Frau Katherina Reiche, gelten für Sie und Ihr Haus keine Gesetze und Urteile?
Ein Beitrag von
Martin Reyer
Was besprach Wirtschaftsministerin Katherina Reiche mit ihren alten Kontakten? Eine aktuelle Recherche zeigt: Für Einsicht in Unterlagen zu mehreren Lobby-Terminen verlangt das Wirtschaftsministerium Gebühren in Höhe von bis zu 4.000 € – obwohl Gerichte abschreckende Gebühren untersagt haben.
Worum es geht
Am 21. August 2025 berichtete abgeordnetenwatch.de: Für Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu acht Lobby-Terminen mit und um Katherina Reiche will das Haus je Antrag Gebühren ansetzen – in Summe tausende Euro.
Besonders brisant:
Ein erstes Treffen Reiches als Ministerin betraf den VKU, ihren früheren Arbeitgeber;
rund um denselben Zeitpunkt forderten Verbände öffentlich eine breitere Stromsteuersenkung.
Warum die Gebühren-Praxis Ärger auslöst
IFG ist für Transparenz da – Gebühren dürfen den Zugang nicht ausbremsen,
Aufsplitten eines einheitlichen Begehrens in viele Mini-Anträge, um die Summe zu erhöhen, gilt als unzulässig,
bereits in anderen Fällen mussten Ministerien nach Kritik zurückrudern und die Forderungen senken.
Die Rechtslage – klarer als manche glauben
Das Bundesverwaltungsgericht hat 2016 entschieden: IFG-Gebühren dürfen nicht abschreckend sein; das künstliche „Antragssplitting“ ist rechtswidrig. Siehe u. a. die Aufarbeitung bei Legal Tribune Online sowie die BfDI-Zusammenfassung: „Gebührenbremse für IFG-Anträge“.
Transparenz-Test für die neue Ministerin
Wer Vertrauen will, liefert Akten – keine Preislisten. Gerade bei möglichen Interessenkonflikten zwischen Lobby-Netzwerken und Ministeramt braucht es maximale Offenheit: Vorbereitungsvermerke, Terminkalender, E-Mails, Protokolle. Alles, was Licht ins Dunkel bringt, darf nicht an Gebührenhürden scheitern.
Fazit in einem Satz
Transparenz kostet – aber nicht 4.000 €:Die Öffentlichkeit hat ein Recht zu wissen, wer mit wem, worüber und mit welchem Ziel verhandelt.
Hier wird nicht nur an Gesetzen geschraubt, hier wird am Fundament der Demokratie gesägt.
Genau so ein Moment ist das, was in Bayern gerade passiert.
Am 16. Februar 2023 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden:
Die hessische und die hamburger Regelung zur automatisierten polizeilichen Datenauswertung sind verfassungswidrig. Zu weit, zu ungenau, zu viele Unschuldige im Raster. Karlsruhe hat also nicht gesagt: „Technik verbieten.“ Sondern: „Nur unter engsten Voraussetzungen – mit klarer Zweckbindung, richterlicher Kontrolle, Protokollierung.“
Und was macht Bayern?
Man baut einfach weiter. Die CSU/Freie-Wähler-Regierung hat sich eine eigene Rechtsgrundlage ins Polizeiaufgabengesetz geschrieben, Art. 61a PAG. Klingt harmlos, heißt „Verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform“ – kurz VeRA –, ist aber nichts anderes als der deutsche Einstieg in eine Blackbox.
Palantir, gegründet von Trump-Milliardär Peter Thiel, liefert weltweit Analyse-Software für Polizei, Militär und Behörden: Daten massenhaft bündeln, Risiken berechnen, Abhängigkeit schaffen. Genau diese Software läuft seit Weihnachten 2024 auch in Bayern.
Der Landtag hat am 17. Juni 2024 die PAG-Novelle beschlossen, veröffentlicht am 23. Juli 2024.
Die SPD wollte den Testbetrieb stoppen, doch am 9. April wurde ihr Antrag von CSU und Freien Wählern abgelehnt. Keine Zweidrittelmehrheit nötig, einfache Mehrheit reicht.
Seit 2. September 2024 lief ein Pilotbetrieb, seit dem 25. Dezember ist VeRA im Echtbetrieb. Offiziell nur im Landeskriminalamt, Fraunhofer-Gutachten sagt „keine Backdoor“.
Doch entscheidend ist nicht, ob Daten nach Amerika wandern – entscheidend ist, dass in München eine Blackbox Millionen Datensätze zusammenzieht.
Und das Ausmaß ist absurd: Schon 2022 waren im IGVP 38,7 Millionen Personen gespeichert – 60 Prozent Opfer, Zeug*innen oder bloße Auskunftspersonen. Diese Daten sind nun durchsuchbar, verknüpfbar, filterbar. Kosten: 5,4 Millionen Euro Anschaffung, 0,5 Millionen jährlich im Betrieb.
Politisch heißt das:
Bayern macht genau das, wovor Karlsruhe gewarnt hat.
Man verkauft es als Sicherheit, in Wahrheit verschiebt es die Grenze. Weg vom Beweis, hin zum Score. Wer zufällig ins Raster passt, wer Bekannte im System hat oder am „falschen Ort“ ist – der wird zum Risiko.
Kein Gericht, kein Verdacht, nur eine Wahrscheinlichkeit.
Und hier wird’s gefährlich: Mit solchen Systemen können Regierungen gezielt Gruppen unter Druck setzen.
Migrantische Communities, Klimaaktivist*innen, Oppositionelle – alles unter dem Deckmantel „analytische Abfrage“.
Am Ende bleibt die entscheidende Frage: Wollen wir eine Polizei, die Beweise sammelt – oder eine, die Wahrscheinlichkeiten jagt? Wollen wir Bürger*innen mit Rechten – oder Datenpunkte, die in einer Blackbox verwaltet werden?
Bayern hat sich entschieden. Und das sagt mehr über unsere politische Zukunft aus, als jede Sonntagsrede.
Eine Kindergeschichte, die nicht nur für Kinder gedacht ist, sondern auch für Erwachsene, die das Täter-Opfer-Spiel durchschauen wollen.
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Alice, Timo und die Lügen über Iryna
In einem sonnigen Wald gingen die Tiere gemeinsam zur Schule.
Unter ihnen war Iryna, ein kleines, schüchternes Reh. Sie war freundlich, half gern und redete nicht viel.
Doch zwei Tiere mochten es, andere vorzuführen:
Alice, die listige Schlange, und Timo, der freche Rabe.
Sie genossen es, im Mittelpunkt zu stehen – und suchten sich immer neue Opfer.
Eines Tages begannen sie, über Iryna zu spotten.
„Schaut euch mal ihre Hufe an – die sind viel zu krumm zum Laufen!“, lachte Alice.
„Und rechnen kann sie auch nicht, ich habe es selbst gesehen!“, krächzte Timo.
Die anderen Tiere kicherten. Iryna wurde rot und sah zu Boden.
Doch Alice und Timo gaben sich damit nicht zufrieden.
Jeden Tag erfanden sie neue Geschichten, immer perfider, immer fieser:
„Iryna frisst heimlich mehr Blätter als erlaubt!“,
„Gestern habe ich gesehen, wie sie Aufgaben vom Lehrer geklaut hat!“,
„Sie sagt, sie ist viel schlauer als ihr alle zusammen!“,
„Und sie ist faul, sie macht nie ihre Aufgaben – alles nur Ausreden!“,
„Einmal wollte sie sogar absichtlich das Eichhörnchen stolpern lassen“,
„Und sie erzählt hinter eurem Rücken, dass ihr langweilig seid!“.
Iryna schwieg. Mit jedem Vorwurf wurde ihr Herz schwerer, ihre Stimme leiser. Sie fühlte sich klein und allein.
Der Fuchs als Sündenbock
Am nächsten Morgen rief Alice: „Gestern hat der junge Fuchs bestimmt heimlich in den Vorräten gewühlt!“
Timo legte nach: „Ja, ich hab’s auch gesehen! Er klaut die Nüsse vom Eichhörnchen!“
Der Fuchs erschrak. „Das stimmt nicht! Ich war gar nicht in der Nähe.“
Schon wieder hatten Alice und Timo einen neuen Schuldigen gefunden. Die Tiere flüsterten durcheinander.
Da breitete der weise Uhu Robert seine Flügel aus: „Ich habe genau gesehen, dass der Fuchs unschuldig ist. Eure Anschuldigungen sind Lügen. Ihr wolltet nur ablenken – weg von euch selbst!“
Die Klasse schwieg beschämt.
Der Versuch, die Klasse zu spalten
Alice stellte sich in die Mitte: „Wer zu uns hält, der ist klug – wer zu Iryna hält, ist langweilig!
Wer zu uns hält, traut sich die Wahrheit zu sagen…. Das muss ja mal gesagt werden dürfen….“
Timo flatterte daneben: „Genau! Wir sind die Starken, die Mutigen! Wer mit uns geht, gehört zu den Gewinnern!“
Einige Tiere klatschten, andere sahen unsicher zu Iryna. Die Klasse drohte auseinanderzubrechen.
Da rief Robert: „Zusammenhalt bedeutet nicht, den Lautesten zu folgen. Zusammenhalt bedeutet, füreinander einzustehen – besonders für die, die schwächer sind!“
Langsam stellten sich die Tiere an Irynas Seite.
Sie merkten:
Echtes Miteinander kann nicht aus Spaltung entstehen.
Der Angriff auf den Uhu
Alice und Timo wurden wütend auf Robert, der ihre Lügen durchschaut hatte.
„Wir müssen ihn bloßstellen!“, flüsterte Alice. „Ja, wir behaupten einfach, dass er lügt und nur wichtig sein will!“, krächzte Timo.
Am nächsten Tag riefen sie: „Robert ist gar nicht weise. Er erfindet Geschichten, um sich groß zu machen. Er will uns alle gegeneinander aufhetzen!“
Die Tiere wurden unruhig. Sollte der Uhu nicht vertrauenswürdig sein?
Robert blieb ruhig: „Ich brauche keine Lügen, um gehört zu werden. Denkt selbst nach: Wer hat bisher gelogen – und wer hat die Wahrheit gesagt?“
Die Tiere erinnerten sich. Sie sahen, dass Alice und Timo immer wieder Geschichten erfunden hatten – und dass Robert stets die Wahrheit ans Licht gebracht hatte. Die Klasse wandte sich ab von Alice und Timo.
Die Wahrheit siegt
Alice und Timo versuchten noch einmal, die Opferrolle einzunehmen: „Jetzt seid ihr alle gegen uns – wir sind die, die leiden!“
Doch niemand ließ sich täuschen. Die Tiere rückten zusammen. Zum ersten Mal seit langer Zeit hob Iryna den Kopf – und lächelte.
Robert sprach leise, aber bestimmt: „Ein wahrer Freund macht sich nicht größer, indem er andere kleinmacht. Lügen zerbrechen, Wahrheit bleibt.“
Resümee
Täter stellen sich oft als Opfer dar, um Mitleid zu gewinnen,
sie beschuldigen andere, um von sich selbst abzulenken,
sie versuchen, Gruppen zu spalten, um Macht zu bekommen,
und sie greifen sogar die Wahrheit an, wenn sie entlarvt werden.
Am Ende gilt: Die Wahrheit bleibt stärker als die Lüge.
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Was möchte ich mit dieser Geschichte erreichen?
Demokratische Eltern erzählen diese Geschichte ihren Kindern, damit sie verstehen, wie das Täter-Opfer-Prinzip funktioniert. Vielleicht hilft es schon frühzeitig dem Schulmobbing entgegenzuwirken und auf diese perfide Täter-Opfer-Strategie in der Zukunft vorzubereiten.
Vielleicht wird dem einen oder anderen Bürger klar, wie die AfD arbeitet.
Steuern für Superreiche: Wenn Gegenwind ein Qualitätsmerkmal ist
Kaum bringt Lars Klingbeil die Idee auf den Tisch, Superreiche stärker zu besteuern, kommt reflexartig der Aufschrei. Unter anderem vom familiär betroffenen Dr. Markus Söder.
Die Wirtschaft würde leiden, der Standort in Gefahr geraten, die Leistungsträger würden vertrieben.
Dieselben Argumente wie immer, wenn es darum geht, dass diejenigen, die am meisten haben, auch am meisten beitragen sollen.
Nun meldet sich Julia Jirmann, Steuerrechtlerin und Expertin für internationale Steuerfragen, zu Wort.
Ihre Analyse? Eine höhere Besteuerung von Superreichen ist rechtlich möglich, ökonomisch sinnvoll und dringend notwendig, um soziale Schieflagen auszugleichen.
Deutschland liegt bei Vermögensbesteuerung im internationalen Vergleich weit hinten.
Während die Mittelschicht über Konsumsteuern stark belastet wird, bleiben große Vermögen oft unangetastet.
Die Gegenwehr kommt also nicht, weil der Vorschlag unsinnig ist. Sie kommt, weil er genau ins Schwarze trifft.
Macht und Einfluss von Vermögenden sind groß genug, um jede Debatte über Umverteilung sofort zu ersticken.
Doch wenn Expert:innen wie Jirmann bestätigen, dass es geht und dass es fair wäre, bleibt eigentlich nur die Frage: Wollen wir eine Demokratie, die Reichtum schützt – oder eine, die Gerechtigkeit schafft?
Die Antwort spiegelt, wie ernst es uns mit Fairness, sozialem Frieden und einer zukunftsfähigen Gesellschaft wirklich ist.
Der sächsische AfD-Landtagsabgeordnete Jörg Dornau sorgt mit seiner Zwiebelfarm in Belarus für anhaltende Schlagzeilen.
Recherchen mehrerer Medien sowie ein aktueller ARD-„Kontraste“-Beitrag zeichnen das Bild eines Politikers, dessen Geschäfte in einer Diktatur nicht nur moralische, sondern auch rechtliche Fragen aufwerfen.
Die Enthüllungen
Beteiligung und Geschäftsführung: Dornau ist an der belarussischen Agrarfirma OOO Zybulka-Bel beteiligt und seit 2023 zusätzlich als Geschäftsführer eingetragen,
Transparenzverstoß: Die Tätigkeit wurde dem Sächsischen Landtag verspätet angezeigt – dafür kassierte Dornau ein Ordnungsgeld von 20.862 Euro,
Vorwurf Gefangenenarbeit: Berichten zufolge arbeiteten auf den Feldern politische Häftlinge für rund 5 Euro pro Tag,
Zeugenaussagen: Ein ehemaliger Häftling will Dornau persönlich auf dem Gelände gesehen haben,
Öffentliche Wirkung: Für Kritiker ist es ein politisch-moralischer Offenbarungseid – ein Abgeordneter profitiert von Arbeit in einem autoritären System.
Ermittlungen & rechtliche Bewertung
Prüfung durch die Staatsanwaltschaft Leipzig: Der Prüfvorgang wurde am 20. Dezember 2024 ohne Einleitung eines Ermittlungsverfahrens beendet,
Begründung: Nach bisheriger Aktenlage fehlte ein in Deutschland verfolgbarer Tatverdacht; die Arbeit sei laut Aussagen nicht erzwungen gewesen und in Belarus nicht strafbar,
Aber: Die juristische Einschätzung beendet nicht die politisch-ethische Debatte über Verantwortlichkeit und Standards, die für Mandatsträger gelten sollten.
Vorwurf der Sanktionsumgehung
Brisante Unterlagen: Medienberichte deuten an, dass Maschinen über Drittländer nach Belarus gelangt sein könnten,
Konsequenz: Eine Umgehung von EU-Sanktionen wäre strafbar und politisch höchst explosiv,
Status: Der Verdacht steht im Raum; weitere rechtliche Schritte und Prüfungen bleiben abzuwarten.
Politische Dimension
Der Fall Dornau ist mehr als eine persönliche Affäre. Er zeigt, wie Teile der AfD geschäftlich mit autoritär regierten Staaten verflochten sind – während in Deutschland über Werte, Rechtstaatlichkeit und europäische Solidarität gestritten wird. Der in „Kontraste“ behandelte Komplex verdeutlicht, wie wirtschaftliche Interessen, politische Narrative und internationale Einflussnahmen ineinandergreifen.
Resümee
Beteiligung an einer Agrarfirma in Belarus samt Geschäftsführungsrolle,
Verspätete Offenlegung gegenüber dem Landtag und Ordnungsgeld über 20.000 Euro,
Vorwürfe des Einsatzes politischer Gefangener auf der Farm,
Juristisch bislang kein verfolgbarer Tatverdacht in Deutschland,
Zusätzlicher Sprengstoff: Verdacht der Umgehung von EU-Sanktionen.
Diese These habe ich in den letzten Monaten vielfach wahrgenommen – und fachlich nicht nachvollziehen können.
Dass bei einem Verbotsverfahren Erkenntnisse des Verfassungsschutzes als Ausgangspunkt dienen, dessen Aufgabe die Beobachtung von Extremisten ist, liegt doch nahe…
Mit Unterstützung aus meinem Team (v.a. Hannah Köbberling, Giulia Welge und Luca Manns) habe ich die rechtlichen Voraussetzungen beider Verfahren methodengeleitet gegenübergestellt und die durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in seinem Hochstufungs-Gutachten präsentierten Belege mit der bisherigen Verbotsrechtsprechung aus Karlsruhe verglichen.
Unsere über 60-seitige Untersuchung ist mit einer Einordnung hier abrufbar:
.
Link Siehe unten 2*
Wir kommen zum Ergebnis, dass die rechtlichen Maßstäbe ähnlich sind und zumindest ein Großteil der BfV-Belege potentiell auch in einem Verbotsverfahren verwendbar wäre.
Ob sie allein ausreichen würden: eher nicht.
Und ob ein Verbot eingeleitet werden sollte:
Entscheidung der Politik.
Um eine fundierte Entscheidung treffen zu können, sollten unseres Erachtens aber zeitnah entsprechende Vorarbeiten beginnen.
Über unsere Analyse wurde gestern und heute medial breit berichtet – unter anderem:
Zunächst exklusiv bei DER SPIEGEL (Ann-Katrin Müller): Siehe . 3*,
Quelle siehe unten 3*
In den ARD-Radiowellen und auf tagesschau.de (Dr. Max Bauer):
Quelle siehe unten 4*
Auf ZDF heute.de (Charlotte Greipl, LL.M.):
Quelle siehe unten 5*
Bei WELT/POLITICO Europe (Pauline von Pezold)
Quelle: siehe unten 6*
Auf „Heute im Recht“ des Verlags C.H.Beck GmbH & Co. KG (Maximilian Amos):
Quelle: siehe unten 7*
Neben diversen Agenturmeldungen (dpa, AP, das) und zusammenfassenden Berichten, z. B. auf LTO, durfte ich auch in Interviews einordnen:
Im Kölner Stadt-Anzeiger (Joachim Frank):
Quelle: siehe unten 8*
Für die Funke Mediengruppe, hier abgedruckt in der NRZ (Tobias Kaluza):
Quelle: siehe unten 9*
Auf ntv in den heutigen Mittagsnachrichten (noch nicht online).
Neben diesen positiven Berichten haben uns dutzende Angriffe erreicht – online, aber auch z. B. telefonisch.
Darüber habe ich heute in einem Gastbeitrag berichtet:
Quelle siehe unten 10*
Download-PDF der rechtswissenschaftlichen Untersuchung
Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören
Vorweg: Am 2. Mai 2025 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft – ein Schritt, der die Debatte über ein mögliches Parteiverbot neu entflammt hat. Diese Einstufung steht am Ende einer Entwicklung von Prüffall (2019) über Verdachtsfall (2021) hin zur gesicherten Einstufung (2025).
Ich habe mir die rechtswissenschaftliche Untersuchung von Prof. Dr. Markus Ogorek zur Bedeutung dieses BfV-Gutachtens für ein mögliches Parteiverbotsverfahren genau angesehen. Sein Kern:
Das Gutachten des BfV liefert umfangreiche, gerichtsfeste Belege – es ersetzt aber nicht die eigenständige, besonders strenge Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG).
Warum die Einstufung wichtig ist – aber kein Automatismus
Die BfV-Einstufung hat Signalwirkung: Sie macht öffentlich, dass die verfassungsfeindlichen Bestrebungen aus Sicht der Sicherheitsbehörde belegt sind.
Zugleich betont Ogorek, dass eine gerichtliche Bestätigung der Einstufung (vor den Verwaltungsgerichten) keine Bindungswirkung für das BVerfG im Parteiverbot entfaltet – sie kann aber mittelbar die Beweislast erleichtern, weil die Tatsachengrundlagen bereits überprüft wurden.
Mit anderen Worten:
Das BfV-Gutachten ist Munition, kein Freifahrtschein.
Die rechtliche Latte beim Parteiverbot liegt extrem hoch
Art. 21 Abs. 2 GG erlaubt ein Verbot nur, wenn eine Partei darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) zu beeinträchtigen oder zu beseitigen.
Nach der gefestigten Rechtsprechung (u. a. NPD II) sind die zentralen Prüfsteine:
Menschenwürdeprinzip – keine Degradierung von Menschen zu Objekten, keine rassistische oder antisemitische Abwertung,
Demokratieprinzip – Anerkennung von Volkssouveränität, Mehrparteienprinzip, Opposition,
Rechtsstaatsprinzip – Gewaltenteilung, richterliche Unabhängigkeit, Gesetzmäßigkeit des Handelns.
Diese Grundpfeiler bilden den Kern der FDGO, gegen den eine Partei aktiv, zielgerichtet und planvoll anarbeiten müsste, damit ein Verbot überhaupt in Betracht kommt.
Wo sich BfV-Maßstäbe und Parteiverbotsmaßstab treffen
Ogorek arbeitet heraus, dass die maßgeblichen Kriterien des BfV und die des BVerfG weitgehend parallel laufen. Das ist keine Formsache, sondern entscheidend für den Prozess:
Ethnischer Volksbegriff: Wo ein völkisch-abstammungsbezogenes Verständnis des „deutschen Volkes“ vertreten wird und daraus eine Infragestellung der Gleichheit aller Staatsbürger folgt (z. B. „Passdeutsche“, pauschale „Remigration“), kollidiert das mit Art. 1 GG/Art. 3 GG,
Fremden- und Minderheitenfeindlichkeit: Systematische Abwertung von Menschen mit Migrationsgeschichte,
Verfassungsfeindliche Grundtendenz der Gesamtpartei: Nicht nur „Entgleisungen Einzelner“, sondern eine prägende Linie im Gesamtbild.
Genau diese Belegkomplexe strukturiert das BfV-Gutachten detailliert und typisiert ihre juristische Relevanz („tendenziell einschlägig“, „möglicherweise einschlägig“ etc.).
Der Knackpunkt: „Darauf Ausgehen“ und planvolles Handeln
Ein Parteiverbot verlangt mehr als Ideologie: Es braucht Planmäßigkeit, Potentialität und strategische Zielverfolgung. In der Praxis heißt das: Reicht die Dichte der Belege, um zu zeigen, dass die Partei gerichtet auf die Aushöhlung der FDGO hinarbeitet – nicht nur in Worten, sondern in Programm, Kampagnenführung, innerer Willensbildung und politischer Praxis? Ogorek zeigt auf, dass das Gutachten hier bereits weit trägt, die juristische Bewertung einzelner Zitate und Kontexte aber im Grenzbereich wertungsabhängig bleibt.
Beispiele aus dem Gutachten – warum sie zählen
„Remigration“: Wird teils undifferenziert gefordert und kann – sofern auf deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund bezogen – das Gleichheitsprinzip verletzen,
„Passdeutsche“: Abwertung eines Teils der Staatsbürger als „nicht wirklich zugehörig“,
Relativierungen NS-Verbrechen: Einzelstimmen ohne klare, parteiweite Distanzierung.
Ogorek ordnet solche Belege nach Nachweistypen und prüft, wann sie tatsächliche Anhaltspunkte darstellen, die in der Gesamtschau eine verfassungsfeindliche Grundtendenz belegen.
