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RENTE ERHÖHEN NACH RENTENBEGINN? DAS GEHT – ABER MIT RISIKEN!

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann – Rentenexperte – www.Renten-Experte.de

Viele glauben, dass mit dem Renteneintritt auch die Einzahlungsmöglichkeiten in die gesetzliche Rentenversicherung enden – das stimmt so nicht ganz! Wer im Dezember 2025 in Rente geht, aber noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann weiterhin freiwillige Beiträge in die Rentenkasse einzahlen.

Diese Beiträge steigern die Rentenhöhe – jedoch mit einer wichtigen Einschränkung: Die Rentenerhöhung wird erst ab dem Monat wirksam, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird.

Für das Jahr 1961 Geborene liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 6 Monaten, also im Mai 2028. Bis dahin eingezahlte Beiträge wirken sich somit ab Juni 2028 auf die Rentenhöhe aus – rückwirkend gibt es keine Erhöhung!

Die monatliche Höhe der freiwilligen Beiträge kann flexibel gewählt werden – zwischen 103,42 Euro und 1.497,30 Euro. Ein volles Jahr Höchstbeiträge bringt etwa 75 Euro mehr Rente monatlich – klingt wenig, kann sich aber bei langer Lebensdauer rechnen.

Ob eine Sonderzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung lohnenswert ist, sollte auf jeden Fall mit einem Rentenberater besprochen werden.

Es gibt viele Vor- und Nachteile, die man einfach berücksichtigen muss.

So spielt beispielsweise eine Rolle, ob jemand

– verheiratet ist und der Ehepartner Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente hätte,

– ob man gesetzlich oder privat krankenversichert ist,

– und letztendlich auch der Gesundheitszustand mit einer Lebenserwartungseinschätzung.

Darüber hinaus spielt das zu versteuernde Einkommen im Zeitraum der Einzahlung eine Rolle und auch in den darauf folgenden Jahren ab Rentenzahlung.

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Rentenexperte – Renten-Experte.de
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