Warum eine Vermögenssteuer ab 5 bzw. 10 Millionen Euro Deutschland stärkt

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Wir brauchen für eine funktionierende Demokratie keine Extremparteien, sondern Parteien, die die Mitte vertreten!-

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Die Debatte über eine Vermögenssteuer wird in Deutschland häufig emotional geführt. Tatsächlich geht es bei einer modernen Vermögenssteuer mit hohen Freibeträgen nicht um Neid, sondern um Fairness, Stabilität und gesellschaftliche Verantwortung.

Wen eine Vermögenssteuer betreffen würde – und wen nicht

Eine Vermögenssteuer mit Freibeträgen von 5 Millionen Euro für Ledige und 10 Millionen Euro für Verheiratete würde über 99 % der Bevölkerung vollständig ausnehmen. Betroffen wäre ausschließlich eine sehr kleine Gruppe extrem Vermögender.

Für diese Personen bedeutet ein moderater Steuersatz keinen spürbaren Wohlstandsverlust, sondern lediglich eine geringere Vermögenskonzentration. Es geht weder um das Eigenheim noch um Altersvorsorge oder den Mittelstand – sondern um sehr große Vermögen.

Warum große Vermögen eine besondere Verantwortung tragen

Extrem hohe Vermögen entstehen nicht im luftleeren Raum. Sie profitieren überdurchschnittlich von:

  • einem funktionierenden Rechtsstaat,
  • stabiler Infrastruktur,
  • gut ausgebildeten Arbeitskräften,
  • innerer und äußerer Sicherheit,
  • verlässlichen Märkten und Institutionen.

Diese Grundlagen werden von der gesamten Gesellschaft finanziert. Es ist daher gerecht und folgerichtig, wenn sehr große Vermögen einen angemessenen Beitrag zum Gemeinwohl leisten.

Warum die Vermögenssteuer abgeschafft wurde – und was oft falsch dargestellt wird

Häufig wird behauptet, die Vermögenssteuer sei „vom Gericht verboten worden“. Das ist falsch.

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1995 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die damalige Vermögenssteuer verfassungswidrig ausgestaltet war – nicht, weil sie zu hoch war, sondern weil große Vermögen, insbesondere Immobilien, systematisch zu niedrig bewertet wurden.

Das Gericht verlangte ausdrücklich eine gerechte und realitätsnahe Neubewertung.

Die damalige Bundesregierung unter Helmut Kohl setzte dieses Urteil jedoch nicht um, sondern fror die Vermögenssteuer ab 1997 schlicht ein.

Damit wurde das Gegenteil dessen getan, was das Gericht wollte:

Statt mehr Steuergerechtigkeit entstand faktisch eine Abschaffung – aus politischem Willen, nicht aus rechtlicher Notwendigkeit.

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Warum auch die Kapitalertragsteuer reformiert werden muss

Eng mit der Vermögensfrage verbunden ist die ungleiche Besteuerung von Arbeit und Kapital.

Während Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei höheren Einkommen Grenzsteuersätze von über 40 % zahlen, werden Kapitaleinkünfte pauschal mit nur 25 % Abgeltungsteuer belastet.

Besonders problematisch ist, dass es inzwischen viele Millionäre gibt, die keinerlei Erwerbseinkommen mehr erzielen. Sie leben ausschließlich von Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen – und zahlen dauerhaft nur 25 % Steuern, während Beschäftigte mit vergleichbaren Einkommen deutlich stärker belastet werden.

Sinnvoll wäre daher eine Reform, bei der Kapitalerträge oberhalb von 100.000 € (ledig) bzw. 200.000 € (verheiratet) dem individuellen Einkommensteuersatz unterliegen. Kleine und mittlere Anleger blieben vollständig geschützt, sehr hohe Kapitaleinkommen würden endlich gleichbehandelt.

Wer diese Reformen politisch blockiert

Nicht nur CDU, CSU und FDP halten an diesen veralteten und sozial unausgewogenen Regelungen fest.

Auch die AfD lehnt sowohl eine Vermögenssteuer als auch eine gerechtere Besteuerung von Kapitaleinkünften grundsätzlich ab – teilweise sogar noch radikaler.

Damit vertreten diese Parteien konsequent die Interessen sehr großer Vermögen, nicht aber die Interessen der Mehrheit der arbeitenden Bevölkerung.

Warum Arbeitnehmer mit einer AfD-Wahl gegen sich selbst stimmen

Wer überwiegend Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt und gleichzeitig Parteien unterstützt, die Vermögens- und Kapitaleinkünfte systematisch schonen, schießt sich politisch selbst ins Knie.

Die Folgen sind absehbar:

  • hohe Besteuerung von Arbeit,
  • geringe Besteuerung von Vermögen,
  • wachsende Ungleichheit,
  • steigender Druck auf Sozialabgaben und Verbrauchssteuern.

