Renten-Splitting: Der riskante Deal, der Partnern hilft – oder sie um tausende Euro bringt!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.
Rentenexperte
– www.Renten-Experte.de -.

Heute habe ich die Empfehlung zu einem Thema erhalten, das dramatisch unterschätzt wird – und das viele Ehepaare in existenzielle Fallstricke führen kann.
Es geht um das Renten-Splitting der gesetzlichen Rentenversicherung. Kaum ein Bereich wird in den Medien so vereinfacht, unkritisch oder missverständlich dargestellt wie dieses Thema.

In Wahrheit ist das Renten-Splitting ein hochkomplizierter Mechanismus, der nur für bestimmte Paare geeignet ist – und für viele andere ein massiver Nachteil ist. Umso wichtiger ist es, hier vollständig, korrekt und ohne Pauschalversprechen zu informieren.

Was bedeutet Renten-Splitting wirklich?

Beim Renten-Splitting teilen Eheleute oder eingetragene Lebenspartner die während der Ehezeit erworbenen Entgeltpunkte zu gleichen Teilen. Wer viele Punkte erworben hat, gibt ab; wer wenig erworben hat, bekommt dazu.

Damit soll eine gerechtere Verteilung der Rentenansprüche innerhalb der Partnerschaft geschaffen werden.

Doch:
Mit der Entscheidung für das Splitting verzichtet das Paar endgültig auf die Witwen- oder Witwerrente. Der Tausch ist also:

Halbe Rentenpunkte jetzt
statt
Hinterbliebenenrente ein Leben lang.

Eine Entscheidung, die man nie wieder rückgängig machen kann.

Die tatsächlichen Voraussetzungen für Renten-Splitting

In vielen Artikeln fehlt dieses Kapitel komplett – dabei entscheiden gerade diese Punkte darüber, ob Splitting überhaupt möglich ist.

1. Ehejahr und Geburtsjahr

Renten-Splitting ist nur möglich, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

  • die Ehe wurde nach dem 1. Januar 2002 geschlossen,
  • oder die Ehe wurde früher geschlossen, aber beide Partner sind ab 1. Januar 1962 geboren.

Diese Übergangsregelung wird häufig übersehen.

2. Mindestens ein Partner darf noch keine Altersrente beziehen

Splitting ist nur möglich, wenn:

  • beide Partner die Voraussetzungen für eine Altersrente erfüllen, oder
  • ein Partner eine volle Erwerbsminderungsrente erhält,

aber gleichzeitig gilt:
Keiner darf bereits eine Altersrente beziehen.

3. Mindestversicherungszeit bei älteren Ehen

Wenn die Ehe vor 2002 geschlossen wurde, müssen beide Partner mindestens 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten besitzen.

4. Die Ehe muss mindestens ein Jahr bestanden haben

Auch hier geht es darum, Missbrauch zu verhindern und nur gewachsene Partnerschaften zu berücksichtigen.

5. Gemeinsamer Antrag

Splitting ist nur möglich, wenn beide Partner ausdrücklich zustimmen. Einseitig kann niemand das Renten-Splitting erzwingen.

6. Hinterbliebenenrente fällt vollständig weg

Das ist die wichtigste – aber oft unterschlagene – Konsequenz. Wer sich für das Splitting entscheidet, verzichtet dauerhaft auf die Witwen- oder Witwerrente.

Für wen ist Renten-Splitting sinnvoll?

Renten-Splitting kann Vorteile bringen für Paare:

  • die ähnliche Einkommen haben,
  • bei denen keiner langfristig beruflich ausgesetzt hat (Kindererziehung oder Pflege),
  • die kaum Altersunterschied haben,
  • die bewusst keine Hinterbliebenenabsicherung wünschen,
  • oder bei denen die Hinterbliebenenversorgung aufgrund eines höheren Einkommens überhaupt nicht mehr gezahlt wird,
  • für die die finanzielle Unabhängigkeit beider Partner eine wichtige Rolle spielt.

Für wen ist das Splitting ein Nachteil?

Für viele Ehepaare ist Splitting eindeutig schädlich – besonders wenn:

  • ein Partner deutlich weniger Rentenpunkte hat,
  • ein Partner lange Erziehungszeiten oder Pflegezeiten hatte,
  • die Einkommen stark unterschiedlich waren,
  • ein großer Altersunterschied besteht,
  • die Hinterbliebenenrente im Ernstfall existenziell wäre,
  • ein Partner gesundheitlich eingeschränkt ist und dadurch ein früherer Todesfall wahrscheinlich ist.

In all diesen Fällen übersteigt die Hinterbliebenenrente fast immer den Vorteil des Splittings.

In bestimmten Fällen kann auch die betriebliche Altersversorgung bei einem Rentensplitting nachteilig ausfallen.
Viele Betriebsrenten berücksichtigen die Hinterbliebenenversorgung als festen Bestandteil der Gesamtleistung. Fällt die Witwen- oder Witwerrente durch das Splitting weg, kann dies dazu führen, dass auch die betriebliche Altersversorgung keine oder nur stark reduzierte Hinterbliebenenleistungen vorsieht. Auch dieser Punkt muss dringend in die Gesamtbeurteilung einbezogen werden.

Warum ein unabhängiger Rentenberater zwingend erforderlich ist

Die Deutsche Rentenversicherung darf nicht beraten, ob das Splitting für ein Paar finanziell sinnvoll ist. Sie erklärt nur die technischen Abläufe – aber nicht, ob es sich lohnt.

Renten-Splitting hat Auswirkungen auf:

  • die Rentenhöhe beider Partner,
  • die Hinterbliebenenabsicherung,
  • die steuerliche Belastung,
  • das Vermögen im Alter,
  • die Versorgung bei Invalidität,
  • die Vermögensstruktur der Familie,
  • das Risiko von Altersarmut.

Jede Fehlerentscheidung ist endgültig. Genau deshalb sollte man zwingend einen unabhängigen Rentenberater einbeziehen, der alle Szenarien durchrechnet und verständlich erklärt.

