Zweite Reaktion von Rossmann gegen DieFanilienunternehmer

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören

Im Artikel 

„Brandmauer eingerissen – jetzt müssen BMW, Henkel, Merck, Schwarz und Co. öffentlich Stellung beziehen“

hatte ich angekündigt, dass ich diverse Unternehmen anschreiben werde und zur Stellungnahme auffordern werde. (Artikel siehe unten*)

Heute habe ich erfahren, dass Rossmann

als Reaktion auf den Abriss der Brandmauer zur AfD durch DieFamilienunternehmer

die Mitgliedschaft bei dem Verband DieFamilienunternehmer ausgetreten ist.

Hochachtung

Meine Drogerieeinkäufe werde ich damit auf Rossnann konzentrieren!

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Angefragt wurde bei der Presseabteilung folgendes:
Bitte um Stellungnahme zur Aufhebung der Brandmauer durch den Verband Die Familienunternehmer

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Bürgerin bzw. Bürger und als Kundin bzw. Kunde Ihres Unternehmens beobachte ich mit großer Sorge die jüngste Entscheidung des Verbandes Die Familienunternehmer, dessen Mitglied Ihr Unternehmen ist.

Die Verbandspräsidentin Marie-Christine Ostermann hat öffentlich erklärt, dass die Brandmauer zur AfD nicht mehr gelten solle. Diese Öffnung gegenüber einer Partei, die in weiten Teilen als gesichert rechtsextrem eingestuft wird, stellt einen tiefen Bruch mit demokratischen Grundprinzipien dar.

Daher bitte ich Sie um eine klare, zeitnahe Stellungnahme zu folgenden Fragen:

  • 1. Unterstützt Ihr Unternehmen die Entscheidung der Verbandsführung, die Brandmauer zur AfD aufzugeben?
  • 2. Wusste Ihr Unternehmen im Vorfeld von dieser Entscheidung?
  • 3. Fordern Sie als Mitgliedsunternehmen eine Rücknahme dieser Entscheidung und die Wiederherstellung der Brandmauer?
  • 4. Wie positioniert sich Ihr Unternehmen zu demokratischen Grundwerten, Vielfalt und Rechtsstaatlichkeit?
  • 5. Werden Sie sich aktiv dafür einsetzen, dass der Verband zu einer klaren Abgrenzung gegenüber rechtsextremen Kräften zurückkehrt?

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre zeitnahe Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Werner Hoffmann

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Da diese Antwort leider nur teilweise Antworten auf die Fragen enthielt, 

wurde nochmals mit folgender E-mail nachgefragt:

#Brandmauer #Familienunternehmer #Demokratie #Rechtsextremismus #Wirtschaft

Die perfiden Spiele der AfD – Teil 23

Warum die Brandmauer zur AfD bestehen bleiben muss – Demokratie braucht Schutzmechanismen

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören. –

Eine Demokratie ist kein Selbstläufer. Sie lebt davon, dass sich ihre Institutionen gegen jene schützen, die sie von innen heraus zersetzen wollen. Genau aus diesem Grund existiert die Brandmauer zur AfD.

Sie ist kein moralisches Statement, sondern ein demokratischer Schutzwall.

Die AfD wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft. Diese Einschätzung basiert auf belegbaren Strategien zur Aushöhlung rechtsstaatlicher Strukturen, auf Angriffen gegen die Pressefreiheit und auf gezielten Kampagnen gegen Minderheiten.

Demokratien zerbrechen nicht plötzlich. Sie zerfallen schleichend, wenn politische Akteure aus Bequemlichkeit oder Kalkül jene Kräfte normalisieren, die ihnen feindlich gesinnt sind.

Genau das war der historische Fehler vieler Staaten, die später autoritäre Entwicklungen erlebten. Die Brandmauer dient dazu, diese Entwicklung bereits im Ansatz zu stoppen.

Die AfD hat wiederholt gezeigt, dass sie nicht an einem pluralistischen Staat interessiert ist. Stattdessen basiert ihr politisches Projekt auf Spaltung, Feindbildern und systematischer Delegitimierung.

Die Idee, man könne mit einer solchen Partei „ein bisschen“ kooperieren, ignoriert die historische Erfahrung und die klaren Warnungen der politischen Wissenschaft.

Die Brandmauer ist daher ein Schutzmechanismus, kein Luxus. Sie verhindert Machtzugänge, die missbraucht würden. Sie schützt Institutionen, Minderheiten und damit unsere gemeinsame Freiheit.