Resümee

Eine Vermögenssteuer ab 5 bzw. 10 Millionen Euro und eine gerechte Besteuerung sehr hoher Kapitaleinkünfte wären:

  • verfassungskonform,
  • leistungsgerecht,
  • wirtschaftlich sinnvoll,
  • und im Interesse der großen Mehrheit der Bevölkerung.

Wer arbeitet, darf nicht dauerhaft höher besteuert werden als jemand, der allein von Vermögen lebt. Eine gerechte Steuerpolitik stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Zukunftsfähigkeit Deutschlands.

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CO2-Preis-Schock ab 2026? Nein – das ist die Rechnung, die seit Jahren auf dem Tisch lag!

Ein Beitrag von

Daniel Mautz.

Plötzlich teuer. Dabei war alles seit Jahren angekündigt.

Ab 2026 steigt der CO2 Preis deutlich. Heizen mit Öl und Gas wird teurer. Tanken auch. Die Zahlen stehen jetzt schwarz auf weiß. Und trotzdem tun viele so, als käme das aus dem Nichts.

Tut es nicht.

Der CO2 Preis ist kein spontaner Einfall. Er wurde vor Jahren beschlossen, schrittweise eingeführt und öffentlich kommuniziert. Mit Zeitplänen, Stufen und klaren Ansagen. Wer heute überrascht ist, war nicht schlecht informiert. Er wollte es nicht hören.

Stattdessen haben Politik und Lobby jahrelang beruhigt. Man werde das schon sozialverträglich lösen. Es werde niemand überfordert. Es werde sich kaum bemerkbar machen. Gleichzeitig wurde jede ehrliche Debatte über Alternativen vertagt. Wärmepumpen ausgebremst. Sanierung verschleppt. Öffentlicher Verkehr vernachlässigt.

Das Ergebnis ist absehbar. Jetzt trifft der Preis auf Menschen, die man in falscher Sicherheit gelassen hat. Nicht weil Klimapolitik unfair wäre, sondern weil man sie halbherzig und widersprüchlich umgesetzt hat.

Der eigentliche Skandal ist nicht der steigende CO2 Preis. Der war notwendig und bekannt. Der Skandal ist, dass man jahrelang so getan hat, als könne man Emissionen bepreisen, ohne Verhalten zu verändern. Als gäbe es Klimaschutz ohne Zumutungen.

Wer heute von Abzocke spricht, verschweigt die Vorgeschichte. Und wer jetzt Empörung erntet, hat sie mit Märchen selbst vorbereitet. Bequemlichkeit war politisch einfacher als Ehrlichkeit.

Der CO2 Preis ist kein Schock. Er ist die Rechnung. Und sie lag lange genug auf dem Tisch.

Link: https://www.t-online.de/heim-garten/aktuelles/id_101038116/co2-preis-2026-das-kosten-oel-gas-und-benzin-im-neuen-jahr.html

#CO2Preis #Klimapolitik #Energiewende #Wärmepumpe #Klimaschutz

Abfindung einer Pensionszusage: Wann sie steuerlich zulässig ist – und wann nicht

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.
www.bAV-Experte.de

Die Abfindung einer betrieblichen Pensionszusage gegenüber einem Gesellschafter-Geschäftsführer gilt in der Praxis oft als steuerliches Minenfeld. Lange Zeit herrschte die Auffassung, dass eine solche Abfindung nahezu automatisch als verdeckte Gewinnausschüttung zu werten sei – mit entsprechenden steuerlichen Folgen für die GmbH. Die neuere Rechtsprechung stellt jedoch klar: Eine Abfindung ist nicht per se steuerlich schädlich.

Keine Automatikwirkung zur verdeckten Gewinnausschüttung

Der Bundesfinanzhof macht deutlich, dass eine Abfindung einer Pensionszusage nicht zwangsläufig zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt. Entscheidend ist nicht allein die Tatsache der Abfindung, sondern die Gesamtwürdigung der Umstände. Damit ist eine pauschale Betrachtung unzulässig, vielmehr kommt es auf die konkrete Ausgestaltung und die nachvollziehbaren Gründe im Einzelfall an.

Maßgeblich ist der Fremdvergleich – doppelt geprüft

Zentrales Prüfkriterium bleibt der Fremdvergleich. Dabei sind zwei Ebenen zu berücksichtigen,

Erstens muss geprüft werden, ob die GmbH aus wirtschaftlicher Sicht ein nachvollziehbares Interesse an der Abfindung hat. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn bilanzieller Druck reduziert, langfristige Verpflichtungen beendet oder unternehmerische Risiken begrenzt werden sollen,

Zweitens ist zu bewerten, ob ein außenstehender Dritter unter vergleichbaren Bedingungen ebenfalls einer solchen Regelung zugestimmt hätte. Ist dies plausibel darstellbar, spricht das gegen eine verdeckte Vorteilsgewährung.

