Ein Beitrag von Werner Hoffmann.

www.Renten-Experte.de
Deutschland diskutiert viel über Rente, spricht aber selten über die tatsächlichen Spannweiten.
Dabei zeigt gerade der Blick auf die Extremfälle, wie unterschiedlich Altersversorgung in Deutschland ausgestaltet ist – selbst unter Arbeitnehmern und noch stärker im Vergleich zu Beamten.
Arbeitnehmer: von Altersarmut bis zur absoluten Spitzenrente
Am unteren Ende stehen Millionen Beschäftigte mit Niedriglöhnen, Teilzeit oder Erwerbsunterbrechungen.
Trotz 35–45 Beitragsjahren liegen gesetzliche Renten häufig unter 900 € brutto, netto oft nur 700–800 €. Viele benötigen Grundsicherung, obwohl sie ihr Leben lang gearbeitet haben.

Am oberen Ende existiert ein extrem seltener Ausnahmefall:
46 Versicherungsjahre, durchgehend Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze sowie eine zulässige Sonderzahlung.

Ergebnis ist eine gesetzliche Rente von 3.265 € netto (Brutto: 3.722 €, Kranken- und Pflegeversicherung bereits abgezogen).
Dieser Rentner gehört zu den rund zehn höchsten gesetzlichen Rentenbeziehern Deutschlands.
Höhere Renten sind systembedingt praktisch ausgeschlossen.
Wichtig:
Sonderzahlungen sind keine freie Option, sondern nur zum Ausgleich von Abschlägen bei vorzeitigem Rentenbeginn erlaubt, betragsmäßig begrenzt und genehmigungspflichtig.
Zusätzlich kann eine betriebliche Altersversorgung bestehen. Im Beispiel beträgt diese 912 € netto (Brutto 1.140 €).
Steuern sind bei beiden Beträgen noch nicht berücksichtigt.
Gesamtversorgung Arbeitnehmer (vor Steuern): ca. 4.177 € monatlich, vollständig eigenfinanziert und eine absolute Ausnahme.
Nur Vorstände und Gesellschafter-Geschäftsführer toppen diese Top10-Rentner.
——-

Beamte:
Versorgung nach Besoldungsgruppen
Beamte zahlen keine Rentenbeiträge. Ihre Pension richtet sich nach Besoldung und Dienstzeit, maximal bis 71,75 % der letzten ruhegehaltfähigen Bezüge.
Eine betriebliche Altersversorgung gibt es nicht.
- A4 (einfacher Dienst): ca. 1.600–1.900 € brutto Pension. Abzuziehen sind ca. 350 € private Krankenversicherung plus Pflegeversicherung,
- A16 (höherer Dienst): ca. 4.800–6.000 € brutto, ebenfalls minus Kranken- und Pflegeversicherung,
- Besoldung B (z. B. Staatssekretäre, Ministerialdirektoren, Behördenpräsidenten): Pensionen im Maximalfall 8.500–10.500 € brutto,

- Besoldung R (Richter, Präsidenten oberster Gerichte, Generalstaatsanwälte): Pensionen bis 7.200–9.800 € brutto.
Auch hier fallen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an, dennoch liegen die Nettopensionen deutlich über den Höchstleistungen der gesetzlichen Rente.
Resümee
Deutschland hat faktisch zwei Alterssicherungssysteme:
ein beitragsfinanziertes mit harter Obergrenze für Arbeitnehmer – und ein steuerfinanziertes, planbares Versorgungssystem für Beamte.
Selbst der bestmögliche Arbeitnehmerfall bleibt eine Ausnahme. Die zentrale Frage ist daher nicht Neid, sondern Systemgerechtigkeit.
#Rente
#Pension
#betrieblicheAltersversorgung
#Systemvergleich












































