Für die AfD ist wohl endlich heute kein guter Tag

Das Gesicht der AfD wird immer deutlicher sichtbar

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
Demokrat der Mitte

Was heute offen sichtbar wurde, zeigt wieder einmal, wie die AfD und derer Aktivisten ticken.

Unbegreiflich, dass diese Partei noch irgend jemand wählt!

Björn Höcke nicht nur Nazi, sondern wohl auch zweimal vorbestraft!

Dass der Nazi Björn Höcke sogar noch Ministerpräsident werden soll, ist unvorstellbar. Und jetzt ist er sogar zweimal vorbestraft!

Gesamtstrafe für 2. Verurteilung 16.900 €

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Und auch das nächste Urteil zeigt deutlich, wie die AfD tickt.

Ein Beitrag von
Prof. Dr. Franz-Alois Fischer

Nächste krachende Niederlage der A*D vor Gericht

Mit Urteil von heutigen Tage hat das Verwaltungsgericht München entschieden, dass der bayerische Verfassungsschutz die Gesamtpartei (und nicht nur den bayerischen Landesverband!) A*D beobachten und die Öffentlichkeit hierüber informieren darf.

Ein fürchterliches Verfahren für die Richter: Diese mussten nämlich ein „viele tausend Seiten“ umfassendes Material auswerten. Äußerung um Äußerung, Social-Media-Post um Social-Media-Post. Sie sind bei dieser Sisyphus-Arbeit aber zu einem klaren Ergebnis gekommen. Es gibt, gerichtsfest und nach intensiver Überprüfung, tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei. Und zwar aus drei maßgeblichen Gründen – ich zitiere aus der Pressemitteilung des VG München (https://www.vgh.bayern.de/mam/gerichte/vgmuenchen/pm_2024-07-01.pdf ):

  1. Es wird in unzulässiger und faktenwidriger Weise „ein Bedrohungs- und Schreckensszenario mit Blick auf Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen muslimischen Glaubens aufgebaut“. Das ist eine juristisch belastbarere Umschreibung von: Es wird Hass und Hetze verbreitet.
  2. Außerdem wurden Äußerungen ausgewertet, die „die demokratischen Institutionen und damit auch die Demokratie und den Rechtsstaat insgesamt in verfassungsschutzrelevanter Weise verächtlich“ machen.
  3. Schließlich „liegen Äußerungen vor, die auf einem ethnisch-biologischen Volksverständnis basieren, das darauf abzielt, auch deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund menschenwürdeverletzend auszugrenzen.“

Das ist aus meiner Sicht der auch in einem potenziellen Parteiverbotsverfahren entscheidende Punkt, der endlich auch mal vielen A*D-Anhängern klar werden sollte. Diese Partei steht gegen die Menschenwürde und damit gegen DEN Grundwert unserer Verfassung schlechthin. Das ganze Fundament des 75 Jahre bestehenden Staates, in dem wir leben, ist darauf aufgebaut. Will man das wirklich derart gedankenlos aus dem Fenster werfen?

Und einen entscheidenden Punkt spricht das Gericht ebenso an. Entsprechende Äußerungen sind auch der Gesamtpartei zuzurechnen. Es handelt sich nicht um einzelne extreme Ausreißer oder individuelle Spinner. Zitat: „Die gewürdigten Äußerungen von Vertretern der AfD stellen sich nicht nur als einzelne verbale Entgleisungen dar.“

Sollte dieser Maßstab auch vom #BVerfG herangezogen werden, sind wir einem #Parteiverbot einen Schritt näher.

https://www.deutschlandfunk.de/verfassungsschutz-gutachten-zur-afd-extrem-wichtiges-100.html

Text

Quelle

Pressemitteilung Bayerisches Verwaltungsgericht München Urteil

Verwaltungsgericht München: Bayerischer Verfassungsschutz darf die AfD beobachten und hierüber die Öffentlichkeit informieren

Das Verwaltungsgericht München hat mit heute verkündetem Urteil eine Klage des bayerischen Landesverbandes der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV), abgewiesen. Danach darf das BayLfV die AfD als Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit hierüber informieren.

Die 30. Kammer des Verwaltungsgerichts München kam aufgrund einer dreitägigen mündlichen Verhandlung und Auswertung des viele tausend Seiten umfassenden Materials zu dem Ergebnis, dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD bestehen. Äußerungen von Vertretern der AfD lassen erken-nen, dass ein Bedrohungs- und Schreckensszenario mit Blick auf Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen muslimischen Glaubens aufgebaut wird. Weiterhin liegen Äußerungen vor, die auf einem ethnisch-biologischen Volksverständnis basieren, das darauf abzielt, auch deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund menschen-würdeverletzend auszugrenzen. Zudem gehen der AfD zurechenbare Äußerungen über eine zulässige oppositionelle Kritik an der Regierung hinaus. Sie machen vielmehr die demokratischen Institutionen und damit auch die Demokratie und den Rechtsstaat insgesamt in verfassungsschutzrelevanter Weise verächtlich.

Die Kammer kam bei Auswertung der Belege im Einzelnen sowie in der Gesamtschau zu dem Ergebnis, dass eine Beobachtung verhältnismäßig ist. Es ist nicht zu beanstan-den, dass neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz auch das BayLfV die AfD beo-bachtet. Die gewürdigten Äußerungen von Vertretern der AfD stellen sich nicht nur als einzelne verbale Entgleisungen dar. Bei seiner Beurteilung berücksichtigte das Gericht unter anderem auch die besondere Bedeutung der Meinungsfreiheit und der Parteien-rechte der AfD und ihrer Vertreter sowie die hohe Intensität des Eingriffs durch eine Beobachtung seitens des BayLfV. Die von der AfD vorgebrachten Distanzierungen von den Äußerungen, beispielsweise durch Parteiordnungsmaßnahmen und durch Parteiaustritte handelnder Personen, vermochten nicht zu überzeugen und schließen eine Zurechnung der getätigten Aussagen zur AfD nicht aus.

Neben der Beobachtung der AfD durch das BayLfV ist auch die sachliche Information der Öffentlichkeit hierüber zulässig, da die tatsächlichen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD hinreichend gewichtig sind. Über die konkrete sprachliche Ausgestaltung einer Pressemitteilung des Beklagten vom 8. September 2022 musste das Gericht hingegen inhaltlich nicht mehr entscheiden, weil die Beteiligten den Rechtsstreit insoweit in der mündlichen Verhandlung für erledigt erklärt haben.

Da die Voraussetzungen für eine Beobachtung der AfD durch das BayLfV zu bejahen sind, ist auch die grundlegende Voraussetzung für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel eröffnet. Über den konkreten Einsatz solcher Mittel und deren jeweilige zusätzliche rechtliche Anforderungen hatte die

Kammer nicht zu entscheiden.

Das Urteil (M 30 K 22.4912) ist noch nicht rechtskräftig. Nach Abfassung und Zustellung der vollständigen Urteilsgründe kann als Rechtsmittel innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragt werden.“