Pflegezusatzversicherung wichtig – Ein Vergleich lohnt sich

Pflegezusatzversicherung vergleichen

Beitragserhöhungen in der #Pflegezusatzversicherung – Warum die Beiträge in der Pflegezusatzversicherung und #Pflegepflichtversicherung ansteigen werden

Die #stationäre und #ambulante #Pflege wird in den kommenden Jahren teurer werden.
Wer sich Zuhause pflegen lässt, muss neben den #Pflegekosten auch andere Kosten weiter bezahlen.
Wer zur Miete wohnt muss die Miete berücksichtigen.
Wer eine Eigentumswohnung hat, muss die Nebenkosten leisten (Verwaltungskosten, Investitionsrücklage sowie alle anderen Nebenkosten).
Wer ein Haus hat, muss für Reparaturen, Energieausgaben, Gartenausgaben aufkommen.

Im stationären Pflegeheim oder betreuten Wohnen entstehen nur diese ausgewiesenen Kosten.

Betreutes Wohnen ist eine Vorstufe vom #Pflegeheim und bietet den Vorteil, dass eine neue Eingewöhnung in ein Pflegeheim entfallen kann, wenn das betreute Wohnen und das Pflegeheim am gleichen Standort ist.

Tipp 1:
Ein freiwilliger „Will-Umzug“ in das betreute Wohnen fällt wesentlich einfacher,
als ein „Muss-Umzug“ in ein #Pflegeheim.

Die Kosten der Pflege waren früher von der #Pflegestufe (I-III) abhängig.
Auch die Eigenbeteiligung (nach Abzug der Leistungen aus der #Pflegepflichtversicherung) war gestaffelt.
Seit 2017 gibt es #Pflegegrade, unterteilt in #Pflegegrad 1-5.

Die Selbstbeteiligung ist in allen 5 Pflegegraden ähnlich hoch.
In den unteren Pflegegraden ist die Selbstbeteiligung extrem angestiegen.

Damit werden die #Pflegebedürftigen finanziell nicht schlechter gestellt, wenn sie in einen höheren Pflegegrad wechseln.

Nur der Eigenanteil für den Pflegegrad 1 liegt höher. Der Grund: Menschen mit diesem Pflegegrad sollten vorrangig zu Hause bzw. ambulant gepflegt werden.

Über die Höhe der #Pflegekosten und den Eigenanteil verhandeln die #Pflegekassen mit jedem einzelnen Anbieter im jeweiligen Bundesland.

Aus diesem Grund kann es zu großen Unterschieden kommen, wie die folgende Auflistung des durchschnittlichen Eigenanteils an den #Pflegekosten zeigt (Quelle: IW Köln 2019):
Thüringen: 355 Euro
Sachsen: 442 Euro
Schleswig-Holstein: 473 Euro
Sachsen-Anhalt: 476 Euro
Niedersachsen: 487 Euro
Mecklenburg-Vorpommern: 520 Euro
Bremen: 556 Euro
Hamburg: 658 Euro
Brandenburg: 661 Euro
Hessen: 697 Euro
Rheinland-Pfalz: 698 Euro
Nordrhein-Westfalen: 755 Euro
Saarland: 856 Euro
Bayern: 864 Euro
Berlin: 915 Euro
Baden-Württemberg: 953 Euro

Wie hoch die Selbstbeteiligung ist, hängt von der Region und dem Pflegeheim ab.

Meist haben die Pflegeheime auf ihren Internetseiten konkrete Berechnungsbeispiele.

Die #Pflege wird immer #teurer, besonders die #Pflegezusatzversicherung

Zum einen steigt die #Lebenserwartung weiter an,
zum Zweiten ist die Selbstbeteiligung angestiegen, wodurch man sich höher absichern muss.

Viele Versicherte haben noch Tarife, die nur einen Kleinbetrag bei Pflegegrad 1,2, 3 oder 4 leisten.

Neben diesen Gründen, warum die #Pflegezusatzversicherungen teurer werden, gibt es noch bei einigen Anbietern einen weiteren Grund, der nachfolgend erläutert wird.
Einen weiteren Tipp gibt es am Ende:

——-

Beiträge für Pflege-#Zusatzversicherungen steigen sprunghaft an
Eine private Zusatzpolice für Pflegekosten im Alter gilt als unverzichtbar. Seit kurzem melden sich nun immer mehr Versicherte bei Verbraucherschützern wegen extrem steigender Beiträge. Die Experten fordern Aufklärung von der Finanzaufsicht.

Verbraucherschützer in Deutschland registrieren derzeit eine Welle von Beratungsanfragen wegen teils extremer #Beitragserhöhungen bei privaten #Zusatzpolicen zur Pflegeversicherung. Allein der Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen liegen nach eigenen Angaben Dutzende Anfragen vor.

In mehreren Fällen hätten Versicherungen die Beitragssätze um 50 bis 70 Prozent erhöht, teils um bis zu 110 Prozent.

„Es ist ein Skandal, dass die Menschen jahrelang die Prämien gezahlt haben und nun, kurz bevor es auf den Versicherungsschutz ankommt, auf einmal Steigerungen der Beiträge von bis zu 110 Prozent akzeptieren sollen“, sagt der Chef der Verbraucherzentrale NRW, Wolfgang Schuldzinski.

Wer sich dagegen wehren wolle, sei auf den Gerichtsweg angewiesen. Schuldzinski forderte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) auf, „diese enormen Beitragssprünge stellvertretend für alle Versicherten vorab ausreichend unter die Lupe zu nehmen“.

Es müsse geprüft werden, ob die Steigerung nachvollziehbar sei und ob die Erstkalkulation der Beiträge zu niedrig ausgefallen sei. Denn „das würde die Versicherung natürlich erst einmal attraktiver machen“.

Beiträge waren längere Zeit stabil

Versicherungsunternehmen wiesen darauf hin, dass den steilen Erhöhungen eine längere Phase der Beitragsstabilität vorausgegangen sei. „Wir konnten die Beiträge in den vergangenen zwei Jahrzehnten sehr stabil halten, auch im Jahr 2019 hatten wir keinerlei Anpassungen“, sagt ein Sprecher der Union Krankenversicherung (UKV) und Bayerischen Beamtenkrankenkasse (BBKK).

Beide Unternehmen gehören zur Sparkassen-Gruppe und lösen nach Angaben der Verbraucherzentrale besonders häufig Beratungsbedarf aus. Die Beitragserhöhungen seien auch durch Gesetzesänderungen ausgelöst worden und lägen im Durchschnitt deutlich niedriger, so der Unternehmenssprecher.

——
Der besondere Tipp:
Beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung sollte man sich nie von alleine vom Beitrag und dem momentanen Leistungsumfang leiten lassen.

Es gibt Gesellschaften, die kalkulieren zunächst den Beitrag recht günstig.

Dies funktioniert so, dass man eine geringe Leistungskalkulation vornimmt (höhere und frühere Sterbefälle oder auch durch anscheinend gesündere Kunden) ich ned somit zunächst den Beitrag billiger kalkulieren kann.

Wenn dann die Beiträge später nicht ausreichen, dann wird der Beitrag erhöht.

Der Kunde kann später dann nicht mehr wechseln, wenn er kränker ist oder bereits Pflegeleistungen erhält.

Beim Vergleich von Pflegezusatzversicherungen sollte man deshalb auch die Unternehmensstruktur vergleichen.