Rentenexperte – Renten-Experte.de

Der Main-Spitze-Artikel: gut gemeint – aber zu pauschal, zu oberflächlich

Der Artikel „Rentenansprüche partnerschaftlich teilen“ auf Main-Spitze bietet einen guten Einstieg, verschweigt aber wichtige Details, die zu falschen Annahmen führen können.

Er ist ein typisches Beispiel für Medienberichte, die das Rentensplitting zu leicht, zu positiv und zu unkritisch darstellen.

Um das klar zu zeigen, folgen nun einige Zitate aus dem Artikel – und meine dazugehörigen Ergänzungen und Richtigstellungen.

Zitate aus dem Main-Spitze-Artikel – und meine Ergänzungen bzw. Richtigstellungen

Zitat 1:
„Ehepaare können ihre Rentenansprüche partnerschaftlich teilen und so für mehr Gleichberechtigung sorgen.“

Meine Ergänzung:
Ja, das können sie – aber nur, wenn sie auf die Witwen- oder Witwerrente verzichten. Dieser Punkt fehlt im Artikel und führt zu den größten Fehlentscheidungen.

Zitat 2:
„Das Verfahren ist relativ unkompliziert und muss lediglich gemeinsam beantragt werden.“

Meine Richtigstellung:
Das Verfahren mag administrativ unkompliziert sein, aber die Voraussetzungen sind komplex. Ehejahr, Geburtsjahr, Rentenbeginn und Mindestversicherungszeiten werden im Artikel nicht ausreichend erläutert. Viele Paare erfüllen die Kriterien in der Praxis gar nicht.

Zitat 3:
„Renten-Splitting schafft Gerechtigkeit, wenn ein Partner deutlich weniger eingezahlt hat.“

Meine Richtigstellung:
Oft ist das Gegenteil der Fall. Wenn ein Partner wegen Kindererziehung oder Pflege weniger eingezahlt hat, ist die Hinterbliebenenrente meist deutlich wertvoller als ein Splitting. Sie sichert den überlebenden Partner lebenslang ab.

Zitat 4:
„Das Splitting sorgt dafür, dass beide Partner auf eigenen Füßen stehen.“

Meine Ergänzung:
Das kann in bestimmten Lebensmodellen stimmen. Wenn der besserverdienende Partner jedoch früh verstirbt, verliert der überlebende Partner jegliche Hinterbliebenenabsicherung. Dann steht er eben nicht stabil, sondern möglicherweise finanziell im Regen.

Zitat 5:
„Es ist eine moderne Form der Rentengestaltung.“

Meine Richtigstellung:
Renten-Splitting ist keine harmlose, moderne Spielart der Altersvorsorge, sondern eine hochriskante Entscheidung mit dauerhaften Konsequenzen. Moderne Gestaltung bedeutet nicht automatisch mehr Sicherheit.

Resümee

Renten-Splitting kann für bestimmte Paare hilfreich sein – für viele andere ist es jedoch ein finanzieller Nachteil. Der Main-Spitze-Artikel vermittelt ein zu positives, zu vereinfachtes Bild und lässt entscheidende Details weg.

Das kann zu falschen Lebensentscheidungen führen.

Wer über Renten-Splitting nachdenkt, braucht immer:

  • vollständige Informationen,
  • eine realistische Berechnung der eigenen Situation,
  • einen unabhängigen Rentenberater, der nicht an die Deutsche Rentenversicherung gebunden ist.

Nur dann lässt sich eine sichere, nachhaltige und richtige Entscheidung treffen.

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Quelle des Main-Spitze-Artikels:

https://www.main-spitze.de/wirtschaft/verbrauchertipps/der-rententipp-rentenansprueche-partnerschaftlich-teilen-5109720?egy_cid=https://www.main-spitze.de/wirtschaft/verbrauchertipps/der-rententipp-rentenansprueche-partnerschaftlich-teilen-5109720?egy_cid=

Hannah Arendt – Die Prophetin, die unsere Gegenwart erschreckend klar vorausgesagt hat

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Wir brauchen für eine funktionierende Demokratie keine Extremparteien, sondern Parteien, die die Mitte vertreten! –

Heute habe ich die Empfehlung zu einem Film von Lu Ils erhalten, die durchaus interessant ist.

Doch Arendt war nicht nur Denkerin, sie handelte aktiv.

Während des Nationalsozialismus und ihres Exils in Frankreich setzte sie sich für verfolgte Menschen ein und half jüdischen Kindern, nach Israel zu fliehen.

Hannah Arendts Werk ist überwältigend.

Ihre politischen Schriften lesen sich heute wie präzise Analysen zu den aktuellen Kriegen im Nahen Osten und der Ukraine, ebenso wie zur Gefahr des erstarkenden Rechtsextremismus in Europa.

Die Schauspielerin Katharina Thalbach liest in der Dokumentation aus Arendts Schriften.

Hannah Arendts Leben – geboren 1906 in Hannover, Exil in Frankreich, später USA, gestorben 1975 in New York – war bewegt, unbequem und voller Mut.

Sie hat sich keinem Zeitgeist unterworfen.

Ihre kritische Haltung zum Zionismus machte sie nach dem Zweiten Weltkrieg nicht unumstritten.

Doch ihre humane Perspektive verlor sie niemals. Lebenslang behielt sie ihren klaren Blick auf Nationalsozialismus und Antisemitismus.

Der Film Hannah Arendt und die Gefahren der Gegenwart folgt ihren Spuren – in Europa und den USA. Historische Dokumente wie das berühmte TV-Interview mit Günter Gaus werden ergänzt durch heutige Deutungen von Denkerinnen und Denkern.

Die Kulturdokumentation zeichnet das Bild einer mutigen, klugen Frau, deren Gedanken uns heute wie Warnungen aus der Vergangenheit erreichen – und erschreckend aktuell wirken.

