Die CDU inszeniert Manuel Hagel bewusst als jungen, dynamischen Hoffnungsträger: freundliches Auftreten, Optimismus, eine „Agenda der Zuversicht“.
Alles wirkt wie ein moderner Neustart.
Doch genau hier beginnt das Problem.
Denn hinter dem frischen Erscheinungsbild steckt nach meiner Einschätzung weniger neue Politik als vielmehr die klassische CDU-Linie in neuer Verpackung. Es bleibt bei #ADMS – dem Alte-Deutsche-Männer-Syndrom.
Die CDU Baden-Württemberg verspricht „Vorfahrt für Wirtschaft und Wohlstand“. Das klingt nach Fortschritt, ist aber ohne klare soziale Leitplanken vor allem ein Signal an Unternehmen, Investoren und wirtschaftliche Interessengruppen.
Wenn von „neuem Wohlstand“ gesprochen wird, bleibt die entscheidende Frage auffällig unbeantwortet: Wer soll davon eigentlich profitieren?
Wer genauer hinschaut, erkennt ein altbekanntes Muster.
Statt spürbarer Entlastungen für normale Haushalte und konkreter Konzepte gegen steigende Lebenshaltungskosten setzt die CDU traditionell auf Standortpolitik und eine wirtschaftsliberale Logik, die Wohlstand nach oben organisiert – in der Hoffnung, dass unten schon etwas ankommt.
Genau dieses Prinzip hat in den vergangenen Jahrzehnten jedoch eher zu wachsender Ungleichheit als zu mehr Sicherheit im Alltag geführt.
Besonders deutlich zeigt sich das bei den großen Versprechen rund um Industrie, Export und „Hightech-Standort“.
Diese Begriffe klingen nach Zukunft, weichen aber den entscheidenden Fragen aus:
Wie wird Arbeit fair bezahlt?
Wie werden Beschäftigte geschützt?
Wie wird Wohnen bezahlbar?
Wie wird der Strukturwandel sozial abgefedert?
Und wie wird Klimaschutz umgesetzt, ohne ihn permanent zu relativieren?
Hinzu kommt, dass Manuel Hagel innerparteilich dem konservativen Flügel der CDU zugerechnet wird.
Das erklärt, warum die Außendarstellung modern wirkt, die politische Stoßrichtung jedoch klassisch bleibt:
Law-and-Order, harte Migrationspolitik, wirtschaftsliberale Prioritäten und kaum Umverteilung. Der Optimismus ist dabei vor allem Kommunikation – kein Garant für soziale Gerechtigkeit.
Auch die Nähe zur Bundes-CDU unter Friedrich Merz prägt den Kurs. Hagel erscheint weniger als eigenständiger Kurswechsler, sondern eher als verlässlicher Träger der Merz-Linie auf Landesebene. Zukunft wird verkauft, Kontinuität geliefert.
Resümee: Die CDU präsentiert mit Manuel Hagel ein junges Gesicht – aber kein neues Konzept. „Vorfahrt für Wohlstand“ bleibt deshalb vor allem eine Frage der Perspektive:
Wohlstand für wen?
Sicher NICHT für Studenten, Hausfrauen, Alleinerziehende, Arbeitnehmer und Rentner!
Was sich rund um den AfD-Politiker Ulrich Siegmund im Landtag von Sachsen-Anhalt abspielt, ist kein Einzelfall und kein „Missverständnis“. Es wirkt wie ein unfassbarer Mix aus Dreistigkeit, Selbstbedienungsmentalität und politischer Verachtung – finanziert am Ende durch die Allgemeinheit.
Siegmund inszeniert sich gern als junger, dynamischer Hoffnungsträger, der „aufräumt“ und gegen angeblichen Filz wettert. Gleichzeitig wird bekannt, dass enge Familienangehörige über parteiinterne Umwege in parlamentarischen Büros beschäftigt werden – bezahlt aus öffentlichen Mitteln. Über-Kreuz-Anstellungen, gegenseitige Gefälligkeiten, ein Netzwerk des Gebens und Nehmens. Formal mag das Grauzone sein – moralisch ist es ein Offenbarungseid.
Doch der Skandal ist größer als ein Posten. Die AfD zeigt seit Jahren ein Muster: laut gegen den Rechtsstaat reden – und selbst ständig daran scheitern. In keiner anderen Partei häufen sich derart häufig Fälle von Verurteilungen, Ermittlungen, extremistischen Ausfällen und demokratiefeindlicher Rhetorik.
