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Die AfD will offenbar festlegen, wer in diesem Land noch gemeinnützig sein darf und wer nicht. Auch die CDU ist ja schon in diese Richtung vorgestoßen.
Wer sich zu entschieden gegen Rechtsextremismus äußert, solle gefälligst die Fördergelder gestrichen bekommen.
So steht es in einer aktuellen Kleinen Anfrage von Dr. Hugh Bronson im Berliner Abgeordnetenhaus (Drucksache 19/23259). Die Antwort des Senats liegt mir vor und bleibt korrekt, aber defensiv. Dabei wäre genau jetzt der Moment für Klartext.

RechteUmkehr
Die Strategie der AfD dahinter ist durchsichtig: Täter-Opfer-Umkehr.
Die AfD, die nachweislich als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft ist, stellt sich selbst als Opfer dar.
Als Opfer eines angeblich parteiischen Staates, und einer politisierten Zivilgesellschaft.
Und plötzlich wird aus der Verteidigung der Demokratie ein angeblicher Rechtsbruch.
Wer sich öffentlich für Menschenwürde, Rechtsstaat und Vielfalt einsetzt, wird in diesem absurden Drehbuch zum Problem erklärt.
Neutralitätsfalle
Die Argumentation stützt sich auf § 55 der Abgabenordnung: Gemeinnützige Organisationen müssten parteipolitisch neutral bleiben. Richtig! Aber das bedeutet nicht, dass sie die AfD, die CDU oder sonst eine Partei mit Samthandschuhen anfassen müssen.
Wer die FDGO verteidigt, darf benennen, wer sie angreift.
Und wer verfassungsfeindliche Kräfte mit demokratischen Mitteln schwächen will, handelt nicht parteipolitisch, sondern verfassungstreu. Es geht um Haltung, nicht um Parteilichkeit.
Zivilgesellschaft
Die Angegriffenen in der Anfrage sind keine Radikalen.
Es sind Institutionen wie der Paritätische Gesamtverband, die Amadeu Antonio Stiftung, die VVN-BdA; sie alle engagieren sich gegen Rassismus, Antisemitismus und Hassgewalt.
Sie alle werden gezielt unter Druck gesetzt. Es geht nicht um Finanzen. Es geht um Einschüchterung.
Um Chilling Effects. Um das stille Signal:
Wer sich einmischt, riskiert seine Existenz. Genau das ist das Ziel.
Demokratieschutz
Was jetzt gebraucht wird, ist keine falsche Neutralität. Sondern mutige Klarheit.
Die Förderpraxis des Berliner Senats ist rechtlich sauber und politisch verantwortungsvoll, weil sie jene stärkt, die unsere Demokratie schützen.
Wer das bekämpft, kämpft nicht gegen „Parteilichkeit“, sondern gegen das Immunsystem der offenen Gesellschaft.
Die Demokratie darf sich nicht selbst zerlegen, nur weil die AfD (oder jemand anderes) „Verbot!“ ruft.
JetztErstRecht
Wer sich von diesen Anfragen beeindrucken lässt, hat schon verloren. Deshalb gilt: Harte AfD-Kritik?
Jetzt erst recht. Es ist nicht nur unser Recht, sondern unsere Pflicht. Und wer das diffamieren will, dem sei gesagt: Neutralität gegenüber Feinden der Demokratie ist keine Tugend, sondern eine Kapitulation.