#AfD #AfDVerbot #Familienunternehmer #DieFamilienunternehmer #AustrittAusDieFamilienunternehmer

Erste Reaktion von Henkel auf Befragung

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Im Artikel

„Brandmauer eingerissen – jetzt müssen BMW, Henkel, Merck, Schwarz und Co. öffentlich Stellung beziehen“

hatte ich angekündigt, dass ich diverse Unternehmen anschreiben werde und zur Stellungnahme auffordern werde. (Artikel siehe unten*)
Hier die Antwort von Henkel:

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Henkel steht für Weltoffenheit, Vielfalt, Meinungsfreiheit und demokratische Werte. Wir sehen die Zukunft Deutschlands in einem starken, geeinten Europa.

Diese Grundsätze sind aus unserer Sicht mit den bekannten Positionen der AfD nicht vereinbar.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Henkel-Team

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Phone: +49-211-797-0
press@henkel.com
www.henkel.com

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Angefragt wurde bei der Presseabteilung folgendes:
Bitte um Stellungnahme zur Aufhebung der Brandmauer durch den Verband Die Familienunternehmer

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Bürgerin bzw. Bürger und als Kundin bzw. Kunde Ihres Unternehmens beobachte ich mit großer Sorge die jüngste Entscheidung des Verbandes Die Familienunternehmer, dessen Mitglied Ihr Unternehmen ist.

Die Verbandspräsidentin Marie-Christine Ostermann hat öffentlich erklärt, dass die Brandmauer zur AfD nicht mehr gelten solle. Diese Öffnung gegenüber einer Partei, die in weiten Teilen als gesichert rechtsextrem eingestuft wird, stellt einen tiefen Bruch mit demokratischen Grundprinzipien dar.

Daher bitte ich Sie um eine klare, zeitnahe Stellungnahme zu folgenden Fragen:

  • 1. Unterstützt Ihr Unternehmen die Entscheidung der Verbandsführung, die Brandmauer zur AfD aufzugeben?
  • 2. Wusste Ihr Unternehmen im Vorfeld von dieser Entscheidung?
  • 3. Fordern Sie als Mitgliedsunternehmen eine Rücknahme dieser Entscheidung und die Wiederherstellung der Brandmauer?
  • 4. Wie positioniert sich Ihr Unternehmen zu demokratischen Grundwerten, Vielfalt und Rechtsstaatlichkeit?
  • 5. Werden Sie sich aktiv dafür einsetzen, dass der Verband zu einer klaren Abgrenzung gegenüber rechtsextremen Kräften zurückkehrt?

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre zeitnahe Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Werner Hoffmann

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Da diese Antwort leider nur teilweise Antworten auf die Fragen enthielt,

wurde nochmals mit folgender E-mail nachgefragt:

#Brandmauer #Familienunternehmer #Demokratie #Rechtsextremismus #Wirtschaft


Katholiken schließen AfD-Mitglieder aus – ist das christlich? Ja, und es ist längst überfällig.

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören. –

Die Entscheidung, aktive AfD-Mitglieder aus katholischen Gremien auszuschließen, ist nicht nur nachvollziehbar, sondern konsequent christlich.

Es geht hier nicht um einzelne Menschen, nicht um ihre Würde und erst recht nicht um Protestwähler.

Es geht um funktionstragende AfD-Mitglieder, die eine Partei vertreten, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft ist – mit entsprechenden Positionen, Ideologien und Zielen.

Man darf sich nichts vormachen:

Die AfD steht programmatisch gegen die Grundpfeiler christlicher Sozialethik – gegen Menschenwürde, Nächstenliebe, Flüchtlingsschutz, Gleichwertigkeit aller Menschen und gegen die universelle Botschaft des Evangeliums.

Die Partei propagiert eine Politik der Ausgrenzung und der ethnischen Abstufung, die zutiefst unvereinbar ist mit der katholischen Lehre.

Wichtig ist die Unterscheidung: Es geht nicht um Katholikinnen und Katholiken, die aus Protest AfD wählen.

Auch wenn man darüber streiten kann, wie sinnvoll oder gefährlich das ist – viele von ihnen sind Protestwähler, oft politisch frustriert, aber nicht zwangsläufig ideologisch verankert. Der Ausschluss trifft diejenigen, die für eine rechtsextreme Partei arbeiten, sie aufbauen, sie strategisch beraten oder sie in Ämtern vertreten. Das ist der entscheidende Unterschied.

