Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.
– Demokrat der Mitte.-
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Das Oberlandesgericht Naumburg hat den Facebook-Konzern Meta in zwei Verfahren wegen rechtswidriger Verarbeitung personenbezogener Daten zu Schadensersatz verurteilt. Die Entscheidungen senden ein klares Signal: Wer gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO ) verstößt, kann haften – auch dann, wenn kein konkreter finanzieller Schaden nachweisbar ist.

Die Urteile im Überblick
Aktenzeichen: 9 U 124/24,
Aktenzeichen: 9 U 44/25,
Gericht: Oberlandesgericht Naumburg,
Rechtsgrundlage: Art. 82 DSGVO.
Nach Auffassung des Gerichts hat Meta personenbezogene Daten von Facebook-Nutzern ohne wirksame Einwilligung verarbeitet und kommerziell verwertet, insbesondere für personalisierte Werbung. Eine pauschale Zustimmung über allgemeine Nutzungsbedingungen reiche dafür nicht aus und genüge den Anforderungen der DSGVO nicht.

Schaden auch ohne Geldverlust
Besonders bedeutsam ist die Feststellung des Gerichts, dass bereits der Kontrollverlust über die eigenen personenbezogenen Daten einen immateriellen Schaden darstellt. Betroffene müssen keinen konkreten Vermögensschaden nachweisen. Allein die rechtswidrige Datenverarbeitung kann einen Anspruch auf Schadensersatz begründen.
Signalwirkung für Millionen Nutzer
Die Urteile entfalten eine erhebliche Signalwirkung für Millionen Nutzer digitaler Plattformen. Datenschutzrechte werden damit konkret durchsetzbar. Große Technologiekonzerne können sich nicht länger hinter pauschalen Einwilligungen oder undurchsichtigen AGBs verstecken. Betroffene erhalten realistische Chancen auf Entschädigung.

Ein deutliches Zeichen gegen Big Tech
Die Entscheidungen machen klar: Datenschutz ist kein Randthema, sondern geltendes Recht. Auch globale Digitalkonzerne unterliegen den europäischen Regeln. Für Nutzerinnen und Nutzer bedeutet das: Rechtsdurchsetzung lohnt sich. Für Unternehmen heißt es unmissverständlich: Transparenz, echte Einwilligung und DSGVO-Konformität sind keine Option, sondern Pflicht.
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