Beispiele aus der AfD (Auswahl): – Björn Höcke: mehrfach gerichtlich verurteilt wegen der Verwendung verbotener NS-Parolen, – Andreas Kalbitz: Parteiausschluss wegen nachgewiesener extremistischer Verbindungen, – Gunnar Lindemann: Strafbefehle und Verurteilungen u. a. wegen Volksverhetzung, – Hans-Thomas Tillschneider: Beobachtung durch den Verfassungsschutz wegen rechtsextremer Ideologie, – zahlreiche weitere Funktionäre: Ermittlungen, Hausdurchsuchungen, Strafverfahren wegen Betrugs-, Gewalt- oder Volksverhetzungsdelikten.
Das ist kein Zufall – das ist Struktur. Wer Demokratie verachtet, zieht jene an, die ihre Regeln missachten. Und wer sich als „Alternative“ verkauft, liefert am Ende oft nur eines: mehr Filz, mehr Radikalisierung, mehr Schaden am Vertrauen in unseren Staat.
Ulrich Siegmund steht sinnbildlich dafür: laut, selbstgerecht, moralisch flexibel. Nicht modern, sondern reaktionär im Denken. Nicht Opfer, sondern Nutznießer. Wer so Politik macht, hat keinen Anspruch auf Vertrauen – und schon gar nicht darauf, dieses Land zu führen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 29. Januar 2026 ein klares Signal gesetzt: Das Klimaschutzprogramm 2023 der Bundesregierung genügt nicht, um die gesetzlich festgelegten Klimaziele bis zum Jahr 2030 zuverlässig zu erreichen. Nach Auffassung des Gerichts ist die Bundesregierung verpflichtet, das bestehende Programm durch zusätzliche und wirksamere Maßnahmen zu ergänzen, da andernfalls die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes verfehlt werden.
Ausgangspunkt des Verfahrens war die Klage einer anerkannten Umweltvereinigung. Diese machte geltend, dass das Klimaschutzprogramm erhebliche inhaltliche Lücken aufweist und die angenommene Minderungswirkung einzelner Maßnahmen nicht nachvollziehbar belegt sei. Das Gericht folgte dieser Argumentation im Kern und stellte fest, dass bei realistischer Betrachtung eine deutliche Emissionslücke verbleibt. Damit gerät das Ziel in Gefahr, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu senken.
Bereits die Vorinstanz, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, hatte entschieden, dass das Klimaschutzprogramm rechtlich überprüfbar ist und den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Einschätzung nun. Damit steht fest: Das Klimaschutzgesetz ist bindendes Recht und keine unverbindliche politische Absichtserklärung.
Besonders deutlich wurde das Gericht bei der Bewertung der bisherigen Maßnahmen. Allgemeine Zielbekundungen, langfristige Hoffnungen auf technologische Entwicklungen oder unkonkrete Zukunftsversprechen reichen nicht aus. Erforderlich sind konkrete, überprüfbare und realistisch wirksame Maßnahmen, die tatsächlich zu messbaren Emissionsminderungen führen. Vor allem in den Bereichen Verkehr, Gebäude und Energie sieht das Gericht erheblichen Handlungsbedarf.
Mit diesem Urteil steigt der Druck auf die Bundesregierung deutlich. Sie muss das Klimaschutzprogramm zeitnah überarbeiten oder ergänzen und transparent darlegen, wie die bestehenden Emissionslücken geschlossen werden sollen. Unterbleibt dies, sind weitere Klagen absehbar, mit möglichen rechtlichen und politischen Konsequenzen für die deutsche Klimapolitik.
Das Oberlandesgericht Naumburg hat den Facebook-Konzern Meta in zwei Verfahren wegen rechtswidriger Verarbeitung personenbezogener Daten zu Schadensersatz verurteilt. Die Entscheidungen senden ein klares Signal: Wer gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO ) verstößt, kann haften – auch dann, wenn kein konkreter finanzieller Schaden nachweisbar ist.
Die Urteile im Überblick Aktenzeichen: 9 U 124/24, Aktenzeichen: 9 U 44/25, Gericht: Oberlandesgericht Naumburg, Rechtsgrundlage: Art. 82 DSGVO.
