Helau, Alaaf – Und Hela… Wurst! Wer ist das „Nürnberger Würstchen“ der Politik?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.

Fasching ist die Zeit der Masken. Und der Ehrlichkeit. Denn selten zeigt sich Politik so entlarvend wie im närrischen Ausnahmezustand. Also Bühne frei für eine kleine, aber sehr treffende politische Büttenrede.

Die große Frage lautet:
Wer wird als „Nürnberger Würstchen“ bezeichnet?

Ein politisches Würstchen mit Lizenz zum Tröten,
ausgestattet mit einem ausgeprägten Napoleon-Komplex,
und im Karneval des politischen Betriebs auch bekannt als:
Wurstpolitiker.
Taraaaaa!

Die politische Bütt

Er tritt auf wie ein Feldherr,
argumentiert wie ein Buchhalter,
und denkt wie jemand, der Arbeit vor allem vom Hörensagen kennt.

Sein Lieblingssatz:
„Wir brauchen Karenztage!“

Nicht für Banken.
Nicht für Lobbyisten.
Nicht für Manager, die sich am Bonus verschlucken.

Nein.
Für kranke Arbeitnehmer.

Die Idee dahinter ist so simpel wie falsch:
Wenn Menschen am ersten Krankheitstag Geld verlieren,
werden sie plötzlich gesund.
Alaaf! Grippe weg! AU aufgelöst!

Brückentag-Märchen und Montags-Logik

Besonders absurd:
An Brückentagen sind Krankmeldungen nachweislich am niedrigsten.

Doch Fakten stören im Fasching nur.
Sie sind Konfetti: bunt, lästig und schnell weggefegt.

Und montags?
Ja, montags gibt es mehr Krankmeldungen.

Warum?

Weil Krankheiten kein Wochenende kennen
und Samstag und Sonntag keine Werktage sind.
Die Erkältung meldet sich nicht freiwillig am Sonntag.
Der Bandscheibenvorfall kennt keinen Tarifvertrag.

ADMS – Das politische Leiden der Saison

Jetzt zum Kern der Sache:

Wer hat ADMS?
Und was ist das?

ADMS bedeutet:

Alte,
Deutsche,
Männer,
Syndrom.

Symptome:
chronischer Mangel an Empathie,
reflexartiges Misstrauen gegenüber Arbeitnehmern,
und der feste Glaube, Disziplin ersetze Realität.

Besonders verbreitet ist ADMS bei Politiker-Prols aus
AfD, CDU, CSU und FDP.

Helau Weidel.
Helau Merz.
Helau Söder.
Helau Lindner.

Satire? Ja.
Zufall? Leider nein.

Der Goldene ADMS-Orden

Neu im närrischen Programm:
Der Goldene ADMS-Orden

Verliehen an Politiker,
die konsequent nach unten treten,
nach oben buckeln,
und dabei erklären, das sei „Leistungsgerechtigkeit“.

Verleihung:
Jährlich an Fasching.
Mit Tröte.
Ohne Selbstkritik.
Aber mit Standing Ovations aus der eigenen Filterblase.

Resümee

Fasching darf übertreiben.
Politik sollte es nicht.

Wenn soziale Realität durch Vorurteile ersetzt wird,
bleibt am Ende nur ein kleines Würstchen,
das sich für eine Bratpfanne hält.

Helau, Alaaf – bleibt gesund.
Ohne Karenztag.
Und möglichst ohne ADMS.

#Fasching #Satire #Politik #Arbeitswelt #Karenztag

Kamera lügt nicht: Gericht lässt Tesla-Video als Beweis zu – trotz Datenschutz-Streit

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann

– Dashcam beim Unfall als Beweis erlaubt? –

—-

Ein kurzer Moment im Straßenverkehr, ein hoher Schaden – und am Ende entscheidet nicht das Bauchgefühl, sondern die Kamera.

Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) hat am 07.07.2025 (Az. 5 O 4/25) klargestellt: Videoaufnahmen aus einem Fahrzeugsystem können zur Klärung eines Unfalls verwertet werden, wenn sie den Ablauf objektiv belegen.

