Krankheitstage auf Rekordniveau – warum die Zahlen täuschen und die Empörung fehl am Platz ist

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann

www.Renten-Experte.de

Die stark gestiegene Zahl der Krankheitstage in Deutschland wird gern als Beleg für sinkende Arbeitsmoral herangezogen.

Beschäftigte seien bequemer geworden, Krankschreibungen würden missbraucht. Diese Darstellung ist einfach – aber sie ist falsch.

Der eigentliche Grund liegt in einer grundlegend veränderten Erfassung von Krankmeldungen.

Ich habe diese Unterschiede selbst erlebt. Als Schüler arbeitete ich in einem Ferienjob bei der AOK.

Damals mussten Krankheitsfälle, die länger als sechs Wochen dauerten, manuell aus Papierkarteien herausgesucht werden. Krankmeldungen kamen per Post, trafen oft verspätet ein oder gingen vollständig verloren. Teilweise mussten Bescheinigungen beim Vertrauensarzt abgegeben oder dort nachträglich geklärt werden. Viele Krankheitstage erschienen nie in einer Statistik, weil sie schlicht nicht vollständig erfasst wurden.

Heute läuft die Übermittlung digital. Krankmeldungen werden elektronisch und zeitnah zwischen Arztpraxen, Krankenkassen und Arbeitgebern übermittelt.

Was früher unterging, taucht heute zuverlässig in den Zahlen auf. Der statistische Anstieg bedeutet daher nicht automatisch mehr Krankheit, sondern vor allem mehr Transparenz und Genauigkeit.

Auch die telefonische Krankschreibung spielt eine Rolle. Sie hat keine neue Krankheitswelle ausgelöst, sondern bildet Erkrankungen ab, die es schon immer gab. Wer früher mit Erkältung, Migräne oder Fieber zu Hause blieb, ohne ein Attest einzureichen, wird heute korrekt erfasst.

Hinzu kommt der demografische Wandel. Die Erwerbsbevölkerung wird älter, chronische Erkrankungen nehmen zu, gleichzeitig bleiben mehr Menschen trotz gesundheitlicher Einschränkungen länger im Berufsleben. Das ist gesellschaftlich sinnvoll, führt aber zwangsläufig zu mehr dokumentierten Krankheitstagen.

Nicht zuletzt steigen psychische Belastungen. Arbeitsverdichtung, Personalmangel, ständige Erreichbarkeit und wirtschaftliche Unsicherheiten schlagen sich in längeren Ausfallzeiten nieder. Auch das ist kein Zeichen von Faulheit, sondern von Überlastung.

Wer heutige Zahlen mit früheren Jahrzehnten vergleicht, ohne die völlig unterschiedliche Messmethodik zu berücksichtigen, zieht falsche Schlüsse. Die Zahlen sind ehrlicher geworden – die Debatte darüber oft nicht.

Die vereinfachte Darstellung hoher Krankheitstage stützt vor allem eine neoliberale, arbeitgebernahe Erzählung und dient als Argument, um Karenztage einzuführen, mit denen insbesondere CDU/CSU, FDP und AfD versuchen, die Kosten der Sozialversicherung zulasten der Beschäftigten zu senken.

#Krankheitstage #Arbeitswelt #Sozialversicherung #Gesundheit #Arbeitsmarkt

Mercosur Teil 5 – Welche Strategie verfolgt die AfD wirklich?

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Beim Mercosur-Abkommen fährt die AfD eine doppelte Linie. Nach außen gibt sie sich als Schutzmacht der heimischen Landwirtschaft und als Gegner „globalistischer“ Freihandelsdeals. So werden gezielt Sorgen im ländlichen Raum angesprochen: Preisdruck, Hofsterben, Importkonkurrenz.

Strategisch ist das Thema jedoch vor allem ein Hebel. Erstens kann die AfD Mercosur nutzen, um die EU als Feindbild aufzubauen: Brüssel als anonyme Macht, demokratische Verfahren als angebliche Fremdherrschaft. Ziel ist weniger Problemlösung, sondern die Delegitimierung der EU.

Zweitens kann die AfD – wenn Mercosur dennoch kommt – den Wettbewerbsdruck als Argument für Deregulierung einsetzen. Umweltauflagen, Klimaschutz und soziale Regeln würden dann als „Standortnachteil“ gerahmt. Besonders naheliegend ist die Forderung, den Mindestlohn in der Landwirtschaft zu senken oder Ausnahmen zu schaffen, um Kosten zu drücken.

