Vetternwirtschaft im Bundestag? Warum der Fall Frohnmaier ein Glaubwürdigkeitsproblem für die AfD ist

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann

Die AfD inszeniert sich gern als Partei gegen „Filz“, gegen „Altparteien-Klüngel“ und gegen angebliche Selbstbedienungsmentalität im politischen Betrieb. Doch ausgerechnet im eigenen Umfeld sorgt nun ein Fall für erhebliche Irritationen.

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Daria Frohnmaier, die Ehefrau des AfD-Bundestagsabgeordneten Markus Frohnmaier, arbeitet im Bundestagsbüro des AfD-Abgeordneten Johann Martel. Formal ist eine solche Beschäftigung zulässig. Bundestagsabgeordnete verfügen über Mitarbeiterpauschalen, mit denen sie Personal einstellen können. Ein direktes Beschäftigungsverbot für Ehepartner gilt in der Regel nur im eigenen Abgeordnetenbüro.

Juristisch ist diese Konstellation bislang nicht verurteilt worden. Doch Politik bemisst sich nicht allein am Strafrecht.

Der Vorwurf, der im Raum steht, lautet: Überkreuz-Anstellung. Also das Prinzip, Angehörige nicht im eigenen Büro, sondern im Büro eines Parteikollegen zu beschäftigen. Rechtlich mag das zulässig sein. Moralisch wirft es erhebliche Fragen auf.

Eine Partei, die permanent gegen „Systemfilz“ polemisiert, muss sich an den eigenen Maßstäben messen lassen. Wer moralische Ansprüche an „die anderen“ stellt, muss selbst über jeden Zweifel erhaben sein.

Hinzu kommt eine weitere politische Brisanz: Markus Frohnmaier bewirbt sich als AfD-Ministerpräsident in Baden-Württemberg. Er tritt mit harter Rhetorik gegen Migration auf. Gleichzeitig ist er selbst nicht in Deutschland geboren, sondern kam als Kind aus Rumänien. Das ist selbstverständlich legitim. Doch die politische Doppelmoral wird sichtbar, wenn gegen „Ausländer“ gehetzt wird, während die eigene Biografie eine andere Realität zeigt.

Und wenn dann auch noch die Ehefrau im parlamentarischen Umfeld der eigenen Partei beschäftigt ist, entsteht ein Bild, das schwer mit der AfD-Erzählung von „Sauberkeit“ und „Anstand“ vereinbar ist.

Nochmal klar: Es gibt keine gerichtliche Verurteilung. Es gibt keinen nachgewiesenen Straftatbestand. Aber es gibt ein massives Glaubwürdigkeitsproblem.

Wer politische Reinheit predigt, darf nicht in Strukturen eingebunden sein, die nach klassischem Parteiklientelismus aussehen. Es ist deshalb mehr als erstaunlich, dass in Baden-Württemberg zweistellige Prozentwerte für eine Partei möglich sind, deren Spitzenkandidat in eine solche Debatte verwickelt ist.

Demokratie lebt von Verantwortung. Und Verantwortung endet nicht dort, wo das Strafgesetzbuch schweigt.

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