Pack die Badehose ein

Ein Beitrag von

Prof. Dr.-Ing. Markus Koschlik

Mailand oder Madrid… oder Berlin, Hauptsache Italien – der Klimawandel macht’s möglich!

Willkommen in der Zukunft: Berlin, das Juwel des Südens! Wenn die Simulationen recht behalten, wird unsere Hauptstadt im Jahr 2100 ein mediterranes Klima genießen – wer braucht schon Urlaub, wenn der Sommer direkt vor der Tür liegt? Statt Glühwein und Mütze heißt es dann: Sangria und Sonnenhut (alternativ Aluhut). Natürlich bringt das neue Klima auch Herausforderungen mit sich – aber hey: Hauptsache, keine dicken Winterjacken mehr!

[Ironiemodus off]

Was bedeuten 5 Grad Temperaturerhöhung wirklich?

Im Jahr 2024 hat die globale Durchschnittstemperatur erstmals zwölf Monate lang über 1,5 Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter gelegen. Die Umweltfolgeschäden, resultierend u.a. aus extremen hydrologischen Ereignissen wie den „Jahrhunderthochwassern“ (anachronistischer Begriff btw, besser wäre mittlerweile „Hochwasserjahrhundert“) im Ahrtal 2021 oder dieses Jahr in Süddeutschland, betragen bereits aktuell mehr als 200.000.000.000 € jährlich (!). Alles natürlich auf die gesamte Gesellschaft externalisiert.

Bildquelle https://www.linkedin.com/posts/markus-koschlik_mailand-oder-madrid-oder-berlin-hauptsache-activity-7239864072681259008-Ivgx?utm_source=share&utm_medium=member_ios

Steigt die Durchschnittstemperatur hingegen um 5 Grad, würden sich die Lebensbedingungen noch drastischer ändern. In Europa entspricht jede Erhöhung der mittleren Temperatur an einem Ort um einen Grad einer „Wanderung“ dieses Ortes um 200 km nach Süden (Pour la science, siehe Abbildung). Berlin wäre also plötzlich auf der Höhe Roms. Wäre das nicht ein Grund zum Feiern? Urlaub 365 Tage im Jahr? Mit Badehose ins Büro?

Das glaube ich nicht, Tim.

Laut dem Stern-Bericht hätte eine globale Temperaturerhöhung von 5 Grad Celsius verheerende Folgen. Die stark steigenden Meeresspiegel würden nicht nur die Niederlande bedrohen, sondern auch Norddeutschland und viele andere Regionen der Welt. Massive Ernteeinbrüche wären die Folge (bereits dieses Jahr hat der Bauernverband eine ernüchternde Bilanz für die Getreideernte vorgelegt), dafür gäbe es eine stark steigende Intensität von Stürmen, Waldbränden, Dürren und weiteren jährlich stattfindenden „Jahrhunderthochwassern“.

Was das wirtschaftlich bedeutet?

Der Stern-Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass sich die globalen Umweltfolgekosten auf mindestens 5 % und im schlimmsten Fall 20 % des globalen BIPs erhöhen würden.

Ist das viel?

Das glaube ich schon, Tim.

5 % des globalen BIPs wären aktuell 4.880.000.000.000 €, 20 % hingegen 19.530.000.000.000 €.

Falls jemanden wegen der großen Zahlen schwindelig wird, hier nochmal auf das deutsche BIP runtergebrochen:

5% entsprechen ca. 206.500.000.000 € (also so hoch, wie die Umweltfolgekosten aktuell bereits sind), 20 % entsprechen ca. 826.000.000.000 € (achthundertsechsundzwanzig Milliarden Euro) – wohlgemerkt pro Jahr!

Der Schimmer am Horizont?

Mit einem Invest von nur 1% des BIP in nachhaltige Technologien können 5% Verlust durch Klimafolgeschäden vermieden werden. Was für ein Hebel! Wir sollten zugreifen, solange es noch möglich ist.