Film von Anna Pflüger und Lara Heinemann

#HannahArendt
#Demokratie
#Rechtsextremismus
#Zeitgeschichte
#Philosophie

www.3sat.de/kultur/kulturdoku/hannah-arendt-und-die-gefahren-der-gegenwart-100.html

Demokratie am Abgrund: Warum jetzt selbst CDU und SPD ein AfD-Verbot in Thüringen fordern

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören.-

In Thüringen geraten die politischen Alarmglocken außer Kontrolle. Gleich zwei hochrangige Amtsträgerinnen und Amtsträger – der SPD-Innenminister Georg Maier und die CDU-Justizsenatorin Felor Badenberg – sprechen sich nun offen dafür aus, ein Verbotsverfahren gegen den AfD-Landesverband einzuleiten. Ein Schritt, der noch vor wenigen Jahren undenkbar schien, gewinnt plötzlich spürbare Dynamik.

Badenberg betont, dass die Lage im Freistaat eine neue Qualität erreicht habe. Sie fordert nicht nur ein mögliches Parteiverbot, sondern bringt sogar die Verwirkung von Grundrechten beim AfD-Frontmann Björn Höcke ins Spiel, also den Entzug zentraler Bürgerrechte, wenn jemand aktiv gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung arbeitet.

Auch SPD-Minister Maier macht deutlich, dass er bereit ist, diesen Weg zu unterstützen. Er sieht darin keinen politischen Schlagabtausch, sondern eine notwendige Schutzmaßnahme für den Staat. Maier warnt eindrücklich, dass die Demokratie in Thüringen ohne energisches Handeln zunehmend unter Druck gerate. Der AfD-Landesverband ist dort seit 2021 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und liegt sowohl in den Umfragen als auch im Landtag weit vorn.

Beide Politiker eint eine klare Einschätzung: Wenn demokratische Institutionen nicht handeln, bevor extremistisches Gedankengut zur Realität wird, könnte sich Thüringen zu einem politischen Experimentierfeld entwickeln, in dem Grundwerte ausgehöhlt werden. Das Warnsignal kommt nicht mehr nur aus der Wissenschaft oder der Zivilgesellschaft, sondern mittlerweile direkt aus Regierungs- und Senatsverantwortung.

Am Ende steht die zentrale Frage, die über Thüringen hinausreicht. Es geht darum, ob ein demokratischer Staat verpflichtet ist, jene Kräfte zu stoppen, die seine Grundordnung beseitigen wollen. Der Ruf nach einem AfD-Verbot zeigt, wie ernst die Lage inzwischen eingeschätzt wird.

#AfDVerbot #DemokratieSchützen #Thüringen #Rechtsextremismus #Grundrechte

Rente in Gefahr: Schon ab 1.438 € droht Kürzung – jetzt trifft es auch Millionen mit Mieteinnahmen!

Ein Beitrag von

www.Renten-Experte.de

Werner Hoffmann.

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Warum die Einkommensprüfung beim Grundrentenzuschlag so wichtig ist

Jedes Jahr zum Januar führt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) eine umfangreiche Einkommensprüfung bei allen Menschen durch, die den Grundrentenzuschlag erhalten. Diese Prüfung entscheidet, ob der Zuschlag vollständig, teilweise oder gar nicht ausgezahlt wird. Für rund 1,4 Millionen Rentnerinnen und Rentner heißt das:

Jedes steuerpflichtige Einkommen kann über die Höhe des Zuschlags entscheiden.

Die Freibeträge für 2025

Für die Berechnung des Grundrentenzuschlags gelten feste Freibeträge. Entscheidend ist dabei das monatliche Gesamteinkommen.

  • Alleinstehende: bis 1.438 € monatliches Einkommen – keine Kürzung,
  • Paare: bis 2.243 € monatliches Einkommen – keine Kürzung.

Alles, was über diesen Freibeträgen liegt, wird anteilig oder vollständig auf den Grundrentenzuschlag angerechnet. Damit kann der Zuschlag deutlich sinken oder im Extremfall komplett wegfallen.

Mieteinnahmen: was wirklich angerechnet wird

Mieteinnahmen gehören zu den Einkommensarten, die bei der Grundrente grundsätzlich voll angerechnet werden. Entscheidend ist dabei jedoch nicht die Bruttomiete, sondern nur der steuerliche Gewinn.

Das bedeutet: Es zählt immer:
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung minus alle abzugsfähigen Kosten, zum Beispiel:

  • Abschreibung (AfA),
  • Reparaturen und Instandhaltung,
  • nicht umlagefähiges Hausgeld,
  • Schuldzinsen,
  • Gebäudeversicherungen,
  • Hausverwaltungsgebühren.

Nur der daraus resultierende steuerliche Gewinn fließt in die Einkommensprüfung ein.

Beispiel:
Mieteinnahmen: 900 €
Kosten: 600 €
Steuerlicher Gewinn: 300 €
→ Nur diese 300 € gelten als anrechenbares Einkommen für den Grundrentenzuschlag, nicht die vollen 900 €.

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Betriebsrenten und Riester-Renten – was gilt in der Grundrente?

Neben der gesetzlichen Rente spielen Betriebsrenten und Riester-Renten eine immer größere Rolle. Für die Grundrente gelten hier klare Regeln, die oft mit der Grundsicherung verwechselt werden.

Betriebsrenten (bAV)

Betriebsrenten sind in der Regel voll steuerpflichtig. Entsprechend werden sie auch bei der Berechnung des Grundrentenzuschlags berücksichtigt. Ein besonderer Freibetrag von 100 € existiert hier in der Grundrente nicht.

Das bedeutet: Der steuerpflichtige Teil der Betriebsrente zählt vollständig zum Einkommen, das mit den Grundrenten-Freibeträgen (1.438 € bzw. 2.243 €) verglichen wird.

Riester-Renten

Bei Riester-Renten kommt es darauf an, in welcher Form sie ausgezahlt werden.

  • Monatliche Riester-Rente: Sie ist voll steuerpflichtig und wird deshalb mit ihrem steuerpflichtigen Betrag vollständig als Einkommen angerechnet,
  • Einmal- oder Teilkapitalauszahlung: Hier ist regelmäßig nur der Ertragsanteil steuerpflichtig. Entsprechend wird auch nur dieser steuerpflichtige Anteil bei der Grundrente angerechnet,
  • Riester-Zulagen: Sie sind steuerfrei und werden bei der Grundrente nicht als Einkommen berücksichtigt.

