IPV-Akademie Jahrestagung

Die IPV-Akademie hat sich zur Aufgabe gemacht, Klarheit in die steigende Komplexität gesetzlicher Regelungen zu bringen, vor allem bei den Themen Alters- und Gesundheitsvorsorge. Durch die Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern – den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft und Entscheidern aus Industrie und Politik – bietet die Jahrestagung der Akademie den Teilnehmern die Gelegenheit zu einem hochwertigen Informationsaustausch.Die diesjährige Jahrestagung findet am 21. September im Haus der Deutschen Wirtschaft in der Breite Str. 29 in 10178 Berlin statt. Einlass ist ab 10:00 Uhr, Ende gegen 17:15 Uhr mit einem anschließenden Get-together.

Erstmalig besteht für die Teilnehmer die Möglichkeit, bis zu 5 Weiterbildungspunkte im Rahmen der Brancheninitiative „gut beraten – Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland“ zu sammeln!

Die Jahrestagung wird Professor Clemens Fuest, Präsident des ifo Instituts – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V. eröffnen.

Alexander Gunkel, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) hat zugesagt, am „Vorabend“ der Bundestagswahl auf die Pläne der einzelnen Parteien zur Altersvorsorge einzugehen. 

Mathias Ulbrich, Professor für Wirtschaftsprivatrecht an der Hochschule Schmalkalden, wird in seinem Vortrag die Herausforderung durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz und die wichtigsten Neuerungen der bAV aufzeigen. 

Im weiteren Tagungsverlauf gewährt Professor Christian E. Elger, Direktor der Klinik für Epileptologie in Bonn, einen Einblick in seine Forschungen und wird aufzeigen, wie das Unterbewusstsein Entscheidungen beeinflusst.

Zur Darstellung des Programms samt Anmeldeformular auf das Banner klicken. 

Erleben Sie hochkarätige Redner und verbinden Sie das Interessante mit dem Nützlichen! Die Jahrestagung ist besonders von Interesse für:

Fach- und Führungskräfte von Verbänden und Unternehmen aus den Bereichen:

– Personalmanagement

– Steuern und Finanzen

– Alters- und Gesundheitsvorsorge

 

Spezialisten und Experten für:

– betriebliche Altersversorgung

– Krankenversicherung

 

Vermittler, Makler und deren Mitarbeiter mit den Schwerpunkten:

– betriebliche Altersversorgung

– und Krankenversicherung

Bei Fragen oder für weitere Informationen steht Ihnen Alena Pazdzior unter der Telefonnummer: 030 206732-147 oder per E-Mail: akademie@ipv.de als Ansprechpartnerin gern zur Verfügung.

Entwurf #BRSG #Betriebsrentengesetz #Riesterrente

Die 2.ind 3. Lesung im Bundestag steht kurz bevor.

Hier die wichtigsten Inhalte:

#Riesterrente: Die Grundzulage soll von 154 auf 175 Euro angehoben werden.

Die Rentenleistung soll teilweise nicht mehr auf die Grundversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden. Bis 100 Euro wird die Riesterrente nicht angerechnet.

Erbschaftsteuer – Freibetrag für Pflege

Erbschaftsteuer: Zusätzlicher Freibetrag für Pflege der Eltern


Ein Kind erbt Vermögen von einem Elternteil. Grundsätzlich steht dem Erben ein Freibetrag von 400.000 Euro zu. Übersteigt das geerbte Vermögen diesen Freibetrag, setzt das Finanzamt Erbschaftsteuer fest. Unter bestimmten Voraussetzungen steht dem erbenden Kind jedoch ein zusätzlicher Freibetrag von 20.000 Euro zu.

Bisher hatten erbende Kinder kaum Chancen, den erbschaftsteuerlichen Pflege-Freibetrag für einen gestorbenen Elternteil beim Finanzamt durchzusetzen. Die Finanzämter lehnten die Gewährung des Pflege-Freibetrags ab, da Kinder eine gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber ihren Eltern haben.