Damit passt das Ganze zur wirtschaftspolitischen Grundausrichtung: weniger Schutzplanken, weniger Regulierung, weniger soziale Absicherung. Der vermeintliche Einsatz für Bauern ist dann vor allem Rhetorik, während am Ende Beschäftigte, Umwelt und kleinere Betriebe verlieren.

Mercosur wird so zum Instrument: EU-Bashing, Stimmung gegen Standards und die Vorbereitung weiterer Deregulierung. Wer genau hinschaut, erkennt: Nicht Landwirtschaftsschutz steht im Zentrum, sondern politische Polarisierung.

Es wird zudem immer sichtbarer, wie übrigens die BILD-Zeitung die Linie der AfD vertritt. Aus meiner Sicht entwickelt sich die BILD zur Propagandazeitung der AfD. Wer sieht das genauso?

#Mercosur #AfD

#Landwirtschaft #Mindestlohn #Pressekritik

Mercosur als Hebel Teil 4 – Ein politisches Strategiespiel auf dem Rücken der Landwirtschaft von CDU, CSU, FDP und AfD

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Die Debatte um das Mercosur-Abkommen reicht weit über Handelspolitik hinaus. Sie berührt das strategische Selbstverständnis jener Parteien, die sich als Wirtschaftsinteressengemeinschaft verstehen: CDU, CSU und FDP. Gleichzeitig positioniert sich die AfD offen als neoliberal-nationalistisch. Genau in diesem Spannungsfeld lohnt ein genauer Blick.

Besonders widersprüchlich ist die Haltung der CSU, verkörpert durch Markus Söder. Einerseits befürwortet sie das Mercosur-Abkommen, andererseits steht sie damit im klaren Gegensatz zu vielen Landwirten. Gerade kleine und mittlere Betriebe lehnen das Abkommen ab, weil sie massive Wettbewerbsnachteile befürchten. Der Grund ist offensichtlich: In Deutschland gelten deutlich höhere Umwelt-, Tierwohl- und Klimaschutzauflagen als in den Mercosur-Staaten.

Hier beginnt das politische Gedankenspiel. Sollte das Abkommen in Kraft treten, geraten deutsche Betriebe unter erheblichen Preisdruck. Die höheren Standards verteuern die Produktion – ein Nachteil, den vor allem kleinere Höfe kaum ausgleichen können.

Vorstellbar ist daher eine nachgelagerte Strategie. Zunächst wird das Abkommen durchgesetzt, trotz Widerstands aus der Landwirtschaft. Anschließend könnte argumentiert werden, deutsche Betriebe müssten „entlastet“ werden, um konkurrenzfähig zu bleiben. Die Konsequenz wäre nicht die Anhebung von Standards bei Importen, sondern eine Absenkung von Umwelt- und Klimaschutzauflagen im Inland.

Ergänzend käme ein weiterer Hebel ins Spiel: der Mindestlohn in der Landwirtschaft. Es ist durchaus vorstellbar, dass CDU, CSU und FDP – flankiert von der AfD – nach Inkrafttreten des Abkommens strategisch fordern würden, den Mindestlohn zu senken oder auszunehmen, um angeblich Kosten zu reduzieren. Der Wettbewerbsdruck durch Billigimporte würde so als Argument genutzt, um soziale Standards auszuhöhlen.

Damit würde nicht nur Umwelt- und Klimaschutz, sondern auch der soziale Schutz von Beschäftigten zur Verhandlungsmasse. Genau hierin liegt die Brisanz dieses möglichen Strategiespiels: Freihandel dient als Vorwand, um ökologische und soziale Errungenschaften gleichzeitig zurückzudrehen.

Aus diesem Grund drängen die Grünen auf eine Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof. Eine rechtliche Einordnung würde verbindlich festlegen, welche Umwelt-, Klima- und Sozialstandards zwingend einzuhalten sind. Damit würde verhindert, dass das Abkommen später als Hebel für Deregulierung missbraucht wird.

Das Mercosur-Abkommen wird so zum Instrument einer grundsätzlichen Richtungsentscheidung: Schutz von Landwirtschaft, Umwelt, Klima und fairer Arbeit – oder eine Politik, die wirtschaftlichen Druck nutzt, um Standards abzusenken.

