Gesetzliche Rentenversicherung - Ein Umlagesystem

Gesetzliche Renten steigen zum 1.7.2019 deutlich an

Gesetzliche Renten steigen zum 1.7.2019 deutlich an

Inzwischen liegen die Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund vor.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte: „Die gesetzliche Rente bleibt die zentrale Säule der Alterssicherung in Deutschland.“ 

Allerdings wird die gesetzliche Rente nur eine Grundversorgung sein.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist nach dem Umlageverfahren finanziert.

Heutige Erwerbstätige finanzieren die heutigen Rentenauszahlungen.

Die Rente, die in 30 Jahren ausgezahlt wird, wird von den dann im Erwerbsleben stehenden Menschen zum überwiegenden Zeil bezahlt.

Der Staat bezahlt im Übrigen durch einnehmende Steuern ebenso in die Rentenkasse für versicherungsfremde Leistungen.

Der Bundeszuschuss lag 2016 bei 22,8% der Gesamtausgaben. Im Jahr 2017 hatte der Bund 98,2 Mrd Euro eingezahlt. Dies waren knapp 30% des Bundeshaushalts.

Die Einnahmen des Bundes entstehen beispielsweise durch Steuereinnahmen (z.B. Gewerbesteuer, Einkommensteuer, Ökosteuer, Erbschaftsteuer), also nicht nur durch die Versicherten, sondern auch durch Selbstständige und auch Beamte.

Rentenerhöhung konkret zum 1.7.2019

Die Rentner in Deutschland erhalten zum 1. Juli spürbar steigende Bezüge.

In Westdeutschland steigen die Renten um 3,18 Prozent, im Osten sogar um 3,91 Prozent.

Dies teilte das Bundesarbeitsministerium am Mittwoch in Berlin mit.

Damit fällt die Rentenerhöhung so aus, wie es eine erste offizielle Prognose im Herbst schon vorhergesagt hatte.

Manche Rentner erhalten dieses Jahr zwei Rentenerhöhungen.

Wer vor 1992 ein Kind bekommen hat, erhält pro Kind 0,5 Entgeltpunkte zusätzlich angerechnet.

Bei zwei Kindern ist dies dann ein Entgeltpunkt.

Im Westen bedeutet dies eine Rentenerhöhung von 32,03 Euro pro Monat, im Beitrittsgebiet (Osten) 30,69 Euro (wenn kein Rentenabschlag vorhanden ist), wobei die Differenzierungen ab 2024 nicht mehr vorhanden sind.

Hierbei ist anzumerken, dass im Beitrittsgebiet für einen Entgeltpunkt auch noch weniger Beitrag eingezahlt werden muss.

Ab 2025 sind West- und Ost auf dem gleichen Niveau, bei den Beiträgen genauso wie bei der Rentenhöhe je Entgeltpunkt.

Wichtiger Tipp für Rentner:

Spätestens ab der Rente sollte man auf zwei wichtige Punkte achten:

1. Je älter man wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit Pflegefall zu werden.

Die gesetzliche Pflegepglichtversicherung ist nur eine Grundversorgung und ohne Pflegezusatzversicherung wird nicht nur das eigene Vermögen aufgebraucht, sondern es müssen auch die Kinder einspringen.

In bestimmten Fällen werden sogar Einkommen von Schwiegerkinder bei der Sozialhilfe angerechnet.

Bei dem Abschluss einer Pflegezusatzversicherung sollte darauf geachtet werden, dass bereits ab Pflegegrad 1 geleistet wird.

Ebenso gibt es bei der Pflegezusatzversicherungen bei einigen Anbietern die Möglichkeit, den Beitrag durch einen Einmalbeitrag zu bezahlen. Wenn der Versicherte früh verstirbt, wird an die festgelegten Erben eine Auszahlung erfolgen.

Wird man sehr alt, ist der Beitrag durch die Einmalzahlung vollständig bezahlt.

2. Besonders wichtig ist eigentlich bereits ab dem vollendeten 18. Lebensjahr die Generalvollmacht – Vorsorgevollmacht.

Fehlt die Generalvollmacht, dann kann das Betreuungsgericht einen Berufsbetreuer festlegen. Dies gilt auch, wenn man einen Ehepartner oder Kinder hat.

Umfangreiche Informationen enthält der Notfallordner Vorsorgeordner von

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Den Notfallordner gibt es in 90 verschiedenen Ausführungen, da aufgrund der unterschiedlichen Gruppen eine differenzierte Vorsorge notwendig ist (Rentner, Beamte, Apotheker, Ärzte, Selbstständige, Unternehmer usw).

Der Notfallordner umfasst über 140 Seiten (Preis: 27 Euro inkl. MWSt. Zuzüglich Verpackung/Versand).

www.Renten-Experte.de

Festnetz: (07156) 967-1900

Smartphone: (0177) 27 166 97

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