Vorgezogene Altersrente

Vorruhestand nach 45 Arbeitsjahren (Einzahlungen)

Die Möglichkeit nach mindestens 45 Arbeitsjahren und Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung ohne Abzüge in den Ruhestand zu gehen, nutzen seit 2014 über eine Millionen Arbeitnehmer.

Der Begriff „ohne Abschläge“ ist jedoch nicht ganz richtig, denn durch eine kürzere Versicherungszeit gibt es natürlich auch für die Jahre bis zum regulären Rentenbeginn auch keine Entgeltpunkte.

Regelaltersgrenze

Wer beispielsweise 1961 geboren ist, kann die Regelalterrente mit 66 Jahren und 6 Monate in Anspruch nehmen.

Vorgezogene Altersrente für besonders langjährige Versicherte (45 Jahre)

Hat der 1961 Geborene 45 anrechenbare Versicherungsjahren erreicht, dann kann er mit 64 Jahren und 6 Monaten „ohne Abschläge“ in Rente gehen.

Auswirkung der vorgezogenen Altersrente

Beispiel:

Wenn der Versicherte die Regelaltersrente in Anspruch nimmt, dann würde er in diesem Beispiel 1.374,14 Euro (Brutto) als Rente beziehen.

Nimmt er die vorgezogene Rente (45 Jahre) in Anspruch, sinkt die Rente auf 1.312,79 Euro.

Es ergibt sich somit ein Abschlag von 4,46%.

Allerdings ist der steuerliche Freibetrag bei einem frühzeitigen Rentenbeginn höher.

Kombi durch Flexirente

Inzwischen gibt es auch – wenn der Arbeitgeber mitmacht – die Möglichkeit nur teilweise in Rente zu gehen (Flexirente).

Der Arbeitnehmer geht beispielsweise zu 25%, 50% oder 75% (mindestens 10%) in Rente und erhält dann nur anteilig Rente und Erwerbseinkommen.

Hierdurch wird dann auch der steuerliche Freibetrag genutzt. Durch das weitere Beschäftigungsverhältnis bauen sich dann weitere Entgeltpunkte auf.

Allerdings gibt es eine Anrechnungsgrenze des Einkommens.

Bis zu 6.300 Euro (Erwerbseinkommen und und Einkommen aus Selbstständigkeit) jährlich darf der Rentner hinzuverdienen (ohne Anrechnung).

Darüber hinaus ergibt sich noch ein weiterer Freibetrag, der individuell berechnet wird.

Für Betriebe gibt es hier die Möglichkeit, bisherige Arbeitnehmer teilweise weiter zu beschäftigen und das vorhandene Know-how zu nutzen.

Achtung bei betrieblicher Altersversorgung

Auch in der betrieblichen Altersversorgung sind hier einige Punkte zu beachten. Je nach betrieblicher Altersversorgung muss geprüft werden, wann diese gezahlt werden kann. So gibt es Versorgungsordnungen, in denen festgehalten ist, dass die Rente erst mit Beginn der Vollrente gezahlt wird.

Bei Direktversicherungen ist dies nicht der Fall, wohl aber evtl. bei Pensionszusagen oder Unterstützungskassen.

Achtung bei Zeitwertkonten

Wenn der Arbeitnehmer aus einem Zeitwertkonto Zählungen erhält, dann sind dies Erwerbseinkommen, die auf den Freibetrag der Flexirente angerechnet werden. Grund: Auszahlungen aus Zeitwertkonten sind sozial- und steuerrechtlich wie Erwerbseinkommen zu behandeln.

Resümee: Die vorgezogene Altersrente ist zwar interessant, allerdings:

  • entsteht eine lebenslange Reduzierung der Rente gegenüber der Regelaltersrente
  • darf nur innerhalb festgelegter Grenzen eine Hinzuverdienstchanche genutzt werden
  • sollte dies frühzeitig geplant werden und individuell die Auswirkung geprüft werden.
  • Wer heute unter 55 ist (also auch der 30-Jährige), sollte auf jeden Fall die Rentenplanung heute schon vornehmen.

    Gerade in Kombination mit der privaten und betrieblichen Altersversorgung ergeben sich hier Chancen.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite:

    https://blog.forum-55plus.de/index.php/2018/09/30/altersrente-flexirente-vorgezogene-rente-moeglichkeiten-und-auswirkungen/

    www.bav-Experte.de

    Altersrente- Flexirente – Vorgezogene Rente – Möglichkeiten und Auswirkungen

    Die Regelaltersgrenze beginnt grundsätzlich zwischen derzeit 65+6 Monaten und 67 Jahren, wenn mindestens 5 Versicherungsjahre vorhanden sind. Wer keine 5 Jahre vorweisen kann, kann sich entweder die Beiträge auszahlen lassen oder mit freiwilligen Beiträgen auffüllen.

    Altersrente Flexirente Vorruhestand

    Die Regelaltersgrenze für die Altersrente der gesetzlichen Rente ist abhängig vom Geburtsjahr (s. Tabelle).

    bav-experte-Regelaltersgrenze bav-experte Regelaltersgrenze Der reguläre Rentenbeginn
    Vorgezogene Altersrente „ohne Abschlag“

    Sehr oft herrscht die Meinung, dass man nach 45 Versicherungsjahren bereits mit 63 Jahren in Rente gehen darf. Die ist jedoch nicht mehr ganz richtig.

    Wer 45 Versicherungsjahre erreicht hat, kann – je nach Geburtsjahr 2 Jahre früher in Rente gehen und hat keinen direkten Rentenabschlag (s. Tabelle).

    Altersrente besonders langjährige Versicherte von bAV-Experte.de Altersrente besonders langjährige Versicherte von bAV-Experte.de

    Effektiv ist die Rente jedoch trotzdem etwas geringer, weil auch für 2 Jahre kein Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wird, bzw. hierdurch keine Entgeltpunkte aufgebaut werden. Dies wirkt sich auch auf die Hinterbliebenenrente aus.

    Gesetzliche Rente mit Abschlag

    Für jeden Monat, den die Rente vor das Regelrentenalter vorgezogen wird, findet eine Reduzierung um 0,3 % statt (s. Tabelle).

    Vorgezogener Rentenbeginn mit Abschlag Vorgezogener Rentenbeginn mit Abschlag

    Nun wäre die Annahme falsch, wenn man einfach von der Altersrente einfach beispielsweise 14,4 % abzieht. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Entgeltpunkte ab dem vorzeitigen Rentenbeginn nicht mehr ansteigen. dies zeigt die nachfolgende Tabelle:

    Rentenberechnung-bav-experte Rentenberechnung-bav-experte

    Würde dieser Versicherte den Rentenbeginn auf 63 Jahre vorziehen, dann wäre ein Abschlag von 12,6 % vorhanden. Da der Versicherte dann jedoch 3,5 Jahre kürzer einzahlt, ergeben sich in der Summe geringere Entgeltpunkte.