Bundesfinanzhof gibt grünes Licht für Pflege-Freibetrag

Die Richter des Bundesfinanzhofs gewähren Kindern unter bestimmten Voraussetzungen jedoch den Pflege-Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro und zwar unabhängig davon, dass Kinder eine Unterhaltsverpflichtung haben (BFH, Urteil v. 10.5.2017, Az. II R 37/15; veröffentlicht am 5.7.2017).

Denn aus der Unterhaltsverpflichtung der Kinder gegenüber ihren Eltern kann keine Verpflichtung zur Pflege abgeleistet werden. Der zusätzliche Pflege-Freibetrag nach § 13 Abs. 1 Nr.9 ErbStG in Höhe von 20.000 Euro steht erbenden Kindern unter folgenden Voraussetzungen zu:

– Der Erbe hat den Verstorbenen nachweislich gepflegt.
– Für die Pflege hat das erbende Kind kein Geld bekommen oder ein unzureichendes Entgelt.

In diesem Fall profitieren Kinder von dem zusätzlichen Pflege-Freibetrag, der die Erbschaftsteuerbelastung reduziert.

Steuertipp: Den persönlichen Pflege-Freibetrag gibt es nur auf Antrag des Erben in der Erbschaftsteuererklärung. Sollte der Sachbearbeiter im Finanzamt dem Kind als Erben aus Gewohnheit den Abzug des zusätzlichen Pflege-Freibetrags verweigern, sollte dezent auf das neue BFH-Urteil hingewiesen werden. Nützt das auch nichts, legen Sie gegen den nachteiligen Erbschaftsteuerbescheid Einspruch ein und lassen Sie die Streitfrage von der Rechtsbehelfsstelle im Finanzamt klären. 

Quelle: Deutsche Handwerkszeitung

Testament verschollen – was passiert?- Beispiel: Zsa Zsa Gabor

Was passiert, wenn ein Testament verschollen ist, das ist am Beispiel von Zsa Zsa Gabor zu sehen:

„Sieben Monate nach dem Tod von Zsa Zsa Gabor, kommt nun heraus, dass ihr Testament verschwunden ist. Wer verfügt nun über das Erbe?

Als Zsa Zsa Gabor im Dezember 2016 im Alter von 99 Jahren starb, hat sie ein enormes Vermögen hinterlassen. Wie üblich wurde auch ihr Erbe in einem Testament geregelt. Doch wie die Website „Entertainment Tonight“ berichtet, ist dieses verschwunden. In den Gerichtsunterlagen heißt es dem Bericht zufolge, Gabors Testament sei „verloren oder verschollen“.

Zsa Zsa Gabor (†): Ihr Testament ist verschwunden

Wie aus den Dokumenten weiter hervorgeht, wurde ihr Witwer, Prinz Frederic von Anhalt, 74, deshalb per Gerichtsbeschluss zum alleinigen Nachlassverwalter bestimmt. Damit hat er nun das Sagen über Gabors hinterlassene Millionen. Gegenüber der „Bild“-Zeitung bestätigte von Anhalt den Sachverhalt: „Es liegt nun also ganz in meinem Ermessen, wer was aus dem Erbe meiner Frau bekommt. Den Menschen, die meiner Frau geholfen und angepackt haben, helfe ich aber natürlich gern.“ Um welche Summe es sich bei dem Erbe handelt, wollte der Prinz allerdings nicht verraten.“ (Quelle: Gala).

Wer ein Testament schreibt, sollte dies bei der Bundesnotarkammer hinterlegen. 

Registerkosten

Die Bundesnotarkammer erhebt für Eintragungen in das Zentrale Testamentsregister Gebühren in Höhe von 15,00 € je Registrierung. Die Registrierungsgebühr wird einmalig erhoben und deckt sämtliche Kosten der Registrierung, eventueller Berichtigungen, Ergänzungen und Folgeregistrierungen sowie der Benachrichtigungen im Sterbefall ab.

