Ein Beitrag von

Philosophie / Wirtschaftsrecht.
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Ich bin in Kommentaren zum gestrigen Beitrag verschiedentlich nach Höhe und Zusammensetzung versicherungsfremder Leistungen in der Rentenversicherung gefragt worden. Voila.
Erziehungs-, sowie Ausbildungszeiten können unter bestimmten Bedingungen als Beitragszeiten angerechnet werden, ohne dass in dieser Zeit Beiträge in die GRV eingezahlt werden.

Bestimmte Personengruppen, wie zum Beispiel langjährig Versicherte mit 45 Versicherungsjahren oder schwerbehinderte Menschen, können ohne vollen Abschlag vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen.
Um die seit der Wiedervereinigung noch immer durchschnittlich geringeren Löhne in Ostdeutschland für die Rentenberechnung auszugleichen, werden die Beitragszahlungen mit dem sogenannten Umwertungsfaktor hochgewertet, sodass im Osten bei gleichem Entgelt und damit gleicher Beitragszahlung ein um etwa vier Prozent höherer Rentenanspruch erworben wird als im Westen.
Versterben Elternteile oder Ehepartner, haben die Hinterbliebenen bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Anspruch auf eine Witwen-, bzw. Waisenrente.
Versicherungszeiten nach dem Fremdrentengesetz, welche Menschen angerechnet werden, die nach dem Zweiten Weltkrieg, bzw. nach 1990 als Vertriebene, Spätaussiedler oder Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind –> Mit ca. 18 Mrd. € ist das der größte Anteil in der Position „Sonstige“
Die Gesamtsumme der versicherungsfremden Leistungen beträgt für das Beitragsjahr 2023 ca. 124 Mrd. €.
Das übersteigt den Bundeszuschuss aus Steuermitteln um etwa 40 Mrd. €. Um diesen Differenzbetrag werden Rentenbeiträge für eigentlich gesamtgesellschaftliche Aufgaben verwendet.
Die Beitragszahler subventionieren also die Steuerzahler.
Nicht umgekehrt.
Bei vollständiger Überführung aller versicherungsfremden Leistungen in den Bundeshaushalt könnte der Rentenbeitrag von derzeit 18,6% auf etwa 16,7% gesenkt werden.
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Kommentar von

– www..Renten-Experte.de –
Danke für die Bestätigung und Ergänzung meiner in den vergangenen Jahren gemachten Ausführungen.
Quellen