    Konsequenz ist, dass die Altersrente in diesem Beispiel im Vergleich zu der Altersrente mit 64 J.+ 6 Monate um 19,43 % sinkt.

    Zu berücksichtigen ist noch:

    Die Altersrente ist Brutto. Von dieser Altersrente sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge noch abzuziehen.

    GGf. werden auch noch Steuern abgezogen, wobei es hier auf den Rentenbeginn und andere Einkünfte, die der Rentner hat ankommt.

    Geht der Rentner früher in Altersrente ist der Freibetrag größer, so dass die anrechenbare Rente geringer ist.

    Durch die geringere Altersrente ergibt sich auch eine niedrigere Hinterbliebenenrente. Die große Witwenrente wäre in diesem Beispiel bei 60 % (bei Eheschließungen ab 2002 oder wenn einer der Partner ab dem 2.1.1962 geboren ist, sinkt die große Witwenrente auf 55 %).

    Die steuerlichenFreibeträge für die gesetzliche Rentenversicherung (s. Tabelle)

    Gesetzliche Rentenversicherung steuerliche Freibeträge bAV-Experte.de

    Es kann somit aus steuerlichen Gründen sinnvoll sein, vielleicht früher in Altersrente zu gehen. Allerdings dann mit einem höheren Rentenabschlag. Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der Anteil der Rente, die besteuert wird.

    Anmerkung: Wer 2005 in Rente ging, hatte einen lebenslangen Freibetrag erhalten. Der Freibetrag wird im Übrigen als Fixbetrag festgeschrieben. Nun könnte man meinen, dass die Rentner heute gegenüber früheren Rentnern benachteiligt sind. Dies ist nicht ganz richtig. Wer heute in die Rentenversicherung Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt (z. B. als Arbeitnehmer über den Arbeitgeber), der profitiert davon, dass die Beiträge geringer bzw. im Lauf der Zeit nicht mit Lohnsteuer belastet werden. Die Besteuerung wird also nachgelagert durchgeführt.

    Wer früher als Arbeitnehmer Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung bezahlte, musste diese mit Lohnsteuer höher belasten (vorgelagerte  Besteuerung).

    Flexirente kann hilfreich sein

    Seit 2017 gibt es die Flexirente. Hierbei kann der Versicherte teilweise früher in Rente gehen und nur einen Teil der Rente beziehen (mind. 10 %). So könnte der Rentner beispielsweise zu 50 % in Rente gehen und darf dann in gewissen Grenzen weiter Arbeitslohn beziehen.

    Hierdurch hat der Rentner dann teilweise eine Altersrente und zusätzlich noch Einkommen aus seiner Tätigkeit. Die Anrechnungsgrenzen sind – vereinfacht dargestellt – wie folgt:

    • bis zu 6.300 Euro ohne Anrechnung
    • darüber hinaus bis zu einem weiteren Höchstbetrag, der individuell berechnet wird 40 % Anrechnung.

    Zu berücksichtigen ist, dass es sich hierbei um Jahreseinkommen aus:

    • Erwerbseinkommen (versicherungspflichtige Beschäftigung)
    • Arbeitseinkommen (Selbstständige Tätigkeit)

    handelt (§ 226 SGB V Abs. 1. Nr. 1 und Nr. 4). Bei einer selbstständigen Tätigkeit ist zu berücksichtigen, dass auch Einkünfte für eine Solaranlage dazu zählen!

    Betriebliche Altersversorgung – Prüfung, ob Zahlung erfolgt

    Ebenso sollte vor dem Rentenbeginn geprüft werden, wann die betriebliche Altersversorgung fällig wird. So gibt es Versorgungen in der betrieblichen Altersversorgung, die für eine Rentenzahlung voraussetzen, dass der Versicherte in Rente ist. Bei einer Teilrente würde dann noch keine Versorgung aus der betrieblichen Altersversorgung fällig werden.

    Direktversicherung hat Vorteile

    Die Direktversicherung wird zu dem Zeitpunkt fällig, der bei Vertragsabschluss vereinbart wird. Eine Prüfung ob jemand in Vollrente ist wird nicht durchgeführt. Ebenso erfolgt keine Anrechnung innerhalb der Freibetragsgrenzen, da es sich nicht um Erwerbs- oder Arbeitseinkommen handelt.

    Zeitwertkonto wird angerechnet

    Wer ein Zeitwertkonto bei seinem Betrieb hat und hierdurch früher aufhören möchte, muss berücksichtigen, dass die Zahlung aus einem Zeitwertkonto auch Erwerbseinkommen ist und somit angerechnet wird.

    Wer früher in Rente gehen möchte, sollte deshalb frühzeitig mit Fachleuten dies planen.

    Hilfreich sind hierbei z. B. die Rentenberater, die sich mit der Rentenversicherung auskennen. Auch wenn der Rentenberater für seine Dienstleistung eine Bezahlung erhält, so macht sich dies bezahlt, denn die falsche Wahl der Rentenart und des Rentenbeginns kostet lebenslang Geld.

    TIPP für Menschen bis 55 Jahre:

    Wer noch nicht in den kommenden Jahren in Rente geht, sollte in diesem Zusammenhang auch:

    • die bestehende betriebliche Altersversorgung überprüfen
    • oder falls noch keine besteht, die Wirkungen der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigen.

    Hilfreich sind hier Spezialisten in der betrieblichen Altersversorgung. bestens geeignet sind hier die Betriebswirte für betriebliche Altersversorgung (FH), da bei diesen Personen ein Rundumwissen in der betrieblichen Altersversorgung vorhanden ist (also nicht nur beschränkt auf einen kleinen Teil der betrieblichen Altersversorgung).

    Bundesweit gibt es derzeit leider erst 417 Absolventen, die den „Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung“ abgeschlossen haben.

    www.bAV-Experte.de

    bAV-Experte.de bAV-Hilfe-durch bAV-Experte.de

    Smartphone: 01772716697

    Heubeck Richttafeln 2018 G müssen überarbeitet werden

    Die jüngste Veröffentlichung der Heubeck-Richttafeln 2018 G beinhalten wohl einige Fehler und müssen überarbeitet werden.

    Peinlich ist dies deshalb, weil die Heubeck-Richttafeln i.d.R. die Berechnungsgrundlage für Pensionsrückstellungen bei fast allen Unternehmen darstellen.

    Die meisten Unternehmen sind im 3.Quartal in der Bilanzvorbereitung und müssen sich nun gedulden, bis die Richttafeln überarbeitet sind.

    Die neuen Heubeck Richttafeln R 2018 werden frühestens ab 15.10.2018 zu erwarten sein.

    Weitere Informationen auf der Internetseite:

    https://bit.ly/2ORscDm

    www.experte.de

    Alumni-Treffen Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung

    Alumni-Treffen der Absolventen „Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung“ (FH)

    Alumni-Treffen bAV in München – verbunden mit Seminar im Campus-Institut am Mittwoch, 26.9.2018

    Mit folgendem Programm:

    Zitat:

    „5 mal 5 bAV

    Unter dem Motto „5 mal 5 bAV“ ist es uns wieder für den Herbst gelungen erstklassige Spezialisten zu aktuellen und wichtigen Themen zu gewinnen.