Wie die Einkommensanrechnung funktioniert

Die Einkommensanrechnung beim Grundrentenzuschlag erfolgt stufenweise. Entscheidend ist das monatliche Gesamteinkommen nach steuerlicher Betrachtung.

  • Stufe 1 – Einkommen bis zum Freibetrag: Bis 1.438 € (Alleinstehende) bzw. 2.243 € (Paare) bleibt der Grundrentenzuschlag unverändert,
  • Stufe 2 – Einkommen zwischen Freibetrag und zweiter Grenze: Bei Alleinstehenden liegt diese zweite Grenze bei 1.840 €, bei Paaren bei 2.646 €. In diesem Bereich werden 60 Prozent des Betrags angerechnet, der über dem Freibetrag liegt,
  • Stufe 3 – Einkommen über der zweiten Grenze: Alles, was über 1.840 € (Alleinstehende) bzw. 2.646 € (Paare) hinausgeht, wird zu 100 Prozent angerechnet.

Je nach Einkommenshöhe kann der Grundrentenzuschlag so deutlich gemindert werden. Wer knapp über den Freibeträgen liegt, erlebt meist nur eine moderate Kürzung. Wer weit darüber liegt, muss mit einer spürbaren Minderung bis hin zum vollständigen Wegfall rechnen.

Rechenbeispiele zur Verdeutlichung

Beispiel 1: alleinstehende Person

Einkommen (gesetzliche Rente, Betriebsrente, Mieteinnahmen-Gewinn usw.): 1.500 €
Freibetrag: 1.438 €
Übersteigender Betrag: 62 €
Davon werden 60 Prozent angerechnet: 0,6 × 62 € = 37,20 €
→ Der Grundrentenzuschlag vermindert sich um 37,20 € monatlich.

Beispiel 2: Ehepaar mit Mietertrag

Gemeinsames Einkommen: 2.700 €
Freibetrag: 2.243 €
Übersteigender Gesamtbetrag: 457 €
Davon bis zur zweiten Grenze (2.646 €): 403 € → hiervon 60 Prozent = 241,80 €
Über der zweiten Grenze: 54 € → hiervon 100 Prozent = 54 €
Gesamtanrechnung: 241,80 € + 54 € = 295,80 €
→ Der gemeinsame Grundrentenzuschlag wird um 295,80 € gekürzt.

Welche Einnahmen werden bei der Grundrente angerechnet?

Anrechenbar sind alle Einkommensarten, die steuerpflichtig sind oder in das zu versteuernde Einkommen einfließen. Dazu gehören insbesondere:

  • gesetzliche Rente (steuerpflichtiger Anteil),
  • Einkommen aus nichtselbständiger und selbständiger Arbeit,
  • Betriebsrenten (bAV),
  • Riester-Renten (steuerpflichtiger Anteil),
  • Mieteinnahmen (steuerlicher Gewinn aus Vermietung und Verpachtung),
  • Kapitalerträge, soweit steuerpflichtig (zum Beispiel, wenn kein oder nur teilweise Freibetrag genutzt wurde),
  • ausländische steuerpflichtige Einkünfte,
  • Nebentätigkeiten, sofern sie nicht pauschal versteuert werden.

Welche Einnahmen bleiben bei der Grundrente außen vor?

Wichtige Einnahmen, die bei der Grundrente nicht angerechnet werden, sind:

  • Ehrenamtspauschale,
  • Übungsleiterpauschale,
  • pauschal versteuerte Minijobs,
  • Riester-Zulagen,
  • Pflegegeld für die Pflege von Angehörigen,
  • Wohngeld,
  • Leistungen der Sozialhilfe oder Bürgergeld,
  • Krankengeld, Mutterschaftsgeld,
  • der Grundrentenzuschlag selbst.

Wie und wann die Einkommensprüfung stattfindet

Die Deutsche Rentenversicherung prüft die Einkommensverhältnisse beim Grundrentenzuschlag regelmäßig zum Jahresbeginn. Grundlage sind in der Regel die Daten des Finanzamts.

  • Prüfungstermin: jeweils zum 1. Januar eines Jahres,
  • maßgeblich ist in der Regel das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres.

Beispiel: Die Prüfung zum 1. Januar 2026 basiert in der Regel auf dem Einkommen des Jahres 2023. Liegen diese Daten noch nicht vollständig vor, kann ersatzweise auch auf frühere Jahre zurückgegriffen werden. Anpassungen sind möglich, wenn später neue Steuerdaten gemeldet werden.

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Gerade bei der Einkommensanrechnung werden sehr oft Fehler gemacht.

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Hilfreich ist hier immer die Beratung durch einen extremen, unabhängigen Rentenberater.

Wer monatlich 10 Euro mehr Rente erhält, hat regelmäßig nach ein bis zwei Jahren die Kosten schon wieder zurück.

Darüber hinaus können in bestimmten Fällen – wenn man noch Steuern zahlt – die Kosten als Werbungskosten bei den Einkünften Anlage R geltend gemacht werden.

Darüber hinaus gibt es Rechtschutz Versicherungen, die in diesem Bereich auch Leistungen erbringen.

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Wichtige Klarstellung: die 100 € Freibetrag gelten nicht bei der Grundrente

Häufig werden Grundrente und Grundsicherung im Alter miteinander verwechselt. Das führt leicht zu Missverständnissen beim Thema Freibeträge. Besonders der bekannte Betrag von 100 € für Betriebsrenten und Riester-Renten stammt nicht aus der Grundrente, sondern aus der Grundsicherung.

Für die Grundrente gilt: Es gibt keinen pauschalen Freibetrag von 100 € auf Betriebsrenten oder Riester-Renten. Diese Einkünfte werden – wie oben beschrieben – nach ihrer steuerpflichtigen Höhe in das zu prüfende Einkommen einbezogen.

