Was kostet die #Pflege? Welche Leistungen bezahlt die #Pflegeversicherung?

Mann mit Demenz
Viele #Pflegeheime beantragen derzeit die Anpassung der Pflegestufe. Hintergrund ist:
– die Neugliederung der #Pflegeversicherung ab 1.1.2017
– und die Verbesserung der Einnahmeseite bei den Pflegeheimen,
 
Für den zu Pflegenden bzw. die Familienangehörigen wird es allerdings bei der Höherstufung auch teurer.
 

Übersicht der #Pflegekosten (Baden-Württemberg)

 
 
2014:
 
Pflegestufe I: 3.017 €
Leistung Pflegevers.: 1.064 €
Eigenbeteiligung: 1.953 €
 
Pflegestufe II: 3.558 €
Leistung Pflegevers.: 1.330 €
Eigenbeteiligung: 2.228 €
 
Pflegestufe III: 4.227 €
Leistung Pflegevers.: 1.612 €
Eigenbeteiligung: 2.615 €
 
 
2016:
 
Pflegestufe I: 3.135 €
Leistung Pflegevers.: 1.064 €
Eigenbeteiligung: 2.071 €
 
Pflegestufe II: 3.618 €
Leistung Pflegevers.: 1.330 €
Eigenbeteiligung: 2.288 €
 
Pflegestufe III: 4.341 €
Leistung Pflegevers.: 1.612 €
Eigenbeteiligung: 2.729 €
 
 
Neben diesen Eigenbeteiligungen entstehen im Durchschnitt noch ca. 300 Euro Nebenkosten für Kleidung, Friseur, Fußpflege und andere Nebenkosten.
 
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#Ambulante Pflege:

Sehr oft entsteht die falsche Ansicht, dass die Pflege zu Hause günstiger ist. DIes ist nicht der Fall. Bei der Versorgung zu Hause entstehen neben den üblichen Kosten:
– Ernährung
– Miete oder Investitionskosten in das eigene Heim
– Reinigungskosten/Garten/Handwerker
– Nebenkosten (Energie, Telefon, Internet, Gema usw.)
die Kosten für die ambulante Pflegekraft. Diese sind nicht günstiger, da die Pflegekräfte Fahrtzeiten und Fahrtkosten haben.
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#Osteuropäische #Haushaltshilfen:

Wer meint, dass polnische Haushaltshilfen günstiger sind, der irrt sich. Für Haushaltshilfen gibt es von der Pflegeversicherung nur einen sehr geringen Betrag (Angehörigenpauschale).
 
 
Die #Eigenbeteiligungen übersteigen sehr oft die eigenen Einnahmen (Rente, Pension; insbesondere dann, wenn der andere Ehepartner noch zu Hause wohnt oder auch Pflegefall ist.
 
Wann bezahlt die #Sozialhilfe?
Bevor die #Sozialhilfe eintritt müssen sämtliche Vermögen bis auf einen Betrag von 2.600 Euro verbraucht werden. Anschließend bezahlt zwar die Sozialhilfe bedingte ungedeckte Kosten, allerdings werden dann die Abkömmlinge in Regress genommen, wenn das Einkommen 1.800 Euro überschreitet. Der überschreitende Betrag wird zu 50 % von der Sozialhilfe eingenommen, so dass eine Kostendeckung der Pflegekosten stattfindet.
 
Besonders möchten wir darauf hinweisen, dass – wenn die Sozialhilfe eingebunden ist,:
– Geschwister untereinander die Einkommenssituation erfahren
– auch rückwirkend eine #Schenkungsprüfung stattfindet (die letzten 10 Jahre) und Schenkungen der Eltern an die Kinder zurückgegeben werden müssen (BGB).
– die #Vermögensprüfung heute sehr umfangreich durchgeführt wird. Die Sozialämter und auch die Finanzämter haben die Berechtigung auch Kontenklärungen der letzten 10 Jahre durchzuführen.
– Ebenso ist jeder #Steuerpflichtige verpflichtet gegenüber dem Finanzamt oder Sozialamt nachzuweisen, woher er welche Einnahmen hat (Schwarzgeldprüfung), nicht umgekehrt.
 