Im konkreten Fall stand ein Tesla in einer Parkbucht in Maxdorf.

Der Fahrer stieg aus und öffnete die hintere Tür auf der Fahrerseite, um seine zweijährige Tochter aus dem Auto zu holen. In diesem Moment fuhr ein vorbeifahrender Opel gegen die geöffnete Tür.

Der Schaden lag bei über 8.000 Euro. Der Opel-Fahrer verteidigte sich damit, die Tür sei plötzlich und unvermittelt geöffnet worden, der Zusammenstoß sei deshalb nicht zu vermeiden gewesen.

Genau hier wurde die Technik zum entscheidenden Zeugen: Die im Tesla verbaute Rundum-Kamera zeichnete den Vorgang vollständig auf.

Das Gericht sah sich die Sequenz an und kam zu dem Ergebnis, dass der Opel-Fahrer die bereits geöffnete Tür hätte erkennen und sicher vorbeifahren können. Deshalb wurden der Fahrer und seine Versicherung verpflichtet, 70 Prozent des Schadens zu ersetzen.

Spannend ist vor allem der rechtliche Kern: Datenschutz-Bedenken führen nicht automatisch dazu, dass ein Video unverwertbar ist.

Maßgeblich sei eine Abwägung im Einzelfall. Wenn Aufnahmen neutrale Verkehrsvorgänge zeigen und das Beweisinteresse überwiegt, kann die Verwertung zulässig sein. Gleichzeitig blieb der Tesla-Halter nicht vollständig schadlos: Er musste 30 Prozent selbst tragen, weil die Tür über längere Zeit weit geöffnet war.

Wichtig: Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil wurde Berufung zum Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken eingelegt.

#dashcam #verkehrsrecht #unfall #datenschutz #beweis

China schaltet den Diesel-Lkw ab – und die Welt schaut noch zu

Ein Beitrag von Gavin Mooney

Übersetzt von Werner Hoffmann

China elektrifiziert seine Lkw-Flotte in einem Tempo, das die globale Dieselnachfrage bereits spürbar verändert – und trotzdem wurde diese Entwicklung von vielen Mainstream-Medien bislang kaum beachtet.

So schnell hat sich der Markt gedreht:
2020 war nahezu jeder neu zugelassene Lkw in China ein Diesel.
Im ersten Halbjahr 2025 lag der Anteil batterieelektrischer Lkw bereits bei 22 %.
Im Dezember 2025 folgte der Wendepunkt: 54 % aller neuen Lkw fuhren elektrisch – erstmals eine klare Mehrheit.

Die Verkäufe sogenannter „New Energy Vehicle“-Lkw haben sich 2025 gegenüber dem Vorjahr fast verdreifacht. Für das laufende Jahr wird bereits ein Marktanteil von rund 60 % erwartet. Das ist keine Prognose mehr, sondern Realität.

Der entscheidende Treiber ist die Wirtschaftlichkeit. Sinkende Batteriepreise sorgen dafür, dass Elektro-Lkw über ihren gesamten Lebenszyklus günstiger sind als Diesel- oder LNG-Fahrzeuge. Für Flottenbetreiber bedeutet das Einsparungen von rund 165.000 US-Dollar pro Fahrzeug über zehn Jahre.

Gleichzeitig verschwinden die letzten operativen Hürden. Depotladen, Gelegenheitsladen im Betrieb und der massive Ausbau von Batteriewechsel-Netzwerken machen elektrische Schwerlastlogistik planbar und effizient. Besonders dort, wo Fahrzeuge hohe Tageslaufleistungen haben, kippt die Rechnung zuerst.

Es handelt sich um eine strukturelle Marktverschiebung im energieintensivsten Segment des Straßenverkehrs – im größten Fahrzeugmarkt der Welt. Klimapolitisch ist das hochrelevant: Der Straßengüterverkehr verursacht rund ein Drittel der globalen Verkehrsemissionen.