Grundsicherung im Alter: hier gelten eigene Freibeträge

In der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) gelten andere Regeln. Hier gibt es Freibeträge für zusätzliche Altersvorsorge, die ausdrücklich eingeführt wurden, um private Vorsorge nicht vollständig auf die Grundsicherung anzurechnen.

  • Grundfreibetrag von 100 € monatlich: Dieser gilt für Einkommen aus zusätzlicher Altersvorsorge wie Betriebsrenten, Riester-, Rürup- oder privaten Renten,
  • Zusätzlicher Freibetrag von 30 Prozent des darüber hinausgehenden Betrags,
  • Maximaler zusätzlicher Freibetrag: bis zu 223 € pro Monat,
  • Gesamtfreibetrag für Altersvorsorgeleistungen in der Grundsicherung: bis zu 323 € monatlich.

Diese Freibeträge gelten ausschließlich in der Grundsicherung nach SGB XII. Bei der Grundrente werden sie nicht angewandt. Wer sowohl Grundrente als auch Grundsicherung erhält, muss daher beide Systeme getrennt betrachten: Die Grundrente mit ihren speziellen Grenzen und Anrechnungsregeln – und die Grundsicherung mit dem 100 € Grundfreibetrag plus zusätzlichem Vorsorgefreibetrag.

Fazit: Für alle, die den Grundrentenzuschlag erhalten, lohnt sich ein genauer Blick auf die eigenen Einkommensarten: Welche Beträge sind steuerpflichtig, welche steuerfrei, wo entstehen Gewinne (zum Beispiel bei Mieteinnahmen) und wie wirken sich Betriebsrenten und Riester-Renten wirklich aus. Gleichzeitig ist wichtig zu wissen: Die vielzitierte 100 €-Grenze gehört zur Grundsicherung im Alter – nicht zur Grundrente.

#Grundrente #Rente #Betriebsrente #RiesterRente #Grundsicherung

Historie, politische Positionen und Netzwerke von Verband und Stiftungen der Familienunternehmen (1950–2025)

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Rechtlich handelt es sich um drei unabhängige Organisationen, wenn es um die Organisationen Familienunternehmen geht.

Auch wenn es um das Thema Brandmauer zur AfD geht, herrschen wohl differenzierte Betrachtungen.

Bei den Unternehmensthemen herrscht jedoch völlige Übereinstimmung. Auch die „wirtschaftsliberale“ – was mit „neoliberale“ gleichzusetzen ist – Meinung ist 1:1 zu sehen.

Weniger Staat, keine Mindestlöhne, Abschaffung der kompletten Bürokratie (auch wenn es um Arbeitnehmer- oder Verbraucherschutz geht) ist in den Publikationen durchgängig zu finden.

Nachfolgend einige Detail-Informationen:


1. Die Historie der drei Organisationen

1.1 Der Verband DIE FAMILIENUNTERNEHMER

Der Verband geht zurück auf die Gründung der Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer (ASU) im Jahr 1950. Er entstand in einer Zeit, in der Unternehmerfamilien staatliche Überregulierung, Verstaatlichungspläne und neue steuerpolitische Modelle befürchteten. Ziel war es, eine gemeinsame, starke Stimme der Unternehmerfamilien zu etablieren.

Im Jahr 2006 wurde die Organisation strategisch in DIE FAMILIENUNTERNEHMER umbenannt, um ein moderneres und bürgernäheres Image zu schaffen. Der Begriff „Familienunternehmen“ wirkt bewusst positiver und vermittelt Nähe, Verantwortung und wirtschaftliche Stabilität.

Ab 2010 professionalisierte sich der Verband stark. Er baute ein Hauptstadtbüro in Berlin auf, intensivierte seine Präsenz in Brüssel und entwickelte die Jugendorganisation DIE JUNGEN UNTERNEHMER. Seit den 2020er-Jahren zeigen einige Landesverbände und Mitglieder eine politisch deutlich konservativere bis nationalkonservative Ausrichtung.

1.2 Die Stiftung Familienunternehmen

Die Stiftung Familienunternehmen wurde 2002 durch die Privatinitiative von Brun Hagen Hennerkes gegründet, einem Juristen und Berater großer Unternehmerfamilien. Die Stiftung ist nicht Teil des Verbands, agiert aber im gleichen thematischen Umfeld.

Ihre Aufgaben umfassen:

  • wissenschaftliche Studien,
  • Erbschaftsteuer- und Standortanalysen,
  • Gutachten zur Unternehmensnachfolge,
  • politische Beratung,
  • Reputation und Imagearbeit in Richtung Öffentlichkeit.

Gefördert wird die Stiftung von rund 600 großen Familienunternehmen wie Würth, Schwarz Gruppe, Henkel, Merck, Kärcher, Oetker, Trumpf und Viessmann.

1.3 Die Stiftung Familienunternehmen und Politik

Diese zweite, politikorientierte Stiftung entstand Mitte der 2010er-Jahre. Ihr Fokus liegt auf:

  • gesetzgeberischen Analysen,
  • politischen Handlungsempfehlungen,
  • Begleitung parlamentarischer Prozesse,
  • strategischer Positionierung gegenüber Ministerien und EU-Institutionen.

2. Haltung zur AfD

2.1 Verband DIE FAMILIENUNTERNEHMER

Früher betonte der Verband eine klare Brandmauer zur AfD. Seit 2024 ist diese Distanz jedoch faktisch erodiert.

Zahlreiche Landesfunktionäre zeigen Gesprächsbereitschaft, und bei Themen wie Energiepolitik, Steuern oder Migration gibt es teilweise Überschneidungen mit AfD-Positionen.

Die Bundesgeschäftsstelle ist zwar rhetorisch zurückhaltend, aber die Basis ist sichtbar offener. Der Austritt prominenter Unternehmen wie Vorwerk bestätigt diese Entwicklung.