#Mercosur #Landwirtschaft #Klimaschutz #Mindestlohn #EuGH

Mercosur als Vorwand Teil 3 – Wie BILD und WELT Europa systematisch gegeneinander ausspielen

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Die Berichterstattung von BILD und WELT zum Mercosur-Abkommen ist kein Einzelfall und kein Ausrutscher. Sie folgt einem seit Jahren erkennbaren Muster: Europäische Politik wird nicht erklärt, sondern emotionalisiert – und regelmäßig gegen Deutschland ausgespielt. Das Ziel ist nicht Information, sondern Polarisierung.

Auffällig ist dabei die wiederkehrende Konstruktion eines Gegners. Nicht konkrete politische Akteure werden kritisiert, sondern „die EU“ als anonyme, ferne Macht. Entscheidungen des EU-Parlaments erscheinen so nicht als Ergebnis demokratischer Aushandlung, sondern als Angriff auf nationale Interessen. Dass Deutschland selbst zentraler Teil dieser Entscheidungsprozesse ist, bleibt konsequent unerwähnt.

Gerade beim Mercosur-Abkommen wird diese Verzerrung besonders deutlich. Die notwendige juristische Prüfung, die Frage der Zuständigkeiten, Umweltauflagen, Sozialstandards und die Rolle nationaler Parlamente werden medial auf ein simples Schlagwort reduziert: „Klatsche für Deutschland“. Damit wird suggeriert, demokratische Kontrolle sei gleichbedeutend mit wirtschaftlichem Schaden.

Diese Logik ist gefährlich. Sie delegitimiert demokratische Verfahren und stellt sorgfältige Prüfung als Schwäche dar. Wer parlamentarische Verzögerung als Sabotage framed, vermittelt unterschwellig: Demokratie steht dem „Erfolg“ im Weg. Das ist kein Zufall, sondern Teil eines marktradikalen und EU-skeptischen Weltbildes.

Hinzu kommt eine bewusste emotionale Zuspitzung. Begriffe wie Niederlage, Klatsche oder Versagen erzeugen Empörung – nicht Verständnis. Die Leserinnen und Leser sollen nicht nachvollziehen, sondern sich ärgern. Und dieser Ärger richtet sich fast immer gegen Europa, nie gegen nationale Regierungen oder wirtschaftliche Interessengruppen.

So wird das Mercosur-Abkommen zum Vehikel einer größeren Erzählung: Europa als Problem, nationale Abschottung als Lösung. Dass genau diese Haltung langfristig Deutschland wirtschaftlich und politisch schwächen würde, bleibt außen vor. Differenzierung stört das Narrativ.

Teil drei macht damit deutlich: Die Berichterstattung von BILD und WELT ist keine neutrale Kritik an EU-Politik. Sie ist Teil einer systematischen Spaltung zwischen Deutschland und Europa, getragen von Vereinfachung, Emotionalisierung und bewusster Auslassung zentraler Fakten.

Wer Europa kritisieren will, darf das tun. Wer aber regelmäßig Demokratie diskreditiert, um Auflage und Klicks zu erzeugen, schwächt nicht Brüssel – sondern das Vertrauen in politische Vernunft insgesamt.

#Mercosur #Pressekritik #Europa #AxelSpringer #Demokratie

Mercosur vor dem EuGH Teil 2: Warum das Abkommen juristisch auf der Kippe steht

Ein Beitrag von Werner Hoffmann
Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

Das Mercosur-Freihandelsabkommen ist politisch hoch umstritten und rechtlich bislang nicht entschieden. Genau deshalb wird es dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Der EuGH soll klären, ob und in welcher Form die Europäische Union dieses Abkommen überhaupt ratifizieren darf. Hintergrund ist eine knappe politische Mehrheit und ein grundlegender Streit über Zuständigkeiten, Umweltrecht und demokratische Kontrolle.

Kernfrage ist, ob es sich um ein reines EU-Abkommen handelt oder um ein sogenanntes gemischtes Abkommen. In diesem Fall müssten alle nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten zustimmen. Teile der EU-Kommission wollen diese Beteiligung umgehen, während mehrere Staaten und Fraktionen dies für rechtswidrig halten.

Warum Grüne und Linke eine EuGH-Entscheidung wollen

Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke drängen bewusst auf den EuGH. Sie argumentieren, dass das Abkommen tief in Umwelt-, Klima-, Arbeits- und Verbraucherschutz eingreift und damit nicht allein unter die Handelspolitik der EU fällt. Zudem seien Umwelt- und Klimaklauseln bislang politisch formuliert, aber nicht einklagbar.