Die Gebühr beträgt die 18,00 € je Registrierung, wenn der Erblasser (das ist die Person, die das Testament schreibt) das Testanent dort selbst hinterlegt.

Ob ein Testament bzw. Vorsorgevollmacht notariell beurkundet sein muss, hängt vom Einzelfall ab; sinnvoll ist es allemal.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Erstellung einer Generalvollmacht/Viesorgevollmacht.

Ein umfangreiches Vorsorgewerk ist der #Notfallordner-Vorsorgeordner, den es auch speziell als Ergänzungsausgabe für folgende Gruppen gibt:

– #Notfallordner für Beamte

– #Notfallordner für Selbstständige

– #Notfallordner für Ärzte

– #Notfallordner für Apotheker

– #Notfallordner für Zahnärzte

– #Notfallordner für zulassungspflichtige Handwerker

– #Notfallordner für zulassungsfreie Handwerker

Gerade für die o.g. Berufs- bzw. Selbstständigengruppen muss eine spezielle Vorsorge und Dokumentation getroffen werden.

Rund 50 unterschiedliche Versionen bieten eine umfangreiche Auswahl (Preis: ab 27 Euro inkl. MWSt).

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Debeka – Vom Kostenerstatter zur Gesundheitsberatung

Private Krankenversicherungen wollen von ihren Versicherten als Gesundheitspartner wahrgenommen werden. Dazu planen sie, ihr Angebot an Gesundheitsdienstleistungen zu erweitern.

Den privaten Krankenversicherern (PKV) -insbesondere den Vereicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit (die den Versicherten als Mitglied gehören) –reicht es nicht mehr, als reine Kostenerstatter zu fungieren und vor allem nur im Leistungsfall oder bei Prämienerhöhungen mit den Kunden in Kontakt zu treten. Das Ziel vieler Anbieter ist es, zum Ansprechpartner in allen Fragen rund um die Gesundheit zu werden und im Bedarfsfall die Versorgung der Versicherten steuern zu können.

Dazu gehen die Anbieter ganz verschiedene Wege. So etwa haben im vergangenen Jahr Barmenia, Gothaer, Hallesche und Signal Iduna die gemeinsame Leistungsmanagement-Gesellschaft LM+ gegründet. Die Hallesche will sich zudem zum digitalen Gesundheitsdienstleister wandeln. Gerade haben der PKV-Marktführer Debeka und die Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) bekannt gegeben, dass sie gemeinsam mit der Viamed GmbH das Gemeinschaftsunternehmen Carelutions gegründet haben – der Name ist eine Zusammenziehung der englischen Wörter „care“ und „solutions“. Die Zustimmung des Bundeskartellamts steht noch aus.

Auch Gesunde werden unterstützt

Mit Carelutions wollen Debeka und SDK ihren Versicherten eine möglichst breite Palette mit Gesundheitsdienstleistungen bieten: von der Prävention über Disease Management Programme bis zur Nachsorge. Ausdrückliche Zielsetzung ist auch, gesunde Kunden durch Informations- und Serviceangebote in Sachen GEsundheit zu unterstützen.
#Debeka und #SDK führen ihr eigenes Gesundheitsmanagement fort. Die Angebote würden aber durch die von Carelutions ergänzt, erklärt Debeka-Vorstand Roland Weber. Die Debeka startet dabei mit strukturierten Versorgungsprogrammen für Versicherte, die unter Rückenschmerzen oder Schlafstörungen leiden. „Ein Unternehmen, das unabhängig von einem Versicherer ist, kann vielleicht etwas agiler agieren“, hofft er. Das gelte insbesondere für den Einsatz digitaler Elemente, die bei Carelutions eine große Rolle spielen sollen.