2.2 Stiftung Familienunternehmen

Die Stiftung hält eine strikte Brandmauer zur AfD aufrecht. Gründe:

  • Anti-EU-Positionen der AfD,
  • wissenschaftsfeindliche Tendenzen (insbesondere beim Klimathema),
  • Risiko für wirtschaftliche Stabilität,
  • Bedarf an neutraler wissenschaftlicher Glaubwürdigkeit.

2.3 Stiftung Familienunternehmen und Politik

Auch diese Stiftung hält eine klare Distanz zur AfD. Sie arbeitet eng mit demokratischen Parteien und europäischen Institutionen, jedoch nicht mit rechtsextremen Akteuren.


3. Netzwerke und Zusammenarbeit

3.1 Personelle Überschneidungen

Zwischen Verband und Stiftungen bestehen zahlreiche personelle Verbindungen, etwa durch Juristen wie Kirchdörfer oder Unternehmer, die sowohl Mitglieder im Verband als auch Förderer der Stiftungen sind.

3.2 Gemeinsame Themenbearbeitung

Typischer Ablauf:

  • Die Stiftung erstellt eine Studie,
  • die zweite Stiftung entwickelt daraus politische Empfehlungen,
  • der Verband nutzt diese Inhalte für Lobbyarbeit und Kampagnen.

3.3 Gemeinsame Veranstaltungen

Vertreter der Stiftungen treten regelmäßig auf Verbandsveranstaltungen auf. Studien werden gemeinsam vorgestellt und mit politischen Akteuren besprochen.

3.4 Gemeinsame Zielgruppen

Alle drei Organisationen richten sich an große und mittelgroße Familienunternehmen. Die Rollenverteilung ist dabei klar:

  • Verband: politische Aktion, Medienarbeit, Kampagnen,
  • Stiftung: wissenschaftliche Legitimierung, Forschung, Gutachten,
  • Stiftung und Politik: strategische Umsetzung in konkrete politische Empfehlungen.

4. Vergleich der drei Organisationen als Liste

Verband DIE FAMILIENUNTERNEHMER

  • Lobbyverband,
  • Mitgliederorganisation,
  • politische Kampagnen,
  • Berlin- und Brüssel-Präsenz,
  • teils offene Haltung zur AfD seit 2024/2025,
  • starke mediale Sichtbarkeit.

Stiftung Familienunternehmen

  • wissenschaftliche Studien,
  • Standortvergleiche,
  • Forschung und Gutachten,
  • Förderer statt Mitglieder,
  • strikte Brandmauer zur AfD,
  • seriöses akademisches Profil.

Stiftung Familienunternehmen und Politik

  • gesetzgeberische Analysen,
  • politische Empfehlungen,
  • strategische Beratungsarbeit,
  • keine Mitgliederstruktur,
  • enge Orientierung an EU und demokratischen Institutionen,
  • klare Abgrenzung zur AfD.

5. Resümee

Der Verband wurde 1950 gegründet, die beiden Stiftungen folgten 2002 und Mitte der 2010er-Jahre. Gemeinsam bilden sie ein einflussreiches Netzwerk, das aus wissenschaftlicher Legitimierung, strategisch-politischer Analyse und direkter Lobbyarbeit besteht. Während die Stiftungen eine klare Brandmauer zur AfD bewahren, hat der Verband seine Distanz in Teilen aufgegeben. Trotz formaler Unabhängigkeit greifen die drei Organisationen funktional ineinander und prägen zentrale wirtschaftspolitische Debatten in Deutschland.

Musks Machtmaschine entlarvt: Wie DOGE Amerika ruiniert

Ein Beitrag von

Werner Koller.
Ökonomie / Politische
Philosophie / Wirtschaftsrecht.

Ideologisch war DOGE nicht ohne Erfolg: Die Ausweitung der Macht des Präsidenten, das Abziehen von Unmengen an Daten und das Einstampfen unliebsamer Programme wurde umgesetzt.

Auf der materiellen Ebene sieht das schon ganz anders aus. DOGE hat zu höheren Kosten bei drastisch schlechteren öffentlichen Leistungen für viele Bürger geführt. So das Resümee einer Studie des Yale Budget Lab. Und weiter heißt es dort:

„So even on this limited accounting, DOGE imposed costs offset the poorly documented Musk claims of 150 billion dollars in savings. But there are some other important costs on top of those, notably in federal revenue collections.
The mass layoffs at the IRS instigated by DOGE will end up costing the government more revenue than all the saves in total. We estimate that it ends up costing the United States roughly 160 billion dollars in revenue on average annually as taxpayers increasingly shirk compliance. Additional revenue loss, averaging 30 billion dollars a year, will come from a DOGE effort to force the IRS to share information on undocumented immigrants with law enforcement. That encourages undocumented workers to seek more off the books pay.
The IRS situation is just the most startling example of a general problem with DOGE. Most federal employees do actual work that needs doing, and when it is not being done there are consequences that often come with dollar signs.“

Deutsche Übersetzung von

Werner Hoffmann.
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören. –

„Weder wurde die Staatsverschuldung abgebaut noch der Staatsapparat modernisiert. DOGE war und ist ein Projekt, das den Privatinteressen weniger zu Lasten der vielen dient und dabei zeigt, welch dramatischen Einfluss überreiche Menschen wie Musk auf die US-Politik haben. Und wie sehr das einer Demokratie und einem funktionierenden Staatswesen schadet.

Deutsche Übersetzung des englischen Abschnitts:

Selbst bei einer stark begrenzten Betrachtung heben die durch DOGE verursachten Kosten die schlecht belegten Behauptungen Musks über angebliche Einsparungen von 150 Milliarden Dollar wieder auf. Doch es gibt noch weitere erhebliche Zusatzkosten, insbesondere beim Aufkommen der Bundessteuern.

Die massenhaften Entlassungen bei der Steuerbehörde IRS, die durch DOGE ausgelöst wurden, werden den Staat am Ende mehr Einnahmen kosten als sämtliche angeblichen Einsparungen zusammen. Wir schätzen, dass die USA dadurch durchschnittlich rund 160 Milliarden Dollar pro Jahr verlieren, weil immer mehr Steuerzahler ihren Pflichten nicht nachkommen. Weitere Einnahmeverluste von durchschnittlich 30 Milliarden Dollar jährlich entstehen durch die DOGE-Maßnahme, die IRS zu zwingen, Informationen über nicht dokumentierte Migranten an Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben. Dies führt dazu, dass viele von ihnen vermehrt schwarz, also außerhalb regulärer Systeme, bezahlt werden wollen.

