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Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist ein zentrales Instrument für Transparenz und demokratische Kontrolle.
Es garantiert Bürgerinnen und Bürgern, Journalistinnen und Journalisten sowie Organisationen einen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden.

Der Rechtsanspruch nach dem IFG
- Wer darf Anfragen stellen? Jede natürliche oder juristische Person – Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Journalistinnen und Journalisten,
- Was darf angefragt werden? Alle amtlichen Informationen, die bei der jeweiligen Behörde vorhanden sind – Akten, Vermerke, E-Mails u. a.,
- Welche Pflicht haben Behörden? Sie müssen innerhalb angemessener Fristen entscheiden und die Unterlagen herausgeben, soweit keine gesetzlichen Ausnahmen (z. B. Datenschutz, Sicherheitsinteressen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) greifen,
- Bei Verweigerung oder Verzögerung: Antragsteller haben einen Anspruch auf Bescheidung; bei Nichtstun ist eine Untätigkeitsklage möglich.
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Quelle: S. Unten **
Zitat:
„Wirtschaftsministerium will Tausende Euro für Lobby-Unterlagen zu Katherina Reiche
Was steht in Unterlagen zu Lobbytreffen von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche? Auf eine Anfrage von abgeordnetenwatch droht ihr Ministerium mit Bearbeitungsgebühren von bis zu 4.000 Euro – obwohl ein Gericht eine solche Praxis für rechtswidrig erklärt hat.
von Martin Reyher, 21.08.2025“
Martin Reyher (Quelle siehe unten*)
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Erfahrungsbericht eines freien Journalisten Benjamin Stibi
„Was ich neuerdings erlebe, ist, dass eine Behörde bei einer umfangreichen IFG-Anfrage alle drei Monate (um einer Untätigkeitsklage vorzubeugen)
eine Tranche an Dokumenten rausschickt
und darüber einen Teilbescheid erlässt, in dem es aber gleichzeitig heißt, die Recherche dauere weiter an
und eine einheitliche Kostenentscheidung ergehe erst zum Schluss.
Im ersten Schritt wird die Entscheidung des BVerwG somit umgesetzt, gleichzeitig lassen sich so die Widerspruchskosten ins Unermessliche stapeln, weil die Behörde erwartet,
dass man gegen jeden einzelnen Teilbescheid – natürlich fristgerecht – Widerspruch einlegt.
Gleichzeitig kann der Antragsteller kaum einschätzen, ob sich der Widerspruch jeweils überhaupt lohnt, weil er inhaltlich noch gar keinen Überblick hat – es fehlt ja noch die Hälfte der Dokumente.“
Quelle: siehe unten***
Einschätzung
So wie dieses Vorgehen wirkt, entsteht der Eindruck, dass Behörden mit dieser Praxis erreichen wollen, Anfragen zu verschleppen und Antragsteller zu entmutigen.
Der Rechtsanspruch bleibt zwar formal bestehen, aber durch gestückelte Teilbescheide, unkalkulierbare Kostenrisiken und strategische Verzögerungen wird er faktisch unterlaufen.
Aus meiner Sicht werden hiermit gesetzliche Grundlagen,
die wir in der Demokratie haben, vollständig ausgehebelt.
Das ist kein demokratisches Verhalten von den Behörden, die dieses Vorgehen durchführen.
Es endet in einem Vorgehen in einem anscheinend demokratischen Staat, der mit solchen Aktivitäten die Demokratie schädigt!
Ein solches Vorgehen nenne ich persönlich
Demokratieverschleppung!
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Dieses Vorgehen ist unakzeptabel. Genauso waren die Vorgänge zu Beginn in Russland und sind gerade in den USA 2.0.
Genauso stelle ich mir eine AfD-Regierung mindestens auch vor!
Dort würde vielleicht das passieren, was Philipp Amthor und Saskia Ludwig vor einiger Zeit anstrebten:
#Deutschland
#CDU
#KatherinaReiche
#Informationsfreiheit #Transparenz #Lobbyismus #Demokratie #Bundeswirtschaftsministerium
Quelle: