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– Unabhängiger Rentenberater (RDG) . –
Die Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) nach einer stärkeren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung hat eine wichtige Debatte ausgelöst. Angesichts des demografischen Wandels und der wachsenden Gefahr von Altersarmut stellt sich die Frage, wie die zweite Säule der Altersvorsorge künftig ausgestaltet werden soll.

Der DGB setzt dabei vor allem auf tarifvertragliche Lösungen. Doch genau hier liegt ein Problem: Tarifverträge gelten längst nicht für alle Beschäftigten. Millionen Arbeitnehmer arbeiten in Unternehmen ohne Tarifbindung und würden von solchen Regelungen möglicherweise gar nicht profitieren.
Altersvorsorge darf nicht von Tarifverträgen abhängen
Wenn die betriebliche Altersversorgung künftig eine tragende Rolle bei der Alterssicherung übernehmen soll, muss sie allen Arbeitnehmern offenstehen. Deshalb erscheint eine gesetzliche Regelung sinnvoller als eine ausschließliche Lösung über Tarifverträge.
Ähnlich wie das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) heute die Rahmenbedingungen für Betriebsrenten regelt, könnte der Gesetzgeber eine verpflichtende betriebliche Altersversorgung für alle Arbeitnehmer einführen. Damit würden Beschäftigte unabhängig von Branche, Unternehmensgröße oder Tarifbindung gleichermaßen profitieren.

Arbeitgeber müssen mindestens die Hälfte zahlen
Noch wichtiger als die Einführung einer Pflicht ist die Finanzierung.
In Deutschland wird die betriebliche Altersversorgung häufig über Entgeltumwandlung aufgebaut. Dabei verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttolohns, um daraus eine spätere Betriebsrente zu finanzieren.
Dieses Modell hat einen Nachteil: Durch das geringere sozialversicherungspflichtige Einkommen sinken auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dadurch können später sogar geringere gesetzliche Rentenansprüche entstehen.
Deshalb sollte eine verpflichtende betriebliche Altersversorgung nicht überwiegend von den Beschäftigten finanziert werden. Vielmehr sollten Arbeitgeber – ähnlich wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung – mindestens die Hälfte der Beiträge übernehmen.

Europa macht es vor
Ein Blick in andere europäische Staaten zeigt, dass eine stärkere Beteiligung der Arbeitgeber keineswegs ungewöhnlich ist. In vielen EU-Ländern gehören Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersversorgung längst zum Standard. Teilweise tragen Arbeitgeber dort sogar mehr als die Hälfte der Beiträge.
Dadurch wird die gesetzliche Rente sinnvoll ergänzt und das Risiko von Versorgungslücken im Alter verringert.

Fazit
Wenn die betriebliche Altersversorgung künftig eine größere Rolle spielen soll, darf sie nicht vom Zufall der Tarifbindung abhängen. Notwendig ist eine gesetzliche Lösung für alle Arbeitnehmer.
Dabei sollte klar gelten: Arbeitgeber dürfen sich nicht nur symbolisch beteiligen, sondern müssen mindestens die Hälfte der Beiträge tragen. Viele europäische Nachbarländer zeigen seit Jahren, dass dieses Modell funktioniert. Deutschland sollte diese Erfahrungen nutzen und die betriebliche Altersversorgung auf eine breitere und gerechtere Grundlage stellen.

Werner Hoffmann
Rentenberater (RDG) und Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH). –
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