Nach Auffassung des Gerichts hat Meta personenbezogene Daten von Facebook-Nutzern ohne wirksame Einwilligung verarbeitet und kommerziell verwertet, insbesondere für personalisierte Werbung. Eine pauschale Zustimmung über allgemeine Nutzungsbedingungen reiche dafür nicht aus und genüge den Anforderungen der DSGVO nicht.
Schaden auch ohne Geldverlust Besonders bedeutsam ist die Feststellung des Gerichts, dass bereits der Kontrollverlust über die eigenen personenbezogenen Daten einen immateriellen Schaden darstellt. Betroffene müssen keinen konkreten Vermögensschaden nachweisen. Allein die rechtswidrige Datenverarbeitung kann einen Anspruch auf Schadensersatz begründen.
Signalwirkung für Millionen Nutzer Die Urteile entfalten eine erhebliche Signalwirkung für Millionen Nutzer digitaler Plattformen. Datenschutzrechte werden damit konkret durchsetzbar. Große Technologiekonzerne können sich nicht länger hinter pauschalen Einwilligungen oder undurchsichtigen AGBs verstecken. Betroffene erhalten realistische Chancen auf Entschädigung.
Ein deutliches Zeichen gegen Big Tech Die Entscheidungen machen klar: Datenschutz ist kein Randthema, sondern geltendes Recht. Auch globale Digitalkonzerne unterliegen den europäischen Regeln. Für Nutzerinnen und Nutzer bedeutet das: Rechtsdurchsetzung lohnt sich. Für Unternehmen heißt es unmissverständlich: Transparenz, echte Einwilligung und DSGVO-Konformität sind keine Option, sondern Pflicht.
Die Hinterbliebenenrente ist eines der am meisten missverstandenen Themen der gesetzlichen Rentenversicherung. Falsche Annahmen führen häufig zu erheblichen finanziellen Verlusten. Diese acht Irrtümer über die Hinterbliebenenrente begegnen mir in der Praxis immer wieder.
Irrtum 1: Die Witwenrente entspricht der Rente des Verstorbenen Falsch. Die große Witwenrente beträgt in der Regel 55 Prozent, die kleine Witwenrente 25 Prozent und ist auf 24 Monate begrenzt.
Irrtum 2: Eigene Einkünfte spielen keine Rolle Doch. Eigene Renten, Arbeitseinkommen oder Betriebsrenten werden oberhalb eines Freibetrags angerechnet.
Irrtum 3: Der Freibetrag ist immer gleich Nein. Er wird jährlich angepasst und erhöht sich, wenn Kinder berücksichtigt werden.
Irrtum 4: Eigene Altersrente wird nicht angerechnet Falsch. Auch die eigene gesetzliche Altersrente zählt als Einkommen und kann die Hinterbliebenenrente mindern.
Irrtum 5: Bei Wiederheirat läuft die Witwenrente weiter Nein. Mit einer neuen Ehe endet der Anspruch. Es gibt lediglich eine einmalige Abfindung, keine laufende Zahlung.
Irrtum 6: Die Hinterbliebenenrente wird automatisch gezahlt Gefährlich falsch. Die Leistung muss aktiv beantragt werden. Fehler oder Fristversäumnisse kosten bares Geld.
Irrtum 7: Nach einer Scheidung gibt es keinerlei Hinterbliebenenleistungen Nicht ganz. Zwar entfällt die Witwenrente, doch es existiert eine wichtige Sonderleistung.
Irrtum 8: Erziehungsrente gibt es nur, wenn das Kind vom verstorbenen Ex-Partner stammt Falsch. Anspruch auf Erziehungsrente besteht, wenn der geschiedene Ehepartner verstorben ist, keine neue Ehe besteht und ein Kind erzogen wird. Dieses Kind kann ein eigenes Kind sein, auch von einem anderen Partner, oder ein Kind des verstorbenen Ex-Partners. Diese Leistung wird häufig übersehen.
Werner Hoffmann – Unabhängiger Rentenberater (RDG) –
Hinweis Ein unabhängiger Rentenberater kann im Zusammenhang mit der gesetzlichen Rentenversicherung nicht nur zu Hinterbliebenenrenten beraten, sondern auch zu Themen wie Rentenbeginn, Abschlägen, Anrechnung von Einkommen, Kindererziehungszeiten, Scheidungsausgleich oder Rentenoptimierung wertvolle Informationen liefern.