Die IRS-Situation ist nur das auffälligste Beispiel für ein grundlegendes Problem von DOGE: Die meisten Bundesbediensteten führen tatsächlich notwendige Arbeiten aus – und wenn diese Arbeit nicht mehr erledigt wird, hat das Konsequenzen, die oft in Dollar messbar sind.“

#DOGE #Musk #Demokratie #USPolitik #Steuergelder

Grippe-Welle rollt an – warum eine jetzt verpasste Impfung im Winter richtig wehtut

Ein Beitrag von

Tilmann Günther

Impfungen sind ein Training für unser Immunsystem und zeigen deshalb auch eine Wirkung gegen ähnliche Krankheitserreger. Noch ist es für die saisonale Grippeimpfung nicht zu spät.

Berlin/Wien – Meldungen über einen unüblich frühen Start der Influenzasaison und rasch steigende Fallzahlen kamen in den vergangenen Wochen und Monaten aus mehreren Ländern wie Indien, Japan und Großbritannien. Die europäische Seuchenschutzbehörde ECDC rief vergangene Woche zum zeitnahen Impfen der Risikogruppen auf. Der Frühstart der Saison wird demnach von der neu aufgekommenen Subklade K von Influenza A (H3N2) getrieben, die bei der Zusammensetzung der Influenzaimpfstoffe noch nicht absehbar war.

Im British Medical Journal wurde der Geschäftsführer des britischen Gesundheitsdienstes NHS, Jim Mackey, mit den Worten zitiert: Es besteht kein Zweifel, dass dieser Winter einer der härtesten sein wird, den unsere Mitarbeiter je erlebt haben. Er verwies auf Erfahrungen auf der Südhalbkugel: Australien hat gerade die schlimmste Grippesaison seit Beginn der Aufzeichnungen hinter sich – mit über 410. 000 Fällen. Und alles deutet darauf hin, dass der NHS in den kommenden Monaten vor ähnlichen Herausforderungen stehen wird.

Hinzu kommt die sehr starke Ausbreitung der Vogelgrippe, sowohl bei Wildvögeln wie auch in Geflügelhaltungen. In Deutschland empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die Grippeschutzimpfung inzwischen auch für Menschen, die entweder privat häufigen, regelmäßigen und direkten Kontakt etwa zu Schweinen, Geflügel sowie Wildvögeln und Robben haben oder die beruflich etwa in Zoos, Tierheimen, Tierarztpraxen und Schlachthöfen tätig sind. Die Ausweitung der Indikation zielt darauf ab, das Risiko möglicher Ko-Infektionen mit Vogelgrippe und saisonal zirkulierenden humanen Grippeviren zu verringern.

Weitere Informationen:

Ärzteblatt-Artikel zur neuen Subklade und Grippeimpfung

#Grippeschutz #Impfen #Gesundheit #STIKO #Influenzasaison

https://www.aerzteblatt.de/news/das-aufkommen-der-neuen-subklade-bedeutet-nicht-dass-die-grippeimpfung-wirkungslos-ist-26f99911-8d77-4847-807e-78bc71c04b57

Die perfiden Spiele der AfD – Teil 25

Warum die Brandmauer zur AfD bestehen bleiben muss – Demokratie darf ihre Gegner nicht legitimieren

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Demokratien gehen selten durch lauten Knall unter – sie zerfallen leise.

Oft beginnt der Abstieg genau dann, wenn demokratische Kräfte glauben, sie könnten mit Extremisten taktisch spielen.

Dieser Irrglaube begleitet die europäische Geschichte seit über 100 Jahren.

Doch eines zeigt sie immer wieder:

Wer Radikale normalisiert, wird von ihnen zerstört.

Die AfD arbeitet systematisch daran, das Vertrauen in Institutionen zu untergraben. Sie attackiert Medien, delegitimiert Wahlen, verächtlicht die Wissenschaft und verbreitet Misstrauen gegen die Justiz.

Das Ziel ist klar: das Fundament der liberalen Demokratie ins Wanken zu bringen.

Mit solchen Kräften „reden zu wollen“, ist kein Zeichen von Demokratie – sondern ein Zeichen gefährlicher Naivität.

Historische Beispiele belegen das Tragische dieses Musters:
Als Franz von Papen 1932 glaubte, Hitler „zähmen“ zu können, öffnete er den Weg in die Katastrophe.

Als Teile der ungarischen Opposition glaubten, Orbán werde die Institutionen schonen, übernahmen autoritäre Netzwerke den Staat nahezu vollständig.

Heute wiederholt die AfD dieses Drehbuch:

Sie fordert eine angebliche „Normalisierung“, während sie den Staat, seine Beamten und seine demokratischen Grundlagen gezielt diskreditiert.

Und der Verband DieFamilienunternehmer trägt auch noch dazu bei, indem Sie die Rolle von Franz von Papen wiederholt.

Eine Demokratie darf solche Kräfte nicht legitimieren – sie muss sich vor ihnen schützen.

Die Brandmauer ist dafür kein Symbol, sondern ein Sicherheitsmechanismus. Sie ist die Linie, die Demokratie und Autokratie trennt. Sie ist die Grenze, die man nicht überschreiten darf.

Mit Extremisten verhandelt man nicht.
Man verliert.

#AfD #AfDVerbot #Familienunternehmer #DieFamilienunternehmer #AustrittAusDieFamilienunternehmer

DIE AFD-ENTTARNT: WIE WEIDEL PUTIN DIE VORDERTÜR ÖFFNET

Ein Beitrag von

#Frank #Hennemann.

Die Spionin, die keiner brauchte…

Es gab Zeiten, da musste Russland noch kreativ sein, wenn es in Deutschland Einfluss gewinnen wollte. Hintertüren, Agentenspiele, kryptische Botschaften. Geheime Briefkästen.