Die Auswirkungen auf den Ölmarkt sind bereits messbar. Chinas Elektro-Lkw senken die Ölnachfrage heute schon um mehr als eine Million Barrel pro Tag. Bis 2030 dürfte der Dieselverbrauch des chinesischen Transportsektors rund 40 % unter dem Niveau von 2024 liegen.

Warum haben viele Analysten das unterschätzt? Weil schwere Lkw lange als letztes Segment der Elektrifizierung galten. Doch China war schneller: günstige LFP-Batterien, früh aufgebaute Batteriewechsel-Infrastruktur und hoch ausgelastete urbane Flotten ließen die Wirtschaftlichkeit früher kippen als prognostiziert.

Und der Effekt endet nicht an Chinas Grenzen. Das Land ist bereits der größte Pkw-Exporteur der Welt und richtet sich nun auf den globalen Markt für Elektro-Lkw aus. Die Nachfrage wächst im Nahen Osten und in Lateinamerika, während BYD in Ungarn eine neue Fabrik für elektrische Lkw und Busse baut.

Das ist erst der Anfang.

#Elektromobilität #Energiewende #China #Logistik #Klimaschutz

Quelle

https://www.linkedin.com/posts/gavinmooney_china-is-electrifying-its-trucking-fleet-activity-7423843432047120384-zjg_?utm_source=share&utm_medium=member_ios&rcm=ACoAADSumNEBGYgkWA6yjTr6uB0NX_Lnrr_XlN0

Kindererziehungszeit: Das große Rentenproblem für Mitglieder im Versorgungswerk

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
www.Renten-Experte.de

In Deutschland gibt es rund 90 berufsständische Versorgungswerke mit jeweils eigenen Satzungen. Einheitliche Regelungen existieren nicht. Gerade bei der Kindererziehungszeit unterscheiden sich die Bestimmungen erheblich: Während einzelne Versorgungswerke begrenzte Ausgleichsregelungen vorsehen, erkennen andere Kindererziehungszeiten gar nicht oder nur sehr eingeschränkt an. Für Betroffene kann das massive Auswirkungen auf die spätere Altersversorgung haben.

Bedeutung der Kindererziehungszeiten

In der gesetzlichen Rentenversicherung gelten Kindererziehungszeiten als Pflichtbeitragszeiten. Pro Kind werden bis zu drei Jahre angerechnet. Diese Zeiten erhöhen die Rentenansprüche und zählen für Wartezeiten, Erwerbsminderungsrenten und die Hinterbliebenenversorgung.

Das Kernproblem der Versorgungswerke

Berufsständische Versorgungswerke kennen diese Systematik meist nicht oder nur eingeschränkt. Die Folgen: Kindererziehungszeiten führen nicht automatisch zu Rentenansprüchen, beitragsfreie Zeiten entstehen nur, wenn die Satzung dies vorsieht, häufig gibt es keine oder nur minimale Rentengutschriften, und Mindest- oder Anwartschaftszeiten werden nicht erfüllt. Wer während der Kindererziehung keine oder reduzierte Beiträge zahlt, verliert Altersversorgungsansprüche, statt sie aufzubauen.

Besonders betroffen: Frauen

In der Praxis trifft dieses Defizit vor allem Frauen. Viele reduzieren ihre Berufstätigkeit oder pausieren, bleiben Mitglied im Versorgungswerk, bauen aber keine ausreichenden Rentenanwartschaften auf. Die finanziellen Folgen zeigen sich oft erst Jahrzehnte später.

Häufige Fehlannahmen

Ein weitverbreiteter Irrtum lautet: „Kindererziehungszeiten werden automatisch berücksichtigt.“
Das gilt nur für die gesetzliche Rentenversicherung – nicht für Versorgungswerke. Auch eine parallele Absicherung entsteht nicht automatisch, sondern nur auf Antrag.

Was Betroffene prüfen sollten

Zu klären ist insbesondere, ob Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt wurden, ob eine freiwillige oder versicherungspflichtige Absicherung besteht, welche Satzungsregelungen im eigenen Versorgungswerk gelten und ob Nachzahlungen oder freiwillige Beiträge möglich und wirtschaftlich sinnvoll sind.