 
 
Dies macht deutlich, wie wichtig eine zusätzliche #Pflegeabsicherung ist. Neben der gesetzlichen Pflegeversicherung ist eine #Pflegezusatzversicherung sehr wichtig.
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Vorsicht bei den Angeboten:

Die Angebote der Privaten Pflegeversicherung sind sehr unterschiedlich. Insbesondere der Leistungsumfang bei den Pflegestufen I und Pflegestufen II sind oft Mogelpackungen. So gibt es Angebote bei denen in Pflegestufe 0, I oder II nur sehr geringe Leistungen fällig werden.
Gerne können Sie sich an den gemeinnützigen Verein Forum-55plus.de e.V. wenden,:
– wenn Sie eine bestehende Pflegezusatzversicherung haben und diese überprüfen lassen möchten
– oder eine Pflegezusatzversicherung benötigen.
Der gemeinnützige Verein erhält keine Vergütungen von Versicherungen.
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Sofern Sie ein Angebot überprüfen lassen möchten, können Sie dies direkt an folgende E-Mail-Anschrift senden:

Forum-55 Plus.de e. V. (gemeinnützig)

Gottfr.-Keller-Str. 73
71254 Ditzingen

Tel: (07156) 343 54
Fax: (07156) 318 81
E-Mail: service@forum-55Plus.de

#Information – #Werbung auf regionalen Seiten

Für die größten 260 Städte in Deutschland hat der gemeinnützige Verein Forum-55plus.de e.V. bei den sozialen Netzwerken eigenständige Internetseiten eingerichtet.

Hier werden:

  • interessante Informationen
  • NEWS

aus den einzelnen regionalen Gebieten und auch bundesweit interessante Artikel veröffentlicht. Neben Facebook (260 Regionalseiten) bestehen auch soziale Netzwerkseiten bei twitter (260 Regionalseiten) und auch bei anderen sozialen Netzwerken (z.B.: google.plus, tublr, flickr, pinterest usw.).

 

 

Sofern Sie als Unternehmen eine Werbung oder einen NEWS veröffentlichen möchten, bitten wir Sie darum, Ihre Anfrage inkl. Ihrem Impressum an die E-Mail: info@multiple-life.de mit dem Betreff Werbung Forum-55plus.de zu senden.

Unternehmenswerbung und Unternehmensinformationen, die Sie veröffentlichen möchten, sind kostenpflichtig. Die o.g. Agentur finanziert durch die Einnahmen unsere o. g. Internetauftritte.

Bevor die Agentur die Werbung oder NEWS auf unseren Seiten veröffentlichen darf, muss sie uns allerdings um Genehmigung fragen, da wir nur seriöse Angebote dulden, die zu unserem Zweck passen.

Privatpersonen und Vereine, die ohne wirtschaftliche Interessen etwas posten möchten, können uns gerne den Beitrag mitteilen (E-Mail: Presse@forum-55plus.de)

#Paare ohne #Kinder #Notfall #Notfallordner

Wer als #Paar #kinderlos ist, sollte diesen Film ansehen:

YouTube player

Gerade Paare ohne Kinder sollten sich frühzeitig über verschiedene Lebenssituationen Gedanken machen.

Nicht nur ältere Paare, sondern auch junge Paare müssen bestimmte Punkte wissen und regeln.

Oft werden gewisse Vorsorgebereiche weit weg geschoben. Man will ja das Leben genießen und Spaß haben.

Wer nur den Spaß im Blickfeld hat,
missachtet die Wertschätzung des Partners.

erste Hilfe - Stabile Seitenlage
erste Hilfe – Stabile Seitenlage

Denn durch Lebensereignisse, wie z.B.:

  • Unfall
  • Schlaganfall
  • Herzinfarkt
  • Tod

ist ein Partner nicht nur einfach weg, sondern er hinterlässt einen Partner mit vielen Sorgen.

Zu einer vernünftigen Vorsorge gehören nicht nur die Versicherungen:

  • #Unfallversicherung / #Berufsunfähigkeitsversicherung
  • #Risikolebensversicherung
  • #Pflegezusatzversicherung

sondern auch die dringend notwendige komplette rechtliche Vorsorger, z.B.:

  • #Vorsorgevollmacht / Generalvollmacht
  • #Patientenverfügung
  • #Bestattungsverfügung
  • #Testament

Besonders wichtig ist neben der Vorsorgevollmacht auch die Vertragsgestaltung der Versicherungsverträge. Dies kann Ärger mit Behörden und Angehörigen vermeiden und u. U. die Erbschaftsteuer einsparen.