Quelle und. Bildquelle

https://www.linkedin.com/posts/markus-koschlik_mailand-oder-madrid-oder-berlin-hauptsache-activity-7239864072681259008-Ivgx?utm_source=share&utm_medium=member_ios

——-

Zuwanderung Brutto und Netto – Einfach erklärt

Ein Beitrag von Ali Dogan

„Deutschland wird überrannt von Ausländern!“

„Deutsche fühlen sich in deutschen Städten nicht mehr zuhause!“

„Deutschland schafft sich ab!“

Solche Sätze hört man in der letzten Zeit immer häufiger.

Doch kann man diese Thesen/Aussagen auch mit Fakten belegen.

Wer hat schon einmal den Begriff „Wanderungssaldo“ gehört?

Ich finde, dass dies ein entscheidender Faktor bei der Bewertung der obigen Aussagen ist.

Schauen wir uns also bspw. das Jahr 2023 an (Quelle: DeStatis, Statistisches Bundesamt):

Im Jahr 2023 sind zwar 1,9 Mio. Menschen zugezogen, aber eben auch 1,2 Mio. Menschen fortgezogen. Das Wanderungssaldo beträgt (nur) + 663 T.

Wenn man sich die Zahlen genauer anschaut, dann sind es (nur) 2/3, die aus den Nicht-EU-Ländern kamen. Dort beträgt das Wanderungssaldo nämlich für dieses Jahr (nur) +674 T. Schaut man sich die Zahlen (noch) genauer an, also unter der Fragestellung: „Wie viele Menschen sind zugezogen/fortgezogen aus den Ländern Syrien, Afghanistan, Iran und Türkei?“ (das sind nämlich die Länder muslimischer Prägung, die den Löwenanteil ausmachen bei den „muslimischen“ Ländern), so ist der Wanderungssaldo für 2023 sage und schreibe bei +260 T.

Und ist diese Dimension eine historisch noch nie dagewesene Herausforderung?
Schauen wir uns mal die Zahlen 2020 bis 2023 an (4 Jahre): Der Wanderungssaldo, also die Nettozuwanderung, betrug +2,7 Mio.
Im Zeitraum 1991 bis 1994 (4 Jahre) betrug der Wanderungssaldo +2,2 Mio. Das waren die Spätaussiedler, Kontingentflüchtlinge und Flüchtlinge wegen des Jugoslawienkrieges. Da 2022/23 insbesondere ukrainische Geflüchtete gekommen sind, können sich die Schwarzmaler auch nicht mit dem Argument behelfen, dass die +2,7 Mio. Geflüchteten von heute schwerpunktmäßig eine andere „kulturelle Prägung“ hätten, somit schwerer zu integrieren wären.

Es wäre also nur die halbe Wahrheit, wenn man nur die Zuzüge betrachtete, was aber in der öffentlichen Wahrnehmung getan wird.

Und weiter:

Wir benötigen jedes (!) Jahr ein Wanderungssaldo von +400 T, wenn wir dauerhaft die Arbeitskräfteversorgung sicherstellen wollen (Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung). Dieses Saldo haben wir nur 2022 und 2023 gehalten. Und das nur (traurigerweise) wegen des Ukrainekrieges.

Ich weiß nicht, ob das die Grenzschließungsdebatte beeinflusst, jedenfalls sollten wir über Fakten sprechen, nicht über Teilwahrheiten.

ChatGPT schreibt Brief an Bank zur Rückforderung von Kontoführungsgebühren

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Rückforderung von Bankgebühren bei Girokonten – Was Sie wissen sollten

In den letzten Jahren haben zahlreiche Banken und Sparkassen die Gebühren für Girokonten deutlich erhöht. Viele Kunden zahlen diese Gebühren, ohne sich über deren Rechtmäßigkeit Gedanken zu machen. Doch nach einem wichtigen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) haben Bankkunden nun die Möglichkeit, zu viel gezahlte Bankgebühren zurückzufordern. In diesem Artikel erfahren Sie, wie das funktioniert, welche rechtlichen Grundlagen es gibt und welche Schritte Sie unternehmen müssen.