Resümee

Die Kindererziehungszeit ist eine der größten strukturellen Schwachstellen der berufsständischen Altersversorgung. Wer sich allein auf sein Versorgungswerk verlässt, riskiert erhebliche Rentennachteile.

Hilfreich bei der individuellen Abklärung kann ein unabhängiger Rentenberater sein, der sowohl die gesetzliche Rentenversicherung als auch die jeweilige Versorgungswerkssatzung kennt.

Auch ein strukturierter Notfallordner kann helfen, der alle wichtigen Unterlagen und einen Lebenslauf mit Tätigkeiten, Unterbrechungen und Erziehungszeiten enthält. Denn: Sind Kindererziehungszeiten für ein Kind in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt und kommen zusätzlich zwei Jahre einer versicherungspflichtigen Beschäftigung – etwa durch einen Minijob – hinzu, kann die 60-monatige Wartezeit erfüllt werden. Dadurch entsteht ein eigenständiger Anspruch auf Regelaltersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

www.not-fallordner.de

#Versorgungswerk #Kindererziehung #Renten-Experte #Rentenlücke #Altersvorsorge

Kindererziehung kostet Rente – warum Eltern im Alter trotz Anerkennung verlieren

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.

Kindererziehung ist für das Funktionieren unserer Gesellschaft unverzichtbar – in der gesetzlichen Rente wird sie jedoch nur unzureichend honoriert.

Zwar erkennt die Rentenversicherung Zeiten der Kindererziehung an, doch der tatsächliche finanzielle Nachteil, der durch Erwerbsunterbrechungen oder reduzierte Arbeitszeiten entsteht, lässt sich damit nur teilweise ausgleichen. Für viele Betroffene bedeutet das: Trotz jahrzehntelanger familiärer Verantwortung fällt die spätere Rente deutlich niedriger aus.

Für jedes Kind werden derzeit bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet. Diese Zeiten gelten rentenrechtlich als Pflichtbeitragszeiten und werden so bewertet, als hätte die erziehende Person in dieser Zeit ein durchschnittliches Einkommen erzielt. Dadurch entstehen zusätzliche Rentenpunkte, die den Rentenanspruch grundsätzlich erhöhen. Diese pauschale Bewertung blendet jedoch individuelle Lebens- und Erwerbsverläufe vollständig aus.

Genau hier liegt das Kernproblem. Wer vor der Geburt eines Kindes überdurchschnittlich verdient hat, verliert durch die Unterbrechung der Erwerbstätigkeit häufig deutlich höhere Rentenansprüche, als durch die Kindererziehungszeiten ausgeglichen werden können. Besonders spürbar ist dies bei längeren Auszeiten oder bei dauerhaftem Wechsel in Teilzeitbeschäftigung. Zwar verhindern Kindererziehungszeiten Lücken im Versicherungskonto, sie ersetzen jedoch keinen realen Verdienstausfall.

Hinzu kommen langfristige Karriereeffekte. Geringere Aufstiegschancen, niedrigere Gehälter und reduzierte Arbeitszeiten wirken sich über viele Jahre negativ auf die Rentenbiografie aus. Diese finanziellen Nachteile summieren sich im Laufe des Erwerbslebens und lassen sich durch die heutige Ausgestaltung der Kindererziehungszeiten nicht kompensieren.

Verschärft wird die Situation durch die weiterhin ungleiche Verteilung der Sorgearbeit. Noch immer übernehmen überwiegend Frauen den Hauptteil der Kindererziehung. Obwohl die rentenrechtlichen Regelungen formal geschlechtsneutral sind, treffen ihre Folgen Frauen deutlich häufiger. Altersarmut ist deshalb überdurchschnittlich weiblich – insbesondere bei Alleinerziehenden oder Müttern mehrerer Kinder.