Der Notfallordner beinhaltet viele Tipps zu unterschiedlichen Lebensbereichen, sowie Formulare und Vordrucke, so dass im Notfall alle Unterlagen griffbereit sind. Preis: 27,00 Euro (inkl. MWSt) zuzüglich Verpackung und Versand.

Notfallordner www.notfallordner-vorsorgeordner.de
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hart aber fair #hartaberfair – ARD 30.05.2016 – LAUTERBACH – Lass uns solange leben, wie wir wollen !!!

Wieder einmal geht es um ein Thema das letztendlich ALT gegen Jung auch heißen könnte. Hier unsere Stellungnahme zu Prof.Lauterbachs Einstellung:

Stellungnahme zu Prof. Lauterbachs Aktivitäten

Kommentar zur Sendung #hartaberfair 30.05.2016 im #ARD

#LAUTERBACH – Lass uns solange leben, wie wir wollen !!!

Die Aussage von Herrn Prof. Lauterbach, SPD-Gesundheitsexperte passt wieder einmal zu den Zielen, die eigentlich vielleicht verfolgt werden.

„Im Durchschnitt verlängern sie das Leben nur um wenige Wochen oder Monate. Zu Heilungen kommt es fast nie…“

Die Ziele, die so manche Politiker verfolgen sind auch nicht so offensichtlich erkennbar; nur dann, wenn man die Puzzleteile zusammenfügt, offenbart sich das wahrscheinlich tatsächliche Ziel.

Hier die Puzzleteile:

1.)

Die Aussage „im Durchschnitt“ mag dann stimmen, wenn man das Wort Durchschnitt mathematisch betrachtet. Da gibt es Menschen, die vielleicht einen Tag nur länger leben, aber auch andere, die schon Jahrzehnte überleben. Fakt ist jedoch, dass in der Krebsforschung in den letzten 10 Jahren schon erhebliche Entwicklungen eingetreten sind.

Beispiel Glioblastom (bösartiger Gehirntumor):

Girl with the smoothfaced head on a white background.
Chemotherapie und Haarausfall

Wenn im Jahr 2000 dieser Gehirntumor diagnostiziert wurde, dann lebten nach einem Jahr noch 20 %, nach einem weiteren Jahr kein Mensch mehr.

Wenn heute dieser Gehirntumor diagnostiziert wird, bestehen sehr hohe Überlebenschancen.

Grund:

Einsatz eines Schwerionenbestrahlers mit Nanopartikel an der Charite´Berlin:

Durch dieses hochfrequente Magnetfeld werden die Nanopartikel in Schwingung versetzt, wodurch Wärme direkt im Tumorgewebe entsteht. Abhängig von der erreichten Temperatur und der Behandlungsdauer wird der Tumor so direkt zerstört oder für eine begleitende Strahlen- oder Chemotherapie sensibilisiert.

Interessant war bei der Finanzierungsfrage, wer die Kosten damals übernommen hat. Ohne die private Krankenversicherung wäre die Schwerionenbestrahlung heute immer noch nicht möglich.

2.)

Die Aussage von Prof. Lauterbach soll die Bürger darauf vorbereiten, dass die Leistungen in der gesetzlichen Krankenkasse reduziert werden sollen; vielleicht sogar altersabhängig, wie in England usw.

Demographie 65-Plus-wächst weiter
Demographie 65-Plus-wächst weiter

Der Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenkassen wird „kraft Gesetz festgelegt“. Würde es ausschließlich die gesetzlichen Krankenkassen geben, könnten die Leistungen (durch den fehlenden Wettbewerb mit privaten Krankenversicherern) einfach kraft Gesetz zwischen zwei Bundestagswahlen reduziert werden.

Dies dürfte auch der versteckte Hauptgrund sein, warum Herr Prof. Lauterbach immer wieder nach der Bürgerversicherung schreit.

Denn wenn die Leistungen für alle in einer Einheitskasse, die sich Bürgerversicherung nennt, reduziert werden, sind auch die Probleme der Rentenversicherung und der Pflegeversicherung schnell erledigt, weil die Lebenserwartung drastitsch reduziert wird.

Beispiel Russland: Dort ist die Lebenserwartung bereits um 6 Jahre gesunken.