    Es erwarten Sie umfangreiche Fachvorträge zu rechtlichen und gesetzlichen Veränderungen und Diskussionen zur bAV. Das haben wir für Sie geplant:

    Ab 09:00 Uhr:

    Get-Together

    10:00 Uhr:

    Begrüßung durch Dr. Henriette Meissner und Ulrike Hanisch

    10:15 – 10:45 Uhr:

    Der Blick des Steuerberaters auf das BRSG – worauf ich als Berater/Vermittler achten muss

    Referent: Stefan Neumer, Betriebswirt bAV (FH), Rentenberater für bAV, cert.-corporate-penison-advisor, Lehrbeauftragter für bAV und Dozent bei DATEV/DSO, GF Consulio Pension GmbH, München

    • Interessenschwerpunkte des StB: steuerliche Förderung für den ArbG nach §100 EStG und ArbG-Zuschuss von 15%
    • Strategische und ökonomische Überlegungen bei der bAV Information
    • Folgen für den bAV Berater / Vermittler

    10:45 – 11:15 Uhr:

    Vom Versicherungsmakler zum Versicherungsberater: Ein Erfahrungsbericht

    Referent: Alexander Schrehardt, Betriebswirt bAV (FH), Versicherungsberater nach § 34e GewO, Geschäftsführer, Consilium Beratungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung mbH, Höchstadt/Aisch

    • Aufgaben des Versicherungsberaters – Theorie und Praxis fallen oftmals auseinander
    • Versichererberatung – Herausforderung und Chance
    • Die Begleitung von Praxisfällen

    11:15 – 11:30 Uhr:

    Kaffeepause

    11:30 – 12:30 Uhr:

    Informationspflichten des Arbeitgebers aus Sicht der Rechtsprechung

    Referent: Frank Wörner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachautor, Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH, Stuttgart

    • Was ist zu beachten, wenn der Arbeitgeber informiert
    • Zusammenspiel von Komplexität der bAV und den Informationspflichten des Arbeitgebers
    • Rolle des Maklers bei den Informationspflichten des Arbeitgebers

    12:30 – 13:15 Uhr:

    Mittagessen

    13:15 – 14:30 Uhr:

    Flexirente – viele Vorteile bei richtiger Anwendung

    Referent: Wolfgang Wehowsky, Rentenexperte, Fachdozent, Buchautor („Der Rentenberater“), Weingarten

    • Rente und Hinzuverdienst flexibel miteinander verbinden
    • Prognose und Spitzabrechnung zur Rentenzahlung
    • Unbegrenzt hinzuverdienen ab der Regelaltersgrenze
    • Die Rente erhöhen – auch nach Rentenbeginn- durch eigene Beiträge
    • Vermeidung höherer Rentenbesteuerung

    14:30 – 14:45 Uhr
    Kaffeepause

    14:45 – 15:30 Uhr
    Neues aus der bAV

    Referentin: Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH, Stuttgart

    Die Moderation des Workshops übernimmt Dr. Henriette Meissner.

    Für die Verpflegung während des Tages ist selbstverständlich gesorgt. Dresscode ist Business casual.“

    Link–> https://www.campus-institut.de/seminare/praesenzseminare/5-mal-5-bav/

    Die Veranstaltung wird sicher wieder sehr interessant.

    Wie viele Betriebswirte für betriebliche Altersversorgung (FH) gibt es?

    Insgesamt haben in den letzten 13 Jahren rund 410 Personen den Abschluss erreicht.

    Bei bundesweit etwa 3,5 Mio. Arbeitgebern besteht eine hohe Nachfrage nach diesen Spezialisten in der betrieblichen Altersversorgung.

    Was ist ein Alumni-Netzwerk?

    Ein Alumni-Netzwerk ist ein Verband von Alumni, ursprünglich von ehemaligen Hochschulstudenten. Mittlerweile sind viele Unternehmen weltweit dazu übergegangen, ebenfalls Alumni-Netzwerke zu unterhalten. Dies ist unter anderem auf den Wandel der Definition von Alumni zurückzuführen.

    Heute bezieht sich der Begriff mehr auf die Menschen, die einen gewissen Teil ihres Lebens bei einem Unternehmen, einer Schule oder einer Hochschule verbracht und dort weitere Stufen der eigenen Weiterbildung erreicht haben. Auszubildende, Studierende, aktive und ehemalige Mitarbeiter gehören zur Zielgruppe für Alumni-Netzwerke.

    bAV Betriebliche Altersversorgung für Personalabteilung, Gehaltsbuchhaltung – bAV-toolbox

    bAV-toolbox – bAV-Leitfaden- betriebliche Altersversorgung Ordner-Der Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber, Personalabteilungen, HR und bAV-Berater

    In vielen unterschiedlichen Bereichen in der betrieblichen Altersversorgung sind Berechnungstools und auch workflow-Programme sinnvoll.
    Die bAV-toolbox.de bietet bereits in der Standard-Version einige Programme an, die man ansonsten nicht im Internet findet. Ebenso gibt es ein Linkverzeichnis mit Links zu verschiedenen Programmen.

    bAV-toolbox - Das Berechnungstool für die betriebliche Altersversorgung
    bAV-toolbox – Das Berechnungstool für die betriebliche Altersversorgung

    Für den Anwender in der betrieblichen Altersversorgung unverzichtbar.
    Beantragt wird der kostenfreie Zugang zur Standard-Version durch Zusendung des ausgefüllten Blatts, das im bAV-Leitfaden vorhanden ist. Zugang zur Standardversion erhalten alle Erwerber des bAV-Leitfaden.de ca. 15 Tage nach Auslieferung.

    bAV-Leitfaden-Ordner-Der Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber, Personalabteilungen, HR und bAV-Berater
    bAV-Leitfaden- betriebliche Altersversorgung Ordner-Der Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber, Personalabteilungen, HR und bAV-Berater

     

    Neue tools in der Pipeline für die betriebliche Altersversorgung

    Derzeit entstehen weitere Berechnungstools, damit beispielsweise die Personalabteilung bei Personalveränderungen (Einstellung, Beförderung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses) oder auch bei Veränderung der persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers (z. B. Umstellung Arbeitsvertrag, Privatinsolvenz) alle wichtigen Prozesse beachtet, die auf die betriebliche Altersversorgung einwirken.

    bAV-toolbox bAV-Leitfaden- betriebliche Altersversorgung Ordner-Der Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber, Personalabteilungen, HR und bAV-Berater
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    Berechnungstool Arbeitgeber-Abgaben

    #Berechnungstool #Arbeitgeber-Abgaben:

    Mit diesem Programm können Sie als Arbeitgeber die AG-Abgaben berechnen, die Ihnen zusätzlich neben dem Bruttolohn entstehen.