Ein Krankenversicherungsanbieter sollte auf jeden Fall als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit tätig sein und ein größerer Anbieter sein.
Der Vergleich von Unternehmenskennzahlen ist ebenso wichtig.
Hierzu sollten folgende Angaben über einige Jahre verglichen werden:

  1. Verwaltungskosten
  2. Abschlusskosten
  3. Leistungsquote

Beitragserhöhungen in der #Pflegezusatzversicherung – Warum die Beiträge in der Pflegezusatzversicherung und Pflegepflichtversicherung ansteigen werden

Die stationäre und ambulante Pflege wird in den kommenden Jahren teurer werden.
Wer sich Zuhause pflegen lässt, muss neben den Pflegekosten auch andere Kosten weiter bezahlen.
Wer zur Miete wohnt muss die Miete berücksichtigen.
Wer eine Eigentumswohnung hat, muss die Nebenkosten leisten (Verwaltungskosten, Investitionsrücklüge sowie alle anderen Nebenkisten).
Wer ein Haus hat, muss für Reparaturen, Energieausgaben, Gartenausgaben aufkommen.

Im stationären Pflegeheim oder betreuten Wohnen entstehen nur diese ausgewiesenen Kosten.

Betreutes Wohnen ist eine Vorstufe vom Pflegeheim und bietet den Vorteil, dass eine neue Eingewöhnung in ein Pflegeheim entfallen kann, wenn das betreute Wohnen und das Pflegeheim am gleichen Standort ist.

Tipp 1:
Ein freiwilliger „Will-Umzug“ in das betreute Wohnen fällt wesentlich einfacher,
als ein „Muss-Umzug“ in ein Pflegeheim.

Die Kosten der Pflege waren früher von der Pflegestufe (I-III) abhängig. Auch die Eigenbeteiligung (nach Abzug der Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung) war gestaffelt.
Seit 2017 gibt es Pflegegrade, unterteilt in Pflegegrad 1-5.

Die Selbstbeteiligung ist in allen 5 Pflegegraden ähnlich hoch.
In den unteren Pflegegraden ist die Selbstbeteiligung extrem angestiegen.

Damit werden die Pflegebedürftigen finanziell nicht schlechter gestellt, wenn sie in einen höheren Pflegegrad wechseln. Nur der Eigenanteil für den Pflegegrad 1 liegt höher. Der Grund: Menschen mit diesem Pflegegrad sollten vorrangig zu Hause bzw. ambulant gepflegt werden.

Über die Höhe der Pflegekosten und den Eigenanteil verhandeln die Pflegekassen mit jedem einzelnen Anbieter im jeweiligen Bundesland.

Aus diesem Grund kann es zu großen Unterschieden kommen, wie die folgende Auflistung des durchschnittlichen Eigenanteils an den Pflegekosten zeigt (Quelle: IW Köln 2019):
Thüringen: 355 Euro
Sachsen: 442 Euro
Schleswig-Holstein: 473 Euro
Sachsen-Anhalt: 476 Euro
Niedersachsen: 487 Euro
Mecklenburg-Vorpommern: 520 Euro
Bremen: 556 Euro
Hamburg: 658 Euro
Brandenburg: 661 Euro
Hessen: 697 Euro
Rheinland-Pfalz: 698 Euro
Nordrhein-Westfalen: 755 Euro
Saarland: 856 Euro
Bayern: 864 Euro
Berlin: 915 Euro
Baden-Württemberg: 953 Euro

Wie hoch die Selbstbeteiligung ist, hängt von der Region und dem Pflegeheim ab.

Meist haben die Pflegeheime auf ihren Internetseiten konkrete Berechnungsbeispiele.

Die #Pflege wird immer #teurer, besonders die #Pflegezusatzversicherung

Zum einen steigt die #Lebenserwartung weiter an,
zum Zweiten ist die Selbstbeteiligung angestiegen, wodurch man sich höher absichern muss.

Viele Versicherte haben noch Tarife, die nur einen Kleinbetrag bei Pflegegrad 1,2, 3 oder 4 leisten.

Neben diesen Gründen, warum die Pflegezusatzversicherungen teurer werden, gibt es noch bei einigen Anbietern einen weiteren Grund, der nachfolgend erläutert wird.
Einen weiteren Tipp gibt es am Ende:

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Beiträge für Pflege-Zusatzversicherungen steigen sprunghaft an
Eine private Zusatzpolice für Pflegekosten im Alter gilt als unverzichtbar. Seit kurzem melden sich nun immer mehr Versicherte bei Verbraucherschützern wegen extrem steigender Beiträge. Die Experten fordern Aufklärung von der Finanzaufsicht.

Verbraucherschützer in Deutschland registrieren derzeit eine Welle von Beratungsanfragen wegen teils extremer Beitragserhöhungen bei privaten Zusatzpolicen zur Pflegeversicherung. Allein der Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen liegen nach eigenen Angaben Dutzende Anfragen vor.

In mehreren Fällen hätten Versicherungen die Beitragssätze um 50 bis 70 Prozent erhöht, teils um bis zu 110 Prozent.

„Es ist ein Skandal, dass die Menschen jahrelang die Prämien gezahlt haben und nun, kurz bevor es auf den Versicherungsschutz ankommt, auf einmal Steigerungen der Beiträge von bis zu 110 Prozent akzeptieren sollen“, sagt der Chef der Verbraucherzentrale NRW, Wolfgang Schuldzinski.

Wer sich dagegen wehren wolle, sei auf den Gerichtsweg angewiesen. Schuldzinski forderte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) auf, „diese enormen Beitragssprünge stellvertretend für alle Versicherten vorab ausreichend unter die Lupe zu nehmen“.

Es müsse geprüft werden, ob die Steigerung nachvollziehbar sei und ob die Erstkalkulation der Beiträge zu niedrig ausgefallen sei. Denn „das würde die Versicherung natürlich erst einmal attraktiver machen“.

Beiträge waren längere Zeit stabil

Versicherungsunternehmen wiesen darauf hin, dass den steilen Erhöhungen eine längere Phase der Beitragsstabilität vorausgegangen sei. „Wir konnten die Beiträge in den vergangenen zwei Jahrzehnten sehr stabil halten, auch im Jahr 2019 hatten wir keinerlei Anpassungen“, sagt ein Sprecher der Union Krankenversicherung (UKV) und Bayerischen Beamtenkrankenkasse (BBKK).

Beide Unternehmen gehören zur Sparkassen-Gruppe und lösen nach Angaben der Verbraucherzentrale besonders häufig Beratungsbedarf aus. Die Beitragserhöhungen seien auch durch Gesetzesänderungen ausgelöst worden und lägen im Durchschnitt deutlich niedriger, so der Unternehmenssprecher.

——
Der besondere Tipp:
Beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung sollte man sich nie von alleine vom Beitrag und dem momentanen Leistungsumfang leiten lassen.

Es gibt Gesellschaften, die kalkulieren zunächst den Beitrag recht günstig.

Dies funktioniert so, dass man eine geringe Leistungskalkulation vornimmt (höhere und frühere Sterbefälle oder auch durch anscheinend gesündere Kunden) ich ned somit zunächst den Beitrag billiger kalkulieren kann.

Wenn dann die Beiträge später nicht ausreichen, dann wird der Beitrag erhöht.

Der Kunde kann später dann nicht mehr wechseln, wenn er kränker ist oder bereits Pflegeleistungen erhält.

Beim Vergleich von Pflegezusatzversicherungen sollte man deshalb auch die Unternehmensstruktur vergleichen.

