre Tochter sie übergangsweise unterstützen.
Nachdem ihre Tochter beim Rechtsanwalt war, erhielt die Mutter weiterhin einen Teilbetrag vom Treuhandkonto aufgrund des Unterhaltsanspruches.

Die Aussicht auf Übernahme der Betreuung durch die Tochter schätzt der Anwalt für sehr gering ein.

Dies wäre vermeidbar gewesen, wenn Herr Ruoff frühzeitig eine #Generalvollmacht erstellt hätte. Leider wurde hier am falschen Platz gespart.

Eine umfangreiche Regelung bietet der Notfallordner

http://www.notfallordner-vorsorgeordner.de

mit über 140 Seiten zu einem Preis von 27,– Euro

#Behinderte und Testament der Eltern

Eltern von Behinderten haben oft verschiedene Sorgen:

  • Was passiert, wenn die Eltern durch Demenz oder Unfall nicht mehr geschäftsfähig sind?
  • Was passiert, wenn ein Elternteil stirbt und das Kind jahrelang durch Sozialhilfeträger unterstützt wurde? Kann dann der Sozialhilfeträger den Pflichtteil des Erbes einfordern? Muss dann der andere Ehegatte diesen Pflichtteil auszahlen?
  • Wie geht es mit dem Kind weiter, wenn beide Eltern verstorben sind?
Cute little girl with painted hands.
Was passiert, wenn die Eltern von behinderten Kindern sterben oder geschäftsunfähig werden?

Die Antworten sind sehr vielschichtig. Zunächst ist eine umfangreiche rechtliche Vorsorge wichtig. Hier ist beispielsweise als Grundlage ein #Notfallordner wichtig, in dem alle wichtigen Dokumente vorhanden sind. Einen umfangreichen Notfallordner gibt es für 27,– Euro. bei www.notfallordner-vorsorgeordner.de 

Als rechtliche Vorsorge sollte eigentlich jeder Mensch einen Notfallordner haben, denn ohne rechtliche Vorsorge kann jeder Unfall, Schlaganfall oder Tod schnell zum Fiasko werden.

Wenn Eltern durch Unfall oder Demenz geschäftsunfähig werden, dann sollten die Eltern auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht bzw. eine Generalvollmacht erstellt haben. In dieser Generalvollmacht sollten die Eltern den Wunsch äußern, dass das Kind von der bevollmächtigten Person betreut wird. Die rechtliche Entscheidung wird zwar durch das Vormundschaftsgericht getroffen, allerdings werden Ihre Wünsche geprüft und fließen in die Betreuungsfestlegung  ein.

Sofern das Kind minderjährig ist, ist eine Sorgerechtsverfügung empfehlenswert. Auch hier wird Ihr Wunsch geprüft und sehr oft berücksichtigt. Ein Muster und eine Checkliste finden Sie ebenso im Notfallordner von http://www.notfallordner-vorsorgeordner.de

 

Schwieriger ist die Situation, wenn eines der Eltern stirbt. Im Todesfall haben Kinder nicht nur einen Erbanspruch, sondern auch Anspruch auf einen Pflichtteil. Der Pflichtteil ist die Hälfte des Erbteils. Ein Ausschluss vom Erbe ist nur über das normale Erbe möglich, nicht aber über den Pflichtteil.

Verstirbt eines der Eltern, dann besteht bei einem Kind – wenn die Eltern in Zugewinngemeinschaft gelegt haben – ein Pflichtteilsanspruch von 25 %. Wurde Sozialhilfe für das Kind in Anspruch genommen, wird der Sozialhilfeträger diesen Pflichtteil in der Regel sofort verlangen.

Durch ein spezielles #Behindertentestament kann im Wesentlichen verhindert werden, dass der Sozialhilfeträger den Pflichtteil des Behinderten geltend machen kann.

Um dies möglichst zu verhindern, sollte der Behinderte deutlich mehr erben, als seine Pflichtteilsansprüche wert sind. Denn nur wenn der Behinderte durch die im Testament festgelegten Erbteile und Zuwendungen deutlich besser gestellt wird als durch seine Pflichtteile, wird das Vormundschaftsgericht, sofern die gesetzliche Betreuung angeordnet ist, nach der bisherigen Praxis aller Voraussicht nach von der Geltendmachung der Pflichtteilsansprüche des Behinderten absehen.

Auch wenn beide Eltern versterben, gibt es Lösungsansätze, wenn die Eltern frühzeitig Regelungen festlegen.

Beispiel:

Die Eltern schließen frühzeitig eine Rentenversicherung auf eine Dritte Person ab und vereinbaren, dass diese dritte Person ab dem Tod der Eltern eine mtl. Rente erhält.  Natürlich kann nicht vereinbart werden, dass die dritte Person dann mtl. Zusatzleistungen für das behinderte Kind finanziert, allerdings kann diese Dritte Person gewisse Zusatzsachleistungen für das behinderte Kind sponsern.

Hierbei spielt es keine Rolle, ob das behinderte Kind in diesem Vertrag als versicherte Person eingesetzt wird. Wichtig ist, dass bei dieser Form der Vertragsgestaltung folgendes berücksichtigt wird:

1. Als Bezugsberechtigt muss die dritte Person eingesetzt werden.

2. Als Versicherungsnehmer sollte ebenso die dritte Person eingesetzt werden. Hierbei sind die Schenkungssteuerfreibeträge zu beachten, die zwischen 20.000 und 400.000 Euro liegen. Diese Schenkungsteuer ist in dem Moment fällig, in dem die dritte Person Eigentümer des Vertrages ist (also in diesem Beispiel in dem Moment, wo der Geldbetrag in den Vertrag eingezahlt wird).

Eine andere Möglichkeit ist, dass der Geldbetrag an einen gemeinnützigen Verein gezahlt würde. Hier entsteht keine Plicht zur Zahlung einer Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer.

3. Als Versicherte Person kann das behinderte Kind gewählt werden. Hierdurch ist sichergestellt, dass die mtl. Rente mindestens so lange gezahlt wird, wie das behinderte Kind lebt.

Zu beachten ist bei diesen Vertragskonstruktionen, dass Vermögensübertragungen sehr frühzeitig geplant werden; in der Regel also möglichst 10 Jahre vor dem Tode der Eltern.

 

Weitere Informationen finden Sie im übrigen auch bei

https://www.facebook.com/Behinderte.Testament

Ebenso gibt es seit kurzer Zeit bei Facebook einen Erfahrungsaustausch auf der Facebook-Gruppen-Seite:

https://www.facebook.com/groups/Behindertentestament/

Diese Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Dies soll jedoch keine Rechtsberatung sein. Insofern sind Haftungsansprüche ausgeschlossen.*

Ein Fachanwalt für Familien- und Erbrecht kann Ihnen sicherlich auch wertvolle Informationen bieten.