    Als Berechnungsgrundlage benötigen Sie

    – Jahresbruttoverdienste

    – Sozialversicherungsabgaben

    – Jahresbeitrag Berufsgenossenschaft

    – Umlage 1 (bis zu 30 Arbeitnehmer)

    – Umlage 2

    – Insolvenzgeldumalge

    https://www.bav-experte.de/bav-ag-tipp/arbeitgeber-abgaben.html

    Weitere Berechnungstools für die betriebliche Altersversorgung gibt es in der bAV-Toolbox.de

    Zugang zur Standard-Toolbox gibt es als Zugabe zum bAV-Leitfaden.de (15 Tage nach Erhalt des bAV-Leitfaden)

    Der bAV-Leitfaden.de besteht aus einer Loseblattsammlung (derzeit 250 Seiten).

    Der bAV/Leitfaden.de ist ein betriebswirtschaftlicher Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für:

    • Arbeitgeber
    • HR-Berater
    • Personalabteilungen
    • Gehaltsbuchhaltung
    • Steuerberater
    • Rentenberater
    • bAV-Spezialisten
    • bAV-Interessierte

    Bestell-Link:

    http://www.bav-leitfaden.de/content/bestellung/

    Krankheitszeiten – Fehlzeiten können durch intelligente betriebliche Unterstützung reduziert werden

    #Krankheit sind #Fehlzeiten im Betrieb,die inzwischen einen Schaden von über 75 Mrd.Euro pro Jahr verursachen.

    Fehlzeiten zu reduzieren müsste auch im Interesse der Arbeitgeber sein.

    Präventivmaßnahmen durch Seminare, Gesundheitstage mit Gesundheitscheck, betriebliche Zusatzkrankenversicherung sind nur einige der Möglichkeiten, die sich für den Arbeitgeber und lohnen und dem Arbeitnehmer helfen.

    Aufgrund des jüngsten Urteils des Bundesfinanzhofs auch steuerlich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer interessant.

    Schaden von 75 Milliarden Euro. Zahl der Krankmeldungen steigt deutlich.

    Gesundheitsvorsorge und Präventivmaßnahmen durch betriebliche Krankenversicherung wird immer wichtiger.

    Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, die auch im bAV-Leitfaden.de aufgezeigt werden.

    www.bAV-Leitfaden.de

    www.bAV-Experte.de

    Ein interessanten Artikel wurde auf n-TV veröffentlicht:

    https://www.n-tv.de/wirtschaft/Zahl-der-Krankmeldungen-steigt-deutlich-article20634313.html

    Betriebliche Altersversorgung – EIOPA – die Mamutbehörde

    Deutsche Arbeitgeber sind besorgt, dass die Europäische Versicherungs- und Aufsichtsbehörde (EIOPA) ihren Aufgabenbereich überschreitet. Der deutsche Pensionsfonds, aba, befürchtet, dass die Branche der betrieblichen Altersversorgung nach neuen europäischen Vorschriften „an der Berichterstattung“ sterben wird.

    Zunächst klingt es vielleicht wie eine reflexartige Reaktion auf alles, was aus Brüssel kommt, oder in diesem Fall auf den Westhafenplatz in Frankfurt, wo der europäische Rentenaufseher seinen Sitz hat. Und manche mögen argumentieren, dass die Deutschen in der Vergangenheit zu oft Wolf geschrien haben, als in Brüssel eine neue „Betriebliche Altersvorsorge“ (bAV) in Erwägung gezogen wurde.

    Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die deutsche Firmenpension mehr als nur eine Pensionskasse ist. Es ist eine tief verwurzelte Verbindung zwischen Unternehmen und ihren Mitarbeitern. In manchen Fällen geht es bis in die Zeit vor der Einführung der staatlichen Rente durch Otto von Bismarck, den ersten Bundeskanzler in den 1880er Jahren, zurück.

    Im Falle Deutschlands hat diese lange Geschichte zu einem System mit vielen verschiedenen Fahrzeugen und Optionen für den Aufbau einer Durchführungsweitung geführt. Erst im vergangenen Jahr wurden im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes reine beitragsorientierte Pläne möglich – wenn sich die Gewerkschaften und Arbeitgeber auf die Bedingungen einigen.

    Trotz dieser Komplexität hat Deutschland immer noch keinen engagierten Betriebsrentenbetreuer. Jedes Fahrzeug unterliegt unterschiedlichen Regulierungs- und Aufsichtsregeln. Nicht alle sind IORPs – eigentlich sind es nur Pensionskassen und Pensionsfonds. Versicherer, für die die Solvency-II-Richtlinie gilt, bieten eine versicherungsorientierte Altersvorsorge an. Und Pensionszusagen von Unternehmen (Direktzusagen) sind durch Reservepuffer innerhalb des Unternehmens oder ausgelagerte Finanzierungsvehikel (zum Beispiel Contractual Trust Arrangements) gedeckt.

    Klaus Stiefermann

    Im Juli legte die Bundesregierung ihren Entwurf zur Umsetzung von IORP II vor. Darin notierten die Behörden, dass „die Richtlinie angesichts der erheblichen Unterschiede in der betrieblichen Altersversorgung in den Mitgliedstaaten eine Mindestharmonisierung anstrebt“.

    Aba stellt jedoch fest, dass die vorgeschlagene Umsetzung keine Schritte zur weiteren Harmonisierung enthält. Nach deutschem Recht werden die Pensionskassen weiterhin als Lebensversicherungsunternehmen definiert, um die für diesen Sektor bereits bestehenden individuellen Verbraucherschutzvorschriften zu nutzen. Darauf basiert auch die Regelung für den Pensionsfonds, mit einigen Ausnahmen für Investitionen und Garantien.

    Der Bundesverband der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf die Regierung dafür kritisiert, dass sie nicht die Möglichkeit nutzt, einen gemeinsamen Aufsichtsrahmen für alle deutschen Berufsrentenfahrzeuge zu schaffen. Sie wies darauf hin, dass solche Fahrzeuge im nationalen Arbeits- und Sozialrecht noch immer unterschiedlich behandelt würden.

    Hinsichtlich der Umsetzung der IORP II sieht die BDA einen wichtigen Widerspruch zu den ursprünglichen Absichten der EU. Die deutschen Behörden wollen unterschiedliche Bedingungen für die Übertragung von Pensionsleistungen in oder aus den Pensionsplänen einführen. Mehr Mitglieder müssten einer Überweisung ins Ausland zustimmen als Neuzugänge bei einem ausländischen Anbieter.

    Einer der Gründe für die heterogene deutsche Betriebsrentenlandschaft ist die Unverfallbarkeit von Rentenansprüchen und erworbenen Leistungsansprüchen. Einige Unternehmen haben fünf verschiedene Durchführungswege, weil es schwierig ist, alte Rechte auf neue Pensionsvehikel zu übertragen oder verschiedene Pensionspläne aus einem Erwerb zusammenzufassen.