So bleibt aus sozialpolitischer Sicht eine klare Schieflage bestehen: Kindererziehung wird anerkannt, aber nicht angemessen bewertet. Eine echte Entlastung würde voraussetzen, dass Erziehungszeiten stärker am vorherigen Einkommen orientiert oder durch zusätzliche Ausgleichsmechanismen ergänzt werden. Solange dies nicht geschieht, bleibt die Anerkennung von Kindererziehungszeiten ein wichtiges, aber unvollständiges Instrument – mit spürbaren Folgen für die Altersversorgung vieler Familien.

www.renten-experte.de

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Böse Überraschung für Millionen Rentner – warum im Februar plötzlich weniger Geld ankommt

Ein Beitrag von Werner Hoffmann.

www.Renten-Experte.de .

Viele Rentnerinnen und Rentner stellen im Februar irritiert fest, dass der Rentenbetrag auf dem Konto niedriger ausfällt als gewohnt. Schnell entsteht der Eindruck einer Rentenkürzung. Tatsächlich liegt jedoch keine Kürzung der Bruttorente vor, sondern eine beitragsrechtliche Nachberechnung, die gesetzlich vorgesehen ist.

Ursache sind Anpassungen bei den Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Beiträge werden direkt von der Rente einbehalten und ändern sich regelmäßig zum Jahresbeginn. Da neue Beitragssätze häufig erst im Februar technisch umgesetzt werden, kommt es zu einer rückwirkenden Verrechnung für den Monat Januar. Der fehlende Betrag wird dann gesammelt mit der Februarrente einbehalten – die Auszahlung fällt einmalig geringer aus.

Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind eindeutig geregelt:

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zählen gemäß § 228 SGB V zu den beitragspflichtigen Einnahmen in der Krankenversicherung. Der Rentenversicherungsträger ist nach § 255 SGB V verpflichtet, die Krankenversicherungsbeiträge einzubehalten und an die Krankenkassen abzuführen.

Die Beitragspflicht zur Pflegeversicherung ergibt sich aus § 57 SGB XI in Verbindung mit § 59 SGB XI. Änderungen bei Zusatzbeiträgen der Krankenkassen erfolgen auf Basis von § 242 SGB V und können jährlich angepasst werden. Rückwirkende Korrekturen sind zulässig, da stets die aktuell gültigen Beitragssätze angewendet werden müssen.

Betroffen sind vor allem gesetzlich krankenversicherte Rentnerinnen und Rentner, insbesondere bei steigenden Pflegeversicherungsbeiträgen oder erhöhten Zusatzbeiträgen der Krankenkassen.

Wichtig ist: Die Rente selbst wurde nicht gekürzt. Ab dem Folgemonat stabilisiert sich der Zahlbetrag wieder auf dem neuen Niveau. Dennoch sorgt diese Praxis regelmäßig für Verunsicherung, da viele Betroffene erst durch den Kontoauszug davon erfahren.

Gerade bei zusätzlichen Einkünften, mehreren Renten oder besonderen Versicherungsverläufen empfiehlt sich eine individuelle Überprüfung, um Fehler oder unnötige Abzüge zu vermeiden.

www.Renten-Experte.de

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Grüne angeblich mit AfD im Boot? Wie eine Abstimmung im EU-Parlament gezielt verdreht wird

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Bestimmte Gruppen, die seit Jahren gegen die Grünen Stimmung machen, behaupten erneut, die Grünen seien schuld daran, dass das EU-Mercosur-Abkommen nicht vorangekommen sei.

Teilweise wird sogar suggeriert, die Grünen hätten dabei mit Rechten oder der AfD gemeinsame Sache gemacht. Diese Darstellung ist falsch.

Worum ging es bei der Abstimmung wirklich?

Tatsächlich wurde im Europäischen Parlament nicht über das EU-Mercosur-Abkommen selbst abgestimmt, sondern ausschließlich über einen Verfahrensantrag: Soll der Europäische Gerichtshof (EuGH) prüfen, ob Teile des Abkommens mit EU-Recht vereinbar sind? Eine solche rechtliche Überprüfung ist ein normales parlamentarisches Kontrollinstrument und sagt nichts über Zustimmung oder Ablehnung des Abkommens aus.

Das Ergebnis in Zahlen

Insgesamt wurden 669 Stimmen abgegeben: 334 Ja, 324 Nein, 11 Enthaltungen. Die Mehrheit kam also knapp zustande.