Einleitung: Warum Bankgebühren zurückgefordert werden können

Viele Bankkunden haben in der Vergangenheit Erhöhungen der Kontoführungsgebühren akzeptiert, ohne dies aktiv zu bemerken. Die Banken nutzten oft das sogenannte „opt-out“-Verfahren: Wenn Kunden nicht auf die Information über die neuen Gebühren reagierten, galt dies als stillschweigende Zustimmung. Doch das ist laut dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) nicht zulässig. Banken dürfen keine Änderungen an ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder Gebühren ohne die ausdrückliche Zustimmung der Kunden vornehmen.

Dieses Urteil ermöglicht es Bankkunden nun, zu viel gezahlte Gebühren rückwirkend zurückzufordern. Das betrifft insbesondere Kunden, die nie ausdrücklich einer Erhöhung zugestimmt haben.

Hauptteil: Wie Sie Bankgebühren zurückfordern

Wenn Sie zu viel gezahlte Bankgebühren zurückfordern möchten, sollten Sie Schritt für Schritt vorgehen:

  1. Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge und Verträge: Schauen Sie sich an, wann Ihre Bank die Kontoführungsgebühren erhöht hat und ob Sie jemals aktiv zugestimmt haben. Wenn Sie keine Zustimmung gegeben haben, können Sie eine Rückforderung in Betracht ziehen.
  2. Schreiben Sie Ihre Bank an: Formulieren Sie ein Schreiben an Ihre Bank oder Sparkasse, in dem Sie die Rückerstattung der zu viel gezahlten Gebühren fordern. Verweisen Sie auf das BGH-Urteil vom 27. April 2021 und betonen Sie, dass keine Zustimmung zu den geänderten Bedingungen und Gebühren vorliegt.
  3. Fordern Sie eine detaillierte Aufstellung der Gebühren: Bitten Sie Ihre Bank, Ihnen eine Übersicht über die seit der Gebührenerhöhung gezahlten Beträge zu schicken. Auf diese Weise können Sie genau nachvollziehen, wie viel Ihnen zusteht.
  4. Setzen Sie eine Frist: Geben Sie der Bank eine Frist von 14 Tagen, um auf Ihre Forderung zu reagieren. Die Bank sollte entweder die zu viel gezahlten Gebühren zurückerstatten oder eine Stellungnahme abgeben. 
  5. Rechtliche Schritte: Sollte die Bank auf Ihr Schreiben nicht reagieren oder die Rückzahlung verweigern, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Sie haben die Möglichkeit, den Fall an eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt weiterzugeben.

Die rechtliche Grundlage

Das Urteil des BGH vom 27. April 2021 besagt, dass Banken und Sparkassen Änderungen der AGB, insbesondere Gebührenerhöhungen, nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden vornehmen dürfen. Die Praxis, Kunden durch Schweigen als einverstanden zu betrachten, wurde für unwirksam erklärt.

Das bedeutet, dass alle Gebührenerhöhungen, denen nicht aktiv zugestimmt wurde, rückwirkend als unzulässig gelten. Bankkunden haben daher das Recht, diese zu viel gezahlten Gebühren zurückzufordern. Es wird empfohlen, die Rückforderung möglichst zeitnah zu stellen, da Banken in der Regel die Zahlungen nur für einen begrenzten Zeitraum (in der Regel bis zu drei Jahre rückwirkend) erstatten.

Schluss: Handeln Sie jetzt

Das BGH-Urteil bietet eine klare Möglichkeit, zu viel gezahlte Bankgebühren zurückzufordern. Es ist ratsam, schnell zu handeln, um keine Fristen zu verpassen. Sollten Sie sich unsicher sein, können Verbraucherzentralen oder Rechtsanwälte Sie bei diesem Prozess unterstützen. Mit einem einfachen Schreiben an Ihre Bank haben Sie die Chance, zu viel gezahltes Geld zurückzubekommen und für die Zukunft klarere Regelungen zu erhalten.

Zögern Sie nicht, Ihre Rechte wahrzunehmen – Sie könnten Hunderte von Euro an unnötigen Gebühren zurückerhalten.

Welche Fristen gelten wie weit zurück kann ich diese Gebühren zurückverlangen?