    In den letzten Monaten hat sich die deutsche Rentenwirtschaft weniger um neue EU-Regulierungen als um die Umsetzung und Auslegung durch die europäische Versicherungs- und Rentenaufsichtsbehörde EIOPA gesorgt.

    Nachfolgend der Originaltext in Englisch

    https://www.ipe.com/reports/special-reports/top-1000-pension-funds/germany-the-loneliness-of-complexity/10026474.article

    Arbeitslosenquote auf Rekordtief – Tendenz weiter sinkend-Arbeitgeber müssen aktiv werden

    Die #Arbeitslosenquote befindet sich auf einem Rekordtief und sinkt weiter.

    Selbst für 50Plus-Arbeitssuchende wird es derzeit immer einfacher, eine neue Tätigkeit zu finden.

    Zeiten, in denen man mit 55 zum alten Eisen zählte, sind vorbei. Aufgrund der Vollbeschäftigung ist der Bewerbermarkt für Arbeitgeber immer schwieriger.

    Zusätzlich sehen viele Arbeitgeber inzwischen, dass ältere Arbeitnehmer auch einen hohen Erfahrungswert haben.

    Zwar ist derzeit oft noch eine Befristung in den Arbeitsverträgen, allerdings mit abnehmender Tendenz.

    Gründe für Befristungen sind in erster Linie die Risiken auf Unternehmensseite. Beispiele:

    • Bisheriger Arbeitnehmer ist in Mutterschutz oder nimmt Pflegezeit
    • Unternehmensentwicklung / Auftragslage / technische Weiterentwicklung sind hohes Risiko

    Da jedoch die Arbeitslosenquote immer geringer ist, sind Arbeitgeber zu einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis bereit.

    Letztendlich kann ein Arbeitnehmer auch mit einer regulären Probezeit von bis zu 6 Monaten eingestellt werden.

    Für Arbeitgeber ist inzwischen nicht nur der Fachkräftemarkt leergefegt, sondern auch gute zuverlässige ungelernte Arbeitnehmer entwickeln sich zur „Mangelware“.

    Dies wird sich auch in den kommenden 20-30 Jahren nicht ändern.

    Im Gegenteil:

    Bei einer Anzahl von 44,9 Mio. Erwerbstätigen, die momentan noch ansteigt, werden in den kommenden 30 Jahren nur noch rund 32 Mio. Erwerbstätige zur Verfügung stehen.

    Grund ist der demographische Wandel in allen Industrieländern. Eine Geburtenrate von 1,5 Kindern pro Frau führt dazu, dass wir in 25 Jahren auch weniger Arbeitnehmer erhalten, als bisherige Arbeitnehmer in Rente gehen. Diese niedrige Geburtenrate besteht schon seit einiger Zeit.

    Die geburtenstarken Jahrgänge 1955-1970 werden in den kommenden Jahren in Rente gehen.

    Für Arbeitgeber ein hoher Erfahrungsverlust und eine schwierige Situation, wenn der Arbeitsmarkt leer gefegt ist.

    Das Anwerben der Arbeitgeber von neue Arbeitnehmern wird immer schwieriger.

    Auch die Digitalisierung ist alleine kein Ausweg, denn in vielen Arbeitsbereichen kann dies nur eine Ergänzung sein und führt letztendlich dazu, dass im Fachkräftebereich (z.B. IT) die Findung von Arbeitnehmern noch schwieriger wird.

    Arbeitgeber müssen aufgrund dieser Situation neue Wege gehen, um weiter erfolgreich zu sein.

    1. Arbeitsangebot ohne Befristung
    2. Parallele Planung der Digitalisierung
    3. Ergänzung der Vergütung durch zusätzliche Mitarbeiterangebote

    Thema

    Befristung:

    Ein Bewerber hat bereits heute die Wahl, bei welchem Arbeitgeber er arbeiten möchte (je nach Region, Qualifikation und Gesundheitszustand).

    Hierbei spielt – insbesondere bei Bewerbern ab 50 – nicht nur der Bruttoverdienst eine Rolle. Eine Befristung auf 1 oder 2 Jahre ist gerade bei diesen Bewerbern ein Abwahlkriterium. Letztendlich führt keine Befristung bei einer späteren Kündigung lediglich zu einer geringen Abfindungszahlung, wenn der Arbeitnehmer nicht weiter beschäftigt werden kann (1-2 Monatsgehältern).

    Digitalisierung / digitale Transformation

    Erfolgreiche und innovative Unternehmen werden hier nach Lösungsansätzen suchen und dies nicht nur durch Unternehmensberater und den Chef oder der Entwicklungsabteilung, sondern auch durch Ideenbörse bei den Mitarbeitern. Gerade hier schlummert ein enormes Potenzial.

    • Ergänzung der Vergütung durch zusätzliche Mitarbeiterangebote

    Nicht nur das Nettogehalt ist für den Arbeitnehmer entscheidend.

    Andere Maßnahmen sind bei der Mitarbeiterfindung durchaus wichtig. Beispiele:

    Nicht jeder Betrieb ist in der Lage, alle Förderungen anzubieten.

    Allerdings gibt es eine Reihe von Möglichkeiten.

    Eine interessante Seite zu den Themen

    • Betriebliche Altersversorgung
    • Betriebliche Krankenversicherung
    • Betriebliche Unfallversicherung
    • Gesundheitsförderung von Arbeitnehmern
    • Unterstützung bei Familienpflege
    • Fortbildung von Arbeitnehmern für unterschiedliche Lebenslagen
    • Einbindung der Familie

    Internetlink:

    blog.bav-versorgung.de

    Kantinenangebot

    Nicht zu unterschätzen ist auch das Angebot einer Kantine. So gibt es bereits Unternehmen, die bei einer Betriebsgröße von 50 Mitarbeitern eine Kantine eröffnen und ihr Angebot auch betriebsfremden Arbeitnehmern zur Verfügung stellen.

    Bei Kleinbetrieben sind Kooperationen mit nahegelegenen anderen Betrieben durchaus auch einmal zu prüfen; ebenso auch, dass sich Betriebe hier zusammenschließen.

    Gesundes Essen führt letztendlich auch zu weniger Ausfallzeiten.

    Kinderbetreuung

    Größere Firmen bieten immer öfter eine Kinderbetreuung an oder sorgen zumindest durch Unterstützungsmaßnahmen für die Betreuung von Kindern.

    So baut beispielsweise die Firma TRUMPF GmbH + Co. KG

    in Ditzingen einen Kindergarten für die Kinder der Mitarbeiter. Das Angebot steht auch anderen Kindern offen.

    Für Mitarbeiter von Kleinbetrieben in der Nachbarschaft ist dies sicherlich auch interessant. Personalabteilungen dieser Kleinbetriebe sollten diese Chance aktiv nutzen und betroffene Mitarbeiter mit Kleinkindern darauf hinweisen.