Warum stimmten die Grünen dafür?

Die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen stimmten überwiegend für die rechtliche Prüfung, niemand aus der Fraktion stimmte dagegen. Die Motive waren klar: Zweifel an der Vereinbarkeit mit Umwelt- und Klimazielen, Fragen zu Menschenrechten und Nachhaltigkeitsstandards sowie das legitime Interesse an Rechtssicherheit, bevor ein völkerrechtlich bindendes Abkommen ratifiziert wird.

Und warum stimmte auch die AfD zu?

Auch Abgeordnete der AfD stimmten mehrheitlich für den Antrag – allerdings aus völlig gegensätzlichen Gründen. Während die Grünen eine juristische Klärung wollten, verfolgt die AfD eine grundsätzliche Anti-EU- und Blockadehaltung gegenüber internationalen Abkommen. Gleiche Stimme bedeutet hier ausdrücklich nicht gleiche politische Haltung. Eine Zusammenarbeit oder Abstimmung zwischen den Fraktionen gab es nicht.

Wer stimmte dagegen – und warum?

Gegen die rechtliche Prüfung stimmten vor allem große Teile der konservativen EVP-Fraktion (u. a. CDU/CSU-Abgeordnete), Liberale sowie einzelne Sozialdemokraten. Ihr Motiv war vor allem, das Verfahren nicht zu verzögern und den Ratifizierungsprozess zügig voranzubringen.

Wie die Debatte verzerrt wurde

Problematisch wurde die öffentliche Debatte durch die Darstellung in Boulevardmedien wie der BILD. Dort wurde der Eindruck erweckt, die Grünen hätten „mit der AfD gegen Mercosur gestimmt“. Entscheidend weggelassen wurde dabei, dass es sich nicht um eine Abstimmung über das Abkommen, sondern lediglich um eine rechtliche Prüfung handelte. Durch diese Verkürzung entsteht ein verzerrtes Bild parlamentarischer Realität.

Resümee

Die Behauptung, die Grünen hätten gemeinsam mit Rechten das Mercosur-Abkommen sabotiert, hält einer sachlichen Prüfung nicht stand.

Die Grünen haben ein demokratisches Kontrollrecht genutzt. Alles andere ist politische Zuspitzung – keine Faktengrundlage.

Übrigens: Mercosur-Abkommen birgt auch viele Risiken. Wenn später durch den EuGH das Abkommen kassiert würde, wäre der Schaden viel größer.

Deshalb: Mercosur jetzt auf Zeit von beispielsweise 3 Jahren einzuführen wäre sinnvoll, sondiert dies übrigens die Grünen in Deutschland gerne wollen.

#Mercosur

#EU

Weitere Details hier:

Connemann gegen die Wissenschaft: Wie Ideologie und fossile Lobby Fakten verdrängen

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.

Mit ihren jüngsten Aussagen zur Rolle von E-Fuels stellt sich Gitta Connemann offen gegen den wissenschaftlichen Konsens und inszeniert sich dabei als politische Rechthaberin. Ganz offen gesagt: Wenn ich diese Frau höre, rollen sich mir sprichwörtlich die Zehennägel hoch. Denn was hier geboten wird, ist keine sachliche Debatte, sondern eine Mischung aus Ignoranz, Arroganz und politischer Schutzbehauptung.

Wer öffentlich erklärt, „Wissenschaftler können sich auch täuschen“, ohne belastbare Gegenbelege zu liefern, verlässt den Boden evidenzbasierter Politik. Dieses Muster ist bekannt: Fakten werden relativiert, Expertise diskreditiert, Meinung über Erkenntnis gestellt. Es ist ein Politikstil, der stark an Trumpismus erinnert – Zweifel säen statt Lösungen liefern.

Connemanns Argumentation folgt genau diesem Drehbuch. Statt sich mit der umfangreichen Studienlage auseinanderzusetzen, werden pauschale Zweifel an der Wissenschaft selbst gestreut. Das ist kein seriöser Diskurs, sondern die bewusste Delegitimierung wissenschaftlicher Erkenntnis. Gerade in der Energie- und Verkehrspolitik ist das brandgefährlich, weil es Planungssicherheit zerstört.