Warum die AfD dagegen ist

Die AfD lehnt das Abkommen ebenfalls ab, allerdings aus nationalistischen Gründen. Internationale Handelsabkommen werden pauschal als Souveränitätsverlust dargestellt. Umwelt-, Klima- oder Menschenrechtsfragen spielen dabei kaum eine Rolle.

Unter welchen Bedingungen der EuGH zustimmen könnte

Eine Zustimmung wäre nur denkbar, wenn nationale Parlamente beteiligt werden, Umwelt- und Klimaschutz rechtlich verbindlich und einklagbar sind, soziale Mindeststandards abgesichert werden und kein Verstoß gegen EU-Primärrecht vorliegt.

Warum der EuGH so nicht zustimmen kann

In der aktuellen Fassung fehlen durchsetzbare Umwelt- und Klimasanktionen, zugleich werden demokratische Mitwirkungsrechte eingeschränkt. Eine Zustimmung ohne Nachbesserungen wäre rechtlich kaum haltbar.

Aus der Erfahrung mit vergleichbaren Verfahren ist mit zwei bis drei Jahren bis zu einer EuGH-Entscheidung zu rechnen. Angesichts eines Abkommens, das seit über 20 Jahren verhandelt wird, ist diese zusätzliche juristische Klärung vertretbar und notwendig.

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Wachstum gegen Gewissen? – Teil 1 – Das Mercosur-Abkommen zwischen Profit, Klima und Existenzangst

Werner Hoffmann
– Demokrat der Mitte –

Das Mercosur-Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem südamerikanischen Staatenbund Mercosur zählt zu den umstrittensten Handelsprojekten Europas.

Ziel ist es, Zölle abzubauen und den Handel zwischen Europa sowie Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay auszuweiten.

Europäische Industriegüter wie Autos, Maschinen und Chemieprodukte sollen leichter exportiert werden, während im Gegenzug mehr Agrarprodukte wie Rindfleisch, Soja und Zucker nach Europa gelangen. Befürworter sehen darin wirtschaftliches Wachstum und geopolitische Stärke, Kritiker warnen vor erheblichen ökologischen und sozialen Folgen.

Warum Grüne und Linke Nachbesserungsbedarf sehen

Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke kritisieren die fehlende Verbindlichkeit beim Umwelt- und Klimaschutz. Sie befürchten zusätzliche Abholzung des Amazonas, steigende Emissionen und einen Widerspruch zu europäischen Klimazielen. Arbeits- und Menschenrechte seien nicht ausreichend abgesichert. Gefordert werden verbindliche Standards und Sanktionen.

Warum Landwirte in Deutschland dagegen sind

Viele Landwirte sehen im Abkommen eine existenzielle Gefahr. Während sie strenge Umwelt- und Tierwohlauflagen erfüllen müssen, gelangen günstig produzierte Agrarimporte aus Südamerika auf den EU-Markt. Der Preisdruck bedroht vor allem kleinere Betriebe.

Warum CSU, CDU, FDP, SPD und AfD unterschiedlich positioniert sind

CSU und CDU unterstützen das Abkommen aus industrie- und geopolitischen Gründen. Die FDP sieht im Freihandel einen zentralen Wohlstandsmotor. Die SPD ist gespalten zwischen Industrieinteressen und sozial-ökologischen Bedenken. Die AfD lehnt das Abkommen überwiegend aus nationalistischen Motiven ab.

Hinweis:

Teil 2 dieses Beitrags beleuchtet, warum das Abkommen bislang nicht beschlossen ist, wie knapp die politische Entscheidung ausfällt und welche Rolle der Europäische Gerichtshof dabei spielen könnte.

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Das ist eine Lüge: Ukrainer bekommen in Deutschland keine Rente mit 57

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

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Rechtsextreme Netzwerke und andere Putin-Anhänger behaupten derzeit gezielt, ukrainische Geflüchtete würden in Deutschland bereits mit 57 Jahren eine Rente erhalten. Diese Behauptung ist falsch. Es handelt sich um eine bewusst verbreitete Lüge, die Misstrauen, Neid und soziale Spannungen schüren soll.

Die Faktenlage ist eindeutig. Nach offiziellen Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund gibt es keinerlei Sonderregelungen für ukrainische Geflüchtete beim Renteneintrittsalter. Für sie gelten exakt dieselben gesetzlichen Voraussetzungen wie für alle anderen Menschen in Deutschland.

Eine deutsche Altersrente erhält nur, wer zuvor eigene Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Zusätzlich muss das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter erreicht werden. Dieses liegt je nach Geburtsjahr zwischen 63 und 67 Jahren. Eine Rente mit 57 existiert in Deutschland nicht.