    • Bildungszeitgesetz -Fortbildung von wichtigen Themen – auch für unterschiedliche Lebenslagen

    Durch das Bildungszeitgesetz haben Arbeitnehmer in den meisten Bundesländern Anspruch auf bezahlte Freistellung für den Bildungsurlaub.

    Wenn der Arbeitgeber entsprechende Fortbildungen anbietet, dann wird das Arbeitgeberangebot darauf angerechnet.

    Eine Reihe von Themen kann für den Arbeitnehmer zu einer Belastung im Alltag führen, wenn er nicht eine entsprechende Vorbildung hat. Dies kann dann zu Ausfallzeiten führen oder auch zusätzlich eine Belastung der Personalabteilung sein.

    Beispiele von Mitarbeiterseminaren:

    • Unfallverhütung
    • Fahrertraining ADAC
    • Vorsorge durch Vorsorgevollmacht und Testament
    • Was ist im Pflegefall zu beachten
    • Was ist wann im Todesfall zu beachten?
    • Ruhestandsvorbereitung

    Zu vielen Themen gibt es natürlich auch Fachliteratur – z.B.

    www.notfallordner-Vorsorgeordner.de

    allerdings sind Seminare hierzu erlebnisreicher.

    Wer sich als Arbeitgeber aktiv einbringt, sorgt auch beim Mitarbeiter für ein langfristiges Bindungsinstrument. Der Mitarbeiter sieht, dass der Chef bzw das Unternehmen sich für die Arbeitnehmer engagiert.

    Dankschreiben an die Mitarbeiter

    Neben Betriebsfeiern, „Tag der offenen Tür“ werden inzwischen auch die Familien verstärkt berücksichtigt.

    Ebenso werden Geburtsbriefe an Mitarbeiter und Ehepartner – mind. zum runden Geburtstag genutzt.

    Einige Betriebe schreiben auch regelmäßig die Familie an Weihnachten an und bedanken sich auch beim Partner für den Einsatz des Arbeitnehmers.

    Hierbei werden dann auch die Vorteile des Arbeitnehmers durch die Betriebszugehörigkeit aufgezeigt.

    Beispielsweise wird der aufgewendete Betrag für die betriebliche Versorgung genannt.

    Hierbei ist jedoch die Datenschutzgrundverordnung zu beachten.

    Das Spielfeld Mitarbeiterleistungen wird in den kommenden Jahren von entscheidender Bedeutung sein und für Betriebe immer wichtiger werden.

    Das Produktivkapital „Mensch“ wird in den kommenden Jahren ein Nadelöhr; selbst dann, wenn sich die Wirtschaft abflachen würde.

    Werner Hoffmann

    1.Vorsitzender Forum-55plus.de

    Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

    Generationenberater (FH)

    Pflegenotstand heute ist erst der Anfang

    Bereits in 17 Jahren (2035) gibt es in Deutschland über 4 Mio. Pflegefälle.

    Derzeit gibt es 244.000 Altenpfleger und 228.700 Altenpflegehelfer. Die Pflegehelfer haben nur eine ein- bis zweijährige Berufsausbildung absolviert. Altenpfleger müssen eine dreijährige Ausbildung absolvieren. Sie unterstützen die Senioren unter anderem beim Ankleiden, Essen oder durch das Bereitstellen kultureller Angebote. Bis 2035 – also in 17 Jahren – sind rund 44 % mehr Pflegekräfte notwendig.

    Der zunehmende Personalmangel wird dazu führen, dass so manche Pflegeeinrichtung zwar von Pflegeanfragen überrannt wird, allerdings aufgrund des fehlenden Personals nicht betreuen kann.

    Seniorenpflegerin Pflegekraft im Pflegeheim
    Seniorenpflegerin Pflegekraft im Pflegeheim

    Angebot und Nachfrage im Pflegebereich

    Die Folgen für zu pflegende Menschen und Pflegekräfte

    Wenn Pflegekräfte das Nadelöhr in der Pflege noch stärker wie heute werden, dann werden auch die Gehälter der Pflegekräfte eine Rolle spielen und somit die Höhe der Pflegekosten beeinflussen.

    Entlastung der Pflegekräfte durch Digitalisierung

    Zwar gibt es bereits heute schon die Möglichkeit computerunterstützt die Pflegekräfte zu entlasten, allerdings nur in einigen Teilbereichen.

    Beispiel: Wird die Windel feucht oder beschmutzt, kann das Pflegepersonal über eine Kurznachricht informiert werden.

    Allerdings wird die Komplett-Pflege durch Roboter wohl kaum möglich sein, denn der Mensch möchte sich nicht unbedingt von einem Roboter pflegen lassen.

    Pflegekraft bei der Hilfe beim anziehen
    Pflegekraft bei der Hilfe beim anziehen
    Entlastung bei der Dokumentation

    Eine weitere Digitalisierungsmöglichkeit besteht bei der aufwendigen Dokumentationspflicht. Derzeit wird entweder manuell oder mit Hilfe des PCs die Dokumentation durchgeführt.

    Entsprechende Apps könnten das Pflegepersonal entlasten, so dass mehr Zeit für die eigentliche Pflege übrig wäre oder die Pfleger in der gleichen Zeit mehr Pflegefälle betreuen könnten.

    Pflegedokumentation .Drei Pfleger sitzen bei einer Besprechnung
    Pflegedokumentation .Drei Pfleger sitzen bei einer Besprechung
    Das deutsche Gesundheitssystem und die Pflegevorsorge

    Das deutsche Gesundheitssystem gehört Dank des Wettbewerbs, den es durch das duale System (gesetzliche und private Kranken- und Pflegeversicherung) gibt, zu einem der besten Gesundheitssysteme weltweit. Würde es keine private Krankenversicherung geben, dann könnten die Leistungen „kraft Gesetz“ in der gesetzlichen Krankenkasse schneller eingeschränkt werden. Dies gilt im Übrigen auch in der Pflegeversicherung.

    Der demografische Wandel - Kein System ist alleine richtig
    Der demografische Wandel – Kein System ist alleine richtig
    Die Auswirkungen durch den demografischen Wandel

    Die Zukunft der Pflege zeigt allerdings deutlich auf, dass sich aus dem demografischen Wandel (immer mehr ältere Menschen und immer weniger junge Menschen als Folge der geringen Geburtenrate von 1,5 Kinder pro Frau) die zusätzliche Eigenvorsorge unumgänglich ist.

    Dies gilt nicht nur in der Altersversorgung und Krankenversicherung, sondern auch in der Pflegeversicherung.

    Neben der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung fördert der Staat die Pflegezusatzversicherung mit einer Zulage. Da die Pflege für viele Menschen nicht im Blickfeld ist, wird die Pflegezusatzversicherung noch zu wenig genutzt.

    Wer die private Pflegevorsorge nicht nutzt, wird oft in der Regel die Pflegeeinrichtungen nutzen müssen, die den günstigsten Preis haben.