Die Fakten sind eindeutig. E-Fuels sind im PKW-Bereich extrem ineffizient. Mit derselben Menge erneuerbaren Stroms fährt ein Elektroauto ein Vielfaches weiter als ein Verbrenner mit synthetischem Kraftstoff. Der Gesamtwirkungsgrad von E-Fuels liegt bei rund 13 Prozent, batterieelektrische Fahrzeuge erreichen etwa 69 Prozent. Das ist keine Ideologie, das ist Physik.

Auch wirtschaftlich sind E-Fuels im Straßenverkehr ein Irrweg. Die CO₂-Vermeidungskosten liegen um ein Vielfaches höher als bei direkter Elektrifizierung. Selbst optimistische Szenarien gehen von dauerhaft hohen Preisen pro Liter aus – ohne Steuern. Gleichzeitig bleiben Schadstoffemissionen wie NOx, CO und Feinstaub bestehen.

Wo E-Fuels tatsächlich gebraucht werden, ist längst bekannt: in der Luftfahrt, der Schifffahrt und in Teilen des Schwerlastverkehrs. Genau dort werden die knappen Mengen an grünem Wasserstoff dringend benötigt. Die globalen Produktionskapazitäten reichen absehbar nicht einmal für diese Bereiche.

Vor diesem Hintergrund wird klar, wessen Interessen Connemann mit ihrer Rhetorik bedient. Es geht nicht um Technologieoffenheit, sondern um den Schutz fossiler Geschäftsmodelle. E-Fuels dienen als politisches Feigenblatt, um notwendige Entscheidungen hinauszuzögern und die Verkehrswende zu bremsen.

Nicht die Wissenschaft täuscht sich, sondern eine Politik, die Fakten nur akzeptiert, wenn sie ins eigene ideologische oder lobbygetriebene Weltbild passen. Genau das ist das eigentliche Problem an Connemanns Aussagen.

#Connemann #Energiewende #eFuels #Verkehrswende #FaktenstattMythen

Fotos Ki-gestützt im Rahmen der künstlerischen Freiheit

Wegducken ist nicht! Gericht zwingt die Bundesregierung zum Klima-Upgrade

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann

Ein Urteil, das sitzt: Am 29. Januar 2026 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig entschieden, dass das Klimaschutzprogramm 2023 der Bundesregierung ergänzt und deutlich nachgeschärft werden muss. Aktenzeichen: BVerwG 7 C 6.24.

Das Gericht bestätigte damit die Vorentscheidung des OVG Berlin-Brandenburg und stellte unmissverständlich klar: Ein Klimaschutzprogramm erfüllt das Gesetz nur dann, wenn seine Maßnahmen prognostisch geeignet sind, die Klimaziele tatsächlich zu erreichen.

Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) – und gewann in der letzten Instanz. Der Kernpunkt: Das Programm von 2023 schließt die Emissionslücken bis 2030 nicht verlässlich. In der Begründung wird deutlich, dass eine erhebliche Lücke bleibt, in der öffentlichen Berichterstattung ist von mindestens 200 Millionen Tonnen CO₂ die Rede. Die Botschaft des Urteils lautet damit: Klimaschutz ist keine PR-Übung, sondern eine rechtliche Pflicht.

Besonders brisant: Die Revision der Bundesregierung blieb erfolglos. Das Urteil ist endgültig. Zugleich steht eine klare Frist im Raum: Spätestens bis Ende März 2026 muss ein neues, wirksames Klimaschutzprogramm vorliegen, das die Anforderungen des Bundes-Klimaschutzgesetzes erfüllt und die Ziele bis 2030 realistisch absichert.

