Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
www.renten-experte.de
Viele Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente fragen sich: Wie viel darf ich noch arbeiten – und was passiert mit meiner Rente?
Seit der Reform gelten großzügigere Hinzuverdienstregeln. Ziel ist es, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen mehr finanzielle Spielräume zu ermöglichen, ohne dass die Rente sofort vollständig entfällt.
Die aktuelle Hinzuverdienstgrenze
Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente liegt die jährliche Hinzuverdienstgrenze derzeit bei rund 19.661 Euro brutto pro Jahr. Das entspricht etwa 1.638 Euro brutto monatlich.
Wird diese Grenze überschritten, entfällt die Rente nicht automatisch. Stattdessen wird der übersteigende Betrag zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Wichtig: Maßgeblich ist das Bruttoarbeitsentgelt im Kalenderjahr. Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zählen mit.
Zusätzlich bleibt die medizinische Voraussetzung entscheidend. Wer eine volle Erwerbsminderungsrente erhält, gilt grundsätzlich als unter drei Stunden täglich leistungsfähig. Wird dauerhaft deutlich mehr gearbeitet, kann die Deutsche Rentenversicherung den Anspruch überprüfen.
Konkretes Rechenbeispiel

Angenommen, ein Rentner mit voller Erwerbsminderungsrente verdient im Jahr 22.000 Euro brutto. Die Grenze liegt bei 19.661 Euro.
- 22.000 € – 19.661 € = 2.339 € Überschreitung,
- 40 Prozent davon = 935,60 € Anrechnung im Jahr,
- das entspricht rund 77,97 € Rentenminderung pro Monat.
Das Beispiel zeigt: Auch bei Überschreitung bleibt der größte Teil des Hinzuverdienstes erhalten.
Warum fachkundige Beratung wichtig ist
Die Regelung wirkt klar – in der Praxis ist sie komplex. Einkommen schwankt, Einmalzahlungen kommen hinzu und jede Rentenbiografie ist individuell.

Deshalb empfiehlt es sich, frühzeitig einen unabhängigen Rentenberater einzubeziehen. Ein Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz kann die persönliche Situation prüfen, Risiken bewerten und helfen, Rückforderungen zu vermeiden.

Hinweis: Die Regelungen zur teilweisen Erwerbsminderungsrente unterscheiden sich deutlich und werden in einem gesonderten Artikel ausführlich behandelt.
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