    Aufgrund der Personalentwicklung in der Pflege werden die Pflegeheime mit der besseren Bezahlung auch mehr Personal und wahrscheinlich auch besser geschultes Personal anbieten können.

    Dies sollte jedem Versicherten bewusst sein. Die Eigenvorsorge mit einer Pflegezusatzversicherung sollte deshalb von jedem einzelnen Versicherten aktiv verbessert werden.

    Vergleich private Pflegezusatzversicherungen

    Bei der Pflegezusatzversicherung gibt es zwei Hauptunterscheidungen:

    • Pflegevorsorge mit Zuschuss vom Staat:
      Hier wird eine Zulage gezahlt und eine Mindestleistung als Voraussetzung vorgegeben.
      Die Leistungen können jedoch zwischen den einzelnen Anbietern höher sein. Für diese „ergänzende Pflegeversicherung gibt es keine Gesundheitsprüfung, allerdings eine Wartezeit
      Die Leistung wird bei vollstationärer, teilstationärer oder häuslicher Pflege durch Berufspflegekräfte bzw. häuslicher Pflege durch Angehörige bzw. andere Personen erstattet.

    • Zusätzliche private Pflegevorsorge durch ergänzende Pflegeversicherung:
      Hier erfolgt in der Regel eine Gesundheitsprüfung. Der Leistungsumfang zwischen den einzelnen Anbietern ist teilweisen gravierend.
      Bei einem Vergleich von Pflegezusatzversicherungen sollte auf jeden Fall darauf geachtet werden, dass:

      • bereits ab der „Pflegegrad 1“ Leistungen fällig werden. So manches Angebot leistet erst ab „Pflegegrad 2“.
      • die Leistungen bei vollstationärer, teilstationärer oder häuslicher Pflege durch Berufspflegekräfte bzw. häuslicher Pflege durch Angehörige bzw. andere Personen vergütet werden.
    • Der Beitrag für eine Pflegezusatzversicherung unterscheidet sich hierdurch erheblich.
    • Bei dem Beitragsvergleich sollte nicht nur der heutige Beitrag im Blickfeld sein, sondern auch auf mögliche Beitragsentwicklungen geachtet werden. So gibt es in der Pflegeversicherung zum einen Versicherungs-Aktiengesellschaften und auch Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit.
      Aktiengesellschaften
      müssen von Natur aus darauf achten, dass sie einen Gewinn für die Eigentümer – Aktionäre – erwirtschaften.
      Versicherungsvereine müssen zwar auch betriebswirtschaftlich orientiert denken, allerdings sind die Eigentümer des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit die Mitglieder. Und Mitglieder sind letztendlich die Kunden. Ein langfristiger Beitragsvergleich ist für den Kunden letztendlich sehr schwer.
      Da die privaten Pflegeversicherungen in der Regel zu einem privaten Krankenversicherungsunternehmen gehören, ist der map-report (Internetlink zu Handelsblatt) sicherlich eine Orientierungsmöglichkeit beim Vergleich von privaten Pflegeversicherungen.
    Vergleich Krankenversicherung und Pflegezusatzversicherung ist wichtig
    Vergleich Krankenversicherung und Pflegezusatzversicherung ist wichtig
    Weitere staatliche Förderung in der Pflegevorsorge dringend notwendig

    Die staatliche Förderung der Pflegevorsorge befindet sich derzeit noch in den Kinderschuhen.

    Betriebliche Altersversorgung für Pflegekräfte
    Betriebliche Altersversorgung für Pflegekräfte
    Integration in der betrieblichen Vorsorge dringend notwendig

    Bisher ist die Pflegevorsorge weder in dem Leistungsumfang der betrieblichen Altersversorgung integriert, noch darüber hinaus steuerlich für Betriebe möglich.

    Zwar ist der Begriff „Invalidität“ im Betriebsrentengesetz vorhanden, allerdings ist die Unterscheidung zum Begriff „Pflege“ gravierend. Berufsunfähigkeit ist nicht gleichbedeutend mit dem Begriff Pflege.

    In der betrieblichen Altersversorgung können gemäß §1 BetrAVG Altersleistungen, Invaliditätsleistungen, Hinterbliebenenleistungen,
    jeweils in Form von Renten- oder Kapitalleistungen. Nicht abgedeckt werden können Pflegeleistungen und Krankheitsleistungen. Für solche Zusagen gelten die Schutzbestimmungen und die steuerlichen Vorteile des Gesetzes nicht.

    Ebenso sollten die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Förderungen für die betriebliche Pflegeversicherung angepasst werden, so dass die Motivation für die Pflegevorsorge verbessert wird.

    Betriebliche Altersversorgung für Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen
    Betriebliche Altersversorgung für Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen durch www.bAV-Experte.de

     

     

    Notwendige Verbesserungen für die Pflegekräfte

    Der Pflegeberuf steht bei vielen jüngeren Menschen nicht auf der Berufs-Wunschliste an erster Stelle. Multi-Media, Webdesign & Co. führen derzeit das Berufsbild an.

    Aus persönlichen Gründen (z. B. familiäres Umfeld, Pflegefall in der Familie, Beruf der Eltern) kann dies im Einzelfall jedoch anders sein.

    Von Natur aus möchten junge Menschen auch lieber als Kunden lieber junge Menschen betreuen. Dies erschwert die Besetzung von Ausbildungsstellen zusätzlich, verstärkt auch noch durch eine geringere Anzahl von Schulabgängern.

    Berücksichtigt man jedoch den demografischen Wandel bei den Zukunftschancen, dann müssten Berufe mit „Dienst um die Älteren“ ganz vorne stehen.

    Verbesserung der Vergütung

    Der demografische Wandel macht eine Anpassung der Gehälter dringend erforderlich. Dies gilt insbesondere für private Pflegeeinrichtungen, zu denen auch die Diakonie, Caritas und andere private Arbeitgeber.

    Die Bezahlung ist stark von der Region abhängig. Während in den alten Bundesländern durchschnittlich 2.621 € Brutto verdienen, wird in

    • Sachsen: 2.050 Euro
    • Sachsen-Anhalt: 1.930 Euro

    Brutto gezahlt.

    Aufgrund des heutigen Personalmangels und dem drastisch wachsenden Personalbedarfs werden Pflegeberufe in den kommenden Jahren erheblich besser bezahlt werden müssen, denn ansonsten wird die Personalfindung und Personalbindung bei Pflegekräften erheblich schwieriger werden.

    Verbesserung Vorsorge-Angebot für Pflegekräfte

    Die Verbesserung des Vorsorgeangebots für Pflegekräfte könnte die Besetzung der offenen Stellen in der Pflege erheblich verbessern. Letztendlich sind bei den Pflegekräften ein hoher Anteil ab 50 bereits berufsunfähig oder haben erhebliche Fehlzeiten durch Krankheit.

    Hier sollten Arbeitgeber durch gezielte Maßnahmen ihre Pflegekräfte durch folgende Maßnahmen unterstützen.