Besonders perfide ist die Strategie der AfD-Funktionärin Beatrix von Storch, die versucht, die katholische Kirche analog zu den Evangelikalen in den USA (im Umfeld der Republikaner) zu unterwandern.

Dort wurden religiöse Milieus gezielt instrumentalisiert – über emotional aufgeladene Themen wie Abtreibung, Sexualmoral und vermeintlich „christliche Werte“.

Von Storch kopiert dieses Drehbuch: Sie versucht, das Thema Abtreibung als Türöffner zu benutzen, um Katholikinnen und Katholiken politisch in Richtung AfD zu ziehen.

Nicht aus echter religiöser Überzeugung – sondern als machtpolitisches Werkzeug. Ein trojanisches Pferd, nicht mehr.

Doch wer genauer hinschaut, erkennt den Widerspruch sofort:

Die AfD steht für eine Politik, die in ihrer Gesamtheit unchristlich ist. Sie will soziale Solidarität schwächen, Hilfesuchende abwehren, Minderheiten diskriminieren und die europäische Friedensordnung infrage stellen. Das ist nicht konservativ – das ist antichristlich.

Deshalb ist es richtig, dass die katholische Kirche eine klare Linie zieht. Christliche Werte kann nur verteidigen, wer sich von rechtsextremen politischen Strukturen abgrenzt. Und wer meint, Kirche und AfD seien kompatibel, hat entweder die AfD nicht verstanden – oder das Evangelium.

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Wer im Übrigen den Beitrag in BZ gelesen hat, sollte einmal den Lebenslauf des Autors (Gunnar Schupelius) bei Wikipedia näher betrachten. Aus meiner Sicht steht er sehr weit rechtsaußenkonservativ.

#AfD

#GunnarSchupelius

#AfDVerbot

Schock: Rentner muss 84 000 Euro zurückzahlen – ein einziges Kreuz genügte für die Katastrophe

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Rentenexperte –
www..Renten-Experte.de .

Ein Fall aus Hessen sorgt bundesweit für Aufsehen – und zeigt drastisch, welche Folgen falsche Angaben im Rentenantrag haben können. Ein heute über 70-jähriger Mann muss rund 84 000 Euro an die Deutsche Rentenversicherung zurückzahlen. Der Grund: Er hatte im Antrag auf Altersrente nicht angegeben, dass er bereits seit Jahrzehnten eine Verletztenrente der Berufsgenossenschaft erhielt.

Der Mann, Jahrgang 1949, bezog seit 2009 eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Höhe von etwa 2.400 Euro monatlich. Zeitgleich lief seit 1967 eine Verletztenrente, die zum Zeitpunkt der Prüfung rund 1.260 Euro monatlich betrug. Diese Information hätte zwingend im Rentenantrag auftauchen müssen – denn die Kombination beider Leistungen darf bestimmte Grenzbeträge nicht überschreiten.

Doch genau das passierte: Die Summe beider Renten lag deutlich über dem zulässigen Grenzwert. Erst als der Mann Jahre später eine Erhöhung der Unfallrente der Berufsgenossenschaft meldete, wurde die Rentenversicherung aufmerksam. Eine Prüfung ergab schließlich die massive Überzahlung.

Das Hessische Landessozialgericht entschied eindeutig: Der Mann habe grob fahrlässig gehandelt. Die Frage nach einer laufenden Unfall- oder Verletztenrente sei im Formular klar und unmissverständlich gestellt gewesen. Eine Verjährung komme nicht in Betracht.

Damit bleibt die Forderung über 84 000 Euro bestehen.

Dieser Fall ist ein warnendes Beispiel dafür, wie wichtig vollständige Angaben beim Ausfüllen von Renten- und Sozialleistungsanträgen sind. Fehler oder bewusstes Verschweigen können – selbst viele Jahre später – zu enormen finanziellen Konsequenzen führen.

Wichtige Hinweise für alle Rentenantragsteller:

  • Jede Unfall-, Verletzten- oder Erwerbsersatzleistung muss vollständig angegeben werden,
  • Änderungen – etwa eine Erhöhung der Unfallrente – müssen unverzüglich gemeldet werden,
  • Wird der Grenzbetrag überschritten, kann die Rentenversicherung Leistungen kürzen oder zurückfordern,
  • Rückforderungen können – wie hier – über viele Jahre rückwirkend verlangt werden.

Rentenexperte – Renten-Experte.de .