Gerade das duale Gesundheitssystem sorgt für eine bessere Versorgung aller Bürger, insbesondere der gesetzlich Versicherten. Reiche Menschen und Besserverdienende können im Notfall eine bessere Versorgung auch im Ausland durchführen lassen.

3.)

Alleine aufgrund der Tatsache, dass die Versicherten im Durchschnitt älter werden, wird den Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung um ca. das 2,5-fache ansteigen lassen (ohne Berücksichtigung von Inflation oder medizinische Mehrkosten durch neue Behandlungsmöglichkeiten).

GKV-Risikoprofil

Während die 35-jährigen nur etwa 50 % des Durchschnittsbeitrages für Leistungen benötigen, verbrauchen die 65-jährigen 150% des durchschnittlichen Beitrages. Die Leistungsausgaben betragen also das 3-fache! (Quelle: BMG 9.11.2009).

Da wir in Deutschland – auch im Durchschnitt der Bevölkerung – immer älter werden, werden die Leistungsausgaben in der gesetzlichen Krankenkasse, Rentenversicherung und Pflegeversicherung massiv ansteigen.

Private Versicherungssysteme werden diese Problematik nicht in dieser Stärke haben. Beispiel: Die Privaten Krankenversicherungen haben inzwischen über 200 Mrd. Euro an Beiträgen für ihre älter werdenden Versicherten angespart.

Aus allen Aktivitäten, die Herr Prof. Lauterbach startet, wird für uns nur erkennbar, dass er die Lebenserwartung durch gesetzliche Gesetze und Verordnungen reduzieren will, um hiermit die gesetzliche Krankenkasse, Rentenversicherung und Pflegeversicherung zu entlasten.

Herr Prof. Lauterbach lassen Sie die Hände vom Abbau der Leistungen. Ehrlicher wäre es, den Bürgern zu sagen, dass der Beitrag steigen muss, damit Beitragsanteile für später angespart werden können (Altersrückstellung bei den Sozialsystemen ist dringend erforderlich)!

Das Leben ist wahrscheinlich einzigartig und deshalb sollte jeder Mensch so lange leben dürfen, wie er es möchte.

Die Welt ist rund und dreht sich weiter… #Demografie und die Auswirkungen

Nichts bleibt wie es ist – Der Demografischer Wandel verändert die Welt auch in Deutschland.

Das kostenlose Hörbuch können Sie über hier downloaden

Link : https://youtu.be/WzqIB2Og8hE

Demographie 65-Plus-wächst weiter
Demographie 65-Plus-wächst weiter

Welche Auswirkungen sich nicht nur auf die gesetzliche Rentenversicherung, sondern auch auf:

  • die gesetzliche Krankenversicherung
  • die soziale Pflegepflichtversicherung
  • die Immobilienmärkte
  • andere Sachwerte (z.B.: Gold)
  • und die privaten Geldanlagen in Fonds, Aktien Spargelder
  • sowie Kapitallebens- und Rentenversicherungen

ergeben, wir in dem Podcast sehr ausführlich geschildert.

Ebenso erfahren Sie, warum eine #Bürgerversicherung auch den gesetzlich Versicherten nur schaden kann.

Die ursprüngliche Version dieses Podacst (aus 2009) wurde mit aktuellen Daten ergänzt und ist nicht nur für den Experten, sondern auch für den Verbraucher sehr interessant.

 

Rechtliche Vorsorge ab 18 WICHTIG – FÜR JEDEN

WICHTIG für jeden ab 18 J. – Es kann jedem passieren nicht nur für ältere Menschen.
www.notfallordner-vorsorgeordner.de für 27 Euro (inkl. MwSt.)

Wie wichtig die rechtliche Eigenvorsorge durch
#Generalvollmacht oder #Vorsorgevollmacht und zusätzlich durch:
#Betreuungsverfügung
#Patientenverfügung
#Sorgerechtsverfügung
#Testament
#Bestattungsverfügung
ist, wird deutlich, wenn man den Film #Entmündigt vom #WDR sieht

Den Film sehen Sie bei youtube über den Link:

https://www.youtube.com/watch?v=48QvbZvfVfs

 

#Pflegepflichtversicherung #Pflegezusatzversicherung #Pflegeleistungen

Auf der Internetseite www.forum-55plus.de gibt es ab sofort umfangreiche Informationen über die Pflegeversicherung.