Bei der Rückforderung von zu viel gezahlten Bankgebühren gelten bestimmte Verjährungsfristen, die Bankkunden beachten sollten. Grundsätzlich können Sie die Rückerstattung für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren rückwirkend verlangen. Diese Verjährungsfrist richtet sich nach den allgemeinen zivilrechtlichen Verjährungsregeln gemäß § 195 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Die Verjährungsfrist im Detail:

Dreijährige Verjährungsfrist: Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Gebühr gezahlt wurde, zu laufen. Das bedeutet, wenn Sie 2020 zu viel gezahlte Bankgebühren hatten, beginnt die Verjährung am 31. Dezember 2020, und Sie können bis zum 31. Dezember 2023 eine Rückerstattung verlangen.

Besonderheit der Verjährung: Wenn Sie also heute im Jahr 2024 tätig werden, können Sie grundsätzlich die zu viel gezahlten Bankgebühren ab dem Jahr 2021 zurückfordern. Für Gebühren, die vor 2021 erhoben wurden, ist in der Regel bereits Verjährung eingetreten, es sei denn, Sie haben zuvor Maßnahmen zur Hemmung der Verjährung ergriffen (zum Beispiel durch schriftliche Aufforderungen oder ein Mahnverfahren).

Ausnahmen:

In einigen Fällen kann die Verjährungsfrist unterbrochen oder gehemmt werden, etwa wenn Sie bereits früher Widerspruch gegen die Gebühren erhoben haben. In solchen Fällen könnte auch eine längere Rückforderungszeit möglich sein.

Zusammenfassung der Fristen:

Sie können drei Jahre rückwirkend zu viel gezahlte Gebühren zurückverlangen.

Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Gebühren gezahlt wurden.

Für ältere Gebühren (vor 2021) besteht in der Regel Verjährung, außer es wurden Maßnahmen zur Verjährungshemmung ergriffen.

Es ist daher ratsam, möglichst bald aktiv zu werden, um Ihre Ansprüche zu sichern.

—-

Wie kann chatGPT Dir jetzt helfen?

Musterbeispiel für einen Kundenbrief

„Schreibe mir hierzu jetzt einen Musterbrief“

Hier ist ein Musterbrief, den Sie verwenden können, um zu viel gezahlte Bankgebühren rückwirkend zurückzufordern:

Max Mustermann
Musterstr. 99
99999 Musterstadt

Bankname
Straße
PLZ Ort
Fax oder E-Mail

Musterstadt, den 11. September 2024

Betreff: Rückforderung zu viel gezahlter Bankgebühren – IBAN DE99 9999 9999 9999 99

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an Sie, da ich zu viel gezahlte Bankgebühren für mein Girokonto mit der IBAN DE99 9999 9999 9999 99 zurückfordern möchte.

Gemäß dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) ist es Banken und Sparkassen nicht gestattet, Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Erhöhungen der Kontoführungsgebühren ohne die ausdrückliche Zustimmung der Kunden vorzunehmen. Da ich keiner Gebührenerhöhung zugestimmt habe, fordere ich die Rückzahlung aller zu viel gezahlten Gebühren.

Bitte stellen Sie mir eine detaillierte Aufstellung der in den letzten Jahren erhobenen Gebühren zur Verfügung und erstatten Sie mir alle zu viel gezahlten Beträge für den Zeitraum ab dem Jahr 2021 bis heute. Da die Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB drei Jahre beträgt, bitte ich um die Rückerstattung für diesen Zeitraum.

Ich setze Ihnen hiermit eine Frist von 14 Tagen, um mir die zu viel gezahlten Beträge zurückzuerstatten. Sollten Sie nicht innerhalb dieser Frist reagieren, behalte ich mir vor, weitere rechtliche Schritte zu prüfen.

Ich danke Ihnen im Voraus für die Bearbeitung meiner Anfrage und freue mich auf eine zeitnahe Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann

———-

Dieser Brief berücksichtigt die Verjährungsfristen und das BGH-Urteil. Sie können ihn an Ihre Bank anpassen und verwenden, um die Rückerstattung der Gebühren zu fordern.“

——-

Wenn Du in chatGPT Deine individuellen Angaben noch mitteilst, kommt der passende Brief als Ergebnis heraus.