Dass man eine Rückforderung der Deutschen Rentenversicherung nicht immer akzeptieren muss, zeigt ein anderes Beispiel eindrucksvoll:

Ein älterer Mann aus Baden-Württemberg sollte von der Deutschen Rentenversicherung Bund rund 47.000 Euro zurückzahlen – angeblich, weil er beim Antrag auf Witwenrente seine eigene Altersrente verschwiegen habe.

Doch diese Darstellung hielt einer genaueren Prüfung nicht stand.

Als der Witwer die Witwenrente beantragte, befand er sich in einer Vorruhestandsregelung und bezog zu diesem Zeitpunkt Arbeitslosengeld – und zwar etwa ein Jahr lang. Er war noch kein Altersrentner.
Bei der Beantragung der Witwenrente hatte er ausdrücklich angegeben, dass er Arbeitslosengeld im Rahmen dieser Vorruhestandsregelung bezog.

Nachdem der Arbeitslosengeldbezug endete, stellte er den Antrag auf vorgezogene Altersrente.
Und genau dort tat er das, was ihm später vorgeworfen wurde, angeblich nicht getan zu haben:
Beim Antrag auf Altersrente gab er korrekt an, dass er bereits eine Witwenrente erhielt – inklusive der vollständigen Versicherungsnummer seiner verstorbenen Ehefrau.

Mit anderen Worten:
Der Mann hatte alle relevanten Daten offen gelegt. Es gab keinerlei Verschweigen, keine Täuschung und erst recht keine grobe Fahrlässigkeit.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund unterstellte ihm dennoch grobe Fahrlässigkeit und forderte das Geld zurück.
Der Widerspruch blieb erfolglos.

Daraufhin zog der Betroffene vor das Sozialgericht Stuttgart.

Die Rentenversicherung argumentierte dort mit 32 Urteilen, die Rückforderungen bestätigten.
Der Kläger verlangte Einsicht in alle Entscheidungen.

Zunächst behauptete die DRV Bund, die Urteile seien „vor der mündlichen Verhandlung nicht verfügbar“.
Als jedoch angekündigt wurde, diesen Vorgang öffentlich zu machen, stellte die DRV plötzlich innerhalb weniger Stunden alle 32 Entscheidungen bereit.

Rentenexperte Werner Hoffmann .

Das Ergebnis dieser Prüfung war bemerkenswert:
Zwar betrafen alle Urteile Fälle von Witwenrenten – jedoch waren die Hintergründe völlig unterschiedlich.
Einmal ging es darum, dass ein 80-jähriger Rentner seine Einkünfte aus einer Selbstständigkeit nicht angegeben hatte,
in einem anderen Fall hatte ein Altersrentner seine weiterführende Beschäftigung als Arbeitnehmer verschwiegen,
in einem weiteren Verfahren wurde beanstandet, dass ein Rentner bei der neuen Witwenrente (55 %) seine betriebliche Altersversorgung nicht angegeben hatte,
und in einem weiteren Urteil war es die verschwiegenen Verletztenrente, die zur Rückforderung führte.

Es fehlte also jede Vergleichbarkeit.

Das Sozialgericht Stuttgart gab dem Kläger Recht.

Die DRV Bund legte Berufung beim Landessozialgericht Stuttgart ein.
Doch bereits in der kurzen Erörterung teilte das Gericht der Rentenversicherung mit, dass die Berufung zwar angenommen werde, man aber „mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erneut verlieren“ werde.

Daraufhin zog die DRV Bund ihre Berufung zurück.
Der Mann musste keinen Cent zurückzahlen.

Dieses Beispiel zeigt deutlich:
Nicht jede Rückforderung der Rentenversicherung ist rechtmäßig.
Wer sauber gearbeitet und alle Angaben korrekt gemacht hat, sollte immer prüfen, ob sich ein Widerspruch oder eine Klage lohnt.

Bei der ersten Prüfung kann hier natürlich nicht die Deutsche Rentenversicherung selbst als Ansprechpartner genutzt werden – denn sie ist die Gegenseite.
Stattdessen sollte man sich an einen Fachanwalt für Sozialrecht, der auf die gesetzliche Rente spezialisiert ist, oder an einen unabhängigen Rentenberater wenden (zugelassen und registriert durch das Bundesjustizministerium).

Quellen & Aktenzeichen:
Hessisches Landessozialgericht, Aktenzeichen L 5 R 121/23; ergänzende Presseberichte und Gerichtsangaben.

#Rente #Rückforderung #Sozialversicherung #Unfallrente #Rentenversicherung

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