Die Wirtschaft ächzt unter den Folgen des Shutdown.
Und so mancher Unternehmer oder Selbstständige hält die Schließungen nicht mehr lange durch.
Auch für viele Arbeitnehmer ist ein Kurzarbeitergeld von 60 oder 67 % existenzbedrohend.
Allerdings wird hierbei für jeden auch sichtbar, was passiert, wenn man zu wenig Rücklagen gebildet hat oder sich nicht absichert.
So sollte jeder Arbeitnehmer immer mindestens 2-4 Nettomonatsgehälter auf der hohen Kante haben.
Wenn dann einmal Kleinigkeiten kaputt gehen – PKW, Spülmaschine und Waschmaschine gleichzeitig – dann ist eine Reserve vorhanden.
Leider gibt es auch Menschen, die dieses Mindestvermögen nicht haben.
Insofern sollte der Konsum hier einmal von jedem kritisch selbst überprüft werden.
Bedenken sollte jeder aber auch noch folgendes:
Bei Kurzarbeit gibt es einen Rettungsschirm von 60 bzw. 67 %. Und Kurzarbeit geht oft kein ganzes Jahr, sondern oft nur 2-4 Monate.
Wer aber in Rente geht, erhält lebenslang von der gesetzlichen Rentenversicherung maximal derzeit 48%! Und dies dann, wenn er/sie 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.
Und davon geht dann noch
– der Krankenversicherungsbeitrag
– Beitrag f. Pflegezusatzversicherung
– ggf. Steuern, Kirchensteuer
weg.
Und 48 % Rente von 67% Kurzarbeitergeld sind nochmals knapp 30% weniger (100-(48×100/67)).
Inwieweit die gesetzliche Rente von 48% langfristig gehalten werden kann, steht heute nicht für die kommenden 30 Jahre fest. Viele Fachleute rechnen auf ein weiteres Absinken auf 40-43%.
Such die Rentenanpassungen von Bestandsrentnern wird wohl dieses Jahr zum 1.7. letztmalig in dieser Höhe ausfallen. Grund: Rentenanpassungen sind auch von der Lohnentwicklung abhängig.(§68 SGB VI).
Zusätzliche Vorsorge dringend notwendig
Für einen ausreichenden Schutz muss nicht nur an die Altersversorgung über
– die betriebliche
– und private
Altersversorgung gedacht werden, sondern auch an
– Absicherung Krankheitsfall
– Berufsunfähigkeitsschutz
– Hinterbliebenenversorgung
Und auch die rechtliche Vorsorge darf nicht außer Acht gelassen werden.
Ein verantwortungsbewusster Selbstständiger oder Unternehmer hat seine Unterlagen geordnet und auch einen Angehörigen oder eine vertraute Person über die Existenz eines Notfallordners informiert.
Auch die rechtliche Vorsorge durch
- Generalvollmacht – Vorsorgevollmacht – Unternehmervollmacht
- Betreuungsverfügung
- ggf. Sorgerechtsverfügung
- Patientenverfügung
- Organspendeausweis
- Testament
sollten möglichst gesamt geregelt sein und in dem Notfallordner – Vorsorgeordner alle Unterlagen (mind. in Kopie) dort abgelegt sein.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Unterlagen, die ebenfalls dort abgelegt werden sollten. Im Notfallordner ist auch ausreichend Platz, z. B. das Stammbuch, Impfbuch etc. in einer Klarsichtfolie abzulegen.
Den Notfallordner gibt es in über 90 verschiedenen Versionen.
Grund: Je nach Beruf und Altersklasse, Familienstand gibt es unterschiedliche Punkte, die beachtet werden müssen. Bei Selbstständigen, Unternehmern, Handwerkern, freien Berufen – z. B. Ärzte, Apotheker, Zahnärzte – sind die notwendigen Vorsorgetipps unterschiedlich, die im Notfallordner vorhanden sind.