Betriebliche Gründe können entscheidend sein

bAV-Leitfaden.de Der Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitgeber, Steuerberater HR-Mitarbeiter, bAV-Spezialisten

Die Rechtsprechung betont zunehmend die Bedeutung betrieblicher Motive. Eine Abfindung kann steuerlich akzeptiert werden, wenn sie Teil einer unternehmerischen Gesamtstrategie ist – etwa zur Stabilisierung der Gesellschaft, zur Verbesserung der Liquiditätsstruktur oder zur Anpassung an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Auch der Wunsch nach Planungssicherheit oder Risikobegrenzung kann ein legitimer Anlass sein.

Keine Abfindung „aus dem Bauch heraus“

Problematisch bleiben jedoch spontane oder schlecht begründete Abfindungen. Fehlt eine saubere wirtschaftliche Herleitung oder eine nachvollziehbare Dokumentation, steigt das Risiko erheblich, dass Finanzverwaltung oder Betriebsprüfung eine verdeckte Gewinnausschüttung annehmen. Entscheidend ist daher nicht nur die Entscheidung selbst, sondern auch deren Begründung und Dokumentation.

Bedeutung für Geschäftsführer und Unternehmen

Für Gesellschafter-Geschäftsführer und ihre Gesellschaften ergibt sich daraus ein klarer Handlungsauftrag: Abfindungen von Pensionszusagen sind nicht ausgeschlossen, müssen aber sorgfältig vorbereitet, wirtschaftlich begründet und steuerlich begleitet werden. Wer diese Punkte beachtet, kann Gestaltungsspielräume nutzen, ohne automatisch in eine steuerliche Falle zu geraten.

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Aktenzeichen

Beschluss vom 17. September 2025, VIII R 17/23

BFH VIII. Senat

EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2, FGO § 118 Abs 2, EStG VZ 2012 

vorgehend FG Münster, 26. Mai 2023, Az: 4 K 3618/18 E

Leitsätze

NV: Verzichtet der beherrschende Gesellschafter einer GmbH vor Eintritt des Versorgungsfalls auf seine Ansprüche aus einer Pensionszusage und erhält er hierfür eine Abfindung von der Gesellschaft, liegt hierin keine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn die Pensionszusage aus betrieblichen Gründen abgefunden wird (Abgrenzung zum Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11.09.2013 – I R 28/13, BFHE 244, 241, BStBl II 2014, 726).

Weihnachten ohne Eis: Wie Island zur Warnung für uns alle wird

Ein Beitrag von
Suzanne Zamany Andersen

Dieses Weihnachten gibt es in Island kein Eis.

Hier zu den Feiertagen zu stehen, umgeben von moosbedeckten Felsen und kahlen Bergen statt Schnee und Eis, fällt es schwer, die Dissonanz nicht zu spüren. Schön? Absolut. Normal? Wenn heute Namen vergeben würden, könnte „Island“ nicht auf der Shortlist stehen.

Ich sitze gerade in Kjós, nördlich von Reykjavík, wo es heute 9 °C hat. Und gestern wurde in Ostisland ein neuer Temperaturrekord aufgestellt: 19 °C – die höchste Temperatur, die jemals an Weihnachten im Land gemessen wurde. Das sind satte 3,5 °C mehr als der bisherige Rekord.

Deshalb wurde ich Mitgründer eines Klima-Startups. Nicht, weil es gerade angesagt war – im heutigen politischen Klima definitiv nicht –, sondern weil das Problem herzzerreißend real, physisch spürbar und bereits vorhanden ist. Klimawandel ist kein zukünftiges Szenario. Er geschieht genau jetzt, vor unseren Augen, und definiert still und leise neu, was wir als „normal“ akzeptieren.

Ein Island ohne Eis entwickelt sich zur neuen Normalität. Und unsere Reaktion darauf kann in den kommenden Jahren nicht unverändert bleiben.

Während das Jahr 2025 zu Ende geht, möchte ich deshalb drei Gedanken teilen:

Wenn du etwas aufbaust, um diese Entwicklung aufzuhalten oder abzumildern, dann mach weiter. Diese Arbeit zählt.
Wenn du bisher nur von der Seitenlinie zuschaust, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, näher heranzutreten und selbst aktiv zu werden.
Und wenn du investierst, dann überlege sorgfältig, welche Art von Welt dein Kapital formt – und wie diese Welt in zehn Jahren aussehen wird.

Zum Abschluss ein paraphrasiertes Zitat, das ich besonders mag und das gut zu diesem Jahresende passt:
Wir neigen dazu, zu überschätzen, was wir in einem Jahr erreichen können, und zu unterschätzen, was in zehn Jahren möglich ist.

#Klimawandel #Erderwärmung #Klimatechnologie #Transformation #DeepTech #NitroVolt

Link zum Originalartikel:
https://www.linkedin.com/posts/suzanne-andersen_climatechange-globalwarming-climatetech-activity-7409969017706266624-Gpd4

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