#Information über die #Pflegeversicherung
  • Wann ist man #Pflegefall?
  • Wann erbringt die #Pflegeversicherung Leistungen?
  • Welche Leistungen gibt es bei der #Pflegeversicherung?
  • Lohnen Zusatzversicherungen bei der Pflegeversicherung?
  • Auf welche bereiche muss ich bei einem #Vergleich der Pflegeversicherungen achten?
  • Was ändert sich ab 2017?
 
Pflegeversicherung-Leistungspakete


Auf der Internetseite www.forum-55plus.de gibt es viele Informationen zu diesen Themen?
 
Ebenso erhalten Sie diese Informationen mit der kostenfreien App für iphone, android oder windowsphone – smartphones
 
Die kostenfreie APP steht ebenso auf der Internetseite als Link zur Verfügung.
www.forum-55plus.de

#Ehrenamtliche #Tätigkeit bei #gemeinnützigen #Organisationen

Der Staat fördert #ehrenamtliche #Tätigkeiten für #gemeinnützige #Organisationen.

Wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren möchten, bestehen unterschiedliche Möglichkeiten. Neben dem Spaß an dem Engagement gibt es auch eine Vergütung und steuerliche Förderungen, die wir hier erläutern.

Vielleicht gibt es auch bei Ihnen in der Nähe gemeinnützige Einrichtungen, die Ihre Hilfe gerne haben möchten.

Der NEWSBLOG vom Forum-55plus.de für Senioren, Rentner, Vorruheständler, Pensionäre und 55plus
Forum-55plus – Blog

Neben Sportvereinen, Pflegeheimen gibt es auch andere Einrichtungen, die Sie unterstützen können. Hier ein paar Beispiele:

Schulung, Ausbildung von Menschen am Computer, ipad iphone (beispielsweise bei Menschen ab 60 im Rahmen der Demenzvorsorge)

  • Ausbildung von jüngeren Menschen
  • Fortbildung von behinderten Menschen
  • Vorträge über unterschiedliche Themen, z.B. Vorträge über Demenz, rechtliche Vorsorge
  • Filmen von Vorträgen und Informationsveranstaltungen, die anschließend der gemeinnützigen Organisation zur Verfügung stehen (zum Zwecke des gemeinnützigen Vereins).

Wichtig ist, dass die Zwecke des Vereins hierbei berücksichtigt werden

 

Ist eine pauschalierte Aufwandsentschädigung steuerfrei?

Gemäß § 3 Nr. 26 a EStG gibt es einen Steuerfreibetrag von 720 Euro im Jahr, wenn es sich um Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit handelt, die im gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Bereich liegt. Werden darüber hinaus Zahlungen erbracht, müssen diese weitergehenden, die Summe von 720 Euro übersteigenden Beträge versteuert werden.

Es handelt sich hierbei um eine Pauschale für Aufwendungen, die mit dem Ehrenamt verbunden sind. Alle Betriebsausgaben und Werbungskosten sollen unter diesen Tatbestand fallen. Von dieser Regelung können etwa Vereinsvorsitzende, Kassenprüfer oder andere Personen, die in einem gemeinnützigen Verein tätig sind, profitieren.

 

Die Ehrenamtspauschale steht aber nicht neben anderen Steuerbefreiungen. So kann etwa die Steuerbefreiung von Reisekosten daneben nicht geltend gemacht werden.

Zusätzlich kann daneben die Übungsleiterpauschale geltend gemacht werden, selbst dann, wenn die Tätigkeiten in demselben Verein stattgefunden haben. Es muss sich dann aber um zwei verschiedene, voneinander abgrenzbare Tätigkeiten handeln.

Voraussetzungen:

– die Tätigkeit dient der Förderung von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken
– die Tätigkeit wird nebenberuflich ausgeübt, also zeitlich nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeitberufs ausmacht.

 

Übungsleiterpauschale

Die Übungsleiterpauschale ist von der Steuer ausgenommen (max. jedoch 2.400 Euro). Die gesetzliche Grundlage steht in § 3 Nr. 26 EStG (Stand: 2014)

Von dieser Steuerbefreiung werden alle Einnahmen erfasst, also Aufwandsentschädigungen und auch Entlohnung in Geld.

Voraussetzungen

Damit diese Steuerbefreiung möglich ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

– Es muss eine nebenberufliche Tätigkeit vorliegen.