Ein Krankenversicherungsanbieter sollte auf jeden Fall als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit tätig sein und ein größerer Anbieter sein.
Der Vergleich von Unternehmenskennzahlen ist ebenso wichtig.
Hierzu sollten folgende Angaben über einige Jahre verglichen werden:

  1. Verwaltungskosten
  2. Abschlusskosten
  3. Leistungsquote

#Grundrente und #bAV-#Förderbeitrag

Ausschuss billigt #Grundrentengesetz und #bAV-#Förderbeitrag

www.Renten-Experte.de

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag den Weg für die Grundrente freigemacht.

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmte der Ausschuss für das Grundrentengesetz (19/18473) der Bundesregierung in geänderter Fassung.

AfD-Fraktion und FDP-Fraktion stimmten erwartungsgemäß gegen das Gesetz, Die Linke und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Kernstück des Gesetzes ist die Einführung einer #Grundrente für langjährig Versicherte, die an bestimmte Bedingungen geknüpft ist:

Wenn mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorliegen (aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegezeiten), soll die Rente um einen Zuschlag erhöht werden, wenn die Entgeltpunkte des Erwerbslebens unterdurchschnittlich, aber nicht ganz gering waren.

Dabei soll der Zuschlag in einer Staffelung von 33 bis 35 Jahren ansteigend berechnet werden.

Allerdings sollen diejenigen keine Grundrente erhalten, deren Arbeitsentgelte häufig lediglich die Bedeutung eines ergänzenden Einkommens hatten (zum Beispiel durch Minijobs).

Die Höhe des Zuschlags soll durch eine Einkommensprüfung ermittelt werden.

Dabei soll zunächst ein monatlicher Einkommensfreibetrag in Höhe von 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro für Eheleute oder Lebenspartner gelten.

Für die Einkommensprüfung soll auf das zu versteuernde Einkommen abgestellt werden.

Gleich hohe Renten sollen gleichbehandelt werden. Daher soll das zu versteuernde Einkommen unter Hinzurechnung des steuerfreien Teils der Rente beziehungsweise eines Versorgungsfreibetrages und der Einkünfte aus Kapitalvermögen zugrunde gelegt werden.

Die Übermittlung des zu versteuernden Einkommens soll durch einen automatisierten Datenabgleich zwischen der Rentenversicherung und den Finanzbehörden erfolgen.

Der Gesetzentwurf sieht in einem weiteren Aspekt die Einführung von Freibeträgen im Wohngeld in der Grundsicherung für Arbeitsuchende des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), in der Hilfe zum Lebensunterhalt, in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und in den fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädigung vor.

Durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde der Entwurf nicht substanziell geändert, es handelt sich vor allem um rechtstechnische Anpassungen und die Einführung einer Widerspruchsabweisung gegen Bescheide bis Ende 2022.

Diese Zeit brauche die Rentenversicherung für die Einführungsphase, betonte die Koalition.

www.bAV-Experte.de

Allerdings einigte sie sich noch auf eine Anhebung der Einkommensgrenze beim #BAV-#Förderbetrag (Betriebliche Altersvorsorge) von 2.200 auf 2.575 Euro und auf eine Anhebung des BAV-Förderbetrags auf 288 Euro ab 2020.

Dies seien deutliche Verbesserungen, mit denen künftig 2,5 Millionen Geringverdiener einen Zugang zu dieser Vorsorge haben, ohne Beiträge einzahlen zu müssen, hieß es in den Reihen der Koalitionsfraktionen.

Die Oppositionsfraktionen ließen sich dennoch nicht überzeugen, kritisierten mangelnde Zielgenauigkeit, überbordende Bürokratie beim Verfahren der Einkommensprüfung und eine ungeklärte Finanzierung.

Smartphone: 0177 27 177 97

Die Grundrente kommt

Wer bekommt wann die Grundrente?

Die Grundrente ist für viele Menschen mit einem geringen Einkommen durchaus interessant.

Und wer noch Miete bezahlt oder sein Wohneigentum noch anzahlen muss, hat zusätzlich auch einen Anspruch auf Wohngeld. Wohngeldanspruch besteht aber auch schon heute und wird leider oft nicht von einkommensschwachen Familien nicht genutzt. 

Wer hat Anspruch auf die Grundrente?

Geringverdiener sollen nach 33 Jahren an Grundrentenzeiten einen Zuschlag auf die Rente bekommen, der ab 35 Jahren die volle Höhe erreicht. Grundrentenzeiten entstehen durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeit sowie aus Beitragszeiten für Kindererziehung und Pflege von Angehörigen. Arbeitsminister Heil rechnet mit 1,3 Millionen Beziehern – davon 70 Prozent Frauen.

Wie wird die Höhe berechnet?

Eine Grundrente kann gezahlt werden, wenn die eigene Beitragsleistung in der Rentenversicherung mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes der Versicherten betrug oder beträgt. Für höchstens 35 Jahre wird der erworbene Rentenanspruch verdoppelt, allerdings gegebenenfalls begrenzt auf 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes. Am Ende wird der Zuschlag pauschal um 12,5 Prozent gemindert.

Welches Einkommen wird angerechnet? 

Bei Alleinstehenden wird Einkommen unter 1250 Euro nicht angerechnet, bei Paaren sind es 1950 Euro. Darüber liegende Einkommen werden zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Erst bei mehr als 1600 Euro beziehungsweise 2300 Euro wird das Einkommen vollständig angerechnet.

Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrags sollen ebenfalls angerechnet werden. Rentner werden der Deutschen Rentenversicherung deshalb entsprechende Kapitalerträge mitteilen müssen. Die Rentenversicherung kann die Angaben dann überprüfen. Dasselbe gilt für ausländisches Einkommen. 

Steuerfreie Einnahmen wie beispielsweise aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit und solche aus pauschal besteuerter geringfügiger Beschäftigung, sogenannten Minijobs, bleiben unberücksichtigt.

Wie hoch fällt die Grundrente aus?

Ein Geringverdiener mit 35 Jahren an Grundrentenzeiten kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschlag von bis zu 404,86 Euro erreichen. 

Müssen Geringverdiener die Grundrente beantragen? 

Nein. Wer Anspruch hat, soll durch einen automatischen Datenabgleich mit den Finanzämtern ermittelt werden.

Was hat es mit dem Freibetrag in der Grundsicherung auf sich?

Wer nach 33 Beitragsjahren trotz der Grundrente immer noch Bezüge unterhalb der staatlichen Grundsicherung hat, soll von einem Freibetrag profitieren, der nicht mit der Grundsicherung verrechnet wird. 

Er liegt bei 100 Euro plus 30 Prozent des darüberliegenden Einkommens aus der gesetzlichen Rente. Insgesamt darf die anrechnungsfreie Summe aber nicht 216 Euro überschreiten. 

Der 2018 eingeführte Freibetrag für eine betriebliche oder staatlich geförderte private Altersvorsorge, etwa die Riester-Rente, wird zusätzlich gewährt.

Mindestlohn soll bis 2022 auf 10,45 Euro steigen

Mindestlohn soll bis 2022 auf 10,45 Euro steigen

Der Mindestlohn soll laut der Empfehlung zunächst zum

– 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro

– ab 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro

– zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro.

– und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro

angeboten werden.

Notfallordner – Vorsorgeordner – Generalvollmacht – Vorsorgevollmacht –

Notfallordner Wichtige Vorsorge

Notfallordner
Notfall-Ordner – Notfallordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Der Notfallordner ist eine wichtige Vorsorge. Und dies bereits ab Vollendung des 18. Lebensjahres

Auf den Inhalt, die Tipps und auf die ausreichende Größe kommt es an.

Notfallordner Not-fallordner

Notfallordner gibt es inzwischen sehr viele auf dem deutschen Markt. Und auch die Ausführungen sind sehr unterschiedlich. Ein Vergleich vor dem Kauf eines Notfallordners ist deshalb besonders wichtig.