Resümee Hinterbliebenenrenten sind komplex. Wer sich auf Halbwissen verlässt, riskiert dauerhafte finanzielle Nachteile.
Für Millionen Rentnerinnen und Rentner könnte der 1. Juli 2026 ein spürbares finanzielles Aufatmen bringen. Aktuelle Berechnungen auf Basis der Lohnentwicklung und der gesetzlichen Rentenformel deuten darauf hin, dass die Renten erneut deutlich steigen könnten. Nach derzeitigem Stand gilt eine Rentenerhöhung zwischen 3,5 und 4,5 Prozent als realistisch.
Entscheidend für die Rentenanpassung ist nicht die Inflation, sondern die durchschnittliche Bruttolohnentwicklung der Beschäftigten. Und genau hier zeigen die Zahlen klar nach oben. Tarifabschlüsse, Mindestlohnerhöhungen und eine weiterhin stabile Beschäftigung sorgen dafür, dass die Rentenformel ein deutliches Plus zulässt. Gleichzeitig greift die gesetzliche Rentengarantie, die Kürzungen ausschließt.
Was bedeutet das konkret für einen Durchschnittsrentner? Bei einer Bruttorente von etwa 1.500 Euro ergibt sich folgendes Bild:
Bei 3,5 Prozent steigt die monatliche Rente um rund 52 Euro. Bei 4,0 Prozent sind es etwa 60 Euro mehr. Bei 4,5 Prozent sogar rund 68 Euro zusätzlich im Monat.
Für viele Rentner ist das kein kleiner Betrag. Gerade angesichts steigender Lebenshaltungskosten, höherer Energiepreise und zunehmender Eigenanteile bei Kranken- und Pflegekosten kann ein solcher Zuwachs den finanziellen Spielraum spürbar erweitern.
Wichtig bleibt die Einordnung: Es handelt sich um Bruttowerte. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie mögliche Steuerabzüge mindern den Auszahlungsbetrag. Dennoch bleibt bei vielen Rentnern ein deutliches Netto-Plus, das Monat für Monat wirkt.
Die endgültige Höhe der Rentenanpassung wird erst im Frühjahr 2026 offiziell festgelegt, wenn alle relevanten Lohn- und Beitragsdaten ausgewertet sind. Nach aktueller Datenlage spricht jedoch vieles gegen eine Nullrunde.
Gerade für Durchschnittsrentner zeigt sich erneut: Auch moderate prozentuale Erhöhungen machen im Alltag einen spürbaren Unterschied. Umso wichtiger ist es, die eigene Rentensituation regelmäßig zu prüfen und langfristig gut zu planen.
Der Wechsel hochrangiger Beamter aus Ministerien in mächtige Lobbyorganisationen ist kein neues Phänomen – doch selten war er so brisant wie im aktuellen Fall aus dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Ein ehemaliger Abteilungsleiter, der zentrale Regeln für digitale Märkte und künstliche Intelligenz mitverhandelte, arbeitet heute für genau jene Tech-Konzerne, deren Interessen er zuvor staatlich regulieren sollte. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen auf – und zeigt: Deutschland braucht verpflichtende Karenzzeiten auch für Abteilungsleiter der Ministerien.
Im Mittelpunkt steht Benjamin Brake, bis 2025 Leiter der Abteilung „Digital- und Datenpolitik“ im Bundesministerium für Digitales und Verkehr. In dieser Funktion war er maßgeblich an der deutschen Positionierung zum EU-KI-Gesetz beteiligt – einem der wichtigsten Regulierungsprojekte der letzten Jahre. Brake vertrat Deutschland in europäischen Verhandlungsrunden, führte Gespräche mit Konzernen und Verbänden und bewegte sich damit im sensibelsten Bereich staatlicher Regulierung: dort, wo politische Leitplanken für Milliardenmärkte gesetzt werden.
Aus dem Ministerium raus…
Seit Januar 2026 arbeitet Brake nun in Brüssel für DOT Europe, einen Lobbyverband der großen Tech-Industrie. Zu den Mitgliedern zählen unter anderem Google, Microsoft, Apple, Meta, TikTok und OpenAI. Der Verband wirbt für „innovationsfreundliche Regulierung“, was in der Praxis häufig Abschwächungen oder Verzögerungen bei Datenschutz-, Wettbewerbs- und KI-Regeln bedeutet – genau jene Regeln, an denen Brake zuvor als Beamter mitgewirkt hat.