Bild 4:

Zwischen Deutschland und der Ukraine besteht kein umfassendes Sozialversicherungsabkommen. In der Ukraine zurückgelegte Arbeits- oder Versicherungszeiten werden daher nicht automatisch auf die deutsche Rente angerechnet. Ohne eigene Beitragszeiten in Deutschland entsteht kein Rentenanspruch.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat diese Behauptung öffentlich als Desinformation zurückgewiesen. Wer dennoch behauptet, Ukrainer bekämen in Deutschland mit 57 Jahren eine Rente, verbreitet Unwahrheiten. Diese Erzählungen dienen nicht der Aufklärung, sondern der politischen Hetze.

#FaktenStattHetze #Desinformation #Rentenversicherung #Ukraine #Rechtsradikalismus

Reichtum fast steuerfrei – warum Vermögenssteuer und eine gerechte Kapitalertragsteuer jetzt kommen müssen

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann

Deutschland diskutiert seit Jahren über Leistungsbereitschaft, Sparsamkeit und angebliche Steuerrekorde. Doch ein Blick auf die Realität zeigt: Große Vermögen werden geschont, Arbeit wird belastet. Das ist weder gerecht noch ökonomisch sinnvoll.

Die Kapitalertragsteuer beträgt pauschal 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. Wer ausschließlich von Kapital lebt – etwa durch Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne – zahlt damit deutlich weniger Steuern als eine Facharbeiterin oder ein Angestellter mit mittlerem Einkommen. Wer Millionär ist und nur Kapitalerträge erzielt, bleibt regelmäßig bei dieser niedrigen Belastung. Und selbst diese 25 % werden durch Holding-Strukturen, Verlustverrechnung, Stiftungen oder Auslandsmodelle oft auf 0 % reduziert.

Ähnlich sieht es bei der Erbschaftsteuer aus. Großvermögen werden über Betriebsvermögen, Familiengesellschaften oder Verschonungsregeln weitergereicht – häufig nahezu steuerfrei. Das Ergebnis: Vermögen vermehrt sich leistungslos über Generationen, während Arbeit, Konsum und Miete voll besteuert werden.

Die oft zitierte Grenze einer angeblichen 50-%-Gesamtsteuerbelastung ist dabei ein Mythos. Es gibt faktisch niemanden in Deutschland, der dauerhaft eine solche Gesamtbelastung trägt. Schon gar nicht bei großen Vermögen. Im Gegenteil: Je höher das Vermögen, desto niedriger oft die reale Steuerquote.

Deshalb braucht es eine moderne Vermögenssteuer, die sehr hohe Vermögen moderat, aber wirksam beteiligt – mit hohen Freibeträgen, damit der Mittelstand geschützt bleibt. Gleichzeitig muss die Kapitalertragsteuer reformiert werden:

Zurück zum individuellen Steuersatz, aber mit einem hohen Freibetrag von 50.000 Euro pro Person und Jahr. Damit wären Altersvorsorge, Sparrücklagen und kleinere Kapitalerträge weiterhin steuerfrei, während große Vermögenseinkommen fair beitragen.

Das wäre kein Angriff auf Leistung – sondern ein Schritt zu Steuergerechtigkeit, sozialem Zusammenhalt und einer stabilen Demokratie.

Weitere Informationen zur Erbschaftssteuer und Notfallvorsorge gibt es im Notfallordner von www.not-fallordner.de

www.not-fallordner.de

#Steuergerechtigkeit #Vermögenssteuer #Kapitalertragsteuer #Erbschaftsteuer #SozialeGerechtigkeit

Das Märchen von der 50-Prozent-Steuer – Wie neoliberale Mythen Vermögenssteuern blockieren

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann

Seit Jahren wird ein immer gleiches Narrativ verbreitet: In Deutschland dürfe die Gesamtsteuerbelastung angeblich nicht über 50 Prozent liegen. Deshalb – so das Argument – seien Vermögenssteuer oder höhere Erbschaftssteuern rechtlich unmöglich. Dieses Argument klingt juristisch, ist aber ein politisches Märchen.

Zunächst zur Theorie: Einen festen Höchststeuersatz von 50 Prozent gibt es nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat keinen Steuerdeckel festgelegt, sondern lediglich Verhältnismäßigkeit gefordert. Der oft zitierte „Halbteilungsgrundsatz“ ist keine geltende Rechtsnorm, sondern eine historische Argumentationslinie – mehr nicht.