So gibt es Notfallordner, die eigentlich nur als Dokumentenordner bezeichnet werden können. Dort können regelmäßig nur Dokumente abgeheftet werden und teilweise aufgrund der Ordnertiefer ohne Klarsichtfolie.

Der Notfallordner ist nicht nur ein Dokumentenordner

Ebenso gibt es Notfallordner, die zwar allgemeine Fragen stellen, allerdings hierzu oft keine allgemeine Informationen beinhalten. Auch hier sollte auf die Ordnerbreite und Ordnertiefe geachtet werden. Eine Ordnerbreite von mindestens 8 cm und eine Größe von ca. 32x29cm ist empfehlenswert, denn es müssen auch einige wichtige Dokumente in Klarsichtfolie hinterlegt werden (z. B.: Stammbuch, ggf. Original-Scheidungsurteil, Vollmachten).

Wer zu bestimmten Berufsgruppen gehört muss neben den allgemeinen Informationen noch eine Reihe von besonderen Vorkehrungen festhalten.

Notfallordner Versionen – Beratung www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Hierbei geht es nicht nur um die Unterscheidung der Vorsorge um den Familienstand (ld. verheiratet, mit Kindern ab Vollendung des 18. Lebensjahres, minderjährige Kinder, das eigene Alter, leben die Eltern noch), sondern auch um die berufsspezifische Besonderheit.

So muss ein Beamter oder ein Pensionär zusätzliche Punkte bei dem Notfallordner berücksichtigen.

Notfallordner Beamte
Notfallordner für Beamte und Pensionäre unterscheidet sich von einem normalen Notfallordner
Auswahl: –> www.notfallordner-beamte.de

Einen speziallen Notfallordner benötigen auch

  • Selbstständige (Personengesellschaft),
  • Unternehmer (Kapitalgesellschaft)
  • Freiberufler
  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Heilpraktiker
  • Apotheker
  • Architekten
  • zulassungsfreie Handwerker
  • sowie 41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker.
Notfallordner Unternehmer
Zu groß sind die Unterschiede zwischen den Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmern.
Deshalb sind bei einem Notfallordner berufsspezifische Besonderheiten notwendig und eine spezielle Version für jede einzelne Berufsgruppe
Auswahl: –> www.notfallordner-unternehmer.de

Aufgrund der vielfältigen Unterschiede des Familienstandes und auch der beruflichen Tätigkeit kann auch ein allgemeiner Notfallordner nur teilweise eine Lösung sein.

Über 90 verschiedene Notfallordner

Über die Internetseite www.notfallordner-vorsorgeordner.de gibt es inzwischen über 90 verschiedene Notfallordner, die ein breites Spektrum abdecken.

In der Grundversion „Notfallordner PRIVAT“ sind über 140 Seiten mit Checklisten, Tipps und Vorlagen vorhanden.

Die Spezialversionen der Notfallordner (Beamte, Selbstständige, Freiberufler usw.) umfassen bis zu 190 Seiten (je nach Version).

Die Autoren haben das Know-how aus unterschiedlichen Sichtweisen einfließen lassen. Hierbei sind die Qualifikationen recht umfangreich:

  • Theoreitsche Sachkundeprüfung Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz
  • Seniorenberater (NWB-Akademie für Steuerberater, Fachanwälte f. Erbrecht und Erbschaftsteuer)
  • Generationenberater (IHK)
  • Sozialversicherung Krankenkasse und Pflegeversicherung (25 Jahre Beschäftigung bei einer gesetzlichen Krankenkasse)
  • Beamtenversorgung
  • Versicherungskaufmann (IHK) – (39 Jahre Beschäftigung bei einer großen Versicherungsgesellschaft)
  • Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
Rentenexperte
Rentenexperte Rentenexperte Werner Hoffmann und bAV-Experte – Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung und Generationenberater

Der Notfallordner kostet in der Grundversion 27 Euro (inkl. MWSt., zuzüglich Verpackung und Versand).

Die Spezialversionen kosten 42 Euro (inkl. MWSt, zuzügl. Versand).

Bezug über das Internet www.Notfallordner-Vorsorgeordner.de

Ob, Notfallkoffer, Dokumentenordner, Notfall-Ordner, Not-Fallordner, Notfall-Mappe genannt.
Auf den individuell abgestimmten Inhalt kommt es an.
Auswahl: –> www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Frage und Antwort zu gesetzliche Rentenversicherung und betriebliche Altersversorgung

Fragen und Antworten rund um die Themen Gesetzliche Rentenversicherung und betriebliche Altersversorgung in einer öffentlichen Gruppe bei https://www.facebook.com/groups/258725542244466/?ref=share
von
www.Renten-Experte.de und www.bAV-Experte.de bei

Beispiele:

  • Welche Altersrente ist für Dich möglich?
  • Welche Vorteile bietet die Erwerbsminderungsrente für die Altersrente?
  • Was muss unbedingt vor dem 45. vollendeten Lebensjahr beachtet werden?
  • Welche Vorteile bietet die Altersrente bei Schwerbehinderung und was ist zu beachten?
  • Was muss bei der Witwenrente unbedingt beachtet werden?
  • Welche Auswirkungen bestehen auf die betriebliche Altersversorgung bei den unterschiedlichen Renten?
  • Was ist bei 450 Euro-Job zu beachten?
  • Wie hoch ist die Absicherung bei Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung und was muss beachtet werden?

Wenn Dich diese Fragen und Antworten im allgemeinen interessieren

—> https://www.facebook.com/groups/258725542244466/?ref=share

https://www.facebook.com/groups/258725542244466/?ref=share

Neben Fragen zur gesetzlichen Rente und betrieblichen Altersversorgung gibt es auch Tipps zu dem Notfallordner – Vorsorgeordner von

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Dieses Thema ist mindestens genauso wichtig, wie die Altersversorgung.

Ergänzung: Es handelt sich hier um keine individuelle Rechtsberatung, sondern um allgemeine Tipps.

Wann wollen Sie in Rente gehen?

Wie Sie mit 63 in #Rente gehen – #ohne #Abschläge

Die Anträge auf #abschlagsfreie #Rente mit 63 hatten im Jahr 2017 den höchsten Stand seit der Einführung 2014 erreicht.

Wir sagen Ihnen, unter welchen Bedingungen Sie die gesetzliche Rente mit 63 beantragen können.

Das Interesse an der abschlagsfreien Rente mit 63 steigt: 2017 seien 253.521 neue Anträge gestellt worden.

Zum Vergleich: 2016 wurden 241.419 Anträge gestellt. Im Jahr 2015 waren es 246.843 Anträge.

Die Vorteile eines frühen Renteneintrittsalters liegen auf der Hand:
Sie sind körperlich noch fit und können Ihre freie Zeit genießen – mit Familie, Enkel, Freunden, beim Heimwerken und der Gartenarbeit oder auf Reisen. Doch nicht jeder kann die abschlagsfreie Rente mit 63 beantragen

Die „normale“ Rente: Die #Regelaltersrente

Früher konnte man die Regelaltersrente bereits im Alter von 65 Jahren erhalten.
Seit 2012 wird die #Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.

Wenn Sie beispielsweise im Jahr 2017 65 Jahre alt wurden, also zum Jahrgang 1952 gehören, mussten Sie warten, bis Sie 65 Jahre und sechs Monate alt sind, um die Regelaltersrente erhalten zu können (s. Tabelle).

Menschen des Jahrgangs 1947 waren die ersten, die für die Regelaltersgrenze länger warten mussten als bis 65.

