Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Fragen zur Rente erreichen mich regelmäßig – und viele davon drehen sich um das große Ziel:
früher raus aus dem Job, aber mit möglichst wenig Abzügen.
Eine Leserin schilderte mir, dass ihr Mann Ende 2026
33 Beitragsjahre voll hat – und fragte, ob er Anfang 2027 bereits mit Abschlägen in Rente gehen könne.
Die nüchterne Antwort:
Nein.
Aber es gibt clevere Auswege – wenn man rechtzeitig plant.
1. Die harte Wahrheit: Mit 33 Jahren ist noch nichts drin

Wer in Deutschland Altersrente für langjährig Versicherte beziehen will, braucht mindestens 35 Jahre rentenrechtlich relevante Zeiten.
Wenn diese erst Ende 2028 erreicht werden, ist ein Rentenbeginn frühestens 2029 möglich.
Zwei Jahre fehlen, und die lassen sich nicht nachzahlen oder zurückholen.
2. Schulzeiten und Studium? Zählen oft mit – aber nur unter Bedingungen
Auch Schul- oder Fachschulzeiten nach dem 17. Lebensjahr zählen oft zu den 35 Jahren.
Maximal 8 Jahre können berücksichtigt werden,
davon 3 Jahre sogar bei der Rentenhöhe.
Wer also studiert oder eine Fachschule besucht hat, sollte alle Nachweise raussuchen und prüfen lassen, ob diese Zeiten anrechenbar sind.
3. Vorsicht Verwechslung: Nicht alle Zeiten zählen bei 45 Jahren!
Bei der abschlagsfreien Rente mit 45 Jahren (besonders langjährig Versicherte) gelten strengere Regeln:
- ALG II (Bürgergeld) zählt nicht
- Schul- oder Studienzeiten zählen nicht
- Unbezahlte Anrechnungszeiten (z. B. Krankheit ohne Krankengeld) zählen nicht
- Freiwillige Beiträge zählen nur, wenn lückenlos mit Pflichtbeiträgen verbunden
Nur echte Pflichtbeitragszeiten zählen: Arbeit, Kindererziehung, Pflege, Selbstständigkeit, ALG I (nicht selbst verschuldet).
4. Aufhebungsvertrag kann Rentenmonate kosten!

ALG I in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zählt nur dann, wenn die Arbeitslosigkeit nicht selbst verursacht wurde. Ein Aufhebungsvertrag ohne Sperrzeitausgleich kann also verhindern, dass diese Monate angerechnet werden.
5. Die Geheimwaffe: Minijob mit Rentenversicherungspflicht

Ein Minijob mit Rentenversicherungspflicht kann helfen, die 35 Jahre zu erreichen – kostengünstig und effektiv. Beispiel: Bei 200 € Verdienst liegt der Eigenbeitrag bei nur 7,20 €. Auch während des Bezugs von ALG I möglich – geringe Kürzung (ca. 10–20 €).
6. Wie viel bleibt unterm Strich?

Ab 1. Juli 2025 beträgt der Rentenwert 40,79 € pro Entgeltpunkt.
- 35 Entgeltpunkte × 40,79 € = 1.427,65 € Bruttorente
- Abschlag bei 63 (14,4 %) = 1.221,26 € Brutto
- Nach Abzug KV/PV (ca. 11,6 %) = ca. 1.080 € Netto
7. Fazit: Wer klug plant, kann früher raus – wer zu spät reagiert, verliert bares Geld!

Jeder Monat kann zählen. Freiwillige Beiträge, Minijobs, Anrechnungszeiten – die Werkzeuge sind da. Aber sie wirken nur in die Zukunft – nicht rückwirkend.
8. Besonders hilfreich: ein unabhängiger Rentenberater

– Online-Beratung ab 1.12.2025 –
Ein unabhängiger Rentenberater ist kein Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung – sondern arbeitet wie ein Steuerberater:
Er wird vom Klienten bezahlt und vertritt dessen Interessen.
Im Vergleich zu Beratern der Rentenversicherung kann er oft umfassendere Gestaltungshinweise geben – auch im Zusammenspiel mit Aufhebungsverträgen, ALG I, oder freiwilligen Beiträgen.
Einige Rentenberater verfügen zusätzlich über die Qualifikation Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung – ein Vorteil bei bAV, Abfindungen oder Versorgungsausgleichen.
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