Die gesetzliche #Pflegepflichtversicherung kann niemals eine Vollkaskoversicherung darstellen.
Eine zusätzliche #Absicherung ist für deshalb immer notwendig.
Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang folgende Problematik:
1. Wird bei einem Paar eine Person #Pflegefall, dann muss der andere Partner trotzdem eine Wohnung/Haus unterhalten. Die regulären #Lebenshaltungskosten sinken nur marginal.
2. Die Kinder werden in der Regel in #Regress genommen. Im Extremfall müssen sogar die Schwiegerkinder dies mitfinanzieren, wenn das Kind des zu #Pflegenden einen hohen #Unterhaltsanspruch (z.B. Kind des zu Pflegenden ist mit einem Unternehmer verheiratet) hat.
3. Eine #Generalvollmacht und #Vorsorgevollmacht sind hier besonders wichtig.
Gibt es keine General- und Vorsorgevollmacht, wird von dem #Betreuungsgericht sehr oft ein #Berufsbetreuer eingesetzt, wodurch der Berufsbetreuer autark entscheidet.
Ehepartner, Lebensgefährten und auch Kinder haben dann kein Mitspracherecht.
Das #Vermögen des Zu #Pflegenden wird dann ebenfalls vom #Berufsbetreuers verwaltet. Für den anderen Ehepartner oder Lebenspartner besonders tragisch.
(Weitere Informationen: www.notfallordner-Vorsorgeordner.de )
3. Je nach betroffenem Pflegefall (Zielgruppe) sind weitere Punkte zu beachten—>
Wer #selbstständig ist, muss sich fragen, wer welche #Vollmachten bei der #Firma hat und berechtigt ist, den #Betrieb zu steuern.
Bei —> #Personenfirmen sind mehrere Personen Inhaber. Hier muss dringend auch beachtet werden, dass ein Betreuer dann auch Einfluss auf die Firma hat.
Oft haben Betreuer keine #Branchenkenntnisse.
#Ärzte, #Apotheker und #zulassungspflichtigen #Handwerker müssen weitere Bedingungen zu beachten.
So spielt hier auch unter Umständen der #Standort, die Branche (z.B. bei #Handwerkern inwieweit eine #Altgesellenregelung überhaupt erlaubt ist) eine wichtige Rolle.
Bei —> Unternehmen (z.B. bei einer GmbH) ist die Problematik noch ausgeprägter.
War der zu #Pflegende stimmrechtsberechtigt, dann muss an jeder #Gesellschafterversammlung der #Berufsbetreuer teilnehmen. Deshalb ist für #Freiberufler, #Selbstständige und auch #Unternehmer neben der Pflegeversicherung auch die General- und #Vorsorgevollmacht sehr wichtig.
Für diese Gruppen gibt es inzwischen über 90 verschiedene Notfallordner über —-> www.notfallordner-unternehmer.de
—-> #Beamte sind oft der Auffassung, dass sie im Pflegefall über die #Beihilfe besser abgesichert sind. Dies gilt nur bei stationärer Pflege und ist vom jeweiligen Bundesland abhängig.
Auch hier sind viele Besonderheiten vorhanden. Informationen hierzu gibt es im —-> www.notfallordner-beamte.de
Eine zusätzliche #Pflegeabsicherung gehört zum Standard.
In diesem Zusammenhang sollte der Gesetzgeber die Pflegeversicherung auch in der #betrieblichen #Altersversorgung arbeitsrechtlich und steuer- bzw. Sozialversicherungsrechtlich verankern.
So steht zwar die Invalidität im #BetrAVG, allerdings ist die Pflegeversicherung nicht damit gleichgesetzt, obwohl es ein #biometrisches #Risiko ist.
Einzelheiten im
—-> www.bAV-Leitfaden.de (Betriebswirtschaftlichen Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitgeber, HR- und Steuerberater und bAV-Spezialisten).
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Zusammenfassung —> Die Zusatzpflegeversicherung ist für jeden Menschen wichtig. Die #Generalvollmacht, #Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung gehört dringend dazu.