Der höchste Einkommensteuersatz betrifft ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständige Arbeit, selbstständige Tätigkeit sowie Vermietung und Verpachtung. Selbst inklusive Solidaritätszuschlag und Reichensteuer liegt dieser Satz theoretisch bei rund 47 bis 48 Prozent – und auch nur auf den obersten Einkommensanteil.

Doch selbst diese Theorie hat mit der Realität wenig zu tun.

In der Praxis zahlt nahezu niemand eine Gesamtsteuerbelastung von 50 Prozent. Der Grund ist einfach: Wohlhabende Menschen erzielen ihr Einkommen nicht nur aus Arbeit.

Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne werden pauschal mit 25 Prozent Kapitalertragsteuer besteuert, zuzüglich Solidaritätszuschlag. Hinzu kommt ein Sparerfreibetrag von 1.000 Euro. Wer hohe Arbeitseinkommen hat, verfügt in der Regel auch über erhebliches Kapitalvermögen – und senkt damit automatisch seine durchschnittliche Gesamtsteuerquote.

Je höher das Vermögen, desto stärker wirkt dieser Effekt. Während normale Arbeitnehmer fast vollständig im progressiven Einkommensteuertarif hängen, verschiebt sich bei Reichen der Einkommensmix in Richtung niedrig besteuerter Kapitaleinkünfte. Die reale Gesamtsteuerbelastung liegt dadurch häufig deutlich unter 40 Prozent.

Hinzu kommen internationale Gestaltungsmodelle: Vermögen wird über Kapitalgesellschaften im Ausland verwaltet, oft in Niedrigsteuerländern. Formell gehören diese Gesellschaften Kindern, Enkeln oder Ehepartnern. Verwaltungsgebühren und formale Geschäftsführertätigkeiten reduzieren steuerpflichtige Erträge weiter – und senken zugleich künftige Erbschaftssteuern.

Die Behauptung, es gebe in Deutschland viele Menschen mit fast 50 Prozent Gesamtsteuerbelastung, ist daher ein Ammenmärchen. Es dient vor allem einem Zweck: notwendige Reformen zu verhindern.

Vermögenssteuern und höhere Erbschaftssteuern sind rechtlich möglich, ökonomisch sinnvoll und gesellschaftlich gerecht. Was sie blockiert, sind keine Verfassungsgrenzen – sondern hartnäckig wiederholte Mythen.

#Vermögenssteuer #Erbschaftsteuer #Steuergerechtigkeit #Reichensteuer #Steuerpolitik

Die große Steuer-Legende: Warum es keine 50-Prozent-Grenze gibt

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann

Immer wieder taucht sie auf – die Behauptung, der Staat dürfe den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr als 50 Prozent Steuern abnehmen. Angeblich habe das höchste deutsche Gericht diese Grenze festgelegt. Doch diese Erzählung ist ein politischer Mythos – juristisch hält sie nicht stand.

Tatsächlich gab es in den 1990er-Jahren Überlegungen zu einem sogenannten Halbteilungsgrundsatz. Dahinter stand die Idee, dass sich Staat und Steuerzahler Erträge hälftig teilen sollten. Diese Gedanken tauchten in einzelnen Urteilsbegründungen auf, wurden jedoch nie als feste verfassungsrechtliche Obergrenze festgeschrieben.

Spätestens 2006 stellte das Bundesverfassungsgericht klar: Aus dem Grundgesetz ergibt sich keine starre 50-Prozent-Grenze für die Gesamtsteuerbelastung. Eine pauschale Deckelung existiert nicht.

Entscheidend sind andere Kriterien: Gleichheitsgrundsatz, Verhältnismäßigkeit, Sozialstaatsprinzip und der Schutz des Existenzminimums. Nicht die Höhe eines einzelnen Steuersatzes ist ausschlaggebend, sondern seine Wirkung im Gesamtsystem.

Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Belastung zulässig wäre. Übermäßige oder erdrosselnde Steuern können verfassungswidrig sein – aber nicht wegen einer magischen Prozentgrenze, sondern wegen ihrer realen Auswirkungen.

Die berühmte 50-Prozent-Grenze ist daher kein Recht, sondern ein politisches Narrativ. Wer seriös über Steuern diskutieren will, sollte über Gerechtigkeit, Leistungsfähigkeit und gesellschaftlichen Ausgleich sprechen – nicht über Mythen.

#Steuerrecht
#Bundesverfassungsgericht
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#Steuergerechtigkeit
#Grundgesetz

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