    Betriebliche Altersversorgung für Pflegekräfte

    Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) bietet seit 1.1.2018 zusätzliche Förderungen an, die für die Pflegekräfte sehr attraktiv sein kann. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber diese Möglichkeiten erkennt und auch aktiv umsetzt.

    Intelligente und nachhaltige Arbeitgeber nutzen die betriebliche Altersversorgung für Ihre Mitarbeiter und sichern somit die langfristige Unternehmensgrundlage.

    Bei entsprechender Gestaltung kann die Förderung auch kostenneutral gestaltet werden. Auch eine zusätzliche direkte Lohnsteuerrückzahlung an den Arbeitgeber (30 % durch das Betriebsstättenfinanzamt) sind hierbei möglich; und dies neben der Absetzung der tatsächlichen Kosten als Betriebsausgaben (s. §100 EStG).

    Hierbei sind eine Reihe von speziellen Gegebenheiten bei den Pflegeberufen zu berücksichtigen. Hilfreich sind hierbei im Übrigen nicht nur die Steuerberater, sondern insbesondere auch die Betriebswirte für betriebliche Altersversorgung (FH).

    Grund: Der Steuerberater ist in dem Rechtskreis „Steuern“ ein Spezialist bei den Steuern. Der Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung kennt die Rechtskreise, die in der betrieblichen Altersversorgung zu beachten und hat auch den betriebswirtschaftlichen Blick. Zu den Rechtskreisen in der betrieblichen Altersversorgung gehören:

    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Sozialversicherung
    • Finanzen
    • Bilanzen
    • Jahresabschluss
    • und betriebliche Sichtweise.

    Der Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) lernt in seinem Fachstudium alle Einflussfaktoren in der betrieblichen Altersversorgung und gehört somit zu den absoluten Fachleuten, wenn es um die betriebliche Altersversorgung (bAV) geht.

    Neben den Betriebswirten für bAV gibt es noch eine ganze Reihe von Berufsbezeichnungen, die nicht gesetzlich geschützt sind und oft entweder selbst vergeben werden und im besten Fall durch Seminare (Zeitumfang meistens 3-15 Tage) begleitet werden.

    Betriebliche Altersversorgung für Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen
    Betriebliche Altersversorgung für Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen
    Gesundheitsförderung für Pflegekräfte

    Die Krankheitszeit bei Pflegekräften ist überdurchschnittlich hoch. Die Gründe sind vielfältig, z. B.:

    • fehlende Fortbildung
    • Nichtanwendung von Kinästhetik durch den Alltagsstress oder durch fehlende Fortbildungsseminare (Erinnerungsfunktion)
    • Psychische Erkrankungen aufgrund fehlender Fortbildungen

    Hilfreich können hier spezielle Arbeitgeberangebote sein, die z. B. von CareLutionsInternetseite hier klicken – angeboten werden.

    Ziele sind hierbei:

    • Verringerung von Arbeitsunfähigkeitszeiten
    • Mitarbeiterbindung

    durch individuelle Maßnahmen.

    Einen weiteren Ansatz bietet ein zusätzlicher Krankenversicherungsschutz mit umfangreichen Service z. B. die „Wir für Gesundheit GmbH“ – Internetseite hier klicken.

    Die Möglichkeiten der besseren Versorgung von Pflegekräften sind umfangreich und sollten ein einem persönlichen Arbeitgeber-Gespräch individuell abgestimmt sein. Wer als Arbeitgeber mittel- und langfristig im Pflegebereich erfolgreich sein will, muss bereits heute aktiv werden.

    Nicht zu unterschätzen ist auch, dass Verbraucher inzwischen auf ein nachhaltiges Angebot achten. Hierzu gehört auch, dass ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter vorsorgt.

    Letztendlich gewinnt der Arbeitgeber durch oben beschriebene Maßnahmen auch durch:

    • kürzere Ausfallzeiten der Mitarbeiter
    • geringere Fluktuation. Die Fluktuationskosten werden von vielen Arbeitgebern erheblich unterschätzt. Dies betragen je nach Stelle zwischen 140 – 280 % eines Jahresgehalts, wenn man hierbei auch die geringeren Produktivzeiten bei ausscheidenden Mitarbeitern (Phase der inneren Kündigung) und den Aufwand für die Personalsuche und Personalauswahl berücksichtigt. Von Jahr zu Jahr wird die Personalfindung im Pflegebereich schwieriger.
    • geringere Arbeitgeber-Abgaben,

     

     

    Zusatzangebote für Pflegefälle und deren Familienangehörige durch Pflegeeinrichtungen

    Neben der eigentlichen Pflege sollten Pflegeeinrichtungen für zu pflegende Menschen auch Zusatzleistungen durch ein Netzwerk anbieten. Dies erleichtert nicht nur die Pflegeverwaltung, sondern verhindert auch Komplikationen, die sonst entstehen können.

    Zu pflegende Menschen benötigen neben der Pflege (ambulant oder auch stationär) in vielen anderen Bereichen eine Unterstützung. Wenn Angehörige dies übernehmen können, dann ist dies sicherlich hilfreich. Allerdings wohnen nicht immer Angehörige direkt in der Nähe oder sind selbst in der Lage bestimmte Tätigkeiten zu übernehmen.

    Hilfe durch Privatbüro
    Hilfe durch Privatbüro

    Aus diesem Grund ist es sinnvoll, dass Pflegeeinrichtungen ein Netzwerk von verschiedenen Bereichen haben. Hierzu folgende Beispiele:

    • Übernahme von privater Büroleistung durch sogenannte Privatbüros.
      Diese Büros übernehmen z. B.

      • die Einreichung von Rechnung bei der Krankenversicherung und der Beihilfe sowie die Überwachung der Zahlungen
      • Teilnahme an Eigentumsversammlung bei Wohneigentum
      • Behörden-Schriftwechsel
      • Vorbereitung der Unterlagen für den Steuerberater
      • Behördengänge
      • Behördenschriftwechsel
      • Beantragung bzw. Verlängerung von Schwerbehindertenausweis
      • Zusammenstellung der Dokumentation in einem Notfallordner (Link: www.notfallordner-vorsorgeordner.de ). Hierbei sind – je nach früherer Tätigkeit der zu pflegenden Person unterschiedliche Punkte zu beachten.
      • etc.
    • Betreuungsverein, wenn keine Vorsorgevollmacht besteht
    • Vermögensverwalter
    • Bestattungsunternehmen
    • Podologe – medizinische Fußpflege
    Der Notfallordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de
    Der Notfallordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de

     

     

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    Forum-55plus.de e.V. www.forum-55plus.de
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    bAV-Hilfe-durch bAV-Experte.de
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    erstellt. Hieran waren unterschiedliche Fachleute aus der Pflege, Versicherungsbranche und betrieblichen Altersversorgung sowie Büromanagement ehrenamtlich beteiligt.

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