Was bedeuten die aktuellen Verfahren?
Die AfD klagt gegen die Hochstufung.
Eine verwaltungsgerichtliche Bestätigung der Einstufung hätte keine unmittelbare Bindung im Parteiverbot – aber mittelbar erhöht sie die Beweissicherheit und senkt prozessuale Risiken für die Antragsteller.
Ogorek empfiehlt deshalb, die politische Vorbereitung eines Verbotsantrags parallel zur fachgerichtlichen Überprüfung zu organisieren (Arbeitsgruppe, Belegstruktur, Schriftsatzentwurf) – ohne Vorfestlegung, aber mit Blick auf Verfahrenseffizienz.
Mein Blick als Demokrat der Mitte
Erstens: Das BfV-Gutachten ist substanziell und gerichtsfest dokumentiert.
Es bündelt öffentlich zugängliche Quellen, die vor Gericht regelmäßig gut verwertbar sind.
Zweitens: Die entscheidenden Linien – menschenwürdewidriger Volksbegriff, systematische Abwertung, verfassungsfeindliche Grundtendenz – sind aus meiner Sicht deutlich erkennbar.
Drittens: Ein Parteiverbot bleibt die schärfste Waffe – es muss verhältnismäßig, politisch verantwortet und juristisch sattelfest vorbereitet werden.
Ein überhasteter Antrag, der scheitert, stärkt am Ende den Gegner.
Resümee
Die Untersuchung legt nahe:
Ja, das BfV-Gutachten kann die Tragpfeiler eines Verbotsantrags liefern – sofern die Antragsteller die Planmäßigkeit und die verfassungsfeindliche Grundtendenz der Gesamtpartei mit einer geschlossenen, redundanzarmen Beweisführung herausarbeiten. Strategisch klug ist ein paralleles Vorgehen: fachgerichtliche Klärung der Einstufung fortsetzen, während eine arbeitsfähige Antragsschrift im Hintergrund solide erarbeitet wird.
Wehrhafte Demokratie heißt: rechtssicher handeln, klar benennen, konsequent schützen – und dabei die Freiheitsrechte nicht instrumentalisieren lassen, um sie abzuschaffen.
——
Warum ich gute Chancen für ein Parteiverbotsverfahren sehe:
Aus meiner Sicht bestehen durchaus realistische Erfolgsaussichten.
Der entscheidende Unterschied zu früheren Fällen – etwa dem NPD-II-Urteil von 2017 – liegt in der Größe, Reichweite und realen Machtperspektive der AfD.
Während das Bundesverfassungsgericht damals ein Verbot ablehnte, weil der NPD die „Potentialität“ fehlte, kann man der AfD heute schwerlich absprechen, dass sie über politische Gestaltungskraft verfügt. Genau diese Potentialität, also die Fähigkeit, ihre verfassungsfeindlichen Ziele in reale Politik umzusetzen, macht die AfD rechtlich angreifbarer als die NPD.
Damit ist die zentrale Hürde, die das NPD-Verbot scheitern ließ, bei der AfD womöglich überwindbar.
——
Aktuelles Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln:
Gleichzeitig ist zu beachten:
Derzeit läuft noch das Verfahren der AfD gegen die Hochstufung zur „gesichert rechtsextremistischen Partei“.
Am 5. Mai 2025 reichte die AfD beim VG Köln sowohl Klage (Az. 13 K 3895/25) als auch einen Eilantrag (Az. 13 L 1109/25) ein.
Am 8. Mai 2025 reagierte das Bundesamt für Verfassungsschutz mit einer Stillhaltezusage:
Bis zum Abschluss des Eilverfahrens äußert es sich öffentlich nicht mehr und entfernte seine Pressemitteilung.
Ein Urteil ist bislang nicht terminiert; Beobachter rechnen mit einer Dauer von mehreren Monaten, da schon das frühere Verfahren zur Einstufung als „Verdachtsfall“ 2021 rund 14 Monate dauerte.
Ein Urteil des VG Köln wäre zwar keine zwingende Voraussetzung für ein Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht – doch eine gerichtliche Bestätigung würde die Belastbarkeit der Beweise erheblich untermauern und die Erfolgsaussichten für ein Verbot deutlich erhöhen.
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Abschließende Überlegung:
Es wäre sinnvoll, wenn in der Zwischenzeit weitere Überprüfungen und Indizien gesammelt werden und das Verfahren sorgfältig vorbereitet wird.
Politik gegen Bürgerenergie:„Mr. Energiewende“ regt sich auf! Holger Laudely dreht auf und spricht Klartext zu den aktuellen Aussagen und Plänen von Wirtschaftsministerin Reiche.