– Es muss sich um eine Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder eine künstlerische Tätigkeit oder auch um eine nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen handeln.

– Die Tätigkeit muss Dienst einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Körperschaft erbracht werden

– Es besteht der Zweck, gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu fördern.

Andere steuerliche Vergünstigungen können neben der Übungsleiterpauschale angewandt werden.

Wichtig: Es darf sich nicht um eine hauptberufliche Tätigkeit handeln. Die nebenberufliche Tätigkeit ist erfüllt, wenn sie zeitlich nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeitberufs in Anspruch nimmt.

Liegen die Voraussetzungen vor, können pro Person und Jahr 2.400 Euro steuer- und sozialabgabenfrei hinzuverdient werden. Der diesen Freibetrag übersteigende Teil der nebenberuflichen Einnahmen muss versteuert werden.

Verhältnis zur Ehrenamtspauschale

Für dieselbe Tätigkeit darf neben der Übungsleiterpauschale nicht auch noch die Ehrenamtspauschale beansprucht werden.
Es dürfen beide Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, wenn es sich um unterschiedliche Tätigkeiten handelt, unerheblich ob diese im selben Verein oder in derselben Einrichtung ausgeübt werden.

 

Anrechung auf HART IV bzw. ALG II

Die Zahlungen für ehrenamtliche Tätigkeiten verfolgen einen anderen Zweck als die Leistungen des SGB II, die den Lebensunterhalt sicherstellen sollen.

Alle Zahlungen, die einkommenssteuerfrei sind, wie etwa die Übungsleiterpauschale für Ausbilder, Erzieher und Betreuer oder die Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit im gemeinnützigen Bereich, werden also grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld 2 angerechnet.

Sie werden dann angerechnet, wenn die Gerechtigkeitsprüfung ergibt, dass neben den zweckbestimmten Einnahmen aus der ehrenamtlichen Tätigkeit Leistungen nach dem SGB II ungerechtfertigt wären. Dies ist nicht anzunehmen, wenn die Zuwendungen den Betrag von 200 Euro nicht übersteigen.

Die Übungsleiterpauschale von 200 Euro im Monat ist damit anrechnungsfrei. Bei höheren Zuwendungen ist der Betrag, der 200 Euro übersteigt, anrechenbar, wenn nicht berücksichtigungsfähige Aufwendungen dargelegt werden.

Ehrenamtliche Tätigkeit bei ALG I (Arbeitslosengeld I)

Beziehen Sie Arbeitslosengeld I (oder auch Arbeitslosengeld II), stellt sich allerdings die Frage, ob dies nicht im Widerspruch zur Arbeitsvermittlung steht.

Das Merkblatt für Arbeitslose der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat hierzu folgende Informationen:
„Üben Sie unentgeltlich eine ehrenamtliche Tätigkeit aus, steht dies der Arbeitslosigkeit nicht entgegen, wenn die Tätigkeit bestimmten Anforderungen genügt. Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Agentur für Arbeit. Die ehrenamtliche Tätigkeit steht der Arbeitslosigkeit grundsätzlich z.B. auch dann nicht entgegen, wenn sie 15 Stunden oder mehr wöchentlich erfasst und der pauschalierte Auslagenersatz plus Aufwandsentschädigung den Betrag von 200 Euro monatlich nicht übersteigt.

Sie sind verpflichtet, jede mindestens 15-stündige wöchentliche ehrenamtliche Tätigkeit vor deren Beginn der Agentur für Arbeit anzuzeigen.“

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite www.forum-55plus.de

 

 

 

 

#Ohne #Kinder ist ein #Testament besonders wichtig! #Notfallordner #Vorsorgeordner

Bei Jan & Sabine blieb die Ehe kinderlos. Als Jan bei einem Verkehrsunfall zunächst 3 Monate im Koma lag, dann geistig behindert und anschließend nach einem Jahr verstorben war, wurde es für Sabine zum Horror.

Hier zu den einzelnen Situationen einige Ergänzungen:

Während der Zeit, in der Jan geschäftsunfähig war (Koma & geistige Behinderung) wollte Sabine die Geschäfts von Jan regeln. Zunächst musste sie zum Betreuungsgericht und die Betreuung beantragen.

Recht

Die ist nicht nur bei nicht verheirateten Paaren eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch bei Verheirateten.