… in die Tech-Lobby-Branche rein..
Juristisch ist dieser Seitenwechsel zulässig. Anders als für Minister gelten für Abteilungsleiter in Bundesministerien keine verbindlichen Karenzzeiten. Politisch jedoch ist der Vorgang hochproblematisch. Er steht exemplarisch für den sogenannten Drehtüreffekt: Beamte erwerben Insiderwissen, Netzwerke und strategische Einblicke – und stellen diese kurz darauf privaten Interessen zur Verfügung.
Eine 12 bis 24monatige Karenzzeit wäre dringend erforderlich!
Abteilungsleiter gehören zu den einflussreichsten Akteuren der Exekutive. Sie prägen Gesetzentwürfe, koordinieren Verhandlungspositionen und sichern politische Kontinuität. Dass ausgerechnet für diese Schlüsselpositionen keine verpflichtenden Abkühlphasen existieren, ist ein strukturelles Versäumnis.
Interessantes: Benjamin Brake duzt Paul Ronzheimer von der BILD. Wie nah war und ist Benjamin Brake der BILD gewesen, wenn es um Internas ging?
Siehe ganz unten*
Der Wechsel eines ehemaligen Spitzenbeamten zur Tech-Lobby mag rechtlich erlaubt sein – politisch ist er ein Warnsignal. Wer die Glaubwürdigkeit demokratischer Entscheidungsprozesse schützen will, kommt an einer klaren Konsequenz nicht vorbei: Deutschland braucht verpflichtende Karenzzeiten für Abteilungsleiter der Ministerien – jetzt.
Wie positioniert sich Paul Ronzheimer politisch? – Eine Einordnung ohne Außenpolitik
Wer spricht hier? Paul Ronzheimer ist stellvertretender Chefredakteur der BILD. Er ist kein Parteipolitiker, sondern ein meinungsstarker Journalist mit großer Reichweite und erheblichem Einfluss auf politische Debatten.
Migration wird häufig als Krisen-, Überforderungs- oder Sicherheitsproblem dargestellt. Der Fokus liegt stark auf Kriminalität, Kontrollverlust und kommunalen Belastungen. Deutlich weniger Gewicht erhalten Fluchtursachen, humanitäre Verantwortung sowie strukturelle oder soziale Lösungsansätze.
Einordnung: Ronzheimer positioniert sich hier klar rechts der politischen Mitte, nahe an CDU/CSU-Narrativen. Auch wenn er sich von der AfD abgrenzt, sind seine Frames anschlussfähig für rechtspopulistische Deutungen, weil sie Probleme personalisieren und emotionalisieren.
2. AfD & Rechtsextremismus Position: kritisch, aber diskursöffnend
Er kritisiert die AfD, insbesondere bei Russland-Nähe sowie Demokratie- und Rechtsstaatsfragen. Zugleich gibt er AfD-Wählern und Grenzfiguren viel Raum zur Selbsterklärung. Die Leitfrage lautet häufig: „Warum fühlen sich diese Menschen nicht mehr gehört?“ – statt konsequent zu klären: „Warum ist diese Partei demokratiegefährdend?“
Einordnung: Das kann zu einer Normalisierung von Positionen führen, ohne sie offen zu legitimieren. Journalistisch ist das zulässig – politisch jedoch wirksam, weil extrem rechte Narrative erklärt, aber nicht immer konsequent dekonstruiert werden.
3. Wirtschaft, Konzerne & Lobbyismus Position: auffällig zurückhaltend, kaum systemkritisch
Grundlegende Kritik an Konzernmacht, Lobbystrukturen, Drehtüreffekten oder Medienmacht großer Verlagshäuser bleibt selten. Häufiger im Vordergrund stehen Einzelpersonen, Konflikte und Skandalisierung – weniger die strukturellen Mechanismen dahinter.
Einordnung: Hier zeigt sich das Axel-Springer-Umfeld: Macht- und Kapitalfragen werden selten vertieft, systemische Kritik bleibt die Ausnahme. Das unterscheidet Ronzheimer von investigativ-kritischem Journalismus.
4. Stil, Methode & Wirkung Ronzheimer arbeitet nicht neutral, sondern dramaturgisch: Zuspitzung, Emotionalisierung, Personalisierung und Konfliktlogik stehen oft stärker im Fokus als Strukturdebatten.
