300.000 € sparen beim Erben – So trickst Claudia das Finanzamt ganz legal aus!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Online-Beratung

Werner Hoffmann

– Renten-Experte & Generationenberater für Familienfragen –

Teil 1: Das Vermögen der Familie

Das Ehepaar Fritz und Marianne hat gemeinsam über viele Jahre ein Einfamilienhaus abbezahlt und selbst genutzt. Zusätzlich verfügen sie über:

  • Aktienvermögen: 1.500.000 €
  • Barvermögen auf dem Girokonto: 100.000 €
  • Einfamilienhaus: selbst bewohnt, 150 m² Wohnfläche, schuldenfrei

Sie leben in einer Zugewinngemeinschaft und haben nur eine Tochter – Claudia.

Erbfolge beim Tod des Vaters

Da kein Testament vorliegt, gilt die gesetzliche Erbfolge:

  • Ehefrau Marianne erhält:
    • ¼ als gesetzlichen Erbteil
    • ¼ als pauschalen Zugewinnausgleich
    • zusammen ½ des Nachlasses
  • Tochter Claudia erhält: ½ des Nachlasses

Da das Haus zum gemeinsamen Vermögen gehörte, ergibt sich folgende Eigentumslage:

  • Claudia erbt 25 % am Haus
  • Die Mutter behält ihren hälftigen Anteil und erbt zusätzlich 25 %
  • Die Mutter besitzt nun 75 % des Hauses

✅ Empfehlung:

  • Erbauseinandersetzung mit dem Notar
  • Claudia überlässt der Mutter auch ihren 25 %-Anteil am Haus
  • Im Gegenzug erhält Claudia mehr vom übrigen Vermögen
  • Das Grundbuch wird berichtigt – die Mutter wird Alleineigentümerin

Vorteil: Das Haus bleibt vollständig Familienheim der Mutter und kann später steuerfrei an Claudia übergehen.

Teil 3: Erbfall beim Tod der Mutter

Zwei Jahre später stirbt die Mutter. Claudia erbt nun:

  • Die restlichen 75 % des Hauses
  • Verbliebene Aktien (ca. 850.000 €)
  • Barvermögen

Durch die kluge Vorstrukturierung wird Claudia jetzt Alleineigentümerin des Hauses.

Das Haus ist steuerfrei, wenn:

  • Die Mutter hat es bis zum Tod selbst genutzt
  • Claudia zieht unverzüglich (innerhalb von 6 Monaten) ein
  • Claudia nutzt es selbst zu Wohnzwecken
  • Sie bleibt dort mindestens 10 Jahre wohnen
  • Die Wohnfläche beträgt maximal 200 m² (hier: 150 m²)

➡️ Ergebnis: Das Haus wird nicht auf den Freibetrag angerechnet.

Steuerpflichtiger Nachlass:

  • Restliches Vermögen: ca. 850.000 €
  • Freibetrag für Kinder: 400.000 €
  • Zu versteuern: 450.000 €

§ 27 ErbStG: Pauschaler Abzug

  • Pauschal abziehbar: 10.300 € für Nachlassverbindlichkeiten
  • Steuerpflichtiger Betrag sinkt auf ca. 439.700 €

Beispielhafte Steuerlast: rund 52.500 €

Teil 4: Vorausschauende Planung mit Notfallordner

Viele Steuerfallen lassen sich vermeiden, wenn rechtzeitig gehandelt wird.

Warum das so wichtig ist:

  • Oft wird die gesetzliche Erbfolge ungeprüft übernommen
  • Keine Regelung zur Hausübernahme führt zu Steuerbelastungen
  • Vermögensübersicht und Vollmachten fehlen häufig

✅ Empfehlung: Einen Notfallordner anlegen

  • Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht
  • Testament, Erbverträge, Grundbuchauszüge
  • Vermögensübersicht: Konten, Depots, Versicherungen

 Ein strukturierter Notfallordner ist hier erhältlich:
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Fazit:

  • Claudia spart durch rechtzeitige Gestaltung bis zu 300.000 € Steuern
  • Das Haus bleibt steuerfrei, wenn sie 10 Jahre darin wohnt
  • § 27 ErbStG bringt zusätzliche Steuererleichterungen
  • Ohne Notar hätte Claudia nur 25 % steuerfrei geerbt
  • Ein Notfallordner sorgt für Klarheit in der Familie

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