Holger ist ein Urgestein in Deutschland im Bereich Photovoltaik und Energiewende – seit 40 Jahren ist er in der Branche aktiv und hat unter anderem dafür gesorgt, dass Balkonkraftwerke legal genutzt werden können. Für mich war Laudeley durch zahlreiche YouTube-Videos vor vielen Jahren der Haupt-Auslöser, warum ich alles in meinem Leben „elektrifiziert“ habe und mich somit von sämtlichen Verbrennungsprozessen verabschieden konnte.
Ich habe gestern das aktuelle Video mit ihm auf dem Kanal „Leben mit der Energiewende“ geschaut. In vielen Punkten spricht er mir aus der Seele. Ein umfassender Rant, wo er in 20 Minuten aufzählt, was schief läuft und was eigentlich jetzt gemacht werden müsste. Danke Holger Laudeley und Frank Farenski.
Laudeley bringt es auf den Punkt: Die Vorschläge von Wirtschafts- und Energieministerin Reiche sind nicht nur praxisfern – sie sind sogar kontraproduktiv:
Statt Bürgerenergie, Speicher und dezentrale Versorgung zu fördern, werden Investitionen ausgebremst,
Statt Innovation voranzutreiben, werden bürokratische Hürden aufgebaut,
Statt Mut zu machen, werden die Falschen bestraft – die engagierten Menschen und Unternehmen vor Ort.
Genau so verspielt man Vertrauen und blockiert den Fortschritt. Die Energiewende gelingt nur, wenn wir sie gemeinsam beschleunigen – nicht, wenn wir sie mutwillig ausbremsen.
Das gesamte – und sehr sehenswerte Video – ist auf YouTube zu sehen:
Ein Kommentar von Werner Hoffmann – Demokrat der Mitte, weil es nicht reicht, nur auf die Parolen der AfD zu schauen – man muss auch ihre Hintermänner und Netzwerke offenlegen.
Hinter den Kulissen – mit konkreten Namen
Die AfD gibt sich als „Partei des kleinen Mannes“. Doch ihre Netzwerke sprechen eine andere Sprache:
Industrienahe Netzwerke: Das „Europäische Institut für Klima und Energie (EIKE)“ betreibt seit Jahren Klimawandel-Leugnung und arbeitet eng mit AfD-Abgeordneten zusammen. Ihre „Klimakongresse“ liefern die ideologische Munition für die AfD im Bundestag,
Rechtspopulistische Thinktanks: Das „Institut für Staatspolitik (IfS)“ in Schnellroda um Götz Kubitschek ist eine Kaderschmiede der Neuen Rechten – hier werden AfD-Politiker geschult und strategisch beraten,
Internationale Geldgeber: Kontakte zum „Atlas Network“ sowie zu ultrarechten US-Stiftungen und Milliardären, die weltweit rechte Bewegungen finanzieren. Auch enge Verbindungen zu Parteien wie Rassemblement National (Le Pen) in Frankreich und zur FPÖ in Österreich,
Unternehmerkreise: Unterstützung durch mittelständische Unternehmerverbände, die offen gegen EU-Klimapolitik, Energiewende und Arbeitnehmerrechte agitieren,
Medienmacht: Plattformen wie „Achse des Guten (Achgut)“, Tichys Einblick, die Junge Freiheit, das Compact-Magazin oder neuerdings Nius verbreiten systematisch Narrative der AfD und verstärken ihre Reichweite.
Beispiele für Einflussnahme
Klimapolitik: Über EIKE werden Pseudo-Gutachten und Fake-Studien verbreitet, die den menschengemachten Klimawandel leugnen. AfD-Abgeordnete zitieren diese Studien regelmäßig im Bundestag,
Finanzierung: Der „Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und bürgerlichen Freiheiten“ organisierte millionenschwere Wahlwerbung für die AfD, ohne dass diese im Rechenschaftsbericht auftauchte. Die „Extrablatt-Zeitung“ ist ein Beispiel für diese Schattenfinanzierung,
Medienmacht: Publizisten wie Dieter Stein (Junge Freiheit), Roland Tichy (Tichys Einblick) oder Jürgen Elsässer (Compact) bauen der AfD eine alternative Medienlandschaft auf, die ihre Hass- und Angstmuster ungefiltert transportiert.
Das Kalkül dahinter
Die AfD versucht, zwei Welten miteinander zu verbinden:
Nach außen: Die Rolle des „einfachen Volksvertreters“, der angeblich nur den „kleinen Mann“ verteidigt,
Nach innen: Enge Kontakte zu Lobbyisten, Denkfabriken und Geldgebern, die knallharte wirtschaftliche und politische Interessen verfolgen.
Die Gefahr für die Demokratie
Diese Doppelstrategie führt dazu, dass politische Entscheidungen nicht mehr am Gemeinwohl orientiert werden, sondern an den Interessen einer kleinen, einflussreichen Lobby.
Die AfD ist damit nicht nur eine Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, sondern auch eine ernsthafte Bedrohung für eine faire, transparente und unabhängige Demokratie.