Im Jahr 2025 braucht Moskau nicht einmal mehr einen Spion, der sich bemüht. Denn gestern hat Alice Weidel im Bundestag die Vordertür persönlich geöffnet, den goldenen Schlüssel direkt an Putin übergeben und dabei freundlich gewunken.

Die AfD habe offene Kanäle zu Trump und nach Russland.

Offene Kanäle.
Nicht heimlich.
Nicht angedeutet.
Im Bundestag.
Live – Mikrofon an.
Faxgerät läuft.

Parallel dazu stellt ihre Fraktion etwa siebentausend (nochmal: 7000) sicherheitsrelevante Anfragen in Rekordzeit. Fragen zu Truppenbewegungen, Energieversorgung, Infrastruktur, kritischen Systemen. Genau die Art von Informationen, die Russland sonst mühsam über Geheimdienste beschaffen müsste. Die AfD trägt diese Daten im Parlament zusammen, als würde sie eine Sammlung anlegen. Der Verdacht liegt nicht nah – er springt einen an.

Und während Weidel ihre geopolitische Romantik vorträgt, steht Tino Chrupalla und die Putintruppe hinter ihr und klatscht mit dem Enthusiasmus eines Menschen, der nicht merkt, dass die Szene eine Tragödie ist. Es wirkt wie eine Partei, die Opposition spielt, aber in Wirklichkeit als Datensammelstelle fremder Interessen fungiert.

Die Rede selbst klang nicht wie Kritik an der Regierung, sondern wie ein Text, der zuvor eine freundliche Prüfung in Moskau erhalten hat. Energiepolitik, Außenpolitik, Migrationspolitik – alles wirkt erstaunlich synchron mit den Interessen eines Staates, der Europa destabilisieren will. Weidel fordert die Abkehr von der EU, ruft nach fossiler Abhängigkeit, nach politischer Isolation. Wer das alles als Zufall bezeichnet, stellt auch die Gravitation infrage.

Dann kam der Moment, der die gesamte Szene entlarvte. Der Tonfall änderte sich. Die Worte wurden nicht vorsichtiger, sondern noch entschlossener. In diesem Moment entstand der Eindruck, dass Weidel sinnbildlich sagt, dass man sich politisch zu Russland orientiert – und dass genau dort die wahre Loyalität liegt. Dazu die Blicke der Abgeordneten im Hintergrund. Irritiert. Angespannt. Nicht begeistert. Das war der Moment, in dem selbst in der eigenen Partei klar wurde, dass hier etwas ausgesprochen wurde, das sonst nie offen gesagt werden sollte.

Genau deshalb glaube ich, dass dieser Auftritt die offizielle Absturzrede der AfD war. Nicht wegen der bekannten Untergangsbilder, nicht wegen der üblichen Feindbilder. Sondern weil erstmals klar sichtbar wurde, wohin diese Partei ihre Türen öffnet.

Es war kein Versehen. Es war ein Bekenntnis.
Und jeder, der gestern zugehört hat, konnte verstehen, dass die AfD nicht für Deutschland spricht. Sie spricht für zwei Autokraten, die dieses Land lieber geschwächt als stark sehen wollen.

Wenn Demokratie irgendwo wachsam sein muss, dann genau hier.

#Bundestag #Demokratie #AfD #Russland #Sicherheit #Politik

„Austritt mit Ansage – Warum Unternehmer Harald Christ der AfD-Öffnung der Wirtschaft die rote Karte zeigt“

Ein Beitrag von Werner Hoffmann.

Wenn ein gewöhnliches Verbandsmitglied austritt, bleibt das meist folgenlos.
Wenn jedoch ein Unternehmer und politischer Akteur wie Harald Christ den Verband Die Familienunternehmer verlässt – und offen sagt, warum – hat das Signalwirkung.

Christ ist Gründer und Inhaber der Christ & Company / Christ Group, einer Beratungs- und Investmentfirma, die in Bereichen wie Strategieberatung, Unternehmensentwicklung, Restrukturierung, KI-Investments und Technologiebeteiligungen tätig ist. Ein Mann, der gleichzeitig in der Wirtschaft, im politischen Berlin und in Innovationsbranchen vernetzt ist.

Und genau dieser Unternehmer zieht die Notbremse. Warum?
Weil er seit Monaten Stimmen aus dem Verband hörte, man müsse sich „für Gespräche mit der AfD öffnen“. Genau das sei einer der Gründe gewesen, weshalb er den Verband verließ, erklärte er gegenüber „The Pioneer“. Und diese Begründung trifft ins Zentrum der aktuellen Debatte.

Denn was bedeutet es, wenn Wirtschaftslobbys beginnen, rechtsextreme Parteien als „Option“ zu betrachten?
Es bedeutet, dass rote Linien verschwimmen, die eigentlich unverrückbar sein sollten. Es bedeutet, dass wirtschaftliche Interessen plötzlich über demokratische Verantwortung gestellt werden. Und es bedeutet vor allem, dass rechtsextreme Normalisierung einen Fuß in die Tür bekommt – diesmal nicht über soziale Medien, sondern über Vorstandsetagen.

In diesem Moment zeigt sich: Die Brandmauer zur AfD steht nicht nur in der Politik.
Sie steht auch in der Wirtschaft.
Und sie bröckelt gefährlich.

Harald Christ hat das Richtige getan: Er ist gegangen.
Nicht aus Bequemlichkeit.
Sondern weil er verstanden hat, dass jene, die rechtsextremen Kräften Tür und Tor öffnen wollen, nicht die Zukunft des Unternehmertums repräsentieren, sondern dessen moralischen Bankrott.

Sein Austritt erinnert uns daran, dass Demokratie nicht nur im Bundestag verteidigt wird –
sondern überall dort, wo Menschen bereit sind, klare Grenzen zu ziehen.

#AfD #AfDVerbot #Familienunternehmer #DieFamilienunternehmer #AustrittAusDieFamilienunternehmer

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