Größere Kundenzufriedenheit

„Wir glauben, dass wir mit einer verbesserten Versorgung sowohl auf der Leistungsseite als auch bei der Kundenzufriedenheit profitieren werden“, so SDK-Vorstand Benno Schmeing. Das sich die PKV-Unternehmen zu Gesundheitsdienstleistern wandeln, sei nur folgerichtig. Schmeing: „Wenn man die Wertschöpfungskette der PKV verlängern will, ist das der richtige Ansatz.“

Das sieht das Management der Hallesche Krankenversicherung ähnlich. „Die Kunden sollen uns während ihres gesamten Versichertenlebens als Gesundheitspartner wahrnehmen“, so Vorstand Wiltrud Pekarek. Das Unternehmen will seine Angebote auf einem Gesundheitsportal bündeln. „Das Portal soll das digitale Gesicht der Halleschen werden.“ Die Hallesche will künftig nicht mehr nur warten, bis sich die Versicherten melden. „Wenn wir eine hilfreiche Therapie-App entdecken, können wir sie dem Kunden empfehlen.“ Unternehmenseigene Ärzte sollen dafür sorgen, dass nur qualitätsgesicherte Angebote empfohlen werden, betont Pekarek. „Wir müssen zu einer wirklichen Vernetzung zwischen Arzt, Versicherer und Kunden kommen.“

Hoffnungen setzt der Versicherer auch auf die Datenanalyse. Wenn das Unternehmen erkennt, dass ein Versicherter an einer schweren Erkrankung leidet, kann er ihn ansprechen und ihm vorschlagen, eine zweite Meinung einzuholen, erläutert Vorstandschef Walter Botermann. Am besten wäre es, wenn der Versicherer dann auch gleich den Termin organisiert. „Wenn wir das hinkriegen, haben wir gewonnen.“ So weit sei die Hallesche aber noch nicht.

Quelle: Ärztezeitung

Weiterarbeiten im Alter

Was Berufstätige wissen müssen
Besonders Männer gehen im Seniorenalter oft einer Beschäftigung nach.

Arbeiten bis ins Alter? Viele Menschen in Deutschland tun das. Die einen sind darauf angewiesen, die anderen wollen es einfach. Für beide Gruppen gelten bestimmte Regeln.
Wer das Rentenalter erreicht, muss den Griffel nicht sofort fallenlassen. Berufstätige können weiterarbeiten, wenn sie das möchten. In Deutschland hat sich der Anteil der arbeitenden Älteren in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt. Jeder Neunte zwischen 65 und 74 Jahren war 2016 erwerbstätig. Vor zehn Jahren lag er mit fünf Prozent nicht einmal halb so hoch.

Dabei gibt es aber einiges zu beachten:

Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch mit Erreichen des Rentenalters. Das ist nur dann der Fall, wenn es eine entsprechende Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag gibt, erklärt Rechtsanwalt Alexander Bredereck. Arbeitgeber und -nehmer können dann aber gemeinsam vereinbaren, den Zeitpunkt hinauszuschieben. Gibt es kein automatisches Ende, läuft der Arbeitsvertrag ohnehin einfach weiter. Für Kündigung, Teilzeit und Befristung gelten in beiden Fällen die üblichen Spielregeln.

Rente und Steuer

Altersrente gibt es nur auf Antrag. Wer im Rentenalter voll weiterarbeitet, kann daher einfach auf die Bezüge verzichten. Das kann sich lohnen, weil es dafür einen Bonus gibt. Ältere Arbeitnehmer können sich ihre Rente aber auch parallel zum Gehalt auszahlen lassen, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund – ohne Abzüge. Allerdings steigt damit auch das zu versteuernde Einkommen. Beiträge zur Rentenversicherung müssen arbeitende Rentner nicht mehr zahlen. Wer die Rente weiter aufbessern will, kann das aber freiwillig weiter tun.

Krankenversicherung

Wer arbeitet und gleichzeitig schon eine Altersrente bezieht, zahlt nach Angaben der Bundesregierung einen geringeren Beitrag zur Krankenversicherung. Dafür gibt es allerdings kein Krankengeld mehr, wenn jemand länger als sechs Wochen ausfällt. Stattdessen kann die Krankenkasse verlangen, dass ältere Arbeitnehmer bei längerer Krankheit den Rentenantrag stellen.