Ein Kommentar von Werner Hoffmann – Demokrat der Mitte, weil Aufklärung die stärkste Waffe gegen populistische Manipulation ist.
Angst als politisches Kapital
Die AfD arbeitet systematisch mit emotionalen Triggern:
Migration als Dauerbedrohung: Immer wieder werden Bilder von Geflüchteten an Bahnhöfen oder überfüllten Booten benutzt, um die Erzählung von „Überfremdung“ zu schüren. 2023 sprach Alice Weidel von einer angeblichen „Asylflut“, obwohl die Zahlen im europäischen Vergleich moderat waren.
Sicherheitsängste schüren: Nach jeder Messerattacke folgt reflexartig eine AfD-Pressemitteilung, die pauschal „Ausländerkriminalität“ anprangert. Fakten wie die überwiegende Kriminalität im deutschen Kontext bleiben unerwähnt.
Zukunftsängste verstärken: Die Energiewende wird von AfD-Rednern als „Deindustrialisierung“ oder gar „grünes Vernichtungsprogramm“ bezeichnet, um Sorgen vor Arbeitsplatzverlust zu verstärken.
Emotion vor Fakten
Rationale Argumente treten in den Hintergrund. Stattdessen gilt:
Ständige Empörung: Im Bundestag werden Gegner regelmäßig als „Volksverräter“ oder „Feinde der Deutschen“ beschimpft, um eine Frontstellung zu erzeugen,
Übertreibung und Verzerrung: Die Inflation 2022 wurde von AfD-Politikern als „Hyperinflation wie in den 1920er Jahren“ bezeichnet – obwohl sie real bei unter 10 % lag,
Wir-gegen-alle-Narrativ: In Parteitagen wird betont, dass „das gesamte System“ – von Regierung über Medien bis hin zu Kirchen – angeblich „gegen das Volk“ arbeite.
Die Wirkung auf die Basis
Durch diese Strategie erreicht die AfD:
Hohe emotionale Bindung: Anhänger bleiben mobilisiert, weil sie permanent in Alarmbereitschaft gehalten werden. Ein Beispiel: Telegram-Gruppen der AfD verbreiten rund um die Uhr Meldungen über „Kriminalität durch Ausländer“, auch wenn diese statistisch nicht repräsentativ sind,
Abschottung von Fakten: Studien, die den Nutzen von Migration für den Arbeitsmarkt zeigen, werden konsequent ausgeblendet. Wer Angst hat, hinterfragt weniger – genau darauf setzt die AfD.
Radikalisierung: In vielen Regionen entstanden Bürgerwehren, die durch AfD-Rhetorik motiviert wurden. Angst wurde zu Wut, Wut zu Aktionen auf der Straße.
Das übergeordnete Ziel
Die AfD braucht keine Lösungen. Ihr politisches Kapital ist die Angst. Indem sie Emotionen bewusst übersteigert, schafft sie eine Parallelrealität, in der nur noch ihre „einfachen Wahrheiten“ zählen – egal ob es um Flüchtlinge, Energiepolitik oder die Zukunft der Demokratie geht.
Ein Kommentar von Werner Hoffmann – Demokrat der Mitte, weil Demokratie nicht wehrlos sein darf gegenüber jenen, die sie von innen aushöhlen wollen.
Der Angriff auf das Fundament
Der Rechtsstaat ist das Rückgrat jeder Demokratie. Doch genau hier setzt die AfD an:
Gerichte als „Parteienorgane“ diffamieren:Jede Niederlage wird nicht akzeptiert, sondern als Beweis für eine angebliche „politische Justiz“ umgedeutet,
Parlamente diskreditieren:Mehrheiten gelten der AfD nur dann, wenn sie ihr dienen – ansonsten spricht sie von „Fraktionszwang“ und „korruptem Parteienkartell“,
Medien als Feindbild:Journalisten, die kritisch berichten, werden pauschal als „Lügenpresse“ bezeichnet.
Strategie der Zersetzung
Die AfD weiß: Wenn Bürgerinnen und Bürger den Glauben an die Neutralität der Institutionen verlieren, öffnet sich ein gefährlicher Raum. In diesem Vakuum gedeihen autoritäre Fantasien und einfache Antworten. So wird Schritt für Schritt der Respekt vor Recht und Gesetz ausgehöhlt.
Beispiele aus der Praxis
In Baden-Württemberg sprach die AfD nach der klaren Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs von „politischer Willkür“,
Im Bundestag erklärt die AfD regelmäßig, das Parlament sei „nur noch ein Abnickverein der Regierung“,
In Landesverbänden wird offen von einem „Systemwechsel“ gesprochen, der Gerichte und Verfassungsorgane entmachten soll.
Das Ziel dahinter
Die AfD will nicht nur Stimmen gewinnen – sie will die Spielregeln selbst infrage stellen.Wer Gerichte, Parlamente und Medien delegitimiert, bereitet den Boden für ein autoritäres System, in dem Recht nicht mehr unabhängig ist, sondern der Macht dient.