Auch in den nächsten Jahren steigt diese Altersgrenze für die Regelsaltersrente weiter schrittweise an, bis sie für alle 1964 und später Geborenen bei 67 Jahren liegt.

Die Anforderungen für die Regelaltersrente sind die geringsten: Sie müssen dafür nur fünf Jahre Beiträge in die Rentenkasse gezahlt haben.

Selbstständige müssen mit einer niedrigen Rente rechnen

Je länger Sie Beiträge gezahlt haben und je höher diese waren, umso höher fällt auch die Rente aus.

Wer tatsächlich nur fünf Jahre lang Beiträge gezahlt hat, weil er zum Beispiel aufgrund einer selbständigen Tätigkeit nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, muss mit einer relativ niedrigen Rente rechnen.

Die #Rente mit 63: Die Bedingungen

Wer früher in Rente gehen möchte, muss längere Zeit versichert gewesen sein, nämlich mindestens 35 Jahre.

Dann haben Sie Anspruch auf die sogenannte Altersrente für langjährig Versicherte.

Trotzdem müssen Sie Kürzungen von 0,3 Prozent pro Monat des vorgezogenen Rentenbeginns in Kauf nehmen.

Wer also beispielsweise ein Jahr früher in Rente geht, hat einen Abschlag von 3,6 Prozent.

Der #Abschlag beträgt insgesamt höchstens 14,4 Prozent.

Er gilt für die gesamte Laufzeit der Rente, also bis zu Ihrem Tod.

Sie können die Einbußen allerdings mit einer Einmalzahlung ausgleichen. Ob sich dies rechnet sollte unter vielen Bedingungen durch einen Rentenberater – der sich auch mit der #betrieblichen #Altersversorgung auskennt, geprüft werden.

35 Beitragsjahre: Altersrente für langjährig Versicherte

Beispiel: Wenn für Sie die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt, Sie aber mit genau 63 Jahren in den Ruhestand möchten, weil Sie keinen Monat länger warten möchten, erwarten Sie Abschläge von 14,4 Prozent.

Bei regulären monatlichen Altersbezügen von 1000 Euro wären das 144 Euro weniger pro Monat und 1728 Euro weniger pro Jahr.

Bei einem früheren Renteneintritt müssen Sie also finanzielle Einbußen in Kauf nehmen.

Rechnen Sie daher nach, ob und unter welchen Bedingungen Sie sich die Rente mit 63 leisten können.

45 Beitragsjahre: Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Falls Sie früher in Rente gehen möchten, aber keine Abschläge hinnehmen möchten, müssen Sie 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung Beitragszahler gewesen sein, also besonders langjährig in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Zu beachten ist, dass Arbeitslosenzeiten in den letzten beiden Jahren nicht berücksichtigt werden.

Allerdings gibt es auch hier Möglichkeiten, diese Zeiten zu berücksichtigen. Behilflich kann hier der Rentenberater sein.

Diese Regelung gibt es seit dem sogenannten Rentenpaket und sie kann seit dem 1. Juli 2014 genutzt werden.

Aber auch hier steigt das Zugangsalter von 63 schrittweise auf 65 an.
Wenn Sie nach 1952 geboren sind, also beispielsweise 1954, können Sie trotz 45 Beitragsjahren nicht mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, sondern erst mit 63 Jahren und 4 Monaten.

Wenn Sie unter allen Umständen früher in Rente gehen möchten, können Sie natürlich auf die Regelung für 35 Beitragsjahre ausweichen – aber wie beschrieben nur mit Kürzungen.

Für die Regelung für besonders langjährig Versicherte sind nicht zwingend 45 Jahre in einem Angestelltenverhältnis notwendig.

Für die notwendigen Beitragsjahre rechnet der Gesetzgeber auch andere Zeiten an.

Welche Zeiten noch für die Beitragsjahre angerechnet werden

  • Die Erziehung eines Kindes bis zum zehnten Lebensjahr
  • Das freiwillige soziale Jahr
    Zeiten mit einem Minijob, in dem Beiträge gezahlt wurden
  • Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus selbstständiger Tätigkeit
  • Zeiten des Bezugs von Leistungen bei beruflicher Weiterbildung
  • Zeiten der Wehr- oder Zivildienstpflicht
  • Zeiten, in denen der Versicherte Angehörige nicht erwerbsmäßig pflegte
  • Zeiten, in denen Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Leistungen bei Krankheit (zum Beispiel Krankengeld, Verletztengeld) oder Übergangsgeld bezogen wurden
  • Lebensabschnitte, in denen Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld oder Insolvenzgeld floss
    Allerdings gibt es hier auch Einschränkungen.

Auch wer sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert hat, kann von der Rente für besonders langjährig Versicherte profitieren, wenn er zusätzlich mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat und insgesamt auf 45 Versicherungsjahre kommt.

Tabelle: Renteneintrittsalter für Rente ohne Abschläge

Der Tabelle unten entnehmen Sie die Berechnung pro Jahrgang:

Wurden Sie beispielsweise vor 1953 geboren, erhalten Sie die Altersrente ohne Abschläge ab 63 Jahren.
Wurden Sie zwischen 1953 und 1963 geboren, wird die Altersgrenze schrittweise angehoben – beim Jahrgang 1964 liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren.

Jahrgang
Eintrittsalter für „Rente 63“ ohne Abschlag

Eintrittsalter für Regelaltersrente
Erreichen der Regelaltersgrenze

1951
63 Jahre
65 Jahre und 5 Monate
06.2016 bis 05.2017

1952
63 Jahre
65 Jahre und 6 Monate
07.2017 bis 06.2018

1953
63 Jahre und 2 Monate
65 Jahre und 7 Monate
08.2018 bis 07.2019

1954
63 Jahre und 4 Monate
65 Jahre und 8 Monate
09.2019 bis 08.2020

1955
63 Jahre und 6 Monate
65 Jahre und 9 Monate
10.2020 bis 09.2021

1956
63 Jahre und 8 Monate
65 Jahre und 10 Monate
11.2021 bis 10.2022

1957
63 Jahre und 10 Monate
65 Jahre und 11 Monate
12.2022 bis 11.2023

1958
64 Jahre
66 Jahre
01.2024 bis 12.2024

1959
64 Jahre und 2 Monate
66 Jahre und 2 Monate
03.2025 bis 02.2026

1960
64 Jahre und 4 Monate
66 Jahre und 4 Monate
05.2026 bis 04.2027

1961
64 Jahre und 6 Monate
66 Jahre und 6 Monate
07.2027 bis 06.2028

1962
64 Jahre und 8 Monate
66 Jahre und 8 Monate
09.2028 bis 08.2029

1963
64 Jahre und 10 Monate
66 Jahre und 10 Monate
11.2029 bis 10.2030

1964 und jünger
65 Jahre
67 Jahre
01.2031 bis 12.2031

Beispiel: Sie sind Jahrgang 1955 und haben 45 Beitragsjahre gesammelt.
Sie können somit im Alter von 63 Jahren und sechs Monaten ohne Abschlag in Rente gehen.

Möchten Sie aber unbedingt bereits mit 63 Jahren in Rente gehen, erwartet Sie dann allerdings ein Abschlag von 9,9 Prozent.

Dieser ergibt sich aus der Differenz des Eintrittsalters für die Regelaltersgrenze und des Zugangsalters für die Rente ab 63.

Das sind in diesem Fall 33 Monate. Bei einer Netto-Rente von 1.000 Euro bekommen Sie monatlich dann nur rund 901 Euro.

Altersrente nach Arbeitslosigkeit
Wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn Arbeitslosengeld erhalten haben, wird dies nur angerechnet, wenn die Arbeitslosigkeit Folge einer Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers ist.

Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II zählen nicht mit.

Rente mit 63 für Menschen mit Behinderung
Für schwerbehinderte Menschen gelten besondere Regeln, da ihre gesundheitliche Situation eine Beschäftigung bis zur Regelaltersgrenze selten zulässt.
Für ältere schwerbehinderte Menschen gibt es die Möglichkeit, bereits früher in Rente zu gehen.

Schwerbehinderte, die vor 1952 geboren sind, konnten mit Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Abzüge eine Altersrente beziehen.

Die Altersgrenze wird stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben – beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1952.
Diese Menschen müssen bei Rentenbeginn mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen und eine vom Versorgungsamt anerkannte Schwerbehinderung ab einem Behinderungsgrad von 50.

Müssen Sie sich jetzt noch beeilen?
Auch wenn sich die Politik auf einen Ausstieg aus der Rente mit 63 einigen würde, wie das einige Politiker fordern, so ist momentan nicht davon auszugehen, dass diese Rentenart im ersten Halbjahr wieder abgeschafft wird.

Informieren Sie sich dennoch bei der Deutschen Rentenversicherung, wenn Sie mit 63 in Rente gehen möchten.

Wo können Sie einen Antrag stellen?
Um in Rente gehen zu können, müssen Sie diese beantragen.

Der Antrag sollte etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden.

Für einen reibungslosen Übergang vom Berufsleben in die Rente sollte das Versicherungskonto bei der Rentenversicherung zu diesem Zeitpunkt bereits geklärt sein.

Sollten in Ihrem Versicherungsverlauf noch Lücken enthalten sein, können Sie hierzu aber auch im Rentenantrag noch Stellung nehmen.

Ein Rentenantrag kann zurückgenommen werden, solange über die beantragte Rente noch kein Rentenbescheid erteilt worden ist beziehungsweise solange dieser noch nicht bindend ist.

Bindend ist ein Rentenbescheid dann, wenn er – zum Beispiel wegen Ablauf der Widerspruchsfrist – nicht mehr angefochten werden kann.

Sie wollen früher in Rente gehen?
Dann informieren Sie sich am besten bei einem Rentenberater frühzeitig.

Ein Rentenberater ist zwar freiberuflich und kostet Geld, allerdings ist er auch nicht bei der Deutschen Rentenversicherung angestellt.

Der Rentenberater ist vergleichbar mit einem Steuerberater und ausschließlich gegenüber seinem Mandanten verpflichtet.

Je nach Rentensituation kann sich dies jedoch durchaus lohnen.
Bei einer um 10-20 Euro höheren Rente amortisieren sich die Beratungskodten schon nach 1-3 Jahren.

Regulierte Pensionskassen – ab 2022 mit Schutzschirm

Pensionskassen Zwang unter den #Schutzschirm – Dies gilt für regulierte Pensionskassen

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Bei den Pensionskassen wird zwischen #regulierten und #deregulierten #Pensionskassen unterschieden.

Deregulierte #Pensionskassen unterstehen der BaFin direkt. Hauptunterscheidung war zum einen, dass deregulierte Pensionskassen direkt der Aufsicht unterstellt waren und beispielsweise der Garantiezins mit dem Garantiezins in der Lebensversicherung identisch war und viele #regulierte #Pensionskassen zu diesen Zeitpunkten mit einem höheren Garantiezins geworben haben.

Auch Finanztest hatte 2008 darauf hingewiesen, dass regulierte Pensionskassen höhere „Garantiezinsen“ gewährt hatten.
Der damalige Vorteil führte jedoch sehr oft zu erheblichen Nachteilen in der Garantierentenzahlung, denn die regulierten Pensionskassen sind nicht in Protektor, einer Auffanggesellschaft, wenn die Pensionskasse finanziell die Garantien nicht erfüllen kann.

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Notwendig wird dies auch, weil das Geschäftsmodell der #regulierten #Pensionskassen in Zeiten niedriger Zinsen unter Druck gerät.

Ihre Leistungen bestehen fast ausschließlich aus lebenslang laufenden Renten – deshalb sind sie stärker von der anhaltenden Niedrigzinsphase betroffen als Lebensversicherer, die etwa auch biometrische Versicherungen anbieten und ihre Geldanlage schneller anpassen können.

Zudem sind sie im Neugeschäft nicht daran gebunden, ihre Garantie-Tarife an den Höchstrechnungszins anzupassen: einmal von der BaFin bewilligt, können sie weiterhin hoch verzinste Verträge ihren Mitgliedern im Neugeschäft anbieten.

Arbeitgeberhaftung mangelhaft

Mit dem Gesetzesvorstoß, auch regulierte Pensionskassen unter dem Rettungsschirm zu stellen, reagiert die Bundesregierung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19. Dezember 2019 (Az.: C 168/18).

Dieser Richterspruch stellt im Grunde fest, dass die Betriebsrenten bei den regulierten Kassen ungenügend geschützt sind: mitunter sogar gar nicht. Im schlimmsten Fall droht ein Totalverlust der Rente.

Arbeitgeber haftet: wenn er kann

Der Hintergrund: Die Lobby der betroffenen Pensionskassen hatte strengere Solvenz- und Aufsichts-Regeln bisher auch mit dem Argument verhindert, dass in ihrem Fall ja der Arbeitgeber für die Höhe der Betriebsrenten hafte, sollte ein Altersvorsorge-Anbieter in finanzielle Schieflage geraten. Dumm nur, dass auch der haftende Arbeitgeber insolvent werden kann.

So klagte ein Arbeitnehmer vor dem Europäischen Gerichtshof, dessen Firma ebenfalls in den Konkurs gerutscht war — einen Ausgleich für die gekürzte Rente erhielt der Kläger folglich nicht.

Das Pensionskassen schnell ein Problem bekommen können, mussten in der jüngsten Vergangenheit die Mitglieder gleich mehrerer Anbieter erfahren.

Der #Deutschen #Steuerberater #Versicherung ging ebenso das Geld aus wie der #katholischen #Caritas, auch deren Schwester #Kölner #Pensionskasse hat finanzielle Probleme.

Wer bei diesen Anbietern versichert ist, bekam seine Betriebsrente teils empfindlich gekürzt, sogar Bestandsrentner mussten Einschnitte hinnehmen.

Die Lage ist ernst:

Die Finanzaufsicht warnte bereits vor Ausbruch der Coronakrise, dass weitere Anbieter voraussichtlich Einschnitte vornehmen müssen.

Regulierte Pensionskassen: Oft ohne Rettungsschirm

Bei den Anbietern handelt es sich um sogenannte #regulierte #Pensionskassen: Wobei der Begriff zunächst in die Irre führt.

Zwar von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (#BaFin) überwacht, haben diese Anbieter überraschend viele Freiheiten:

Stark vereinfacht handelt es sich um Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, die -anders als deregulierte Anbieter, die oft als Aktiengesellschaften ähnlich einem Lebensversicherer agieren – von Deckungsrückstellungen ebenso befreit sind wie von der Pflicht, Mitglied im im Pensions-Sicherungsverein (PSVaG) zu werden.

Also jenem Rettungsschirm, der Betriebsrentner eigentlich vor Einschnitten bei ihren Altersbezügen schützen soll.

Nach § 118b bzw. § 233 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) zählen zu den regulierten Kassen betriebliche Altersvorsorge-Anbieter, die unter bestimmten Voraussetzungen

  • die Beiträge anheben
  • und Leistungen kürzen können, wobei der Arbeitgeber für den Differenzbetrag der Renten haftet.

