Ein Beitrag von

Rentenexperte
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Heute habe ich die Empfehlung zu einem Thema erhalten, das dramatisch unterschätzt wird – und das viele Ehepaare in existenzielle Fallstricke führen kann.
Es geht um das Renten-Splitting der gesetzlichen Rentenversicherung. Kaum ein Bereich wird in den Medien so vereinfacht, unkritisch oder missverständlich dargestellt wie dieses Thema.
In Wahrheit ist das Renten-Splitting ein hochkomplizierter Mechanismus, der nur für bestimmte Paare geeignet ist – und für viele andere ein massiver Nachteil ist. Umso wichtiger ist es, hier vollständig, korrekt und ohne Pauschalversprechen zu informieren.

Was bedeutet Renten-Splitting wirklich?
Beim Renten-Splitting teilen Eheleute oder eingetragene Lebenspartner die während der Ehezeit erworbenen Entgeltpunkte zu gleichen Teilen. Wer viele Punkte erworben hat, gibt ab; wer wenig erworben hat, bekommt dazu.
Damit soll eine gerechtere Verteilung der Rentenansprüche innerhalb der Partnerschaft geschaffen werden.
Doch:
Mit der Entscheidung für das Splitting verzichtet das Paar endgültig auf die Witwen- oder Witwerrente. Der Tausch ist also:
Halbe Rentenpunkte jetzt
statt
Hinterbliebenenrente ein Leben lang.
Eine Entscheidung, die man nie wieder rückgängig machen kann.
Die tatsächlichen Voraussetzungen für Renten-Splitting
In vielen Artikeln fehlt dieses Kapitel komplett – dabei entscheiden gerade diese Punkte darüber, ob Splitting überhaupt möglich ist.

1. Ehejahr und Geburtsjahr
Renten-Splitting ist nur möglich, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
- die Ehe wurde nach dem 1. Januar 2002 geschlossen,
- oder die Ehe wurde früher geschlossen, aber beide Partner sind ab 1. Januar 1962 geboren.
Diese Übergangsregelung wird häufig übersehen.
2. Mindestens ein Partner darf noch keine Altersrente beziehen
Splitting ist nur möglich, wenn:
- beide Partner die Voraussetzungen für eine Altersrente erfüllen, oder
- ein Partner eine volle Erwerbsminderungsrente erhält,
aber gleichzeitig gilt:
Keiner darf bereits eine Altersrente beziehen.

3. Mindestversicherungszeit bei älteren Ehen
Wenn die Ehe vor 2002 geschlossen wurde, müssen beide Partner mindestens 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten besitzen.
4. Die Ehe muss mindestens ein Jahr bestanden haben
Auch hier geht es darum, Missbrauch zu verhindern und nur gewachsene Partnerschaften zu berücksichtigen.
5. Gemeinsamer Antrag
Splitting ist nur möglich, wenn beide Partner ausdrücklich zustimmen. Einseitig kann niemand das Renten-Splitting erzwingen.
6. Hinterbliebenenrente fällt vollständig weg
Das ist die wichtigste – aber oft unterschlagene – Konsequenz. Wer sich für das Splitting entscheidet, verzichtet dauerhaft auf die Witwen- oder Witwerrente.
Für wen ist Renten-Splitting sinnvoll?
Renten-Splitting kann Vorteile bringen für Paare:
- die ähnliche Einkommen haben,
- bei denen keiner langfristig beruflich ausgesetzt hat (Kindererziehung oder Pflege),
- die kaum Altersunterschied haben,
- die bewusst keine Hinterbliebenenabsicherung wünschen,
- oder bei denen die Hinterbliebenenversorgung aufgrund eines höheren Einkommens überhaupt nicht mehr gezahlt wird,
- für die die finanzielle Unabhängigkeit beider Partner eine wichtige Rolle spielt.

Für wen ist das Splitting ein Nachteil?
Für viele Ehepaare ist Splitting eindeutig schädlich – besonders wenn:
- ein Partner deutlich weniger Rentenpunkte hat,
- ein Partner lange Erziehungszeiten oder Pflegezeiten hatte,
- die Einkommen stark unterschiedlich waren,
- ein großer Altersunterschied besteht,
- die Hinterbliebenenrente im Ernstfall existenziell wäre,
- ein Partner gesundheitlich eingeschränkt ist und dadurch ein früherer Todesfall wahrscheinlich ist.
In all diesen Fällen übersteigt die Hinterbliebenenrente fast immer den Vorteil des Splittings.
In bestimmten Fällen kann auch die betriebliche Altersversorgung bei einem Rentensplitting nachteilig ausfallen.
Viele Betriebsrenten berücksichtigen die Hinterbliebenenversorgung als festen Bestandteil der Gesamtleistung. Fällt die Witwen- oder Witwerrente durch das Splitting weg, kann dies dazu führen, dass auch die betriebliche Altersversorgung keine oder nur stark reduzierte Hinterbliebenenleistungen vorsieht. Auch dieser Punkt muss dringend in die Gesamtbeurteilung einbezogen werden.
Warum ein unabhängiger Rentenberater zwingend erforderlich ist

