Böse Überraschung für Millionen Rentner – warum im Februar plötzlich weniger Geld ankommt

Ein Beitrag von Werner Hoffmann.

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Viele Rentnerinnen und Rentner stellen im Februar irritiert fest, dass der Rentenbetrag auf dem Konto niedriger ausfällt als gewohnt. Schnell entsteht der Eindruck einer Rentenkürzung. Tatsächlich liegt jedoch keine Kürzung der Bruttorente vor, sondern eine beitragsrechtliche Nachberechnung, die gesetzlich vorgesehen ist.

Ursache sind Anpassungen bei den Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Beiträge werden direkt von der Rente einbehalten und ändern sich regelmäßig zum Jahresbeginn. Da neue Beitragssätze häufig erst im Februar technisch umgesetzt werden, kommt es zu einer rückwirkenden Verrechnung für den Monat Januar. Der fehlende Betrag wird dann gesammelt mit der Februarrente einbehalten – die Auszahlung fällt einmalig geringer aus.

Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind eindeutig geregelt:

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zählen gemäß § 228 SGB V zu den beitragspflichtigen Einnahmen in der Krankenversicherung. Der Rentenversicherungsträger ist nach § 255 SGB V verpflichtet, die Krankenversicherungsbeiträge einzubehalten und an die Krankenkassen abzuführen.

Die Beitragspflicht zur Pflegeversicherung ergibt sich aus § 57 SGB XI in Verbindung mit § 59 SGB XI. Änderungen bei Zusatzbeiträgen der Krankenkassen erfolgen auf Basis von § 242 SGB V und können jährlich angepasst werden. Rückwirkende Korrekturen sind zulässig, da stets die aktuell gültigen Beitragssätze angewendet werden müssen.

Betroffen sind vor allem gesetzlich krankenversicherte Rentnerinnen und Rentner, insbesondere bei steigenden Pflegeversicherungsbeiträgen oder erhöhten Zusatzbeiträgen der Krankenkassen.

Wichtig ist: Die Rente selbst wurde nicht gekürzt. Ab dem Folgemonat stabilisiert sich der Zahlbetrag wieder auf dem neuen Niveau. Dennoch sorgt diese Praxis regelmäßig für Verunsicherung, da viele Betroffene erst durch den Kontoauszug davon erfahren.

Gerade bei zusätzlichen Einkünften, mehreren Renten oder besonderen Versicherungsverläufen empfiehlt sich eine individuelle Überprüfung, um Fehler oder unnötige Abzüge zu vermeiden.

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