Oft bleiben diese Anbieter bestimmten Firmen oder Berufsständen vorbehalten.

Wer als regulierte Kasse agieren will, muss dies bei der BaFin beantragen und hierfür bestimmte Vorraussetzungen erfüllen.

So darf sie etwa laut Satzung keine Kosten für die Vermittlung von Neuverträgen berechnen.

Und, wie bereits angesprochen, ist ein Muss, dass der Arbeitgeber für die Betriebsrenten haftet:

Auch das ist ein Grund, weshalb sie sich bisher nicht im Pensions-Sicherungsverein organisieren müssen.

Etwa 120 Anbieter sind aktuell als regulierte Pensionskassen bei der BaFin gelistet.

Schutzschirm soll verpflichtend werden

Zumindest letztgenanntes Privileg will die Politik nun kippen:
und auch regulierte Pensionskassen unter den Rettungsschirm des Pensions-Sicherungsvereins zwingen.

Das berichten übereinstimmend die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) und die Deutschen Pensions- und Investmentnachrichten.

Ein entsprechender Antrag zur Änderung des Betriebsrentengesetzes habe am 7. Mai bereits den Bundestag passiert.

Demnach sollen Arbeitgeber ab 2022 zur Mitgliedschaft im Pensionssicherungs-Verein verpflichtet werden, wenn sie ihre Mitarbeiter über eine Pensionskasse absichern und nicht bereits über Protektor geschützt sind:
also den Rettungsschirm für private Lebensversicherer.

Die Firmen müssen dann auch Beiträge für den Schutz der gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften zahlen, der sich anhand einer pauschal berechneten Bemessungsgrundlage errechnen soll.

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Das Problem fehlender Haftung hat angesichts drohender Schieflagen von Pensionskassen auch die BaFin bereits angesprochen.

„Sorgen bereiten uns vor allem die Pensionskassen, bei denen der Arbeitgeber als Träger nicht mehr existiert.

Auch gibt es Pensionskassen mit einer Vielzahl von Trägerunternehmen, bei denen es schwierig sein kann, ein einheitliches Vorgehen abzustimmen“, sagte Frank Grund, Chef der deutschen Versicherungsaufsicht, im Februar dem Versicherungsboten.

Kürzt eine regulierte Pensionskasse die Betriebsrenten, muss zwar die BaFin zuvor zustimmen.

Auch muss ein entsprechender Sanierungsplan vom Vorstand und den Mitglieder-Versammlungen abgenickt werden.

Aber ob die Mitglieder eine echte Wahl haben, diese Kürzungen abzulehnen, ist zumindest diskutabel: Droht die Insolvenz der Kasse, geht um nicht weniger als die nackte Existenz des Anbieters. Man setzt den Abstimmenden die Pistole auf die Brust.

Anfangs Zusatzbeitrag von neun Promille

Hier soll die verpflichtende Mitgliedschaft im Pensions-Sicherungsverein ab 2022 die Betriebsrentner besser schützen, wenn der jetzige Gesetzesvorstoß der Bundesregierung wie geplant umgesetzt wird.

Ein Problem ist dabei, dass die Neumitglieder bisher ja keine Beiträge entrichtet haben, somit eine Unwucht zulasten der bisherigen Beitragszahler droht.

Um dies auszugleichen, sollen die neuen Pensionskassen von 2021 bis 2025 einen Zusatzbeitrag von neun Promille leisten, um den schon aufgebauten Ausgleichsfonds des Sicherungsvereins gleichwertig mitaufzufüllen.

Greifen würde der Schutzmechanismus aber erst, wenn sowohl die Pensionskasse als auch der Arbeitgeber nicht für Leistungskürzungen einspringen können. Ganz geschützt sind die Betriebsrenten aber auch dann nicht, berichtet das Portal weiter: Die Leistungskürzungen dürfen sich nach EU-Vorgaben auf maximal 50 Prozent belaufen, wobei im Gegenzug schon kleine Eingriffe eine Schutzpflicht auslösen würden. Hierbei seien mehrere neue Handlungsoptionen für den PSV angedacht: vom kompletten Schutz der Renten über die Vergabe von Hilfsmitteln an die Pensionskassen bis hin zur Übernahme der Differenz von Kassenleistung und arbeitsrechtlich vorgeschriebener Höhe der Betriebsrente.

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Coronavirus und die wirtschaftlichen Konsequenzen für jeden Einzelnen im Detail

#Corona #Konsumwirtschaft

Die Krise wird auch die Konsumwirtschaft beeinflussen.

Und wer in der Krise plötzlich weniger hatte, wird hoffentlich daraus für die Zukunft lernen.

Beispiel:
Wer durch Kurzarbeit plötzlich nur noch 60% /67 % hat und dann schnell in finanzielle Not kam, dem wird hoffentlich spätestens jetzt bewusst, dass man mindestens 3 – besser 6 – Nettomonatsgehälter immer flüssig haben sollte.

Wer dann noch erkennt, dass 60/67% für relativ kurze Zeit mehr ist, als das, was man im besten Fall aus der Rente hat.

Nach 45 Berufs- und Erziehungszeiten sind das NOCH 48%, und das ab Rentenbeginn über die Pflege bis zum Tode.

Und wer im Servicebereich Trinkgelder bekommen hat, merkt plötzlich, dass die 60/67 % ohne Trinkgelder berechnet wird; das gilt auch in der gesetzlichen Rentenversicherung!

Beispiel:
Fixer Verdienst: 1.700 Euro

Trinkgelder: 506 Euro (22 Euro pro Tag)

Gesamtbrutto: 2.206 Euro

Kurzarbeitergeld:

  • 1.020 Euro (60% aus 1.700)
  • bzw. 1.139 Euro

Rente nach 45 Jahren Brutto: 816 Euro

——-
Die Krise zeigt nicht nur, dass man etwas kurzfristig ansparen muss, sondern auch für die Zukunft.

Und so gibt es auch andere Lebenssituationen, die das deutlich machen:

  • #Krankengeld
  • #Berufsunfähigkeit
bAV-Experte.de Renten-Experte.de Werner Hoffmann

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Notfallordner

Weitere Anmerkungen—>

  • Ja, mir ist es bewusst, dass es auch Menschen gibt, die zwischen dem Existenzminimum und dem Bruttoeinkommen von ca. 3.000 Euro verdienen und vielleicht der Auffassung sind, man kann da nichts mehr ansparen. Ja diese Fälle gibt es auch.
    In vielen dieser Fälle würde sich bei emotionsloser Betrachtung doch den einen oder anderen Ausgabenposten geben, den man bei genauer Betrachtung und Disziplin reduzieren könnte.

Beispiele:


  1. laufenden Kosten:
  • Stromrechnung
  • Handyrechnung
  • Telefonkosten – Internet
  • Fernsehkosten (sky & Co.)
  • Heizung-Gas
  • Miete
  • Zigaretten (habe selbst vor 1 Jahr aufgehört aufgrund der Gesundheit – Wasserpfeifen etc.
  • zu hoher Alkoholgenuss (Sprudelmax schmeckt mir am Besten und ist in Deutschland gesund)
  • Abos von Zeitschriften und anderen Diensten
  • Umstellung von Kabel auf Satellit (Umstellungskosten müssen hier berücksichtigt werden)

*Überprüfung der bestehenden Versicherungen und Sparanlagen:

  • Welche Versicherung ist wichtig?
  • Welche Versicherung ist nicht wichtig?
  • Wie wird mit welcher Förderung angespart?