Die Deutsche Rentenversicherung darf nicht beraten, ob das Splitting für ein Paar finanziell sinnvoll ist. Sie erklärt nur die technischen Abläufe – aber nicht, ob es sich lohnt.
Renten-Splitting hat Auswirkungen auf:
- die Rentenhöhe beider Partner,
- die Hinterbliebenenabsicherung,
- die steuerliche Belastung,
- das Vermögen im Alter,
- die Versorgung bei Invalidität,
- die Vermögensstruktur der Familie,
- das Risiko von Altersarmut.
Jede Fehlerentscheidung ist endgültig. Genau deshalb sollte man zwingend einen unabhängigen Rentenberater einbeziehen, der alle Szenarien durchrechnet und verständlich erklärt.

Der Main-Spitze-Artikel: gut gemeint – aber zu pauschal, zu oberflächlich
Der Artikel „Rentenansprüche partnerschaftlich teilen“ auf Main-Spitze bietet einen guten Einstieg, verschweigt aber wichtige Details, die zu falschen Annahmen führen können.
Er ist ein typisches Beispiel für Medienberichte, die das Rentensplitting zu leicht, zu positiv und zu unkritisch darstellen.
Um das klar zu zeigen, folgen nun einige Zitate aus dem Artikel – und meine dazugehörigen Ergänzungen und Richtigstellungen.
Zitate aus dem Main-Spitze-Artikel – und meine Ergänzungen bzw. Richtigstellungen
Zitat 1:
„Ehepaare können ihre Rentenansprüche partnerschaftlich teilen und so für mehr Gleichberechtigung sorgen.“
Meine Ergänzung:
Ja, das können sie – aber nur, wenn sie auf die Witwen- oder Witwerrente verzichten. Dieser Punkt fehlt im Artikel und führt zu den größten Fehlentscheidungen.
Zitat 2:
„Das Verfahren ist relativ unkompliziert und muss lediglich gemeinsam beantragt werden.“
Meine Richtigstellung:
Das Verfahren mag administrativ unkompliziert sein, aber die Voraussetzungen sind komplex. Ehejahr, Geburtsjahr, Rentenbeginn und Mindestversicherungszeiten werden im Artikel nicht ausreichend erläutert. Viele Paare erfüllen die Kriterien in der Praxis gar nicht.
Zitat 3:
„Renten-Splitting schafft Gerechtigkeit, wenn ein Partner deutlich weniger eingezahlt hat.“
Meine Richtigstellung:
Oft ist das Gegenteil der Fall. Wenn ein Partner wegen Kindererziehung oder Pflege weniger eingezahlt hat, ist die Hinterbliebenenrente meist deutlich wertvoller als ein Splitting. Sie sichert den überlebenden Partner lebenslang ab.
Zitat 4:
„Das Splitting sorgt dafür, dass beide Partner auf eigenen Füßen stehen.“
Meine Ergänzung:
Das kann in bestimmten Lebensmodellen stimmen. Wenn der besserverdienende Partner jedoch früh verstirbt, verliert der überlebende Partner jegliche Hinterbliebenenabsicherung. Dann steht er eben nicht stabil, sondern möglicherweise finanziell im Regen.
Zitat 5:
„Es ist eine moderne Form der Rentengestaltung.“
Meine Richtigstellung:
Renten-Splitting ist keine harmlose, moderne Spielart der Altersvorsorge, sondern eine hochriskante Entscheidung mit dauerhaften Konsequenzen. Moderne Gestaltung bedeutet nicht automatisch mehr Sicherheit.
Resümee
Renten-Splitting kann für bestimmte Paare hilfreich sein – für viele andere ist es jedoch ein finanzieller Nachteil. Der Main-Spitze-Artikel vermittelt ein zu positives, zu vereinfachtes Bild und lässt entscheidende Details weg.
Das kann zu falschen Lebensentscheidungen führen.
Wer über Renten-Splitting nachdenkt, braucht immer:
- vollständige Informationen,
- eine realistische Berechnung der eigenen Situation,
- einen unabhängigen Rentenberater, der nicht an die Deutsche Rentenversicherung gebunden ist.
Nur dann lässt sich eine sichere, nachhaltige und richtige Entscheidung treffen.
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Quelle des Main-Spitze-Artikels:
https://www.main-spitze.de/wirtschaft/verbrauchertipps/der-rententipp-rentenansprueche-partnerschaftlich-teilen-5109720?egy_cid=https://www.main-spitze.de/wirtschaft/verbrauchertipps/der-rententipp-rentenansprueche-partnerschaftlich-teilen-5109720?egy_cid=