Sein Einfluss entsteht weniger durch neue Fakten als durch Frames. Er entscheidet, worüber gesprochen wird, wie es erzählt wird und wer als Problem erscheint.
Gesamtbewertung – politische Einordnung Nicht links, nicht AfD-nah, aber deutlich rechts der politischen Mitte in zentralen innenpolitischen Themen. Ordnungspolitisch, wirtschaftsliberal, systemstabilisierend. Kritisch gegenüber Regierung – selten kritisch gegenüber Machtstrukturen.
Kurz gesagt: Paul Ronzheimer ist kein neutraler Beobachter, sondern ein konservativ-bürgerlich positionierter Journalist, der politische Debatten stark prägt – durch Emotionalisierung, Personalisierung und problemzentrierte Frames.
Werner Hoffmann. – Demokrat der Mitte und überzeugter Europäer. –
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Europa steht unter massivem Druck. Krieg in der Ukraine, autoritäre Drohungen aus Russland, Donald Trumps politische Rückkehr und offene Machtansprüche auf Gebiete wie Grönland verunsichern viele Menschen.
Bei manchen führt das zu Rückzug und Schweigen – bei anderen zu der Frage, ob Demokratie noch ausreichend verteidigt wird. In Stuttgart reagieren Bürgerinnen und Bürger darauf mit öffentlicher Präsenz.
Aus der Mitte der Gesellschaft heraus entstand die Initiative Stronger Together Europe.
Sie ist bewusst keine Partei, kein Verein und keine Vorfeldorganisation, sondern eine offene Graswurzelbewegung. Weitere Informationen finden sich auf der offiziellen Seite:
Wie die Stuttgarter Zeitung / Stuttgarter Nachrichten berichten, haben unter anderem Stefan Bammelberger und Holger Armbruster die Initiative angestoßen.
Beide beschreiben eine wachsende „Schockstarre“ angesichts globaler Entwicklungen. Besonders die Diskussion um Trumps Anspruch auf Grönland sei für Bammelberger ein Wendepunkt gewesen.
Sein Fazit:
Es muss etwas passieren. Menschen müssen wieder sichtbar werden.
Armbruster formuliert es deutlich:
Demokratie lebt davon, dass Menschen Verantwortung übernehmen – gerade dann, wenn es unbequem wird. Europa sei kein abstraktes Projekt, sondern betreffe Freiheit, Alltag und Zukunft.
Geplant sind regelmäßige Demonstrationen, jeweils am ersten Samstag im Monat in Stuttgart.
Der Auftakt beginnt symbolisch um fünf vor zwölf im Schlossgarten an der Oper. Anschließend ziehen die Teilnehmenden mit Bannern, Fahnen und Musik Richtung Marktplatz – bewusst ohne große Reden, aber mit klarer Haltung.
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Es besteht Kontakt zur europaweiten Bürgerbewegung Pulse of Europe, die 2016 als Reaktion auf Brexit und Rechtspopulismus gegründet wurde.
Stronger Together Europe ist jedoch kein Ableger, sondern eine eigenständige lokale Initiative. Gemeinsam sind die Grundwerte: Demokratie, Rechtsstaat, Menschenrechte und europäischer Zusammenhalt.
Häufig wird gefragt, ob solche Bewegungen politisch „links“ oder „rechts“ seien. Die Antwort ist klar: weder noch. Sie sind parteiunabhängig, geben keine Wahlempfehlungen, grenzen sich aber klar von Nationalismus und Autoritarismus ab.
In Zeiten, in denen demokratische Grundwerte angegriffen werden, ist diese Haltung kein Extrem – sondern notwendig.
Wer heute für Demokratie auf die Straße geht, ist nicht radikal, sondern verantwortungsvoll.
Was als einzelne Initiative begann, ist heute eine bundesweite Demokratiebewegung: Die PRÜF-Demos finden in allen Bundesländern Deutschlands statt.
Menschen gehen friedlich auf die Straße, um eine klare rechtsstaatliche Forderung sichtbar zu machen: Ein offizielles Prüfverfahren für ein mögliches AfD-Verbot.