Durch die Betreuung hätte Sabine alle Angelegenheiten von Jan regeln können, allerdings hatte die Schwiegermutter Einspruch eingelegt, der dazu führte, dass das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer eingesetzt hatte.

Konsequenz: Der gesetzliche Betreuer handelt autark und Sabine hatte keine Möglichkeit etwas selbst zu regeln. Selbst die Kontovollmacht wurde hierdurch wertlos. Der gerichtliche Betreuer hatte neue Konten eröffnet, wodurch Sabine auch finanziell größere Probleme hatte.

Richtig heftig wurde es jedoch nach dem Tod von Jan:

Da kein Testament vorhanden war, erbte Sabine nicht automatisch alles. Bei Ehepaaren ohne Kinder erben etwa 50 % die Eltern des Verstorbenen, bzw. wenn diese nicht mehr leben, die Kinder der Eltern (also Schwager und Schwägerin von Sabine). Wären Jan und Sabine nicht verheiratet gewesen, hätte Sabine überhaupt keinen Erbanspruch ohne Testament.

Zu einer guten Vorsorge gehören:

  • Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • und ein Testament

Umfangreiche Unterlagen bietet der #Notfallordner-#Vorsorgeordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de 

Zum Preis von 27,– € erhalten Sie eine umfangreiche Vorsorgeorganisation inkl. Formulare und Mustertexte (über 140 Seiten).

Inzwischen gibt es diesen #Notfallordner-#Vorsorgeordner auch für über 50 Selbstständigen-Gruppen. Gerade bei Selbstständigen ist die Einbeziehung der beruflichen Vorsorge ebenso wichtig; und diese kann sehr unterschiedlich sein, da hier auch gesetzliche Vorgaben vorhanden sein können (z.B.: Apothekergesetz oder Handwerksordnung).

 

Die #Senioren #App jetzt auch für #android #Smartphone und #windows smartphone

Heute Morgen wurde die #Senioren #APP auch für das Android – Smartphone von Google play veröffentlicht.

Forum-55plus - Die iphone App für Senioren
Forum-55plus – Die App für die Generation 55plus

Nachdem die App für das iphone vor einigen Tagen beim Apple STORE veröffentlicht wurde, wurde mit dem heutigen Tag die App auch für das Android Smartphone und windows smartphones freigeschalten.


 

App bei Goolge play store über die Internetanschrift:

https://play.google.com/store/apps/details?id=com.app.p8339GJ


 

App bei Microsoft Windows smartphones:

https://www.microsoft.com/de-de/store/apps/forum-55plusde/9nblggh6c35t


Die App bietet ein vielfältiges Informationsportal für die #Generation 55plus und wird auch in den kommenden Monaten weiter ausgebaut.

Forum-55plus APP Registerseite
Forum-55plus APP Registerseite

Forum-55plus-APP-2

Derzeit bietet die App neben vielfältigen Informationen über die Themen:

  • – Computer
  • – Smartphone, iphone & ipad
  • – Freizeit (Urlaub, Mode, sex im Alter, Stars von gestern
  • – Gesundheit (Demenz, Besser sehen, Zähne, Darmkrebsvorsorge, Gelenkerkrankungen, Herzerkrankungen, Notfallvorsorge
  • – Soziales (Renten, Minijob, Rentner in Thailand, Markus Lanz)
  • – Finanzen
  • – Steuern (Einkommensteuer, Erbschaftsteuer)
  • – Wohnen (Barrierefrei)
  • – Sicherheit (im Straßenverkehr)
  • – Pflege (Pflege, Kinästhetik, Pflegeversicherung)

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auch die Anbindung an Internetseiten der sozialen Netzwerke FACEBBOK, twitter und google.plus.

App für die Generation 55plus - inklusive Videos
App für die Generation 55plus – inklusive Videos

Darüber hinaus sind interessante Filme bei youtube zu den o.g. Themen direkt abrufbar.

Forum-55plus REGIONAL
Forum-55plus REGIONAL

Mit über 500 regionalen Seiten sind rund 260 Städte in allen Bundesländern angebunden. Die App wurde speziell für die 4 Zielgruppen der Generation 55plus:

  • – ab 55
  • – Rentenbeginners
  • – Rentner mit Handicap
  • – Live slowly

entwickelt.

Der weitere Ausbau wird in den kommenden Wochen erfolgen.