Das Märchen von der 50-Prozent-Steuer – Wie neoliberale Mythen Vermögenssteuern blockieren

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann

Seit Jahren wird ein immer gleiches Narrativ verbreitet: In Deutschland dürfe die Gesamtsteuerbelastung angeblich nicht über 50 Prozent liegen. Deshalb – so das Argument – seien Vermögenssteuer oder höhere Erbschaftssteuern rechtlich unmöglich. Dieses Argument klingt juristisch, ist aber ein politisches Märchen.

Zunächst zur Theorie: Einen festen Höchststeuersatz von 50 Prozent gibt es nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat keinen Steuerdeckel festgelegt, sondern lediglich Verhältnismäßigkeit gefordert. Der oft zitierte „Halbteilungsgrundsatz“ ist keine geltende Rechtsnorm, sondern eine historische Argumentationslinie – mehr nicht.

Der höchste Einkommensteuersatz betrifft ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständige Arbeit, selbstständige Tätigkeit sowie Vermietung und Verpachtung. Selbst inklusive Solidaritätszuschlag und Reichensteuer liegt dieser Satz theoretisch bei rund 47 bis 48 Prozent – und auch nur auf den obersten Einkommensanteil.

Doch selbst diese Theorie hat mit der Realität wenig zu tun.

In der Praxis zahlt nahezu niemand eine Gesamtsteuerbelastung von 50 Prozent. Der Grund ist einfach: Wohlhabende Menschen erzielen ihr Einkommen nicht nur aus Arbeit.

Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne werden pauschal mit 25 Prozent Kapitalertragsteuer besteuert, zuzüglich Solidaritätszuschlag. Hinzu kommt ein Sparerfreibetrag von 1.000 Euro. Wer hohe Arbeitseinkommen hat, verfügt in der Regel auch über erhebliches Kapitalvermögen – und senkt damit automatisch seine durchschnittliche Gesamtsteuerquote.

Je höher das Vermögen, desto stärker wirkt dieser Effekt. Während normale Arbeitnehmer fast vollständig im progressiven Einkommensteuertarif hängen, verschiebt sich bei Reichen der Einkommensmix in Richtung niedrig besteuerter Kapitaleinkünfte. Die reale Gesamtsteuerbelastung liegt dadurch häufig deutlich unter 40 Prozent.

Hinzu kommen internationale Gestaltungsmodelle: Vermögen wird über Kapitalgesellschaften im Ausland verwaltet, oft in Niedrigsteuerländern. Formell gehören diese Gesellschaften Kindern, Enkeln oder Ehepartnern. Verwaltungsgebühren und formale Geschäftsführertätigkeiten reduzieren steuerpflichtige Erträge weiter – und senken zugleich künftige Erbschaftssteuern.

Die Behauptung, es gebe in Deutschland viele Menschen mit fast 50 Prozent Gesamtsteuerbelastung, ist daher ein Ammenmärchen. Es dient vor allem einem Zweck: notwendige Reformen zu verhindern.

Vermögenssteuern und höhere Erbschaftssteuern sind rechtlich möglich, ökonomisch sinnvoll und gesellschaftlich gerecht. Was sie blockiert, sind keine Verfassungsgrenzen – sondern hartnäckig wiederholte Mythen.

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