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Werner Hoffmann.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 29. Januar 2026 ein klares Signal gesetzt: Das Klimaschutzprogramm 2023 der Bundesregierung genügt nicht, um die gesetzlich festgelegten Klimaziele bis zum Jahr 2030 zuverlässig zu erreichen. Nach Auffassung des Gerichts ist die Bundesregierung verpflichtet, das bestehende Programm durch zusätzliche und wirksamere Maßnahmen zu ergänzen, da andernfalls die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes verfehlt werden.
Ausgangspunkt des Verfahrens war die Klage einer anerkannten Umweltvereinigung. Diese machte geltend, dass das Klimaschutzprogramm erhebliche inhaltliche Lücken aufweist und die angenommene Minderungswirkung einzelner Maßnahmen nicht nachvollziehbar belegt sei. Das Gericht folgte dieser Argumentation im Kern und stellte fest, dass bei realistischer Betrachtung eine deutliche Emissionslücke verbleibt. Damit gerät das Ziel in Gefahr, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu senken.

Bereits die Vorinstanz, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, hatte entschieden, dass das Klimaschutzprogramm rechtlich überprüfbar ist und den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Einschätzung nun. Damit steht fest: Das Klimaschutzgesetz ist bindendes Recht und keine unverbindliche politische Absichtserklärung.
Besonders deutlich wurde das Gericht bei der Bewertung der bisherigen Maßnahmen. Allgemeine Zielbekundungen, langfristige Hoffnungen auf technologische Entwicklungen oder unkonkrete Zukunftsversprechen reichen nicht aus. Erforderlich sind konkrete, überprüfbare und realistisch wirksame Maßnahmen, die tatsächlich zu messbaren Emissionsminderungen führen. Vor allem in den Bereichen Verkehr, Gebäude und Energie sieht das Gericht erheblichen Handlungsbedarf.

Mit diesem Urteil steigt der Druck auf die Bundesregierung deutlich. Sie muss das Klimaschutzprogramm zeitnah überarbeiten oder ergänzen und transparent darlegen, wie die bestehenden Emissionslücken geschlossen werden sollen. Unterbleibt dies, sind weitere Klagen absehbar, mit möglichen rechtlichen und politischen Konsequenzen für die deutsche Klimapolitik.

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