#Freiwillige #Beiträge in #gesetzliche #Rentenversicherung – Wann lohnt sich dies und was muss genau beachtet werden? Was ist vor dem vollendeten 45 Lebensjahr zu beachten?
Was ist in den letzten beiden Jahren vor der Rente zu beachten?
1. Freiwillige Beiträge inden letzten 2 Jahren bzw. Für die letzten beiden Jahren vor der Rente werden bei der 45jährigen Wartezeit für eine Rente ohne Abschlag (Rente für besonders langjährig Versicherte) bei der Wartezeit nicht berücksichtigt.
Gleiches gilt auch für ALG 1 -Bezug.
Wer einen versicherungspflichtigen Minijob ausübt, bekommt die Anrechnung!
Eine Freiwillige Einzahlung kann – muss aber nicht – sinnvoll sein. Dies hängt auch sehr vom individuellen Einzelfall ab.
2. Es ist ebenso sinnvoll, alle wichtigen Unterlagen in dem Notfallordner-vorsorgeordner.de
aufzubewahren.
Dazu zählen z.B.:
– Versicherungsverlauf inkl. Zeugnisse
– Zeugnisse
– ggf. Vertriebenenausweis
– ggf. Original-Scheidungsurteil
und alle Zeiten im Versicherungsverlauf frühzeitig abzuklären.
Bei unbefristetem Schwebehindertenausweis (mind. 50%) ist es auch sinnvoll diesen der deutschen Rentenversicherung vorzulegen und sich den Empfang schriftlich bestätigen zu lassen.
Für Rentenvericherte, die nich nicht 45 Jahre alt sind, sollte auch überlegt werden, Beiträge für eine Schulzeit (16-17) nachzuzahlen.
Wer dies vor 45 verpasst, hat Pech gehabt.
Wer selbstständig ist oder ein Unternehmen besitzt, muss zusätzlich noch weitere Punkte beachten.