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Renten-Schock aus Stuttgart: Wenn die Rentenkasse zugreift, kann plötzlich bis zur Hälfte fehlen!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.

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Viele Rentnerinnen und Rentner denken: „Die Rente ist bewilligt – die kommt jetzt zuverlässig jeden Monat.“

Doch ein aktuelles Verfahren vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg (Sitz: Stuttgart) zeigt, wie schnell es kritisch werden kann, wenn die Rentenversicherung eine Rückforderung durchsetzen will: Dann kann die Rentenkasse laufende Rentenzahlungen mit eigenen Forderungen verrechnen – im Extremfall bis zur Hälfte der laufenden Leistung.

Das Urteil im Überblick

  • Gericht: Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG, Stuttgart)
  • Senat: 13. Senat (erkennbar am Aktenzeichen 29.07.2025 LSG Baden-Württemberg
  • Aktenzeichen: L 13 R 1262/25

Worum ging es – und warum ist das so brisant?

Im Kern geht es um eine Situation, die in der Praxis häufiger vorkommt, als viele glauben: Die Rentenversicherung stellt fest, dass in der Vergangenheit zu viel gezahlt wurde (z. B. nach einer nachträglichen Korrektur, einem Versorgungsausgleich oder einer Neubewertung). Aus der Überzahlung wird eine Forderung – und wenn diese nicht ausgeglichen wird, folgt oft der nächste Schritt: Aufrechnung. Genau das wurde in dem Fall zum Streitpunkt: Die Rentenkasse zog monatlich einen Betrag von der laufenden Rente ab. [oai_citation:4‡rentenbescheid24.de](https://rentenbescheid24.de/wichtiges-renten-urteil-kuerzung-rente-bis-zur-haelfte-aufrechnung-durch-rentenkasse/)

Der „Killerpunkt“ vor Gericht: Belege, Belege, Belege

Was viele unterschätzen: Vor Gericht zählen nicht Vermutungen, nicht „gefühlte“ Belastungen und auch keine theoretischen Vergleichswerte – sondern nachweisbare, konkrete Zahlen. Das Urteil macht deutlich, dass Betroffene ihre wirtschaftliche Lage vollständig und plausibel belegen müssen, wenn sie geltend machen wollen, dass eine Aufrechnung sie unzumutbar trifft. [oai_citation:5‡rentenbescheid24.de](https://rentenbescheid24.de/wichtiges-renten-urteil-kuerzung-rente-bis-zur-haelfte-aufrechnung-durch-rentenkasse/)

Wie kann die Rentenkasse überhaupt „einfach so“ kürzen?

Die rechtliche Grundlage ist § 51 SGB I. Dort ist geregelt, wann ein Leistungsträger mit eigenen Geldforderungen gegen laufende Sozialleistungen aufrechnen darf – und unter welchen Grenzen das möglich ist. In bestimmten Konstellationen ist eine Aufrechnung bis zur Hälfte laufender Geldleistungen vorgesehen. [oai_citation:6‡rentenbescheid24.de](https://rentenbescheid24.de/wichtiges-renten-urteil-kuerzung-rente-bis-zur-haelfte-aufrechnung-durch-rentenkasse/)

Was du daraus mitnehmen solltest

  • Eine bewilligte Rente ist nicht automatisch „unkürzbar“ – Rückforderungen können direkt über die laufende Zahlung durchgesetzt werden, [oai_citation:7‡rentenbescheid24.de](https://rentenbescheid24.de/wichtiges-renten-urteil-kuerzung-rente-bis-zur-haelfte-aufrechnung-durch-rentenkasse/)
  • Wer sich wehren will, braucht harte Nachweise (Einnahmen, Fixkosten, Mietvertrag/Zahlungsbelege, Kontoauszüge, Bescheide), [oai_citation:8‡rentenbescheid24.de](https://rentenbescheid24.de/wichtiges-renten-urteil-kuerzung-rente-bis-zur-haelfte-aufrechnung-durch-rentenkasse/)
  • „Fiktive“ oder nur behauptete Kosten helfen in der Regel nicht – entscheidend sind echte Verpflichtungen und echte Zahlungen, [oai_citation:9‡rentenbescheid24.de](https://rentenbescheid24.de/wichtiges-renten-urteil-kuerzung-rente-bis-zur-haelfte-aufrechnung-durch-rentenkasse/)
  • Je früher du reagierst, desto besser: Wer Schreiben der Rentenkasse liegen lässt, verliert Zeit und oft taktische Möglichkeiten, [oai_citation:10‡rentenbescheid24.de](https://rentenbescheid24.de/wichtiges-renten-urteil-kuerzung-rente-bis-zur-haelfte-aufrechnung-durch-rentenkasse/)

Resümee

Das Verfahren zeigt knallhart: Wenn eine Rückforderung im Raum steht, kann es finanziell richtig wehtun – und zwar nicht irgendwann, sondern monatlich auf dem Konto. Wer hier bestehen will, muss die eigene Lage sauber dokumentieren und frühzeitig reagieren. Denn vor Gericht gewinnt nicht der, der am lautesten empört ist – sondern der, der seine Zahlen belegen kann.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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