2.
Einmalige Kosten:

  • Anschaffung von PKW auf Kredit Leasung, gebrauchter PKW oder Alternativmöglichkeiten? (ÖPNV, Fahrrad, e-bike, carsharing)
  • Rhythmus bei der Neuanschaffung von Smartphone, Tablet, Fernseher, etc.
  • Urlaube: Anzahl, Orte, Länge, Alternativen
  • #Regelungen für den #Notfall durch den #Notfallordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de
    (Vollmachten, Verfügungen und viele Tipps)

Klar soll das Leben Spaß machen! Und ab und zu muss man sich auch mal etwas Gutes tun und sich und seine Familie belohnen.

Die Höhen und Wiederholungen der Belohnung hängt dauerhaft davon ab, wie konsequent man die o.g. Punkte beachtet hat; insbesondere dann, wenn man körperlich und geistig gesund ist und man sein Leben auch selbst mitgestaltet (und ja es gibt natürlich auch Schicksalsschläge, die es im Leben nun einmal gibt).

Wer jedoch vieles überdenkt und dann plant, hat bessere Voraussetzungen, als nur darauf zu Vertrauen, dass alles immer Gut geht.

Und hier noch eine Anmerkung für die Konsumgüterwirtschaft einmal zum nachdenken:

Die Konsumwirtschaft kann nur dann langfristig funktionieren, wenn auch die Vorsorgewirtschaft parallel zur Konsumwirtschaft besteht.

Die Wirtschaft wird sich relativ schnell wieder erholen und die Börse wird nach 2-5 Jahren neue Höhen gefunden haben.

Notfallordner

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Pandemie- Vergleich USA und Deutschland

Stand heute sind in den USA

Infiziert: 1.559.750

Genesen: 297.628

Verstorben: 92.333

Die Infizierung haben somit bis heute 389.691 hinter sich.

Wie hoch ist die Sterberate?

Somit sind noch infiziert:

92.333 von 389.691 = 23,69%!!!

Die Menschen, die noch infiziert sind, können weder bei den Genesenen, noch bei den Verstorbenen berücksichtigt werden.

1.559.750 – 389.691

= 1.169.789 Menschen.

Diese 1.169.789 Menschen werden später entweder genesen sein oder bei den Verstorbenen berücksichtigt.

Geht man davon aus, dass von diesen Menschen auch 23,69 % versterben, sind dies 277.168 Tote zusätzlich.

Die Todesrate in den USA wäre dann aus heutiger bei

92.333 + 277.168 =

389.501 Menschen.

Hierbei sind folgende Annahmen berücksichtigt:

1. Es wird in den kommenden 4-6 Wochen noch kein Medikament geben

2. Die Anzahl der Infizierten nimmt ab sofort nicht mehr zu.

3. Die Wetterbedingungen verändern sich nicht bzw. Haben keinen Einfluss

Warum gibt es in den USA so viele Infizierte und Tote?

Hier die Gründe:

1. Die Gesundheitsversorgung und Vorsorge ist in USA erheblich schlechter als in Deutschland.

2. Es gibt in den USA ca. 50 bis 65 Mio. Menschen ohne Krankenversicherung. Die Abschaffung von Obamacare hat mit dazu beigetragen, dass auch die Gesundheitsvorsorge wesentlich schlechter ist. Dadurch sind auch die Abwehrkräfte wesentlich schlechter, als beispielsweise in Deutschland.

3. Trump hatte sehr lange die Pandemie heruntergespielt. Wertvolle Zeit ging verloren und wurde der Pandemie geschenkt.

4. Auch im Moment will Trump wieder alle Geschäfte öffnen und auch die Menschen in den Bundesstaaten aufstacheln, die Beschränkungen einhalten wollen.

Trump hat zu lange alles heruntergespielt und ist für einen Großteil der Toten verantwortlich.

Sicherlich steckt auch ein Eigeninteresse dahinter.

Grund: Trump hat seine eigenen Hotels und Golfplätze seinem Sohn übergeben. Die Kosten sind enorm. Die Zinszahlungen sind ebenso erheblich.

Wie lange das Vermögen noch zur Finanzierung ausreicht, ist offen.

Inzwischen wurde bei einem der Kreditgeber – die Deutsche Bank – um Stundung gebeten.

Der amerikanische Bürger durchschaut immer mehr die Rhetorik und Eigeninteressen von Donald Trump.

Neben den Toten darf man nicht vergessen, dass die USA über 30 Mio. neue Arbeitslose hat.

Bei rund 155 Mio. Erwerbstätigen sind 20% plötzlich zusätzlich arbeitslos!!!

——-

Wie sieht es im Vergleich zu Deutschland aus?

Infizierte: 177.825

Genesen: 155.614

Verstorben: 8.193

Somit sind 163.807 Menschen schon erledigt.

Verstorben sind 8.193 von 163.807 = 5,00 %

Noch offen sind:

177.825 – 163.807 = 14.018 Menschen

Geht man davon aus, dass von 14.018 auch 5 % versterben, dann sind dies nochmals 700 Menschen, die wahrscheinlich sterben.

Die Gesamttodesrate in Deutschland wäre dann 8.893 Menschen.

———

Vergleich USA – Deutschland:

Einwohner: 328,2 Mio – 83,02 Mio.

Infizierte: 1.559.750 – 177.825

Genesen: 297.628 – 155.614

Tote:

Derzeit: 92.333 – 8.193

Todesrate: 23,69 – 5,00 %

Von allen derzeit Infizierten voraussichtlich

389.501. – 8.893

Neben der vergleichsweise schnellen Reaktion der deutschen Bundesregierung ist auch das deutsche Krankenvericherungssysytem verantwortlich.

In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht, so dass alle eine Krankenversicherung haben.

In bestimmten Fällen darf man auch auch privat versichern.

Die Mindestleistungen werden in der gesetzlichen Krankenkasse gesetzlich vorgeschrieben.

Wer sich privat krankenversichert, kann auch zusätzliche Leistungen versichern.

Durch den Wettbewerb von gesetzlicher und privater Krankenversicherung können die Leistungen in der gesetzlichen Krankenkasse auch nicht einfach reduziert werden, da dann viele gesetzlich Krankenversicherte sich lieber privat versichern.

In anderen europäischen Ländern gibt es oft keine private Krankenversicherung (nur als Zusatzvereinbarung).

Das war auch der Grund, warum in den europäischen Staaten Großbritannien, Italien, Spanien, Schweiz und Frankreich erheblich mehr Tote hat, als Deutschland.

Erledigt ist die Pandemie weder in den USA, noch im Deutschland.

Wie viele Menschen noch infiziert werden, ist völlig offen.

Ergänzung:

Corona – Test

Trump behauptet, in den USA würde weltweit am meisten getestet und deshalb ist die Anzahl der Infizierten so hoch.

Die USA hat 328,2 Mio. Einwohner

Deutschland hat 83,02 Mio. Einwohner.

Die USA hat somit 3,95 mal soviel Einwohner als Deutschland.

Die USA hat bis 13.5.2020 insgesamt 10,217 Mio. Tests durchgeführt.

Deutschland hatte bis 10.5.2020 insgesamt

3,147 Mio. Tests durchgeführt.

Teilt man 10,217 Mio. durch 3,95 dann wären es 2,586.

Da Deutschland nicht 2,586 Mio. Tests, sondern 3,147 Mio. Tests durchgeführt hat, hat Deutschland 21,69 % mehr Tests durchgeführt, als die USA.

Die #Argumentation von #Trump ist wieder fehlerhaft. Entweder er ist uninformiert, kann nicht rechnen oder er lügt bewusst um seinen Kopf noch irgendwie zu retten.

Trump entwickelt sich immer mehr zum Super-Chaoten.