Quelle:

http://n-tv.de/ratgeber/Was-Berufstaetige-wissen-muessen-article19932731.html

Betriebsrentengesetz – Änderungen zum 1.1.2018

Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) wird zum 1.1.2018 reformiert.

Die Anpassungen im einzelnen:

  • Gesetzes zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie
  • Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)

Beide Anpassungen sorgen für die größte Reform der betrieblichen Altersversorgung seit 1974.

Die Änderungen betreffen nicht nur die neue betriebliche Altersversorgung (BAV-Welt 2), sondern teilweise auch die bisherige betriebliche Altersversorgung (BAV-Welt-1).

 

Wir haben beide Veränderungen in das bisherige Betriebsrentengesetz eingepflegt und möchten hierdurch zur Klarheit der gesetzlichen Grundlagen beitragen.

Die PDF-Datei können Sie auf der Internetseite:

http://www.forum-55plus.de/altersversorgung/betriebliche-altersversorgung-der-bav-welt-1/index.html

downloaden.

 

 

Das Betriebrentenstärkungsgesetz – BAV-Welt-2

Das #Betriebsrentenstärkungsgesetz (#BRSG), das zum 1.1.2018 in Kraft tritt – bietet viele Chancen und Risiken.

Wenn es mit Vernunft und Maß umgesetzt wird, bietet es viele Chancen.

Für die Umsetzung sind die Tarifparteien (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände) zuständig und verantwortlich. Wenn es mit Vernunft und Maß umgesetzt wird, bietet es viele Chancen.

Wenn das Augenmaß und die Vernunft nicht angewendet wird, kann es ein Flopp und eine Enttäuschung für die Arbeitnehmer geben, der nicht mehr so schnell geheilt werden kann.

Bevor die Tarifparteien einen Tarifvertrag abschließen, müssen sie sich bewusst sein, dass vor dem Tarifvertrag eine umfangreiche Information notwendig ist. Denn wenn der Tarifvertrag steht und erst anschließend alle wichtigen Parameter beachtet werden, ist das Kind schon in den Brunnen gefallen.

Einen kleinen Überblick erhalten die Tarifparteien durch einen Vortrag des Forum-55plus.de e.V.

Den Vortrag können die Tarifparteien über die Internetseite:

http://www.forum-55plus.de/altersversorgung/betriebliche-altersversorgung-der-bav-welt-2/index.html

ansehen.

Expertengespräch Betriebsrente als Sozialpartnermodell – Betriebsrentenstärkungsgesetz

Das #Bundeskartellamt hat dem bAV-Konsortium von #Barmenia, #Debeka, #Gothaer, #Huk-Coburg und Die #Stuttgarter grünes Licht gegeben. Was die Versicherer nun planen, um Bewegung in den Markt für betriebliche Altersvorsorge zu bringen.

Am Freitag, 7.7.2017 hat das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), rund einem Monat nach dem Beschluss durch den Bundestag, auch den Bundesrat passiert. 

Diesen Anlass nutzten die Lebensversicherer von Barmenia, Debeka, Gothaer, Huk-Coburg und Die Stuttgarter, um über die Genehmigung ihres Gemeinschaftsprojekts „Das Rentenwerk“ durch das Bundeskartellamt zu informieren.

Gemeinsam wollen die fünf genossenschaftlich geprägten Versicherer den Arbeitgebern und Gewerkschaften eine Betriebsrente anbieten, die diese an ihre Bedürfnisse anpassen können. „Jetzt kommt Bewegung in den Markt für betriebliche Altersvorsorge – hier haben bisher wenige Anbieter dominiert“, sagte Uwe Laue, Vorstandsvorsitzender der Debeka.