Und was wäre, wenn die Bundesregierung nicht nachbessert? Dann wird es richtig teuer und politisch gefährlich. Es drohen Vollstreckungsanträge und Zwangsgelder, außerdem weitere Klagen mit womöglich noch engeren gerichtlichen Vorgaben. Parallel steigt der Druck auf europäischer Ebene, inklusive möglicher EU-Verfahren. Vor allem aber wäre es ein fatales Signal: Wer ein rechtskräftiges Urteil aussitzt, sägt am Fundament des Rechtsstaats.

Dieses Urteil ist deshalb mehr als ein juristischer Erfolg für die DUH. Es ist ein Weckruf an die Bundesregierung: Liefern statt lavieren. Denn wegducken ist jetzt – ganz offiziell – keine Option mehr.

#Klimaschutz #Bundesverwaltungsgericht #DeutscheUmwelthilfe #Klimapolitik #Rechtsstaat

Trump greift nach der Statistik: Wenn Zahlen zur Waffe werden

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören. –

Donald Trump setzt seinen Kurs der systematischen Wirklichkeitsverzerrung fort.

Laut n-tv hat er erneut einen Kandidaten für die Leitung des US-Arbeitsmarkt-Statistikamts (Bureau of Labor Statistics, BLS) benannt, nachdem die frühere Chefin Erika McEntarfer vor Monaten entlassen wurde. Begründung: angeblich „manipulierte“ Arbeitsmarktzahlen, allerdings ohne belastbare Belege.

Genau hier beginnt das Problem: Wer Fakten ohne Nachweis als „gefälscht“ erklärt, greift die Glaubwürdigkeit von Institutionen an, nicht nur einzelne Personen.

Das BLS ist keine Parteizentrale, sondern eine zentrale Säule der öffentlichen Orientierung. Arbeitslosenquote, Jobwachstum und revisionsbedingte Anpassungen sind in modernen Volkswirtschaften normal und transparent dokumentiert. Wenn ein Präsident jedoch suggeriert, die Zahlen müssten „korrigiert“ werden, weil sie politisch unbequem sind, wird aus Statistik eine Bühne für Macht. Damit werden nicht Zahlen besser, sondern nur die Schlagzeilen.

Besonders brisant ist, dass Trumps erster Kandidat im Senat scheiterte und nun ein weiterer Anlauf folgt. Gleichzeitig wiederholt Trump pauschal, das Amt habe Unternehmen, Entscheidungsträger und Familien „betrogen“, indem es ungenaue Zahlen veröffentlicht habe. Das ist die klassische Strategie: erst Vertrauen zerstören, dann Kontrolle übernehmen. Wer unabhängige Daten delegitimiert, bereitet die Gleichschaltung der Realität vor.

Und ja: Dieses Vorgehen erinnert stark an autoritäre Muster aus dem Übergang von Weimarer Instabilität zu diktatorischer Herrschaft, wie sie der Nationalsozialismus perfektionierte. Damals wie heute gilt: Wer die Deutungshoheit über Statistik, Medien und Behörden gewinnt, kann Krisen kaschieren, Gegner diskreditieren und die Bevölkerung mit „passenden“ Zahlen beruhigen. Dazu passt auch der gefährliche Nebeneffekt: Wenn Zahlen politisch gefärbt werden, lassen sich Schulden, Risiken und strukturelle Probleme leichter verstecken. Transparenz wird zur Störung erklärt, Kontrolle zur „Reform“.

Das ist kein Detailstreit über Methoden, sondern ein demokratischer Alarm. Eine Gesellschaft, die nicht mehr weiß, ob offizielle Daten stimmen, kann keine informierten Entscheidungen treffen. Dann gewinnt nicht die Wahrheit, sondern die lauteste Behauptung. Wenn Wahrheit verhandelbar wird, ist Demokratie ersetzbar.

Man kann nur hoffen, dass das amerikanische Volk dieser Entwicklung bei den Wahlen Ende des Jahres eine klare Grenze setzt. Denn wer Statistik politisiert, politisiert am Ende die gesamte Wirklichkeit.

Quelle: https://www.n-tv.de/wirtschaft/Trump-ernennt-neuen-Kandidaten-fuer-Spitze-des-Statistikamts-id30309427.html

#Trump #Demokratie #Fakten #Rechtsstaat #USA

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