Sieg der Demokratie: Gericht stoppt AfD-nahe Angreifer – CORRECTIV behält Recht

Ein Beitrag von

Janina Bessenich. Caritas.

Janina Bessenich

Der Rechtsstaat gewinnt. Die AfD verliert.

Das Landgericht Hamburg hat die Klagen gegen CORRECTIV abgewiesen.

Damit ist gerichtlich bestätigt:

Die Berichterstattung über das sogenannte „Potsdamer Treffen“ war rechtlich zulässig und journalistisch korrekt.

Auch die Einordnung des dort vorgestellten Konzepts der „Remigration“ als „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ ist vom Gericht nicht beanstandet worden.

Geklagt hatten Ulrich Vosgerau und Gernot Mörig.

Beide nahmen an dem Treffen in einem Hotel bei Potsdam teil, gemeinsam mit AfD-Politikern, rechtsextremen Akteuren und ideologischen Vordenkern der extremen Rechten.

Zentrales Thema war das von Martin Sellner vorgestellte Remigrationskonzept.

Dieses sieht vor, Menschen mit Migrationsgeschichte – auch deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger – durch gezielten Anpassungsdruck, rechtliche Verschärfungen und soziale Ausgrenzung zur Ausreise zu bewegen.

Dieses Konzept wurde vom Bundesverwaltungsgericht als verfassungswidrig eingeordnet.

Es widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz, der Menschenwürde und dem Schutz der Staatsbürgerschaft im Grundgesetz.

Seit fast zwei Jahren versuchen die Kläger, die Berichterstattung zu diesem Treffen juristisch zu bekämpfen.

Mit dem Urteil aus Hamburg ist nun klar:

Investigativer Journalismus darf benennen, einordnen und warnen.

Der Rechtsstaat gewinnt.
Die Pressefreiheit gewinnt.
Danke CORRECTIV. Danke Hamburg.

Am Ende des Elbtunnels ist doch noch Licht für unsere Demokratie.

#Rechtsstaat
#NieWiederIstJetzt


Ein Kommentar von

Werner Hoffmann.
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören.-

Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal für die Demokratie. Endlich stellt wieder ein deutsches Gericht klar, dass kritischer Journalismus nicht eingeschüchtert werden darf.

Das Landgericht Hamburg hat gezeigt, dass Gerichte nicht Teil einer Vernebelungsstrategie sind, sondern Bollwerke des Rechtsstaats.

Was in Potsdam stattfand, war kein harmloser Ideenaustausch.

Es war ein strategisches Treffen eines rechtsradikalen Netzwerks, das bewusst an den Fundamenten unserer Verfassung rüttelt.

Das Remigrationskonzept ist nichts anderes als ein Angriff auf das Grundgesetz, verpackt in technokratische Sprache.

Wer Menschen allein wegen Herkunft, Abstammung oder politischer Zuschreibung aus dem Staatsvolk drängen will, verlässt den Boden der Demokratie.

Dass CORRECTIV diese Zusammenhänge öffentlich gemacht hat, war notwendig.

Dass Gerichte diese Arbeit schützen, ist unverzichtbar.

Demokratie lebt von Transparenz, nicht von Schweigen.

Hamburg hat heute nicht nur CORRECTIV geschützt.

Hamburg hat die Öffentlichkeit, die Wahrheit und die demokratische Ordnung verteidigt.


Ergänzende Einordnung zu den Klägern

Ulrich Vosgerau ist Mitglied der CDU und kein AfD-Mitglied. Gleichzeitig gilt er seit Jahren als juristischer Unterstützer der AfD.

Er trat unter anderem als Anwalt der AfD-Bundestagsfraktion vor dem Bundesverfassgericht auf und war in Verfahren rund um Björn Höcke tätig.

Zudem saß Vosgerau im Kuratorium der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung. Seine Teilnahme am Potsdamer Treffen führte dazu, dass sich die Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer öffentlich von ihm distanzierte.

Gernot Mörig gilt als zentraler Organisator des Potsdamer Treffens.

Er ist seit Jahrzehnten in der extrem rechten Szene aktiv und war in der Vergangenheit in rechtsextremen und neonazistischen Organisationen engagiert.

Mörig fungierte als Netzwerker zwischen AfD-nahen Kreisen, Identitären und ideologischen Vordenkern wie Martin Sellner.

Diese Hintergründe machen deutlich:

Die juristischen Angriffe auf CORRECTIV waren keine Einzelklagen, sondern Teil eines politischen Abwehrkampfes gegen Aufklärung.

Dass dieser Kampf vor Gericht gescheitert ist, ist ein Sieg für den Rechtsstaat und für die demokratische Öffentlichkeit.

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