Dabei geht es ausdrücklich nicht um Vorverurteilung oder politischen Aktionismus, sondern um die konsequente Anwendung des Grundgesetzes. Ein Prüfverfahren ist kein Verbot, sondern der verfassungsmäßige Weg, um zu klären, ob eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung angreift.
Wann und wo finden die PRÜF-Demos statt? Die PRÜF-Demos finden bundesweit regelmäßig am zweiten Samstag jedes Monats statt. Die Orte und Zeiten werden laufend aktualisiert.
Aktuelle Termine und Orte:
Baden-Württemberg, Stuttgart – Schlossplatz, 14. Februar 2026, 12:00 Uhr.
Bayern, München – Geschwister-Scholl-Platz, 14. Februar 2026, 14:00 Uhr.
Berlin, Pariser Platz / Regierungsviertel, 14. Februar 2026, 14:00 Uhr.
Hamburg, Rathausmarkt, 14. Februar 2026, 14:00 Uhr.
Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf – Innenstadt, 14. Februar 2026, 14:00 Uhr.
Worum geht es? Gegen die Normalisierung rechtsextremer Positionen, gegen das Verharmlosen demokratiefeindlicher Ideologien und gegen politisches Wegsehen. Für den Schutz des Grundgesetzes und eine wehrhafte Demokratie.
Grundgesetz – klare Rechtslage: Artikel 21 Absatz 2 GG erklärt Parteien für verfassungswidrig, wenn sie darauf ausgehen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Über ein Verbot entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.
Artikel 18 GG ergänzt dies: Wer Grundrechte – etwa die Meinungsfreiheit – zum Kampf gegen die Demokratie missbraucht, kann diese Grundrechte verwirken. Auch hier entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht.
Mach mit. Informiere dich über die nächste PRÜF-Demo in deiner Nähe und setze ein sichtbares Zeichen für Demokratie.
Wer 45 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht, kann deutlich früher als andere in Rente gehen – ohne lebenslange Abschläge.
Doch der genaue Zeitpunkt hängt ausschließlich vom Geburtsjahr ab. Schon wenige Monate Unterschied können über tausende Euro Rentenhöhe entscheiden.
Damit du den Überblick behältst, findest du hier keine unübersichtliche Tabelle, sondern eine klare, verständliche Liste, die zeigt, wann welcher Jahrgang abschlagsfrei in Rente gehen kann.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre)
Geburtsjahr 1961: Rentenbeginn mit 64 Jahren + 6 Monaten (Juli 2025 – Juli 2026),
Geburtsjahr 1962: Rentenbeginn mit 64 Jahren + 8 Monaten (September 2026 – September 2027),
Geburtsjahr 1963: Rentenbeginn mit 64 Jahren + 10 Monaten (November 2027 – November 2028),
Geburtsjahr 1964 und jünger: Rentenbeginn ab 65 Jahren (Januar 2029 – Januar 2030).
Der konkrete Rentenbeginn hängt jeweils vom Geburtsmonat ab und bewegt sich innerhalb der genannten Zeiträume.
Was viele unterschätzen
Ein abschlagsfreier Rentenbeginn klingt immer attraktiv – ist aber nicht automatisch die beste Entscheidung. Ob ein Rentenabschlag langfristig wirklich nachteilig ist, muss immer im Einzelfall geprüft werden.
Beispiel: Erhält eine Frau eine Altersrente mit Abschlägen, die oberhalb der Hinzuverdienstgrenze bei einer späteren Witwenversorgung liegt, kann dies erhebliche Auswirkungen haben. Verstirbt der Ehemann, kann die Witwenrente gekürzt oder sogar vollständig angerechnet werden, weil das eigene Einkommen zu hoch ist.
In solchen Fällen kann eine bewusst niedrigere eigene Altersrente durch Abschläge dazu führen, dass die Witwenrente höher ausfällt oder überhaupt gezahlt wird. Solche Wechselwirkungen zwischen Altersrente, Hinterbliebenenrente und Einkommensanrechnung werden häufig übersehen – können finanziell jedoch entscheidend sein.
Deshalb sollte der Rentenbeginn niemals isoliert, sondern immer im Gesamtkontext der persönlichen Versorgungssituation betrachtet werden.
Hilfreich ist hierbei die Beratung durch einen unabhängigen Rentenberater, der nicht nur den Rentenstart, sondern alle Auswirkungen auf Einkommen, Abschläge und Hinterbliebenenversorgung im Blick hat.