Das #BRSG sieht auch ein Garantieverbot und damit eine „Enthaftung“ der Arbeitgeber vor. Laue weiter: „Wir sind überzeugt: Durch die neuen Anreize im Gesetz werden mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorsorgen, gerade auch Geringverdiener. Wir werden ein transparentes und kostengünstiges Produkt bieten, um auch im Umfeld niedriger Zinsen attraktive Renditen zu ermöglichen.“

Im September will sich „Das Rentenwerk“ mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zu Experten-Gesprächen treffen. Durch Vorträge und Diskussionen soll herausgefunden werden, wie sich mit dem BRSG im nächsten Jahr das sogenannte Sozialpartnermodell in der Praxis gestalten lässt.

Einladung zu #Expertengespräche:

Impulse zur Umsetzung und Gestaltung des Sozialpartnermodells.

Die Reform der Betriebsrente ist beschlossen.

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz kommt ein historischer Paradigmenwechsel, der Arbeitgebern, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – und damit auch Ihnen als Sozialpartner – viele neue Chancen eröffnet. Jetzt sind wir gemeinsam am Zug, die betriebliche Altersversorgung in Deutschland neu zu gestalten.

Aber was bedeutet das konkret für Ihre Arbeit?

Welche Schritte sind jetzt notwendig? Und wie kann die neue Betriebsrente genutzt werden, um Ihre Mitglieder zu binden – und neue zu gewinnen? Diese und andere Fragen möchten wir gern mit Ihnen und renommierten Experten erörtern.

Das Rentenwerk lädt Sozialpartner und erfahrene Praktiker zu Experten-Gesprächen ein.

Das Rentenwerk wurde von fünf namhaften Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit initiiert, um Sie bei den Herausforderungen der neuen Betriebsrente zu unterstützen. Rechtzeitig vor den nächsten Tarifrunden finden deshalb unsere Experten-Gespräche statt, zu denen wir Sie sehr herzlich einladen. In Impulsvorträgen und Diskussionen werden wir Handlungsoptionen ausloten, die der Gesetzgeber nun eröffnet hat.
Experten-Gespräche

5. September 2017 – Berlin | Pullman Berlin Schweizerhof

Budapester Straße 25, 10787 Berlin
12. September 2017 Frankfurt am Main | InterContinental

Wilhelm-Leuschner-Str. 43, 60329 Frankfurt

14. September 2017 – München | Platzl Hotel

Sparkassenstraße 10, 80331 München
Das Programm:
11.00 – 11.30 Uhr

Eintreffen – Austausch und erstes Kennenlernen

11.30 – 12.30 Uhr

10 Thesen zur tarifvertraglichen Umsetzung

12.30 – 13.30 Uhr

Der Spagat: Sicherheit und Rendite – kann ich beides haben?

Pause

14.00 – 14.30 Uhr

Der Schlüssel zu mehr Ertrag: Lean Administration

14.30 – 15.00 Uhr

Die 10 Gebote der Kommunikation zur reinen Beitragszusage

Pause

15.30 – 16.15 Uhr

Vom Wollen zum Wirken: Das Rentenwerk

16.15 – 16.30 Uhr

Checkliste zum „Mit-nach-Hause-Nehmen“

Ihre Sozialpartner-Rente auf Gegenseitigkeit.

Die Expertengespräche sind für:

-Arbeitgeber und deren Verbände

– Gewerkschaften und deren Verbände

http://dasrentenwerk.de/anmeldung/#anmeldung

News ab 2020 in Pflege Pflegeberufe

#Pflege:Mit einer modernisierten Ausbildung sollen #Pflegeberufe ab 2020 attraktiver werden: #Pflegekräfte für Alte, Kranke und kranke Kinder durchlaufen dann in den ersten beiden Jahren eine gemeinsame Ausbildung.

Im letzten Jahr können sie die bisherige, allgemeine Ausbildung fortführen oder sich spezialisieren. Auszubildende in der #Pflege müssen außerdem kein Schulgeld mehr bezahlen, sondern bekommen eine Ausbildungsvergütung.